{"id":1013,"date":"2022-10-20T14:05:08","date_gmt":"2022-10-20T12:05:08","guid":{"rendered":"http:\/\/khamenei.de\/wordpress\/?page_id=1013"},"modified":"2024-01-31T17:18:58","modified_gmt":"2024-01-31T16:18:58","slug":"entlohnung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/rechtsfragen\/entlohnung\/","title":{"rendered":"Entlohnung"},"content":{"rendered":"<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 567:<\/b> <i>Falls die Arbeiten, die f\u00fcr Menschen erledigt werden, zu denen geh\u00f6ren, die keine gro\u00dfe k\u00f6rperliche oder geistigen Anstrengungen erfordern und keine materiellen Ausgaben wie (z.B. bei) \u00dcbersetzung, Verarzten, Kunstarbeiten, Fl\u00e4chenvermessung, Kartenzeichnung und hierzu \u00c4hnlichem, was ist dann der Ma\u00dfstab f\u00fcr die Bestimmung des Lohns, so dass dieser nicht zur \u00dcbertreibung gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer f\u00fchrt, sofern diese (Arbeit) keinen bestimmten Preis seitens der (entsprechenden) Fachbeh\u00f6rden hat, und sofern die ungef\u00e4hre aufgewandte Zeit zu deren Erledigung kein allgemeiner Ma\u00dfstab f\u00fcr ihre Bewertung ist?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Der Lohn solcher Angelegenheiten ist dem Brauch \u00fcberlassen. Und es besteht kein Hindernis zu einer Vereinbarung zwischen den beiden Parteien des Handels bei hierzu \u00c4hnlichem bez\u00fcglich dem, was beide akzeptieren.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 568:<\/b> <i>Ich habe ein Haus gemietet und habe hinterher erfahren, dass ein Teil des Kaufpreises dieses Hauses aus Zinsen ist, was ist dann meine Aufgabe?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Solange es nicht bekannt wird, dass der Vermieter das Haus mit Zinsg\u00fctern als solches gekauft hat, bestehen keine Bedenken zum Verf\u00fcgen dar\u00fcber.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 569:<\/b> <i>Die staatliche Beh\u00f6rde, bei der ich arbeite, hat mich mit einer Aufgabe beauftragt f\u00fcr zwei Monate au\u00dferhalb des Landes zu fahren, und sie hat mir einen Betrag von harter W\u00e4hrung als Lohn f\u00fcr diese Aufgabe gegeben, den sie von der Zentralbank f\u00fcr einen sehr niedrigen Preis gekauft hat. Aber aus bestimmten Gr\u00fcnden hat meine Aufgabe nicht l\u00e4nger als einen Monat gedauert. Und nach der R\u00fcckkehr von der Reise habe ich die H\u00e4lfte der verbliebenen W\u00e4hrung des Lohns zu einem Betrag umgetauscht, der viel h\u00f6her ist als der Kaufpreis. Und jetzt m\u00f6chte ich mich von meinen Schulden befreien mit deren Zahlung an die Staatskasse, was mir obliegt. Obliegt mir dann der Betrag, der f\u00fcr den Kauf der W\u00e4hrung bezahlt wurde, oder der Betrag, den ich durch dessen Umtausch erhalten haben?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls der Lohn auf die Zahl der Tage der Aufgabendauer aufgeteilt ist, dann haben Sie f\u00fcr den zus\u00e4tzlichen Betrag im Hinblick auf die verbliebenen Tage zu haften, und Sie sind verpflichtet, diesen (Lohn) als solchen zur\u00fcckzugeben oder das, was seinem jetzigen Wert entspricht.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 570:<\/b> <i>Jemand ist Vermittler zwischen einem Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so dass der Arbeitgeber einen Betrag an G\u00fctern an ihn als Lohn f\u00fcr die Arbeitnehmer zahlt, w\u00e4hrend der Vermittler weniger als diesen (Betrag) an den Arbeitnehmer (weiter) zahlt, wie ist dann das Urteil?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Der Vermittler ist verpflichtet, den Aufpreis auf den Betrag an den Eigent\u00fcmer zur\u00fcckzuzahlen, und es ist ihm nicht erlaubt, dar\u00fcber zu verf\u00fcgen, au\u00dfer mit Kenntnis \u00fcber sein Einverst\u00e4ndnis.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 571:<\/b> <i>Ein Mann hat vom religionsrechtlichen und gesetzlichen Beauftragten (einer Stiftung) ein St\u00fcck Land, das f\u00fcr zehn Jahre gestiftet ist, gemietet. Und die diesbez\u00fcgliche Angelegenheit wird in einem offiziellen Mietdokument geregelt. Aber nach dem Ableben des Vermieters hat sein Nachkomme behauptete, dass der Beauftragte unzurechnungsf\u00e4hig gewesen, und die Vermietung seinerseits ung\u00fcltig sei, wie ist dann das Urteil?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Solange die Ung\u00fcltigkeit der Verf\u00fcgung des Vermieters \u00fcber das gestiftete (St\u00fcck) Land nicht nachgewiesen wird, ist die Vermietung seinerseits als g\u00fcltig zu beurteilen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 572:<\/b> <i>Jemand hatte ein Gesch\u00e4ft von den Stiftungen der Hauptmoschee f\u00fcr eine festgelegte Zeit gemietet, aber nach Ablauf der Mietzeit und dar\u00fcber hinaus (mit der Tatsache), dass er die Miete des Gesch\u00e4ftes mehrere Jahre nicht bezahlt hat, weigert er sich (nun), das Gesch\u00e4ft zu r\u00e4umen und verlangt mehrere Millionen daf\u00fcr. Ist es dann erlaubt, diesen Betrag an ihn von den an die Moschee gestifteten G\u00fctern zu zahlen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Der Mieter hat nach Ablauf der Mietzeit kein (weiteres) Recht am gemieteten als solches, sondern ist verpflichtet, das Gesch\u00e4ft zu r\u00e4umen und an den Beauftragten zu \u00fcbergeben, und er hat kein Recht, etwas f\u00fcr diese (R\u00e4umung) zu fordern, solange nicht nachgewiesen wird, dass er (das Recht f\u00fcr) den Abstand des Mietgesch\u00e4ftes in einer religionsrechtlichen und gesetzlichen Weise besitzt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 573:<\/b> <i>Jemand hat ein Haus f\u00fcr eine bestimmte Zeit mit einer bestimmten Miete angemietet, und dann hat er nach dieser Zeit einen Betrag an G\u00fctern im Voraus f\u00fcr die Mietrechnung einer weiteren bestimmten Zeit an den Vermieter gezahlt. Und dieser (Betrag) war h\u00f6her als die vergangene Miete mit der Bedingung, dass der Eigent\u00fcmer von ihm nicht die R\u00e4umung der Wohnung bis zu einer bestimmten Zeit verlangt. Ansonsten hat er die Miete dieser zweiten Zeit bei der R\u00e4umung der Wohnung auf Basis der vergangen Miete zu berechnen und hat an ihn das \u00dcbersch\u00fcssige zur\u00fcck zu geben. Aber der Eigent\u00fcmer hat vor Ablauf dieser Zeit von ihm verlangt, die Wohnung zu r\u00e4umen und hat sich (allerdings) geweigert, den zus\u00e4tzlichen Betrag zur\u00fcckzugeben. Wie ist das Urteil dazu? Und ist es f\u00fcr den Eigent\u00fcmer erlaubt, vom Mieter einen Betrag f\u00fcr die Ausgaben des Streichens der Wohnung zu fordern bei Nichtbestehen jeglicher Vereinbarung zwischen ihnen diesbez\u00fcglich?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls sie innerhalb des Mietvertrages vorausgesetzt haben, dass der Mieter nach Ablauf der ersten Mietzeit die Miete der weiteren bestimmten Zeit mit dem Wert der vorausgegangenen Miete zahlt, (und) wenn (dann) der Vermieter von ihm die R\u00e4umung der Wohnung vor dem festgeschriebenen Termin verlangt, dann hat der Vermieter nicht einen zus\u00e4tzlichen Betrag entgegen seiner Bedingung zu fordern, und er hat diesen (\u00fcbersch\u00fcssigen) Betrag zur\u00fcckzugeben, falls er ihn erhalten hat. Und dem Mieter obliegt nicht das, was der Vermieter f\u00fcr das Streichen oder die Renovierung des Mietobjektes ausgegeben hat.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 574:<\/b> <i>Jemand hat zwei Zimmer von ihrem Eigent\u00fcmer f\u00fcr eine bestimmte Miete pro Monat gemietet, dann hat der Vermieter ihm die Schl\u00fcssel \u00fcberreicht, und der Mieter hat den Transport seiner M\u00f6bel und Hausgegenst\u00e4nde zu den zwei Zimmern durchgef\u00fchrt. Und dann ist er gegangen, um seine Familie zu holen, aber er ist nicht zur\u00fcckgekommen, und der Vermieter kennt nicht den Grund, und er wei\u00df nichts \u00fcber ihn. Hat er dann das Recht, \u00fcber die beiden Zimmer zu verf\u00fcgen? Und wozu ist er verpflichtet bez\u00fcglich der M\u00f6bel und Hausgegenst\u00e4nde des Mieters?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls die Vermietung nicht auf die religionsrechtlich g\u00fcltige Weise erfolgt ist, selbst wenn aufgrund der Beeintr\u00e4chtigung der Bestimmung der Zeit, dann hat der Mieter kein Recht \u00fcber den Mietgegenstand, sondern seine Angelegenheit obliegt dem Eigent\u00fcmer, und es ist ihm erlaubt, dar\u00fcber zu verf\u00fcgen, wie er m\u00f6chte. Aber die M\u00f6bel des Mieters sind ihm anvertraut, was ihn verpflichtet, sie f\u00fcr ihn zu bewahren. Und er hat das Recht, die Miete von solch einem Zimmer (f\u00fcr die Aufbewahrung der M\u00f6bel) von ihm einzufordern, nach seiner R\u00fcckkehr f\u00fcr die Zeit seiner Verf\u00fcgung dar\u00fcber mit dem Verschlie\u00dfen der T\u00fcr und der Aufstellung der M\u00f6bel darin. Aber mit Annahme, dass die Vermietung auf die g\u00fcltige Weise erfolgte, hat der Eigent\u00fcmer bis zum Ablauf der Zeit zu warten. Und ihm stehen gegen\u00fcber dem Mieter die vollst\u00e4ndige G\u00fcter der Vermietung f\u00fcr dessen Zeit zu. Und nach Ablauf der Zeit ist der Fall so, als w\u00e4re die Vermietung grunds\u00e4tzlich ung\u00fcltig.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 575:<\/b> <i>Wir sind eine Gruppe von Angestellten eines Unternehmens und wohnen in einem Geb\u00e4ude, welches das Unternehmen von dessen Eigent\u00fcmer gemietet hat. Und jetzt behauptet der Bevollm\u00e4chtigte des Eigent\u00fcmers, dass Uneinigkeit zwischen dem Unternehmen und ihm \u00fcber die Angelegenheit des Mietbetrages bestanden hat, und dass der Eigent\u00fcmer mit der Verrichtung des Gebets und der sonstigen Verf\u00fcgung \u00fcber das Geb\u00e4ude nicht einverstanden ist, bis ein Urteil vom Gericht ausgesprochen wird. Ist man dann verpflichtet, die vergangenen Gebete zu wiederholen, oder hebt die Unkenntnis \u00fcber die Angelegenheit die Verpflichtung auf und l\u00e4sst sie entfallen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Unter Annahme der Durchf\u00fchrung der Vermietung auf die g\u00fcltige Weise ben\u00f6tigt die Verf\u00fcgung der Angestellten des Unternehmens in diesem Geb\u00e4ude keine (weitere) Erlaubnis und neues Einverst\u00e4ndnis seitens des Eigent\u00fcmers, solange die Mietzeit nicht abgelaufen ist, und Ihr Gebet in dem Geb\u00e4ude ist g\u00fcltig. Und selbst mit Annahme der Ung\u00fcltigkeit der Vermietung oder dem Ablauf seiner Zeit ist Ihr Gebet g\u00fcltig, wenn Sie in dem Geb\u00e4ude Ihrerseits unwissend dar\u00fcber beten. Und sie haben nicht zu wiederholen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>576:<\/b> <i>Ein Angestellter besitzt ein Haus im Ort seiner Arbeit, und er hat es an jemanden vermietet. Und er ist selbst in eine der Wohnh\u00e4user umgezogen, die dem Unternehmen geh\u00f6ren, in dem er gegen das Gesetz arbeitet, das besagt, dass derjenige, der (selbst) ein Haus besitzt, nicht von diesen H\u00e4usern (des Unternehmens) Gebrauch zu machen hat. Wie ist dann das Urteil zum Mieter, wenn das Zuwiderhandeln des Angestellten gegen die Unternehmensverordnung bekannt wird?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Die Nutzung der Wohnh\u00e4user, die dem Unternehmen geh\u00f6ren seitens der Personen, welche die Voraussetzungen nicht erf\u00fcllen, ist nicht erlaubt. Aber f\u00fcr das Haus, das pers\u00f6nliches Eigentum des Angestellten ist, ist dessen Vermietung an den Anderen und dessen Mieten durch den Anderen zul\u00e4ssig, und somit bestehen (diesbez\u00fcglich) keine Bedenken f\u00fcr das Verf\u00fcgen des Mieters dar\u00fcber.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 577:<\/b> <i>Der Eigent\u00fcmer hat dem Mieter zur Bedingung gestellt, dass im Fall der Nichtr\u00e4umung des Hauses nach dem Ablauf der (Miet-)Zeit dieser (Mieter) f\u00fcr jeden Tag einen Betrag an G\u00fctern zu zahlen hat, der h\u00f6her ist als die damalige Miete von \u00c4hnlichem. Ist dann der Mieter die Zahlung dieses Betrages, den er innerhalb des Mietvertrages versprochen hat, schuldig?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Er ist verpflichtet, die erw\u00e4hnte Bedingung innerhalb des verpflichtenden Vertrages zu erf\u00fcllen und gem\u00e4\u00df dessen zu handeln.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 578:<\/b> <i>Eine Person hat einen Platz an zwei Personen in gemeinsamer Nutzweise vermietet mit der Bedingung, dass die Mieter den Gegenstand nicht an Andere vermieten, au\u00dfer mit Erlaubnis des Vermieters. Aber einer der Mieter hat ohne die Erlaubnis der Vermieters seinen Anteil an seinen Partner \u00fcbertragen. Ist dann diese eine \u00dcbertragung an den Anderen gleichzusetzen (mit anderen \u00dcbertragungen)?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Dieser (Fall) gilt als \u00dcbertragung an den Anderen, au\u00dfer es gibt etwas, was die Aufhebung der Bedingung der \u00dcbertragung an den anderen Partner bewirkt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 579:<\/b> <i>Ich habe einen Anteil an Wasser und Erde f\u00fcr vier Jahre gemietet mit der Bedingung, dass der Vermieter das Recht zur Aufl\u00f6sung am Ende des zweiten Jahres hat. Aber der Vermieter hat am Ende des zweiten Jahres (den Mietvertrag) nicht aufgel\u00f6st, sondern hat die Miete des dritten Jahres angenommen, und er hat daf\u00fcr eine Quittung ausgeh\u00e4ndigt. Ist es dann f\u00fcr den Vermieter oder f\u00fcr denjenigen, der behauptet, das Eigentum gekauft zu haben, erlaubt, sich einzumischen und \u00fcber den eigentlichen vermieteten Gegenstand zu verf\u00fcgen vor Ablauf der Mietzeit?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Wenn der Vermieter den Mietvertrag in der Zeit, in der er das Recht hatte es aufzul\u00f6sen, nicht aufl\u00f6st, dann ist es ihm danach nicht (weiter) erlaubt, den Vertrag aufzul\u00f6sen. Und falls er das Eigentum an einen Anderen nach Ablauf des R\u00fccktrittsrechts verkauft hat, dann bewirkt dieses nicht die Ung\u00fcltigkeit des Mietvertrages, sondern der neue Eigent\u00fcmer hat bis zum Ende der Mietzeit zu warten.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 580:<\/b> <i>Ich habe einer Person zwei Gesch\u00e4fte vermietet mit der Bedingung, dass sie diese f\u00fcr den Verkauf von Lebensmitteln nutzt, und dieses wurde im Mietvertrag festgelegt. Aber der Mieter hat sich nicht an diese Bedingung gehalten. Ist dann sein Handel in diesem Gesch\u00e4ft erlaubt? Und habe ich das Recht, diese Vermietung wegen Zuwiderhandlung gegen die Bedingungen aufzul\u00f6sen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Der Mieter ist verpflichtet, gem\u00e4\u00df der Bedingung des Eigent\u00fcmers zu handeln, und im Fall der Zuwiderhandlung hat der Eigent\u00fcmer das Recht, (den Mietvertrag) wegen der Zuwiderhandlung gegen die Bedingung aufzul\u00f6sen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 581:<\/b> <i>Ich arbeite in einer Gesellschaft, und der Verantwortliche der Gesellschaft hat versprochen, mir zus\u00e4tzlich zu der Zahlung meiner Monatsgeh\u00e4lter das zu geben, was der heutige Brauch vorsieht an Sicherung der Wohnung, die \u00fcblichen Urlaube und die Sozialversicherung. Aber nach dem Ablauf von mehreren Jahren hat er sein Versprechen (immer noch) nicht eingel\u00f6st, und da ich keinen schriftlichen Vertrag besitze, konnte ich mein Recht nicht durchsetzen. Ist es mir dann religionsrechtlich erlaubt, meine Rechte mit gesetzlichen Mitteln einzufordern?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls nachweisbar ist, dass der Verantwortliche der Gesellschaft Ihnen innerhalb des Vertrages die erw\u00e4hnten Dinge versprochen hat oder Sie gem\u00e4\u00df dem Gesetz das Recht dazu haben, dann ist es Ihnen erlaubt, sich an die gesetzliche Instanz zu wenden, um Ihr Recht durchzusetzen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 582:<\/b> <i>Ein Mann hat ein gestiftetes landwirtschaftliches (St\u00fcck) Land, das mit Regenwasser bew\u00e4ssert wird, zu einer bestimmten Miete (gemietet). Aber im Hinblick auf dessen geringen Ertrag, da es sich (nur) auf Regenwasser verl\u00e4sst, hat er es in ein (St\u00fcck) Land umgewandelt, dass durch (k\u00fcnstliche) Bew\u00e4sserung bew\u00e4ssert wird, und er hat daf\u00fcr erhebliche Betr\u00e4ge aufgewandt. Hat er dann die Miete des Landes auf der Basis, dass es durch Regen bew\u00e4ssert wird, oder auf der Basis, dass es durch (k\u00fcnstliche) Bew\u00e4sserung bew\u00e4ssert wird, zu zahlen? Und falls es mit Hilfe einer Regierungsbeh\u00f6rde bebaut wurde, wie ist dann der Fall? Und falls der Stifter in seiner Stiftung die Art dessen Vermietung bestimmt hat, so dass er die (eingenommenen) G\u00fcter aus der j\u00e4hrlichen Vermietung zur Veranstaltung von Trauerveranstaltungen f\u00fcr den F\u00fcrsten der M\u00e4rtyrer &#8211; a. &#8211; f\u00fcr z.B. zehn Tage vorgeschrieben hat, m\u00fcssen dann die G\u00fcter (bzw. Gelder aus) der Vermietung, wie es der Stifter besonders vorgeschrieben hat (verwendet werden)? Und wenn der Beauftragte der Stiftung das Annehmen von dessen Miete von dem Mieter ablehnt, ist es ihm dann erlaubt, diese an die Stiftungsverwaltung zu zahlen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Das Ausgraben eines Brunnens oder Kanals und was diesem \u00e4hnelt, um die Landwirtschaft des Landes mit (k\u00fcnstlichem) Wasser zu bew\u00e4ssern statt der Verwendung des Wassers vom Himmel bewirkt weder eine Steigerung der Miete \u00fcber das, was bestimmt wurde, noch deren Minderung, falls es nach der Durchf\u00fchrung der Vermietung auf die g\u00fcltige Weise erfolgte, unabh\u00e4ngig davon, ob die Ausgaben f\u00fcr diese (Bew\u00e4sserung) vom Beauftragten der Stiftung, von der Regierungsbeh\u00f6rde oder vom Mieter getragen wurden. Aber falls es vor dem Mietvertrag erfolgte oder nach dem Ablauf der vorherigen Mietzeit und vor der Verl\u00e4ngerung des Vertrages, dann ist der Beauftragte des gestifteten Landes verpflichtetet, bei dessen Vermietung die Miete gem\u00e4\u00df dem derzeitigen gerechten Wert zu bestimmen unter Ber\u00fccksichtigung von allem, was dem (St\u00fcck) Land an M\u00f6glichkeiten der Bewirtschaftung bereitet worden ist. Und die Bestimmung der Ausgaben aus den Einnahmen der Stiftung seitens der Stifter bei der Gr\u00fcndung der Stiftung ist nicht (das Ma\u00df f\u00fcr die) Bestimmung der Miete, sondern die Bestimmung von Art und Ma\u00df der Miete der Stiftung ist in jeder Zeit der Meinung des religionsrechtlich Beauftragten \u00fcberlassen unter Ber\u00fccksichtigung des Wohls und Vorteils der Stiftung bei dessen Vermietung. Und die Verf\u00fcgung \u00fcber die Stiftung, ohne diese durch den religionsrechtlich Beauftragten der Stiftung zu erhalten und ohne den Erhalt seines Einverst\u00e4ndnisses und (seiner) Erlaubnis, ist nicht erlaubt. Sonst w\u00e4re das Enteignung. Und es gen\u00fcgt nicht allein die Zahlung des Mietpreises an die Beh\u00f6rde der Stiftungen oder an irgendeine andere Kasse f\u00fcr die Erlaubnis der Verf\u00fcgung \u00fcber die Stiftung. Falls aber der Beauftragte der Stiftung w\u00e4hrend der Zeit der Vermietung an den Mieter sich weigert, eine Miete anzunehmen, dann bestehen keine Bedenken zur weiteren Nutzung durch den Mieter.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 583:<\/b> <i>Falls der Mieter vom Vermieter die Durchf\u00fchrung einiger Reparaturen und Ver\u00e4nderungen im vermieteten Gegenstand fordert, wem obliegen dann die Ausgaben daf\u00fcr?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Wenn der Gegenstand in dem (Zustand) verblieben ist, in dem er beim Abschluss des Mietvertrages war, dann ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Forderung des Mieters bez\u00fcglich Reparaturen und (bez\u00fcglich) Ver\u00e4nderungen dieses (Gegenstandes) zu erf\u00fcllen, aber wenn er diese (Forderungen dennoch) erf\u00fcllt, dann obliegen die Ausgaben f\u00fcr das, was er an Reparatur und Ausbau seines Eigentums und die Einrichtung einiger Ver\u00e4nderungen daran durchgef\u00fchrt hat, ihm (selbst). Und die Forderung des Mieters dazu an den Eigent\u00fcmer bewirkt (allerdings) nicht seine Sicherstellung der Ausgaben.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 584:<\/b> <i>Ein Mann hat jemanden mit der Lesung in einer Trauerveranstaltung beauftragt, und er hat ihm G\u00fcter als Honorar daf\u00fcr bezahlt, aber diese Person, (der Verleser) hat vergessen, zu Lebzeiten demjenigen diese (Lesung) zu widmen, der ihm die G\u00fcter bezahlt hat. Und er wollte nach Beendigung der Lesung diese (Lesung) demjenigen anrechnen, der es von ihm gew\u00fcnscht hat. Ist dann diese (Anrechnung) von ihm g\u00fcltig, und hat er dann das Recht auf dieses Honorar?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Es ist f\u00fcr ihn ung\u00fcltig, nach der Beendigung der Lesung diese demjenigen, der es von ihm gew\u00fcnscht hat, anzurechnen, nachdem w\u00e4hrend der Lesung diese (Anrechnung) nicht seine Absicht war, so dass er kein Recht auf ein Honorar hat.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 585:<\/b> <i>Wir sind mit einem Makler mitgegangen, um ein Haus zu besichtigen, und nachdem wir das (Haus) gesehen haben, haben wir (vorl\u00e4ufig) von dessen Kauf abgesehen. Und danach sind wir zur Besichtigung des selben Hauses mit einer anderen Person mitgegangen, und der Handel ist seitens der Verk\u00e4ufer und der K\u00e4ufer ohne das Wissen des Maklers durchgef\u00fchrt worden. Hat dann der Makler ein Recht in dieser Angelegenheit?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Der Makler hat das Recht, die Entlohnung f\u00fcr sein Zeigen und Kommen mit dem K\u00e4ufer, um das zum Kauf angeboten Haus zu besichtigen, einzufordern. Aber falls er bei der Durchf\u00fchrung des Handels kein Vermittler war und nichts mit dieser Angelegenheit zu tun hatte, dann hat er nicht das Recht, die Entlohnung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Handels zwischen dem Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer einzufordern.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 586:<\/b> <i>Eine Person wollte ihr Haus verkaufen, deshalb wandte sie sich an ein Immobilienb\u00fcro, und es wurde durch dieses (B\u00fcro) ein K\u00e4ufer gefunden und der Preis festgelegt. Aber der K\u00e4ufer hat danach den Handel mit dem Verk\u00e4ufer direkt durchgef\u00fchrt, um sich der Zahlung des Maklerrechts zu entziehen. Sind (dann) der K\u00e4ufer und der Verk\u00e4ufer die Entlohnung des Maklers schuldig?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Allein sich an einen Makler zu wenden, bewirkt (noch) nicht seinen Verdienst f\u00fcr die Entlohnung der Durchf\u00fchrung des Handels, aber wenn er irgendeine Handlung f\u00fcr irgendeine der beiden Parteien durchgef\u00fchrt hat, dann verdient er die Entlohnung f\u00fcr dieser Handlung Entsprechendes von demjenigen, f\u00fcr den er es getan hat.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 587:<\/b> <i>Jemand hat ein Gesch\u00e4ft f\u00fcr eine bestimmte Zeit und einen bestimmten Betrag gemietet. Aber nach Ablauf einer Zeit hat er den Mietvertrag aufgel\u00f6st, ist das dann f\u00fcr ihn g\u00fcltig? Und mit Annahme der G\u00fcltigkeit seiner Aufl\u00f6sung, hat dann der Vermieter das Recht auf einen Teil der Miete der vergangenen Tage?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Es ist f\u00fcr den Mieter ung\u00fcltig, das Mietverh\u00e4ltnis von sich aus aufzul\u00f6sen, solange er nicht religionsrechtlich das Recht zur Aufl\u00f6sung hat. Und mit Annahme des Bestehens des R\u00fccktrittsrechts f\u00fcr ihn, hat er dann die Mieter anteilig f\u00fcr die vergangenen Tage vor der Aufl\u00f6sung zu zahlen, falls er den Handel aufl\u00f6st.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 588:<\/b> <i>Ein Mann hat ein (St\u00fcck) Land f\u00fcr Landwirtschaft gepachtet, so dass ihm alle Kosten und Ausgaben f\u00fcr das Ausgraben eines tiefen Brunnens und die Bef\u00f6rderung des Wassers, um das (St\u00fcck) Land zu bew\u00e4ssern, obliegen. Danach hat der Mieter nach Durchf\u00fchrung der gesetzlichen Schritte und dem Erhalt der Erlaubnis zum Ausgraben auf seinen Namen den Brunnen ausgegraben und Nutzen daraus gezogen. Aber der Besitzer hat nach Ablauf eines Jahres den Mietvertrag einseitig gek\u00fcndigt. Wie ist das Urteil zum Brunnen und dessen Einrichtungen? Und bleibt dieser (Brunnen) Eigentum des Mieters, oder geh\u00f6rt es zum (St\u00fcck) Land bez\u00fcglich des Eigentums?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Solange die Zeit der Miete l\u00e4uft, hat keiner der beiden Parteien das Recht zur Aufl\u00f6sung der Miete, und in jedem Fall geh\u00f6rt der Brunnen zum (St\u00fcck) Land und ist Eigentum dessen Besitzers, sofern es zwischen ihnen keine andere Bedingung als diese gibt. Aber die Ger\u00e4te und Einrichtungen, die daran angeschlossen sind und genauso die Gegenst\u00e4nde, die der Mieter mit seinen G\u00fctern gekauft hat, sind dann Eigentum des Mieters. Und falls Sie im Mietvertrag vereinbart haben, dass der Mieter das Recht zur Nutzung des Brunnens hat, dann bleibt sein Recht erhalten.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 589:<\/b> <i>Wie ist das Urteil, wenn die Besitzer von Privatgesellschaften und (privat-)Unternehmen sich weigern, einige finanzielle Zusch\u00fcsse und Privilegien an die Arbeiter, die das Arbeitsrecht beinhaltet, zu zahlen, was vom Islamischen Parlament (in der Islamischen Republik Iran) verabschiedet und vom W\u00e4chterrat best\u00e4tigt wurde?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Die Arbeitgeber sind verpflichtet, sich an alle Versprechungen zu halten, die mit den Rechten der Arbeiter und Angestellten zusammen h\u00e4ngen, gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Ma\u00dfst\u00e4ben und Vorschriften. Und die Arbeiter haben das Recht, ihre gesetzlichen Rechte einzufordern.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 590:<\/b> <i>Ist es f\u00fcr zwei Regierungsverwaltungen erlaubt, untereinander ein Abkommen zu treffen, dass ein Teil des Geb\u00e4udes, das einem von ihnen geh\u00f6rt, der anderen Verwaltung bis zu einer bestimmten Zeit zur Verf\u00fcgung gestellt wird, wof\u00fcr die zweite (Verwaltung) einen Betrag von ihrem Budget der ersten Verwaltung bis zur R\u00e4umung des Geb\u00e4udes nach Ablauf der Zeit bereit stellt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Dieses ist zul\u00e4ssig, falls es mit der gesetzlicher Bewilligung der gesetzlichen Verantwortlichen erfolgt, dem die Angelegenheit des Geb\u00e4udes obliegt, und (ist zul\u00e4ssig) sofern die Bereitstellung eines Teils davon unter die Verf\u00fcgung der zweiten Verwaltung nicht als Zahlung von Gewinn an sie f\u00fcr die Nutzung der angenommenen G\u00fcter daraus ist.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 591:<\/b> <i>Was ist der religionsrechtliche Ausweg f\u00fcr das, was unter den Menschen heute bekannt ist an Zahlung und Annahme eines Betrags im Voraus beim Mieten eines Hauses, was Kaution genannt wird?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Diese ist zul\u00e4ssig, wenn die Vermietung des Hauses durch dessen Eigent\u00fcmer an den Mieter bis zu einer bestimmten Zeit zu einer bekannten Miete erfolgt mit der Bedingung, dass der Mieter einen Betrag als Kredit an diesen (Vermieter) zahlt, selbst wenn der Eigent\u00fcmer diesbez\u00fcglich die Miete im Vertrag gegen\u00fcber der Miete von Gleichwertigem vermindert. Aber falls die Kreditnahme (des Vermieters) vom Mieter mit der Bedingung erfolgt, dass dieser (Vermieter) sein Haus kostenlos unter seine Verf\u00fcgung stellt, oder dass er sein Haus an ihn f\u00fcr die Miete des Gleichwertigen vermietet oder f\u00fcr weniger oder mehr als diesen (Betrag), so dass das, was zwischen ihnen zuerst erf\u00fcllt wurde, die Kreditnahme und Kreditgabe ist und die Vermietung des Hauses an den Mieter oder dieses (Haus) unter seine Verf\u00fcgung (zu stellen) Bedingung f\u00fcr den Kredit ist, dann sind alle diese F\u00e4lle verboten und ung\u00fcltig.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 592:<\/b> <i>Hat eine Spedition die Waren sicherzustellen, die sie an einen K\u00e4ufer zu den \u00fcblichen Kosten transportiert und f\u00fcr einen bestimmten Lohn liefert, nach deren \u00dcbernahme vom H\u00e4ndler, um sie dem K\u00e4ufer zu \u00fcberreichen, falls diesen unterwegs Schaden oder Zerst\u00f6rung durch Diebstahl oder Brand zugef\u00fcgt wird?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls die Spedition, die f\u00fcr den Transport und die \u00dcberreichung der Ware an das Ziel beauftragt wurde, diese derart bewahrt, wie es beim Transport derartiger Ware \u00fcblich ist und von dieser (Spedition) keine \u00dcbertretung oder Fahrl\u00e4ssigkeit diesbez\u00fcglich ausgeht, dann obliegt ihr nichts, sofern nicht mit ihr die (zus\u00e4tzliche) Bedingung der Sicherstellung vereinbart wurde, sonst hat sie es sicherzustellen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 593:<\/b> <i>Nachdem der Sch\u00e4fer einer Herde die Schafe in ihrer Unterkunft gesammelt, dessen T\u00fcr geschlossen hat und in sein Haus gegangen ist, das drei Farsach von der Unterkunft (der Schafe) entfernt ist, griffen in der Nacht W\u00f6lfe sie an und haben sie gefressen. Hat dann der Sch\u00e4fer diese (Schafe) zu ersetzen? Und ist derjenige, der ihn als Sch\u00e4fer eingestellt hat, verpflichtet, in solch einem Fall seinen Lohn an ihn zu zahlen, zumal die Vereinbarung zwischen ihnen war, dass er dem Sch\u00e4fer sieben von diesen Schafen als Lohn gibt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls der Sch\u00e4fer nicht der Verantwortliche f\u00fcr die Bewachung der Unterkunft der Schafe in der Nacht war und von ihm keine \u00dcbertretung oder Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeht bez\u00fcglich dem, wozu er bei der Bewachung der Schafe verpflichtet war, dann obliegt ihm nichts, und er hat das Recht, seinen ganzen Lohn f\u00fcr die Beh\u00fctung einzufordern.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 594:<\/b> <i>Jemand hatte ein Haus, in dem sein Nachbar kostenlos ohne Miete oder Verkauf oder Kaution gewohnt hat. Und seither ist eine lange Zeit vergangen, bis der Eigent\u00fcmer gestorben ist. Dann haben seine Erben das Haus eingefordert. Aber er lehnte es ab, dieses an sie zu \u00fcbergeben, und er hat behauptet, dass das Haus seines sei, obwohl es keinen Beweis gibt, der seine Behauptung belegt. Wie ist das Urteil dazu?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Wenn die Erben mit religionsrechtlichen Mitteln nachweisen, dass das Haus Eigentum ihres Erblassers war oder der jetzige Verf\u00fcgende (Mieter) dieses zugibt, aber behauptet, dass dieses von seinem Eigent\u00fcmer an ihn \u00fcbertragen wurde aus irgendeinem Grund, dann hat er, solange er seine Behauptung nicht auf die religionsrechtliche Weise nachgewiesen hat, das Haus an die Erben des Eigent\u00fcmers zur\u00fcckzugeben.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 595:<\/b> <i>Jemand hat seine Uhr an einen Besitzer eines Gesch\u00e4ftes zur Uhrreparatur gegeben, damit sie repariert wird, und nach einer Weile wurde sie aus seinem Gesch\u00e4ft gestohlen. Hat dieser (Besitzer des Gesch\u00e4ftes) dann die Uhr sicherzustellen (bzw. daf\u00fcr zu haften)?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls der Besitzer des Gesch\u00e4ftes bei der Bewahrung der Uhr nicht nachl\u00e4ssig war, dann hat er sie nicht sicherzustellen (bzw. daf\u00fcr zu haften).<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 596:<\/b> <i>Ein Privatunternehmen verkauft im Auftrag ausl\u00e4ndischer Unternehmen Waren dieses Unternehmens gegen Erhalt eines prozentualen Anteils vom Preis des Verkauften. Ist es dann religionsrechtlich erlaubt, diesen Anteil anzunehmen? Und falls ein Angestellter unter den Staatsbediensteten Kooperationspartner dieses Privatunternehmens ist, ist es dann f\u00fcr ihn erlaubt, diesen prozentualen Anteil anzunehmen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls dieser Anteil als Entlohnung f\u00fcr den Auftrag zum Verkauf der Waren des ausl\u00e4ndischen oder des inl\u00e4ndischen Regierungsunternehmens oder anderer (Unternehmen) ist, dann besteht kein Hindernis dazu, dass der Beauftrage diese (Provision) f\u00fcr sich nimmt. Aber falls der Regierungsbedienstete eine Stelle hat, die der Verkauf von den Regierungswaren ist, f\u00fcr die er monatliches Gehalt erh\u00e4lt, dann hat er kein Recht, weiteren Lohn oder ein Geschenk anzunehmen f\u00fcr die Erf\u00fcllung von Regierungsdiensten.<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F. 567: Falls die Arbeiten, die f\u00fcr Menschen erledigt werden, zu denen geh\u00f6ren, die keine gro\u00dfe k\u00f6rperliche oder geistigen Anstrengungen<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":549,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"class_list":["post-1013","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1013","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1013"}],"version-history":[{"count":1,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1013\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1014,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1013\/revisions\/1014"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/549"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1013"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}