{"id":1015,"date":"2022-10-20T14:05:59","date_gmt":"2022-10-20T12:05:59","guid":{"rendered":"http:\/\/khamenei.de\/wordpress\/?page_id=1015"},"modified":"2022-10-20T14:06:00","modified_gmt":"2022-10-20T12:06:00","slug":"urteile-zu-abstand","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/urteile-zu-abstand\/","title":{"rendered":"Urteile zu Abstand"},"content":{"rendered":"<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 597:<\/b> <i>Ist es f\u00fcr einen Vermieter erlaubt, der ein Gesch\u00e4ft f\u00fcr eine bestimmte Zeit zum Handel oder f\u00fcr ein Handwerk darin gemietet hat, sich nach Ablauf der Mietzeit zu weigern, das Gesch\u00e4ft zu r\u00e4umen, wenn der Eigent\u00fcmer sich weigert, das Mietverh\u00e4ltnis zu verl\u00e4ngern, und (ist es ihm erlaubt) das Recht des Abstandes zu fordern? Und ist es ihm erlaubt, das Recht zur Arbeit und Handwerk im gemieteten Gegenstand zu beanspruchen unter Ber\u00fccksichtigung, dass er nicht das Recht zur \u00dcbertragung des gemieteten Gegenstand an Andere hat?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Der Mieter hat nach dem Ablauf der Mietzeit nicht weiter \u00fcber den Gegenstand zu verf\u00fcgen und (hat) sich (nicht) zu weigern, diesen an dessen Eigent\u00fcmer zu \u00fcbergeben. Aber wenn das Recht des Abstandes vom Eigent\u00fcmer an ihn \u00fcbertragen wurde oder das Gesch\u00e4ft zu dem geh\u00f6rt, bei dem dessen Mieter gesetzlich dieses Recht zusteht, dann ist es ihm erlaubt, vom Besitzer eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr das Abstandsrecht zu fordern.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 598:<\/b> <i>Ich habe ein Handelsgesch\u00e4ft gemietet und habe an dessen Eigent\u00fcmer einen Betrag an G\u00fctern zum Erhalt (des Rechts) des Abstandes bezahlt, und ich habe viele G\u00fcter f\u00fcr dieses Gesch\u00e4ft ausgegeben, um Elektrizit\u00e4tskabel und Fliesen im Boden zu verlegen und weiteres hierzu, und ich habe einen Betrag f\u00fcr den Erhalt der Gewerbeerlaubnis bezahlt. Und nach Ablauf von mehr als zehn Jahren forderten die Erben des Eigent\u00fcmers mich auf, das Gesch\u00e4ft zur\u00fcckzugeben. Bin ich dann verpflichtet, das zu erf\u00fcllen und das Gesch\u00e4ft f\u00fcr sie zu r\u00e4umen? Und mit Annahme der Verpflichtung zur R\u00e4umung, ist es dann f\u00fcr mich erlaubt, von ihnen das einzufordern, was ich an G\u00fctern f\u00fcr dieses Gesch\u00e4ft ausgegeben habe? Und habe ich das Recht von ihnen eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr den Abstand mit dem jetzigen Wert zu fordern?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Die Verpflichtung zur Verl\u00e4ngerung des Mietverh\u00e4ltnisses f\u00fcr den Besitzer oder die Erlaubnis zu seiner Forderung zur R\u00e4umung und die Auflage, dieses zu erf\u00fcllen und genauso die Sicherstellung der ausgegebenen G\u00fcter f\u00fcr das gemietete Gesch\u00e4ft sind von den ausge\u00fcbten Gesetzen im Land oder von den im Mietvertrag erw\u00e4hnten Bedingungen zwischen Vermieter und Mieter abh\u00e4ngig. Aber bez\u00fcglich des Abstandes f\u00fcr das Gesch\u00e4ft hat man das Recht, diesen mit dem jetzigen Wert einzufordern, falls dieser (Abstand) vom Eigent\u00fcmer an den Mieter auf religionsrechtliche Weise \u00fcbertragen wurde, oder falls es ihm gem\u00e4\u00df dem Gesetz zusteht.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 599:<\/b> <i>Der Eigent\u00fcmer eines Unternehmens hat ein Geb\u00e4ude vermietet, ohne etwas vom Vermieter f\u00fcr den Abstand zu nehmen, ist er dann bei der R\u00e4umung des Geb\u00e4udes verpflichtet, einen Betrag f\u00fcr den Abstand zu zahlen? Und wenn der Vermieter dieses Geb\u00e4ude an den Mieter verkauft, hat er dann einen Teil des Preises zu verrechnen als Ersatz f\u00fcr das Recht des Abstandes an ihn?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Sofern der Abstand f\u00fcr das Gesch\u00e4ft nicht dem Mieter auf die zugelassene Weise zusteht, wie durch Kauf, Abkommen oder Bedingung innerhalb eines verpflichtenden Vertrags oder durch ein Gesetz, das dieses f\u00fcr ihn besagt, dann hat er weder etwas daf\u00fcr vom Eigent\u00fcmer einzufordern noch einen Betrag des Preises zu verrechnen als Ersatz f\u00fcr die Abfindung des Gesch\u00e4ftes, wenn er es vom Eigent\u00fcmer kauft.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 600:<\/b> <i>Mein Vater hat f\u00fcr drei seiner Kinder mehrere Handelsgesch\u00e4fte gekauft, und er hat deren (Grundbuch-)Eintrag bei deren Kauf auf ihre Namen registriert, so dass diese (Handelsgesch\u00e4fte) jetzt diesen dreien religionsrechtlich und gesetzlich geh\u00f6ren. Und diese Gesch\u00e4fte standen vor seinem Ableben unter der Verf\u00fcgung des Vaters, und er besch\u00e4ftigte sich darin mit Unterhalt und Handel. Ist dann der Abstand f\u00fcr diese Gesch\u00e4fte nur f\u00fcr deren drei Eigent\u00fcmer, oder ist es unabh\u00e4ngig vom Eigentum, und steht das Erbe (des Abstandes) f\u00fcr alle Erben (zur Verf\u00fcgung)?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Der Abstand f\u00fcr das Gesch\u00e4ft h\u00e4ngt an dessen Eigentum und steht dem Eigent\u00fcmer zu, solange er nicht von dessen Eigent\u00fcmer an eine andere Person auf religionsrechtliche Weise \u00fcbertragen wird, so dass, sofern nicht nachgewiesen ist, dass der Abstand der Gesch\u00e4fte dem Vererbenden zusteht, die \u00fcbrigen Erben kein Recht daran haben.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 601:<\/b> <i>Wenn ein Mieter an den Eigent\u00fcmer beim Vermieten des Gesch\u00e4ftes einen Betrag als Abstand bezahlt, hat dann der Eigent\u00fcmer nur so viel wie diesen Betrag an den Mieter zur\u00fcckzugeben, wenn er aus irgendeinem Grund das Gesch\u00e4ft r\u00e4umt, oder ist er verpflichtet, den Wert des Abstandes f\u00fcr den Preis des Tages der R\u00e4umung des Gesch\u00e4ftes zu zahlen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Wenn der Mieter das Recht des Abstandes religionsrechtlich (erworben) hat, dann hat er den jetzigen Wert des Abstandes gem\u00e4\u00df dem gerechten Preis an diesem Tag zu fordern, und der Eigent\u00fcmer ist verpflichtet, den jetzigen Wert an ihn zu zahlen. Aber wenn er beim Eigent\u00fcmer einen Betrag anlegt, so dass er diesen nach dem Verzicht auf das Gesch\u00e4ft zur\u00fcckerh\u00e4lt, dann hat er in diesem Fall nur das Recht, das einzufordern, was diesem Betrag entspricht, den er an den Eigent\u00fcmer beim Anmieten des Gesch\u00e4ftes bezahlt hat.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 602:<\/b> <i>Ich habe ein Gesch\u00e4ft von dessen Eigent\u00fcmer gemietet, ohne etwas f\u00fcr dessen Abstand an ihn zu zahlen, weil das damals nicht \u00fcblich war in unserer Stadt. Und jetzt starb der Vermieter und das Gesch\u00e4ft ist Eigentum einer seiner S\u00f6hne geworden, und er hat von mir die R\u00e4umung gefordert. Und ich habe w\u00e4hrend der Mietzeit einige Einrichtungen daran installiert, wie die Verlegung der Elektrizit\u00e4t und des Telefons und der Austausch der T\u00fcr und Instandhaltung. Und die Menschen haben Schulden gegen\u00fcber mir durch den Handel mit ihnen in diesem Gesch\u00e4ft. Bin ich dann verpflichtet, dem jetzigen Eigent\u00fcmer wegen der R\u00e4umung des Gesch\u00e4ftes und dessen \u00dcbergabe an ihn nachzugeben, ohne ein Recht auf irgendetwas zu haben? Und falls ich Recht habe, welches Ma\u00df hat es?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Sie haben nach dem Ablauf der vorherigen Mietzeit nicht \u00fcber das Gesch\u00e4ft zu verf\u00fcgen und sich nicht zu weigern, dieses (Gesch\u00e4ft) an den jetzigen Eigent\u00fcmer, ohne Verl\u00e4ngerung des Mietverh\u00e4ltnissen durch ihm zu \u00fcbergeben. Aber die Verpflichtung zum Erf\u00fcllen der Forderung der Verl\u00e4ngerung des Mietverh\u00e4ltnisses durch den jetzigen Eigent\u00fcmer oder die Erlaubnis zu seiner Forderung zur R\u00e4umung des Gesch\u00e4ftes und die Notwendigkeit, dieses zu erf\u00fcllen ist, von den verbreiteten Gesetzen oder den Bedingungen innerhalb des Vertrages abh\u00e4ngig. Aber bez\u00fcglich der Forderung von etwas bei der R\u00e4umung des Gesch\u00e4ftes als Abstand daf\u00fcr (ist festzustellen:) nach der Annahme, dass gem\u00e4\u00df dem Brauch der Region beim Abschluss des vorherigen Mietverh\u00e4ltnisses f\u00fcr den Mieter nicht das Recht des Abstandes zusteht, und sofern das Recht des Abstandes des Gesch\u00e4ftes nicht vom Eigent\u00fcmer an Sie \u00fcbertragen wurde, haben Sie nicht beim Nachkommen (der Forderung) des jetzigen Eigent\u00fcmers zur R\u00e4umung des Gesch\u00e4ftes und dessen \u00dcbergabe irgendetwas von ihm bez\u00fcglich des Abstandes zu fordern, au\u00dfer es gibt ein Gesetz, das vom islamischen Parlament (in der Islamischen Republik Iran) verabschiedet wurde und von dem W\u00e4chterrat best\u00e4tigt wird, das ihnen erlaubt, etwas f\u00fcr die R\u00e4umung des Gesch\u00e4ftes vom Eigent\u00fcmer zu fordern. Aber bez\u00fcglich Verlegung von Elektrizit\u00e4t und des Telefons und Anderem wie diesem, was Sie auf Ihre Kosten durchgef\u00fchrt haben, geh\u00f6ren diese zu Ihrem Eigentum, au\u00dfer der Brauch oder das verbreitete Gesetz besagt, dass dessen Anschluss an das Eigentum kostenlos oder mit Sicherstellung der Ausgaben durch den Eigent\u00fcmer erfolgt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 603:<\/b> <i>1.) Ein Platz wurde f\u00fcr 20 Jahre auf best\u00e4ndige Weise als Arbeitsort gemietet. Hat dann der Mieter w\u00e4hrend der Mietzeit oder nach deren Ablauf das Recht, den Abstand an einen anderen Mieter zu \u00fcbertragen durch eine Erlaubnis und Beschluss des Gerichts mit der Zahlung der Steuern des Abstandes und der Ber\u00fccksichtigung aller gesetzlicher Angelegenheiten?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><i>2.) Und wenn er dessen Abstand an einen anderen Mieter in einer offiziellen Weise mit Ber\u00fccksichtigung aller gesetzlichen Ma\u00dfst\u00e4be \u00fcbertr\u00e4gt, hat dann der Eigent\u00fcmer das Recht, aufgrund seiner Nichtakzeptanz dessen, vom zweiten Mieter die R\u00e4umung des Platzes zu fordern?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls das Recht des Abstandes vom Eigent\u00fcmer an ihm \u00fcbertragen wurde, oder (falls) er es verdient hat aufbauend auf einem verbreiteten Gesetz, das zu befolgen religionsrechtlich erlaubt ist und er die Erlaubnis hat, dieses (Recht) zu verkaufen und genauso (das Recht hat) zur Vermietung des Gesch\u00e4ftes an eine andere Person, oder (falls) das aufrichtige Gericht gem\u00e4\u00df einem verpflichtenden Gesetz meint, dass dessen Recht ihm zusteht und es ihm dann erlaubt hat, dann ist das, was er getan hat, zul\u00e4ssig, und der Eigent\u00fcmer ist verpflichtet, ihm diesen (Abstand) zu \u00fcbergeben und damit einverstanden zu sein. Ansonsten ist all sein erw\u00e4hntes Verhalten unrechtm\u00e4\u00dfig und von der Erlaubnis des Eigent\u00fcmers abh\u00e4ngig, so dass, falls er die \u00dcbertragung des Abstandes und die Vermietung des Gesch\u00e4ftes nicht erlaubt, es ihm dann zusteht, die R\u00e4umung des Gesch\u00e4ftes einzufordern.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 604:<\/b> <i>Ich habe ein Abkommen mit dem mir Vererbenden getroffen \u00fcber alles, was er an Gegenst\u00e4nden und Rechten an seinem Anteil an einem Hotel und dessen M\u00f6bel besitzt. Beinhaltet dann dieses Abkommen (auch) das Recht des Abstandes f\u00fcr dieses Hotel?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls er auch das Recht des Abstandes am Hotel hat und sich das Abkommen \u00fcber alles erstreckt, was er an Gegenst\u00e4nden und Rechten an dem Hotel besitzt, ohne etwas davon auszunehmen, dann ist das Recht des Abstandes des Platzes auch in diesem Abkommen eingeschlossen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 605:<\/b> <i>Ein Mann hat einen Platz gemietet mit der Bedingung, den Platz zu r\u00e4umen, wenn der Eigent\u00fcmer (dieses) fordert. Und nach Ablauf der Mietzeit hat der Mieter angefangen, den Abstand einzufordern, nachdem der Eigent\u00fcmer von ihm die R\u00e4umung gefordert hat. Ist dann der Eigent\u00fcmer verpflichtet, diesen (Abstand) an ihn zu zahlen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls der Brauch des Landes derart ist, dass der Abstand des Gesch\u00e4ftes durch dessen Vermietung an den Mieter \u00fcbertragen wird, oder (falls) die Vermietung zu einem sp\u00e4teren Datum stattgefunden hat als das angewandte Gesetz, das besagt, dass der Abstand des Arbeitsgesch\u00e4ftes dessen Mieter zusteht, dann hat der Abschluss eines Vertrages zwischen Ihnen unter Beachtung ihrerseits des Brauchs des Landes oder des Gesetzes beim Vertrag f\u00fcr die Wirkung einer beinhaltenden Bedingung das Recht des Abstandes dem Mieter zuzusprechen, so dass es dann dem Mieter zusteht, vom Eigent\u00fcmer einen Ersatz f\u00fcr den Abstand des Gesch\u00e4ftes einzufordern, falls dieser (Vermieter) von ihm die R\u00e4umung fordert, ansonsten hat er nichts davon einzufordern.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">\n<span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 606:<\/b> <i>Ich habe (das Recht f\u00fcr) den Abstand f\u00fcr das Gesch\u00e4ft, das ich an einen Mann vermietet habe, ihm f\u00fcr einen bestimmten Betrag verkauft. Und er hat mir daf\u00fcr einen Scheck bezahlt, aber ich konnte ihn nicht einl\u00f6sen, weil daf\u00fcr kein Guthaben auf seinem Bankkonto vorhanden war. Und das Gesch\u00e4ft ist immer noch unter der Verf\u00fcgung des Mieters, und er behauptet, dass er Eigent\u00fcmer des Abstandes des Gesch\u00e4ftes ist, obwohl ich bis jetzt von ihm nicht den Wert des Abstandes erhalten habe. Hat er dann (das Recht \u00fcber) den Abstand des Gesch\u00e4ftes, oder ist der Handel \u00fcber den Abstand ung\u00fcltig, weil ich den Wert nicht erhalten habe?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Allein das Fehlen von Guthaben auf dem Konto des Besitzers des Schecks, den er f\u00fcr den Abstand bezahlt hat, bewirkt (noch) nicht die Ung\u00fcltigkeit des Verkaufs des Abstandes, nachdem dieser (Verkauf) auf die g\u00fcltige Weise erf\u00fcllt wurde, sondern der Abstand steht dem K\u00e4ufer zu, und der vermietende Verk\u00e4ufer (des Abstandes) hat das Recht, von ihm den Betrag des Schecks einzufordern.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 607:<\/b> <i>Falls der Mieter bei der R\u00e4umung des Gesch\u00e4ftes das Recht zum Einfordern eines Ersatzes f\u00fcr den Abstand hat aber der Eigent\u00fcmer sich dazu weigert entgegen dem, was gem\u00e4\u00df dem Brauch und dem Gesetz verbreitet ist, wie ist dann das Urteil f\u00fcr das Verbleiben des Mieters im Eigentum ohne Einverst\u00e4ndnis des Eigent\u00fcmers, bis er von ihm einen Ersatz f\u00fcr den Abstand bekommt? Und mit Annahme der Nichterlaubnis zum Verbleiben, und dass dieses (Verbleiben) eine Enteignung des Gesch\u00e4ftes seitens des Mieters ist, sind dann die G\u00fcter, die er in diesem Gesch\u00e4ft verdient, religionsrechtlich erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Allein das Recht zu haben, einen Ersatz f\u00fcr den Abstand bei der R\u00e4umung des Gesch\u00e4ftes einzufordern, gen\u00fcgt nicht f\u00fcr die Erlaubnis zur Fortsetzung der Verf\u00fcgung \u00fcber das Gesch\u00e4ft nach Ablauf der Mietzeit, sofern die R\u00e4umung des Gesch\u00e4ftes durch ihn nicht eine Bedingung f\u00fcr die Zahlung des Ersatzes f\u00fcr den Abstand an den Mieter ist, und in jedem Fall ist das erhaltene Einkommen aus dem Unterhalt in diesem Gesch\u00e4ft religionsrechtlich erlaubt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 608:<\/b> <i>Jemand hat ein Gesch\u00e4ft zu einem bestimmten Mietbetrag gemietet, und er hat einen weiteren Betrag als Abstand bezahlt. Danach hat der Eigent\u00fcmer angefangen, die Miete schrittweise zu erh\u00f6hen, bis sie das Doppelte der urspr\u00fcnglichen Miete erreicht hatte, und derzeit will der Mieter das Gesch\u00e4ft an einen anderen Mieter f\u00fcr einen h\u00f6heren Abstand abtreten. Aber der Eigent\u00fcmer fordert 15 Prozent vom Wert des Abstandes, und er will auch den Wert der Miete monatlich um das Zehnfache erh\u00f6hen, obwohl dem erw\u00e4hnten Gesch\u00e4ft benachbarte Gesch\u00e4fte zu Betr\u00e4gen gemietet wurden, die geringer als diese sind. Hat dann der Eigent\u00fcmer religionsrechtlich und gesetzlich das Recht zur Forderung des erw\u00e4hnten Anteils sowie zur Erh\u00f6hung der Miete bis zu dieser Grenze?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Nachdem der Abstand des Gesch\u00e4ftes dem Mieter zusteht und es ihm erlaubt ist, diesen (Abstand) zu \u00fcbertragen, an wen er will, hat dann der Eigent\u00fcmer nicht das Recht, etwas von dem, was der Mieter als Ersatz f\u00fcr den Abstand einnimmt, zu fordern. Aber hinsichtlich der Miete obliegen dann dem Eigent\u00fcmer und dem Mieter die Bestimmung ihres Betrags bei der Verl\u00e4ngerung des Mietvertrages.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 609:<\/b> <i>Wenn jemand ein Gesch\u00e4ft mietet und zus\u00e4tzlich zur monatlichen Miete einen Betrag als Abstand zahlt und die Bedingung stellt, dass der Vermieter den Betrag des Abstandes bei der R\u00e4umung des Gesch\u00e4ftes gem\u00e4\u00df dem jetzigen Wert zahlt, ansonsten der Mieter das Recht hat, den Abstand an eine andere Person zu verkaufen und dieser (Mieter) das Gesch\u00e4ft dem K\u00e4ufer \u00fcbertr\u00e4gt, ist dann diese Bedingung g\u00fcltig, und ist der Vermieter verpflichtet, diese (Bedingung) zu erf\u00fcllen, entweder durch Zahlung des jetzigen Wertes an den Mieter oder durch Einverst\u00e4ndnis zur \u00dcbergabe des Gesch\u00e4ftes an Andere?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Das, was (in der Frage) erw\u00e4hnt wurde, innerhalb eines Mietvertrages als Bedingung zu stellen, ist zul\u00e4ssig, und der Vermieter ist verpflichtet, dieses zu erf\u00fcllen, und er darf nicht den Verkauf des Abstandes an eine andere Person und die \u00dcbergabe des Gesch\u00e4ftes an ihn ablehnen, solange er nicht einverstanden ist, die Abfindung vom Mieter (zur\u00fcck) zu kaufen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 610:<\/b> <i>Wir haben ein Haus gekauft, in dem es ein Handelsgesch\u00e4ft gibt, das an Andere vermietet war. Und der Eigent\u00fcmer hat dessen Abstand an den Mieter verkauft. Und dieser Mieter hat dann sein Recht an einen (wiederum) anderen Mieter verkauft. Haben wir dann etwas an den letzten Mieter f\u00fcr den Abstand des Gesch\u00e4ftes zu zahlen, falls wir die R\u00e4umung dieses Gesch\u00e4ftes nach Ablauf der Mietzeit einfordern, oder ist der fr\u00fchere Eigent\u00fcmer dazu verpflichtet oder der fr\u00fchere Mieter, weil sie diejenigen sind, die den Abstandspreis erhalten haben?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Nachdem der letzte Mieter das Recht des Abstandes des Gesch\u00e4ftes auf die religionsrechtliche Weise erhalten hat, hat dann derjenige, der diesen Abstand jetzt von ihm kauft, dessen Ersatz zu zahlen, aber dem fr\u00fcheren Eigent\u00fcmer oder dem fr\u00fcheren Mieter, der das Recht des Abstandes an den letzten Mieter rechtm\u00e4\u00dfig \u00fcbertragen hat, obliegen nichts davon. Und was jeder von ihnen an Wert des Abstandes genommen hat, war ein Ersatz dessen, was er von seinem Recht verkauft hat, so dass Sie dieses an niemanden zur\u00fcckerstatten m\u00fcssen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 597:<\/b> <i>Ist es f\u00fcr einen Vermieter erlaubt, der ein Gesch\u00e4ft f\u00fcr eine bestimmte Zeit zum Handel oder f\u00fcr ein Handwerk darin gemietet hat, sich nach Ablauf der Mietzeit zu weigern, das Gesch\u00e4ft zu r\u00e4umen, wenn der Eigent\u00fcmer sich weigert, das Mietverh\u00e4ltnis zu verl\u00e4ngern, und (ist es ihm erlaubt) das Recht des Abstandes zu fordern? Und ist es ihm erlaubt, das Recht zur Arbeit und Handwerk im gemieteten Gegenstand zu beanspruchen unter Ber\u00fccksichtigung, dass er nicht das Recht zur \u00dcbertragung des gemieteten Gegenstand an Andere hat?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Der Mieter hat nach dem Ablauf der Mietzeit nicht weiter \u00fcber den Gegenstand zu verf\u00fcgen und (hat) sich (nicht) zu weigern, diesen an dessen Eigent\u00fcmer zu \u00fcbergeben. Aber wenn das Recht des Abstandes vom Eigent\u00fcmer an ihn \u00fcbertragen wurde oder das Gesch\u00e4ft zu dem geh\u00f6rt, bei dem dessen Mieter gesetzlich dieses Recht zusteht, dann ist es ihm erlaubt, vom Besitzer eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr das Abstandsrecht zu fordern.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 598:<\/b> <i>Ich habe ein Handelsgesch\u00e4ft gemietet und habe an dessen Eigent\u00fcmer einen Betrag an G\u00fctern zum Erhalt (des Rechts) des Abstandes bezahlt, und ich habe viele G\u00fcter f\u00fcr dieses Gesch\u00e4ft ausgegeben, um Elektrizit\u00e4tskabel und Fliesen im Boden zu verlegen und weiteres hierzu, und ich habe einen Betrag f\u00fcr den Erhalt der Gewerbeerlaubnis bezahlt. Und nach Ablauf von mehr als zehn Jahren forderten die Erben des Eigent\u00fcmers mich auf, das Gesch\u00e4ft zur\u00fcckzugeben. Bin ich dann verpflichtet, das zu erf\u00fcllen und das Gesch\u00e4ft f\u00fcr sie zu r\u00e4umen? Und mit Annahme der Verpflichtung zur R\u00e4umung, ist es dann f\u00fcr mich erlaubt, von ihnen das einzufordern, was ich an G\u00fctern f\u00fcr dieses Gesch\u00e4ft ausgegeben habe? Und habe ich das Recht von ihnen eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr den Abstand mit dem jetzigen Wert zu fordern?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Die Verpflichtung zur Verl\u00e4ngerung des Mietverh\u00e4ltnisses f\u00fcr den Besitzer oder die Erlaubnis zu seiner Forderung zur R\u00e4umung und die Auflage, dieses zu erf\u00fcllen und genauso die Sicherstellung der ausgegebenen G\u00fcter f\u00fcr das gemietete Gesch\u00e4ft sind von den ausge\u00fcbten Gesetzen im Land oder von den im Mietvertrag erw\u00e4hnten Bedingungen zwischen Vermieter und Mieter abh\u00e4ngig. Aber bez\u00fcglich des Abstandes f\u00fcr das Gesch\u00e4ft hat man das Recht, diesen mit dem jetzigen Wert einzufordern, falls dieser (Abstand) vom Eigent\u00fcmer an den Mieter auf religionsrechtliche Weise \u00fcbertragen wurde, oder falls es ihm gem\u00e4\u00df dem Gesetz zusteht.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 599:<\/b> <i>Der Eigent\u00fcmer eines Unternehmens hat ein Geb\u00e4ude vermietet, ohne etwas vom Vermieter f\u00fcr den Abstand zu nehmen, ist er dann bei der R\u00e4umung des Geb\u00e4udes verpflichtet, einen Betrag f\u00fcr den Abstand zu zahlen? Und wenn der Vermieter dieses Geb\u00e4ude an den Mieter verkauft, hat er dann einen Teil des Preises zu verrechnen als Ersatz f\u00fcr das Recht des Abstandes an ihn?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Sofern der Abstand f\u00fcr das Gesch\u00e4ft nicht dem Mieter auf die zugelassene Weise zusteht, wie durch Kauf, Abkommen oder Bedingung innerhalb eines verpflichtenden Vertrags oder durch ein Gesetz, das dieses f\u00fcr ihn besagt, dann hat er weder etwas daf\u00fcr vom Eigent\u00fcmer einzufordern noch einen Betrag des Preises zu verrechnen als Ersatz f\u00fcr die Abfindung des Gesch\u00e4ftes, wenn er es vom Eigent\u00fcmer kauft.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 600:<\/b> <i>Mein Vater hat f\u00fcr drei seiner Kinder mehrere Handelsgesch\u00e4fte gekauft, und er hat deren (Grundbuch-)Eintrag bei deren Kauf auf ihre Namen registriert, so dass diese (Handelsgesch\u00e4fte) jetzt diesen dreien religionsrechtlich und gesetzlich geh\u00f6ren. Und diese Gesch\u00e4fte standen vor seinem Ableben unter der Verf\u00fcgung des Vaters, und er besch\u00e4ftigte sich darin mit Unterhalt und Handel. Ist dann der Abstand f\u00fcr diese Gesch\u00e4fte nur f\u00fcr deren drei Eigent\u00fcmer, oder ist es unabh\u00e4ngig vom Eigentum, und steht das Erbe (des Abstandes) f\u00fcr alle Erben (zur Verf\u00fcgung)?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Der Abstand f\u00fcr das Gesch\u00e4ft h\u00e4ngt an dessen Eigentum und steht dem Eigent\u00fcmer zu, solange er nicht von dessen Eigent\u00fcmer an eine andere Person auf religionsrechtliche Weise \u00fcbertragen wird, so dass, sofern nicht nachgewiesen ist, dass der Abstand der Gesch\u00e4fte dem Vererbenden zusteht, die \u00fcbrigen Erben kein Recht daran haben.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 601:<\/b> <i>Wenn ein Mieter an den Eigent\u00fcmer beim Vermieten des Gesch\u00e4ftes einen Betrag als Abstand bezahlt, hat dann der Eigent\u00fcmer nur so viel wie diesen Betrag an den Mieter zur\u00fcckzugeben, wenn er aus irgendeinem Grund das Gesch\u00e4ft r\u00e4umt, oder ist er verpflichtet, den Wert des Abstandes f\u00fcr den Preis des Tages der R\u00e4umung des Gesch\u00e4ftes zu zahlen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Wenn der Mieter das Recht des Abstandes religionsrechtlich (erworben) hat, dann hat er den jetzigen Wert des Abstandes gem\u00e4\u00df dem gerechten Preis an diesem Tag zu fordern, und der Eigent\u00fcmer ist verpflichtet, den jetzigen Wert an ihn zu zahlen. Aber wenn er beim Eigent\u00fcmer einen Betrag anlegt, so dass er diesen nach dem Verzicht auf das Gesch\u00e4ft zur\u00fcckerh\u00e4lt, dann hat er in diesem Fall nur das Recht, das einzufordern, was diesem Betrag entspricht, den er an den Eigent\u00fcmer beim Anmieten des Gesch\u00e4ftes bezahlt hat.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 602:<\/b> <i>Ich habe ein Gesch\u00e4ft von dessen Eigent\u00fcmer gemietet, ohne etwas f\u00fcr dessen Abstand an ihn zu zahlen, weil das damals nicht \u00fcblich war in unserer Stadt. Und jetzt starb der Vermieter und das Gesch\u00e4ft ist Eigentum einer seiner S\u00f6hne geworden, und er hat von mir die R\u00e4umung gefordert. Und ich habe w\u00e4hrend der Mietzeit einige Einrichtungen daran installiert, wie die Verlegung der Elektrizit\u00e4t und des Telefons und der Austausch der T\u00fcr und Instandhaltung. Und die Menschen haben Schulden gegen\u00fcber mir durch den Handel mit ihnen in diesem Gesch\u00e4ft. Bin ich dann verpflichtet, dem jetzigen Eigent\u00fcmer wegen der R\u00e4umung des Gesch\u00e4ftes und dessen \u00dcbergabe an ihn nachzugeben, ohne ein Recht auf irgendetwas zu haben? Und falls ich Recht habe, welches Ma\u00df hat es?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Sie haben nach dem Ablauf der vorherigen Mietzeit nicht \u00fcber das Gesch\u00e4ft zu verf\u00fcgen und sich nicht zu weigern, dieses (Gesch\u00e4ft) an den jetzigen Eigent\u00fcmer, ohne Verl\u00e4ngerung des Mietverh\u00e4ltnissen durch ihm zu \u00fcbergeben. Aber die Verpflichtung zum Erf\u00fcllen der Forderung der Verl\u00e4ngerung des Mietverh\u00e4ltnisses durch den jetzigen Eigent\u00fcmer oder die Erlaubnis zu seiner Forderung zur R\u00e4umung des Gesch\u00e4ftes und die Notwendigkeit, dieses zu erf\u00fcllen ist, von den verbreiteten Gesetzen oder den Bedingungen innerhalb des Vertrages abh\u00e4ngig. Aber bez\u00fcglich der Forderung von etwas bei der R\u00e4umung des Gesch\u00e4ftes als Abstand daf\u00fcr (ist festzustellen:) nach der Annahme, dass gem\u00e4\u00df dem Brauch der Region beim Abschluss des vorherigen Mietverh\u00e4ltnisses f\u00fcr den Mieter nicht das Recht des Abstandes zusteht, und sofern das Recht des Abstandes des Gesch\u00e4ftes nicht vom Eigent\u00fcmer an Sie \u00fcbertragen wurde, haben Sie nicht beim Nachkommen (der Forderung) des jetzigen Eigent\u00fcmers zur R\u00e4umung des Gesch\u00e4ftes und dessen \u00dcbergabe irgendetwas von ihm bez\u00fcglich des Abstandes zu fordern, au\u00dfer es gibt ein Gesetz, das vom islamischen Parlament (in der Islamischen Republik Iran) verabschiedet wurde und von dem W\u00e4chterrat best\u00e4tigt wird, das ihnen erlaubt, etwas f\u00fcr die R\u00e4umung des Gesch\u00e4ftes vom Eigent\u00fcmer zu fordern. Aber bez\u00fcglich Verlegung von Elektrizit\u00e4t und des Telefons und Anderem wie diesem, was Sie auf Ihre Kosten durchgef\u00fchrt haben, geh\u00f6ren diese zu Ihrem Eigentum, au\u00dfer der Brauch oder das verbreitete Gesetz besagt, dass dessen Anschluss an das Eigentum kostenlos oder mit Sicherstellung der Ausgaben durch den Eigent\u00fcmer erfolgt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 603:<\/b> <i>1.) Ein Platz wurde f\u00fcr 20 Jahre auf best\u00e4ndige Weise als Arbeitsort gemietet. Hat dann der Mieter w\u00e4hrend der Mietzeit oder nach deren Ablauf das Recht, den Abstand an einen anderen Mieter zu \u00fcbertragen durch eine Erlaubnis und Beschluss des Gerichts mit der Zahlung der Steuern des Abstandes und der Ber\u00fccksichtigung aller gesetzlicher Angelegenheiten?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><i>2.) Und wenn er dessen Abstand an einen anderen Mieter in einer offiziellen Weise mit Ber\u00fccksichtigung aller gesetzlichen Ma\u00dfst\u00e4be \u00fcbertr\u00e4gt, hat dann der Eigent\u00fcmer das Recht, aufgrund seiner Nichtakzeptanz dessen, vom zweiten Mieter die R\u00e4umung des Platzes zu fordern?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls das Recht des Abstandes vom Eigent\u00fcmer an ihm \u00fcbertragen wurde, oder (falls) er es verdient hat aufbauend auf einem verbreiteten Gesetz, das zu befolgen religionsrechtlich erlaubt ist und er die Erlaubnis hat, dieses (Recht) zu verkaufen und genauso (das Recht hat) zur Vermietung des Gesch\u00e4ftes an eine andere Person, oder (falls) das aufrichtige Gericht gem\u00e4\u00df einem verpflichtenden Gesetz meint, dass dessen Recht ihm zusteht und es ihm dann erlaubt hat, dann ist das, was er getan hat, zul\u00e4ssig, und der Eigent\u00fcmer ist verpflichtet, ihm diesen (Abstand) zu \u00fcbergeben und damit einverstanden zu sein. Ansonsten ist all sein erw\u00e4hntes Verhalten unrechtm\u00e4\u00dfig und von der Erlaubnis des Eigent\u00fcmers abh\u00e4ngig, so dass, falls er die \u00dcbertragung des Abstandes und die Vermietung des Gesch\u00e4ftes nicht erlaubt, es ihm dann zusteht, die R\u00e4umung des Gesch\u00e4ftes einzufordern.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 604:<\/b> <i>Ich habe ein Abkommen mit dem mir Vererbenden getroffen \u00fcber alles, was er an Gegenst\u00e4nden und Rechten an seinem Anteil an einem Hotel und dessen M\u00f6bel besitzt. Beinhaltet dann dieses Abkommen (auch) das Recht des Abstandes f\u00fcr dieses Hotel?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls er auch das Recht des Abstandes am Hotel hat und sich das Abkommen \u00fcber alles erstreckt, was er an Gegenst\u00e4nden und Rechten an dem Hotel besitzt, ohne etwas davon auszunehmen, dann ist das Recht des Abstandes des Platzes auch in diesem Abkommen eingeschlossen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 605:<\/b> <i>Ein Mann hat einen Platz gemietet mit der Bedingung, den Platz zu r\u00e4umen, wenn der Eigent\u00fcmer (dieses) fordert. Und nach Ablauf der Mietzeit hat der Mieter angefangen, den Abstand einzufordern, nachdem der Eigent\u00fcmer von ihm die R\u00e4umung gefordert hat. Ist dann der Eigent\u00fcmer verpflichtet, diesen (Abstand) an ihn zu zahlen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls der Brauch des Landes derart ist, dass der Abstand des Gesch\u00e4ftes durch dessen Vermietung an den Mieter \u00fcbertragen wird, oder (falls) die Vermietung zu einem sp\u00e4teren Datum stattgefunden hat als das angewandte Gesetz, das besagt, dass der Abstand des Arbeitsgesch\u00e4ftes dessen Mieter zusteht, dann hat der Abschluss eines Vertrages zwischen Ihnen unter Beachtung ihrerseits des Brauchs des Landes oder des Gesetzes beim Vertrag f\u00fcr die Wirkung einer beinhaltenden Bedingung das Recht des Abstandes dem Mieter zuzusprechen, so dass es dann dem Mieter zusteht, vom Eigent\u00fcmer einen Ersatz f\u00fcr den Abstand des Gesch\u00e4ftes einzufordern, falls dieser (Vermieter) von ihm die R\u00e4umung fordert, ansonsten hat er nichts davon einzufordern.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">\n<span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 606:<\/b> <i>Ich habe (das Recht f\u00fcr) den Abstand f\u00fcr das Gesch\u00e4ft, das ich an einen Mann vermietet habe, ihm f\u00fcr einen bestimmten Betrag verkauft. Und er hat mir daf\u00fcr einen Scheck bezahlt, aber ich konnte ihn nicht einl\u00f6sen, weil daf\u00fcr kein Guthaben auf seinem Bankkonto vorhanden war. Und das Gesch\u00e4ft ist immer noch unter der Verf\u00fcgung des Mieters, und er behauptet, dass er Eigent\u00fcmer des Abstandes des Gesch\u00e4ftes ist, obwohl ich bis jetzt von ihm nicht den Wert des Abstandes erhalten habe. Hat er dann (das Recht \u00fcber) den Abstand des Gesch\u00e4ftes, oder ist der Handel \u00fcber den Abstand ung\u00fcltig, weil ich den Wert nicht erhalten habe?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Allein das Fehlen von Guthaben auf dem Konto des Besitzers des Schecks, den er f\u00fcr den Abstand bezahlt hat, bewirkt (noch) nicht die Ung\u00fcltigkeit des Verkaufs des Abstandes, nachdem dieser (Verkauf) auf die g\u00fcltige Weise erf\u00fcllt wurde, sondern der Abstand steht dem K\u00e4ufer zu, und der vermietende Verk\u00e4ufer (des Abstandes) hat das Recht, von ihm den Betrag des Schecks einzufordern.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 607:<\/b> <i>Falls der Mieter bei der R\u00e4umung des Gesch\u00e4ftes das Recht zum Einfordern eines Ersatzes f\u00fcr den Abstand hat aber der Eigent\u00fcmer sich dazu weigert entgegen dem, was gem\u00e4\u00df dem Brauch und dem Gesetz verbreitet ist, wie ist dann das Urteil f\u00fcr das Verbleiben des Mieters im Eigentum ohne Einverst\u00e4ndnis des Eigent\u00fcmers, bis er von ihm einen Ersatz f\u00fcr den Abstand bekommt? Und mit Annahme der Nichterlaubnis zum Verbleiben, und dass dieses (Verbleiben) eine Enteignung des Gesch\u00e4ftes seitens des Mieters ist, sind dann die G\u00fcter, die er in diesem Gesch\u00e4ft verdient, religionsrechtlich erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Allein das Recht zu haben, einen Ersatz f\u00fcr den Abstand bei der R\u00e4umung des Gesch\u00e4ftes einzufordern, gen\u00fcgt nicht f\u00fcr die Erlaubnis zur Fortsetzung der Verf\u00fcgung \u00fcber das Gesch\u00e4ft nach Ablauf der Mietzeit, sofern die R\u00e4umung des Gesch\u00e4ftes durch ihn nicht eine Bedingung f\u00fcr die Zahlung des Ersatzes f\u00fcr den Abstand an den Mieter ist, und in jedem Fall ist das erhaltene Einkommen aus dem Unterhalt in diesem Gesch\u00e4ft religionsrechtlich erlaubt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 608:<\/b> <i>Jemand hat ein Gesch\u00e4ft zu einem bestimmten Mietbetrag gemietet, und er hat einen weiteren Betrag als Abstand bezahlt. Danach hat der Eigent\u00fcmer angefangen, die Miete schrittweise zu erh\u00f6hen, bis sie das Doppelte der urspr\u00fcnglichen Miete erreicht hatte, und derzeit will der Mieter das Gesch\u00e4ft an einen anderen Mieter f\u00fcr einen h\u00f6heren Abstand abtreten. Aber der Eigent\u00fcmer fordert 15 Prozent vom Wert des Abstandes, und er will auch den Wert der Miete monatlich um das Zehnfache erh\u00f6hen, obwohl dem erw\u00e4hnten Gesch\u00e4ft benachbarte Gesch\u00e4fte zu Betr\u00e4gen gemietet wurden, die geringer als diese sind. Hat dann der Eigent\u00fcmer religionsrechtlich und gesetzlich das Recht zur Forderung des erw\u00e4hnten Anteils sowie zur Erh\u00f6hung der Miete bis zu dieser Grenze?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Nachdem der Abstand des Gesch\u00e4ftes dem Mieter zusteht und es ihm erlaubt ist, diesen (Abstand) zu \u00fcbertragen, an wen er will, hat dann der Eigent\u00fcmer nicht das Recht, etwas von dem, was der Mieter als Ersatz f\u00fcr den Abstand einnimmt, zu fordern. Aber hinsichtlich der Miete obliegen dann dem Eigent\u00fcmer und dem Mieter die Bestimmung ihres Betrags bei der Verl\u00e4ngerung des Mietvertrages.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 609:<\/b> <i>Wenn jemand ein Gesch\u00e4ft mietet und zus\u00e4tzlich zur monatlichen Miete einen Betrag als Abstand zahlt und die Bedingung stellt, dass der Vermieter den Betrag des Abstandes bei der R\u00e4umung des Gesch\u00e4ftes gem\u00e4\u00df dem jetzigen Wert zahlt, ansonsten der Mieter das Recht hat, den Abstand an eine andere Person zu verkaufen und dieser (Mieter) das Gesch\u00e4ft dem K\u00e4ufer \u00fcbertr\u00e4gt, ist dann diese Bedingung g\u00fcltig, und ist der Vermieter verpflichtet, diese (Bedingung) zu erf\u00fcllen, entweder durch Zahlung des jetzigen Wertes an den Mieter oder durch Einverst\u00e4ndnis zur \u00dcbergabe des Gesch\u00e4ftes an Andere?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Das, was (in der Frage) erw\u00e4hnt wurde, innerhalb eines Mietvertrages als Bedingung zu stellen, ist zul\u00e4ssig, und der Vermieter ist verpflichtet, dieses zu erf\u00fcllen, und er darf nicht den Verkauf des Abstandes an eine andere Person und die \u00dcbergabe des Gesch\u00e4ftes an ihn ablehnen, solange er nicht einverstanden ist, die Abfindung vom Mieter (zur\u00fcck) zu kaufen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 610:<\/b> <i>Wir haben ein Haus gekauft, in dem es ein Handelsgesch\u00e4ft gibt, das an Andere vermietet war. Und der Eigent\u00fcmer hat dessen Abstand an den Mieter verkauft. Und dieser Mieter hat dann sein Recht an einen (wiederum) anderen Mieter verkauft. Haben wir dann etwas an den letzten Mieter f\u00fcr den Abstand des Gesch\u00e4ftes zu zahlen, falls wir die R\u00e4umung dieses Gesch\u00e4ftes nach Ablauf der Mietzeit einfordern, oder ist der fr\u00fchere Eigent\u00fcmer dazu verpflichtet oder der fr\u00fchere Mieter, weil sie diejenigen sind, die den Abstandspreis erhalten haben?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Nachdem der letzte Mieter das Recht des Abstandes des Gesch\u00e4ftes auf die religionsrechtliche Weise erhalten hat, hat dann derjenige, der diesen Abstand jetzt von ihm kauft, dessen Ersatz zu zahlen, aber dem fr\u00fcheren Eigent\u00fcmer oder dem fr\u00fcheren Mieter, der das Recht des Abstandes an den letzten Mieter rechtm\u00e4\u00dfig \u00fcbertragen hat, obliegen nichts davon. Und was jeder von ihnen an Wert des Abstandes genommen hat, war ein Ersatz dessen, was er von seinem Recht verkauft hat, so dass Sie dieses an niemanden zur\u00fcckerstatten m\u00fcssen.<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F. 597: Ist es f\u00fcr einen Vermieter erlaubt, der ein Gesch\u00e4ft f\u00fcr eine bestimmte Zeit zum Handel oder f\u00fcr ein<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"class_list":["post-1015","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1015","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1015"}],"version-history":[{"count":1,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1015\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1016,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1015\/revisions\/1016"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1015"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}