{"id":1022,"date":"2022-10-20T14:07:46","date_gmt":"2022-10-20T12:07:46","guid":{"rendered":"http:\/\/khamenei.de\/wordpress\/?page_id=1022"},"modified":"2024-01-31T17:21:35","modified_gmt":"2024-01-31T16:21:35","slug":"partnerschaft-bei-einer-gesellschaft","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/rechtsfragen\/partnerschaft-bei-einer-gesellschaft\/","title":{"rendered":"Partnerschaft (bei einer Gesellschaft)"},"content":{"rendered":"<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 621:<\/b> <i>Ich habe (zusammen) mit dem Besitzer einer Gesellschaft Teilhabe an deren Kapital, so dass er mein Vertreter bei Investitionen wird und an mich 5000 Tuman monatlich aus den Gewinnen der Anteile zahlt. Und nach einem Jahr habe ich von ihm ein St\u00fcck Land als Ersatz f\u00fcr diese G\u00fcter und deren Gewinne erhalten. Wie ist das Urteil zu diesen G\u00fctern?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls die Zahlung der G\u00fcter an ihn als Kredit war, selbst wenn dann der Kredit prinzipiell g\u00fcltig ist, ist die (erw\u00e4hnte) Bedingung des Gewinns zus\u00e4tzlich zu dessen Verbot (auch) religionsrechtlich ung\u00fcltig, so dass Sie nichts bei ihm haben au\u00dfer dem Betrag, den Sie an ihn als Kredit bezahlt haben, aber falls die Zahlung der G\u00fcter an ihn f\u00fcr den Kauf der Anteile von ihm war als Teilhabe mit ihm am Kapital und die Gewinne der investierten G\u00fcter auf die religionsrechtlich erlaubte Weise erzielt wurden, dann ist es zul\u00e4ssig.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 622:<\/b> <i>Mehrere Personen haben am Kauf eines Gegenstandes teilgenommen, wobei sie diesen untereinander verlosen, so dass derjenige, dessen Namen das Los tr\u00e4gt, dessen Eigent\u00fcmer wird. Wie ist das Urteil dazu?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls mit dessen Verlosung das Verschenken der Anteile an den gemeinsamen G\u00fctern beabsichtigt ist mit anschlie\u00dfendem Einverst\u00e4ndnis, an denjenigen (zu verschenken), dessen Namen auf den (gezogenen) Losen erscheinen, dann ist es zul\u00e4ssig, aber falls beabsichtigt ist, dass die gemeinsamen G\u00fcter demjenigen zustehen, den das Los trifft in der selben (Weise), (ohne Schenkungsabsicht der Anderen), dann ist das religionsrechtlich ung\u00fcltig.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 623:<\/b> <i>Zwei M\u00e4nner haben ein St\u00fcck Wirtschaftsland gekauft, und sie waren 20 Jahre lang Partner bei dessen Bewirtschaftung. Und jetzt hat einer von ihnen seinen Anteil an einen Anderen verkauft, hat er dann das Recht dazu, oder ist das Recht des Kaufes des Anteils nur seinem Partner vorbehalten? Und wenn er sich weigert, sein (St\u00fcck) Land an seinen Partner zu verkaufen, kann dieser dann diesem (Verkauf) widersprechen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Ein Partner hat nicht seinen Partner zu zwingen, seinen Anteil an ihn zu verkaufen oder diesem (Verkauf) zu widersprechen, wenn er es an Andere verkaufen will. Aber er hat gem\u00e4\u00df dem Vorkaufsrecht nach Erledigung des Verkaufshandels zu handeln, falls in diesem Fall alle Voraussetzungen des Vorkaufsrecht vorliegen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 624:<\/b> <i>Wie ist das Urteil zum Kauf und Verkauf von Aktien, die von den Industrie- und Handelsunternehmen oder einigen Banken zum Verkauf angeboten werden, so dass die Person eine Aktie davon kauft und dann darauf der Verkauf und Handel an der B\u00f6rse ausge\u00fcbt wird, so dass deren Wert h\u00f6her oder geringer als der Kaufpreis wird, mit der Kenntnis, dass die Aktien selbst verkauft werden jedoch nicht das Kapital. Und wie ist das Urteil, falls dieses Unternehmen Zinsaktivit\u00e4ten hat oder Zweifel dar\u00fcber bestehen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls der Finanzwert der Aktie eines Betriebes, Produktionsst\u00e4tte, Unternehmens oder Bank dem entspricht, was relevant f\u00fcr diese (Aktie) als solches von demjenigen gegeben wird, von dem so etwas g\u00fcltig ist, dann besteht kein Hindernis dazu, diese zu verkaufen und zu kaufen. Und falls diese (Aktie selbst) dem Wert eines Betriebes, Unternehmens, Produktionsst\u00e4tte oder Bank entspricht oder dessen Kapital (entspricht), wobei jede Aktie einen Anteil davon wiedergibt, dann gibt es auch kein Hindernis dazu, die Aktien zu verkaufen und kaufen, zumal wenn man z.B. die Gesamtheit der Aktien der Gesellschaft und andere (Informationen) wie diese kennt, was unabdingbar zu wissen ist, um T\u00e4uschung gem\u00e4\u00df dem Brauch zu \u00fcberwinden, und falls die Aktivit\u00e4ten des Unternehmens, die Arbeit der Produktionsst\u00e4tte, des Betriebes oder der Bank religionsrechtlich erlaubt sind.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 625:<\/b> <i>Wir sind drei Personen, und wir waren Partner in einer H\u00e4hnchenschlachterei mit einer Immobilie, die dazu geh\u00f6rt. Und aufgrund von Disharmonie haben wir uns entschieden, die Partnerschaft aufzul\u00f6sen, so dass wir die Schlachterei und die Immobilie in eine Auktion unter den Partnern gestellt haben, und einer der Partner hat die Auktion gewonnen. Aber seit diesem Datum hat er an uns keinen Betrag an G\u00fctern ausbezahlt. Ist dann dieser Handel irrelevant?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Allein die Kenntnisnahme \u00fcber die Auktion und das Vorschlagen eines Mehrwerts seitens einer der Partner oder eines Anderen gen\u00fcgt nicht f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Verkaufs und die \u00dcbertragung des Eigentums. Und solange der Verkauf des Anteils nicht auf die religionsrechtlich g\u00fcltige Weise erf\u00fcllt wurde, bleibt die Partnerschaft in ihrem (alten) Zustand bestehen. Aber mit Erf\u00fcllung des Verkaufs auf die g\u00fcltige Weise bewirkt dann eine Versp\u00e4tung des K\u00e4ufers bei der Zahlung des Preises nicht die Ung\u00fcltigkeit des Verkaufs.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 626:<\/b> <i>Nachdem wir eine Gesellschaft gegr\u00fcndet und diese offiziell registriert haben, habe ich mit Einverst\u00e4ndnis der \u00fcbrigen Partner auf meinen Anteil verzichtet und habe diesen (Anteil) an eine andere Person verkauft. Und diese (andere Person) hat den Preis an mich \u00fcbergeben in Form von f\u00fcnf Schecks. Aber sie waren ohne Deckung. Danach habe ich mich an den K\u00e4ufer diesbez\u00fcglich gewandt. Dann hat er die Schecks von mir genommen und hat meinen (ehemaligen) Anteil der Gesellschaft an mich zur\u00fcckgegeben. Aber dieser (Anteil) ist offiziell auf seinen Namen registriert verblieben. Danach habe ich festgestellt, dass er diesen Anteil (zus\u00e4tzlich) an eine andere Person verkauft hat. Ist dann sein Verkauf g\u00fcltig, oder habe ich das Recht, diesen Anteil einzufordern?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Wenn der K\u00e4ufer, der Sie von dem Verkauf befreit hat, nachdem er die Schecks zur\u00fcckgenommen hat, die Anteile (bereits) vor der Befreiung an eine andere Person verkauft hat, dann ist dieser (weitere) Verkauf als g\u00fcltig zu beurteilen. Und er hat (dann) nach der Befreiung vom ersten Verkauf den Wert des Verkauften zum Preis am Befreiungstag an Sie zur\u00fcckzugeben. Und wenn dieser (Verkauf erst) nach der Befreiung erfolgte, dann ist sein Verkauf unrechtm\u00e4\u00dfig h\u00e4ngt von ihrer Erlaubnis ab.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 627:<\/b> <i>Zwei Br\u00fcder haben ein Haus von ihrem Vater geerbt, und einer von ihnen wollte die Partnerschaft durch Aufteilung oder Verkauf aufl\u00f6sen, aber der Andere hat alle Mittel und Methoden dazu abgelehnt, so dass er nicht einverstanden war, weder mit der Aufteilung noch mit dem Verkauf seines Anteils an seinen Bruder oder dem Kauf dessen Anteils von ihm. Und deshalb hat der erste die Angelegenheit vor Gericht gebracht, und dieses (Gericht) hat diese (Angelegenheit) zur Pr\u00fcfung an Gerichtsexperten f\u00fcr das Haus weitergeleitet. Und dieser (Gerichtsexperte) hat verk\u00fcndet, dass dieses (Haus) nicht aufteilbar sei, und dass die Aufl\u00f6sung der Partnerschaft entweder durch den Verkauf der Anteile einer der beiden an den Anderen oder durch Verkauf des Hauses an einen Dritten und die \u00dcbergabe von dessen Preis an die Partner erfolgt. Und das Gericht hat seine Meinung unterst\u00fctzt, so dass das Haus \u00f6ffentlich zur Auktion gestellt und verkauft wurde. Und der Preis wurde an diese (Partner) \u00fcbergeben. Ist dann dieser Verkauf rechtskr\u00e4ftig, und ist es f\u00fcr jeden von ihnen erlaubt, seinen Anteil am Preis zu nehmen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Dieses ist unbedenklich.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 628:<\/b> <i>Einer der Gesellschafter (einer Gesellschaft) hat eine Immobilie von den Geldern der G\u00fcter einer Gesellschaft gekauft, aber er hat diese (Immobilie) unter dem Namen seiner Frau registriert. Erfolgt dann dieser Kauf f\u00fcr den Gesellschafter und somit das Gekaufte f\u00fcr alle, und ist seine Frau religionsrechtlich verpflichtet, das erw\u00e4hnte Eigentum unter dem Namen der Gesellschafter zu registrieren, selbst wenn der Ehemann es ihr nicht erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls der Ehemann die Immobilie f\u00fcr sich oder f\u00fcr seine Frau mit dem gesamten Preis als Schulden gekauft hat und er dann dessen Preis vom Eigentum der Gesellschaft bezahlt hat, dann ist die Immobilie sein Eigentum und das seiner Frau, und er hat Schulden gegen\u00fcber den \u00fcbrigen Gesellschafter allein f\u00fcr den Betrag ihrer G\u00fcter. Aber falls er es von den Gesellschaftsg\u00fctern als solches gekauft hat, dann ist der Handel im Hinblick auf die Anteile der (\u00fcbrigen) Gesellschafter unrechtm\u00e4\u00dfig und h\u00e4ngt von deren Erlaubnis ab.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 629:<\/b> <i>Ist der externe Umgang oder die Handelsverf\u00fcgung f\u00fcr einige Erben oder ihre Bevollm\u00e4chtigten mit dem gemeinsamen Eigentum ohne Einverst\u00e4ndnis der \u00fcbrigen Erben erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Der externe Umgang mit dem gemeinsamen Eigentum ist f\u00fcr keinen der Partner erlaubt, au\u00dfer mit Erlaubnis und Einverst\u00e4ndnis der \u00fcbrigen Partner, und genauso ist die Handelsverf\u00fcgung damit von einem von ihnen ung\u00fcltig, au\u00dfer mit Erlaubnis und Bewilligung der \u00fcbrigen Partner.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 630:<\/b> <i>Wenn einige Partner ein gemeinsames Eigentum verkaufen oder eine andere Person dieses verkauft, wobei einige dieser (Partner) es erlauben, ist dann dieser Verkauf g\u00fcltig, und wird er rechtskr\u00e4ftig f\u00fcr alle ohne ihr Einverst\u00e4ndnis, oder ist dessen Rechtswirkung auf sie abh\u00e4ngig von ihrem Einverst\u00e4ndnis und der Billigung durch alle? Und falls das Einverst\u00e4ndnis aller eine Bedingung ist, gibt es dann Unterschiede, ob die Partnerschaft beim Eigentum innerhalb eines Handelsunternehmens ist und ob sie Partner innerhalb einer zivilrechtlichen Partnerschaft sind, so dass deren Einverst\u00e4ndnis (zwar) Bedingung bei der zweiten (genannten Partnerschaft) ist, nicht aber bei der ersten?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Der Verkauf ist g\u00fcltig und wird rechtskr\u00e4ftig allein f\u00fcr die Anteile derjenigen, die verkauft haben oder derjenigen, die den Verkauf erlaubt haben. Und der Anteil von jedem \u00fcbrigen Partner bleibt abh\u00e4ngig von seiner Erlaubnis ohne Unterschied dabei zwischen den Gr\u00fcnden zur Gr\u00fcndung der Partnerschaft.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 631:<\/b> <i>Jemand hat von einer Bank einen Betrag auf Basis der Teilhabe mit ihm am Bau eines Hauses erhalten, und nach dem Bau des Hauses hat er dieses (Haus) vor Unf\u00e4llen bei der (gleichen) Bank versichert. Und jetzt st\u00fcrzte eine der Ecken des Hauses aufgrund von N\u00e4sse durch Regen oder Grundwasser ein. Und f\u00fcr dessen Reparatur ist die Ausgabe eines Betrages an G\u00fctern notwendig, aber die Bank h\u00e4lt sich nicht an ihre Verantwortung bei dieser Angelegenheit, und das Versicherungsunternehmen wertet den Ersatz dieses Verlustes als au\u00dferhalb des Vertragsrahmens (liegend). Wer ist dann der Verantwortliche und der Ersetzende (bzw. Haftende) in diesem Fall?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Dem Versicherungsunternehmen obliegt kein Verlust, der au\u00dferhalb der Vorschriften des Versicherungsvertrages liegt, und die Ausgaben der Reparatur des Geb\u00e4udes und die Zahlung des Schadens, die nicht Anderen obliegt, obliegt dem Besitzer des Hauses. Aber falls die Bank ein zivilrechtlicher Partner am Geb\u00e4ude ist, dann hat (auch) sie daf\u00fcr ihrem Anteil an diesem (Haus) entsprechend zu zahlen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 632:<\/b> <i>Drei Personen haben als Partner Handelsgesch\u00e4fte gekauft, um darin zu handeln. Aber einer der Partner hat sich geweigert, einverstanden zu sein, (zusammen) mit den Anderen daraus Nutzen zu ziehen und (weigert sich) selbst gegen die Vermietung oder den Verkauf dieser Gesch\u00e4fte an die beiden (Anderen). Und die Frage (dazu) ist:<\/i><\/span><\/p>\n<ol>\n<li><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">Ist es f\u00fcr einen der Partner erlaubt, seinen Anteil ohne Erlaubnis der anderen beiden Partner zu verkaufen oder zu vermieten?<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">Hat er das Recht, Gesch\u00e4fte in diesen Gesch\u00e4ften zu betreiben ohne deren Erlaubnis?<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">Ist es f\u00fcr ihn erlaubt, eines der Gesch\u00e4fte f\u00fcr sich zu nehmen und den Anderen den Rest zu geben?<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<blockquote><p><i> <\/i><\/p>\n<blockquote><p><i> <\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: 1. Jedem der Partner ist der Verkauf seines freien Anteils erlaubt, ohne von der Erlaubnis der Anderen abh\u00e4ngig zu sein.<\/span><\/p>\n<\/blockquote>\n<\/blockquote>\n<ol start=\"2\">\n<li><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">Es ist nicht erlaubt f\u00fcr einen der Partner, \u00fcber die gemeinsamen G\u00fcter ohne das Einverst\u00e4ndnis der \u00fcbrigen Partner zu verf\u00fcgen.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">Keiner der Partner hat von sich aus und ohne das Einverst\u00e4ndnis der Anderen seinen Anteil von den gemeinsamen G\u00fctern abzusondern.<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 633:<\/b> <i>Einige Anwohner wollen eine Hussainiyyah auf einem bewaldetem St\u00fcck Land errichten. Aber der andere Teil derjenige, die einen Anteil am (St\u00fcck) Land haben, sind nicht damit einverstanden. Wie ist dann das Urteil hinsichtlich Errichtung einer Hussainiyyah darauf? Und wie ist das Urteil, falls es m\u00f6glich ist, dass das (St\u00fcck) Land zu freien L\u00e4ndereien [anf~ l] oder zu den allgemeinen Freizeitgebieten des Landes geh\u00f6rt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls das (St\u00fcck) Land allgemeines Eigentum der Einwohner ist, dann ist die Verf\u00fcgung dar\u00fcber von dem Einverst\u00e4ndnis aller Partner abh\u00e4ngig. Aber falls es zu den freien L\u00e4ndereien [anf~ l] geh\u00f6rt, dann obliegt dessen Angelegenheit dem islamischen Staat, und es ist nicht erlaubt, dar\u00fcber ohne Erlaubnis des Staates zu verf\u00fcgen. Und genauso, falls es zu den allgemeinen Freizeitgebieten des Landes geh\u00f6rt, ist es dann nicht erlaubt, dieses aus dem gegenw\u00e4rtigen Zustand, durch Errichtung eines Baus zu ver\u00e4ndern, falls dieser (Bau) derart ist, das er die Nutzung der Allgemeinheit daran verhindert.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 634:<\/b> <i>Falls einer der Erben bez\u00fcglich des Verkaufs seines Anteils am gemeinsamen Garten unter ihnen nicht einverstanden ist, ist es dann f\u00fcr die \u00fcbrigen Erben oder f\u00fcr eine der Regierungsbeh\u00f6rden erlaubt, ihn dazu zu zwingen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Weder einige der Partner noch Andere haben einige unter ihnen zu zwingen ihren Anteil zu verkaufen, falls eine Aufteilung und Zuordnung m\u00f6glich ist. Aber jeder der Partner hat bei dieser (Aufteilung) von den Anderen die Zuordnung seines Anteils einzufordern, au\u00dfer es gibt besondere gesetzliche Vorschriften seitens der islamischen Regierung \u00fcber die Teilung und Zuordnung der bewaldeten G\u00e4rten, wobei man dann verpflichtet ist, diese Vorschriften zu ber\u00fccksichtigen. Aber wenn das gemeinsame Eigentum nicht zuzuordnen und aufzuteilen ist, dann hat jeder der Partner sich an den Regierenden zu wenden, um seinen Partner zum Verkauf seines Anteils oder zum Kauf des Anteils seines Partners durch ihn zu zwingen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 635:<\/b> <i>Es gibt vier Br\u00fcder, die zusammen von den zwischen ihnen gemeinsamen G\u00fctern leben, und nach einigen Jahren haben zwei von ihnen geheiratet, und jeder von ihnen hat versprochen, einen der j\u00fcngeren Br\u00fcder zu \u00fcbernehmen und ihn auch zu verheiraten. Aber sie haben das, was sie versprochen haben, nicht erf\u00fcllt, worauf die j\u00fcngeren Br\u00fcder gew\u00fcnscht haben, sich von ihnen zu trennen, und sie haben die Teilung ihrer gemeinsamen G\u00fcter gefordert. Wie sind sie religionsrechtlich verpflichtet, diese (gemeinsamen G\u00fcter) auf sie aufzuteilen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Demjenigen von ihnen, der von den gemeinsamen G\u00fctern f\u00fcr sich ausgegeben hat, obliegt f\u00fcr die Anderen von ihnen, die nicht wie er ausgegeben haben, das an ihrem Anteil zu ersetzen, was er f\u00fcr sich ausgeben hat, so dass sie Ersatz von seinen G\u00fctern selbst einzufordern haben. Und sie teilen die verbliebenen gemeinsamen G\u00fcter zwischen sich gleichm\u00e4\u00dfig auf. Oder sie zahlen zuerst von den gemeinsamen G\u00fctern an jeden, der nicht von diesen ausgegeben hat oder von diesen weniger genommen hat, als die Anderen genommen haben, einen bestimmten Betrag, so dass sie (nach der Auszahlung) alle bei der Entnahme daraus gleich waren, und dann wird das Verbliebene davon zwischen ihnen gleichm\u00e4\u00dfig aufgeteilt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 636:<\/b> <i>Das Teeunternehmen im Lande verpflichtet die Teeverk\u00e4ufer, an dem Unternehmen teilzuhaben. Ist es f\u00fcr dieses (Teeunternehmen) erlaubt, die Verk\u00e4ufer zur Teilhabe zu verpflichten? Und ist diese Zwangspartnerschaft g\u00fcltig?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Wenn das Teeunternehmen im Land beim Angebot der M\u00f6glichkeiten an den Teeverk\u00e4ufer und die \u00dcbergabe des Tees an diese f\u00fcr die Verteilung und was diesem an Diensten \u00e4hnelt, die Beteiligung daran zur Bedingung macht, und dass sie nur mit diesem Handel betreiben (der das akzeptiert), dann gibt es kein Hindernis dazu, und diese Teilhabe ist zul\u00e4ssig.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 637:<\/b> <i>Ist es f\u00fcr die Direktoren oder die Verantwortlichen eines Unternehmens erlaubt, die erzielten Gewinne daraus ohne die Bewilligung der Aktieninhaber zum Guten auszugeben?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Die Angelegenheit des Anteils jedes Partners an den erzielten Gewinnen aus den gemeinsamen G\u00fctern und die Wahl der Ausgabe, die er w\u00fcnscht, ist ihm (selbst) \u00fcberlassen, so dass, wenn die Anderen diese (Anteile) nehmen und ohne Vollmacht oder Erlaubnis von ihnen ausgeben, sie es dann zu ersetzen haben, selbst wenn sie es f\u00fcr gute Zwecke ausgeben haben.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 638:<\/b> <i>Drei Personen sind Partner an einem Handelsgesch\u00e4ft geworden mit einem Kapital an dem der erste Partner die H\u00e4lfte und jeweils der zweite und dritte Partner ein Viertel daran bezahlt haben, wobei der erzielte Gewinn zwischen ihnen (allerdings)gleichm\u00e4\u00dfig verteilt wird. Aber der zweite und der dritte Partner arbeiten grunds\u00e4tzlich im Gesch\u00e4ft, w\u00e4hrend der erste Partner nur selten darin arbeitet. Ist dann diese Partnerschaft mit der erw\u00e4hnten Bedingung g\u00fcltig?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Die Gleichheit bei dem, was jeder Partner zum Kapital beigetragen hat, ist keine Bedingung im Partnerschaftsvertrag. Und es gibt kein Hindernis zur Bedingung der gleichm\u00e4\u00dfigen Verteilung des Gewinns zwischen den Partnern, trotz des Unterschiedes in dem Betrag, den jeder von Ihnen zum Kapital beigetragen hat. Aber wegen der Arbeit im Gesch\u00e4ft steht jedem von Ihnen der Lohn f\u00fcr eine vergleichbare Arbeit f\u00fcr das zu, was er gearbeitet hat, sofern nichts \u00fcber deren Angelegenheit im Partnerschaftsvertrag erw\u00e4hnt wurde.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 639:<\/b> <i>Es gibt ein Unternehmen, das aus allgemeinen und privaten Besitzverh\u00e4ltnissen besteht und dessen Angelegenheiten vom Vertreter der Inhaber der Aktien verwaltet wird. Ist dann die Verwendung der Verkehrsmittel, die diesem Unternehmen geh\u00f6ren, seitens der Direktoren und der \u00fcbrigen Arbeiter f\u00fcr ihre Privatzwecke auf die bekannte Weise erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Die Verwendung von den Verkehrsmitteln und der \u00fcbrigen G\u00fcter, die dem Unternehmen geh\u00f6ren, f\u00fcr F\u00e4lle, die keine Beziehung zu den Arbeiten des Unternehmens haben, ist abh\u00e4ngig von der Erlaubnis und Zustimmung der Inhaber der Aktien oder ihrer Vertreter, die dazu berechtigt sind.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 640:<\/b> <i>Gem\u00e4\u00df dem Gesetz und der Satzung eines Unternehmens ist man verpflichtet, zur L\u00f6sung von F\u00e4llen der Uneinigkeit eine Schlichtungskommission zusammenzurufen. Aber die erw\u00e4hnte Kommission kann ihrer Verantwortung nicht gerecht werden, solange die Mitglieder des Unternehmens sie nicht zusammenrufen. Aber jetzt, mit dem Argument, dass 51% der Teilhaber und Partner auf ihr Recht verzichtet haben, fordern sie, diese (Kommission) nicht zusammenrufen. Sind dann diejenigen, die auf ihr Recht verzichtet haben, verpflichtet, am Zusammenrufen dieses Komitees teilzunehmen, damit die Rechte der Anderen, die nicht auf ihr Recht verzichtet haben, nicht verloren gehen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Wenn die Mitglieder des Unternehmens gem\u00e4\u00df dem Gesetz und der internen Satzung des Unternehmens versprochen haben, eine Schlichtungskommission in den F\u00e4llen zusammenzurufen, die dieses erforderlich machen, dann sind sie verpflichtet, gem\u00e4\u00df ihrem Versprechen zu handeln, und der Verzicht einiger Mitglieder auf ihr Recht ist keine Rechtfertigung zur Verweigerung der Erf\u00fcllung ihres Versprechens bez\u00fcglich der Angelegenheit der Schlichtungskommission.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 641:<\/b> <i>Zwei M\u00e4nner sind Handelspartner geworden mit einem gemeinsam Kapital zwischen ihnen bei einem Gesch\u00e4ft, dessen Abstandszahlung auch gemeinsam zwischen ihnen war. Und die Gewinne und die Verluste wurden am Ende des Jahres bestimmt und zwischen ihnen verteilt. Und letztens hat einer der Partner die t\u00e4gliche Arbeit verlassen und hat sein Kapital aus dem Handelsgesch\u00e4ft genommen, w\u00e4hrend der andere (Partner) die Durchf\u00fchrung des Handels fortgesetzt hat. Aber dieser (Partner mit herausgenommenem Kapital) behauptet jetzt seine (bestehende) Partnerschaft am Privathandel, die der erste (allein) f\u00fcr sich durchgef\u00fchrt hat. Wie ist das Urteil dazu?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Die Partnerschaft im Eigentum oder an der Abstandszahlung des Handelsgesch\u00e4ftes allein gen\u00fcgt nicht f\u00fcr die Partnerschaft am Handel und dem erzielten Gewinn daraus, sondern der Ma\u00dfstab dabei ist die Partnerschaft am Kapital des Handels, so dass, falls die Fortsetzung des Handels im Gesch\u00e4ft durch einen der Partner durchgef\u00fchrt wird (auch) nach Aufteilung der Anteile an jeden von ihnen aus dem gemeinsamen Kapital auf die g\u00fcltige Weise und der R\u00fccknahme seines Kapitals, dann hat derjenige, der sein Kapital zur\u00fcckgenommen hat, kein Recht am Handel seines Gef\u00e4hrten. Doch wenn dieser (Handel) vor der Aufteilung erfolgte, dann hat der Andere ein Recht am dem Handel des ersten gem\u00e4\u00df dem Anteil seiner Partnerschaft am Kapital.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 642:<\/b> <i>Bin ich verpflichtet, meine Schwester vom Erhalt ihrer G\u00fcter abzuhalten und mich zu weigern, ihren Anteil am Unternehmen aufzuteilen und an sie auszuzahlen, im Hinblick darauf, dass es m\u00f6glich ist, dass sie diese G\u00fcter in den Dienst der Verbreitung und der Vermittlung von Gedanken stellt, die vom Islam und der rechten Rechtsschule abweichen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Keiner der Partner hat einen von ihnen zu hindern, sich vom Unternehmen zu trennen und ihn abzuhalten, seine G\u00fcter daran zu erhalten mit dem Argument der Bef\u00fcrchtung der Verwendung seines Eigentums nach der Entgegennahme auf dem Weg des \u00dcbels und des Ungehorsams (gegen\u00fcber Gott) und f\u00fcr das, wozu es ihm nicht erlaubt ist, es auszugeben, sondern sie sind verpflichtet, seine Forderung hierbei zu erf\u00fcllen, auch wenn es ihm verboten ist, diese G\u00fcter f\u00fcr den Dienst der verbotenen Aktivit\u00e4ten zur Verf\u00fcgung zu stellen. Und die Anderen sind auch verpflichtet, ihm das Schlechte zu verwehren, falls er seine G\u00fcter f\u00fcr das ausgibt, wof\u00fcr es ihm nicht erlaubt ist, es auszugeben.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 643:<\/b> <i>Es gibt im Dorf ein Wasserbecken, dessen Fl\u00e4che zehn Hektar betr\u00e4gt. Es war Eigentum der V\u00e4ter und Gro\u00dfv\u00e4ter der Bauern. Und in jedem Jahr wurde das Wasser im Winter darin gesammelt, damit es f\u00fcr die Bew\u00e4sserung der Landschaft und G\u00e4rten genutzt wird. Und jetzt hat der Staat ein breite Stra\u00dfe in dessen Mitte verlegt, und es sind f\u00fcnf Hektar davon verblieben. Ist der Rest des Grundst\u00fccks des Beckens Eigentum der Stadtverwaltung oder der Bauern?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls das Becken Eigentum der V\u00e4ter und der Gro\u00dfv\u00e4ter der Bauern ist und an sie durch Vererbung \u00fcbertragen wurde, dann ist dessen Rest ihr Eigentum, und die Stadtverwaltung hat kein Recht daran, au\u00dfer der Staat hat besondere Gesetze bez\u00fcglich dieser Angelegenheit.<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F. 621: Ich habe (zusammen) mit dem Besitzer einer Gesellschaft Teilhabe an deren Kapital, so dass er mein Vertreter bei<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":549,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"class_list":["post-1022","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1022","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1022"}],"version-history":[{"count":1,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1022\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1024,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1022\/revisions\/1024"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/549"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1022"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}