{"id":1028,"date":"2022-10-20T14:09:07","date_gmt":"2022-10-20T12:09:07","guid":{"rendered":"http:\/\/khamenei.de\/wordpress\/?page_id=1028"},"modified":"2022-10-20T14:09:07","modified_gmt":"2022-10-20T12:09:07","slug":"schulden-und-darlehen","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/schulden-und-darlehen\/","title":{"rendered":"Schulden und Darlehen"},"content":{"rendered":"<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 687:<\/b> <i>Der Besitzer eines Betriebes hat von mir einen Geldbetrag zum Kauf von Rohstoffen ausgeliehen, und nach einer Weile hat er diesen (Geldbetrag) an mich zur\u00fcckbezahlt mit dem Aufpreis eines Betrages dazu, (allerdings) von sich aus (und) mit seinem vollen Einverst\u00e4ndnis und ohne eine Vereinbarung zwischen uns diesbez\u00fcglich und ohne Erwartung von mir. Ist es f\u00fcr mich dann erlaubt, diesen Aufpreis anzunehmen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls der Aufpreis ein Gewinn f\u00fcr das Darlehen ist, dann ist es der religionsrechtlich verbotene Zins, und es ist nicht erlaubt, dieses anzunehmen. Aber falls es als wahres Geschenk vom Darlehensnehmer von sich aus (und) ohne Bedingung daf\u00fcr beim Darlehen und ohne Erwartung dessen Erhalts durch Verleihen der verliehenen G\u00fcter erfolgt, dann ist es zul\u00e4ssig, dieses (Geschenk) von ihm anzunehmen und dar\u00fcber zu verf\u00fcgen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 688:<\/b> <i>Wenn der Schuldner sich weigert, seine Schulden zu zahlen und der Gl\u00e4ubiger dann eine Beschwerde gegen ihn bei Gericht einreicht, um den Betrag des Schuldscheines von ihm zu erhalten, und danach dieser (Schuldner) gezwungen wird, diese Schulden zus\u00e4tzlich zur Zahlung der Zehntelsteuer auch an den Staat zu entrichten, ist dann der Gl\u00e4ubiger daf\u00fcr religionsrechtlich verantwortlich?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls der Schuldner, der die Entrichtung seiner Schulden hinausz\u00f6gert, verpflichtet ist, eine Zehntelsteuer an die Regierung zu zahlen, dann obliegt dem Gl\u00e4ubiger in dieser Angelegenheit nichts.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 689:<\/b> <i>Mein Bruder hat Schulden bei mir, und er hat mir einen Teppich gegeben, als ich ein Haus gekauft habe, und ich habe gedacht, dass es eine Schenkung von ihm an mich ist. Und danach, als ich die Schulden von ihm gefordert habe, hat er behauptet, dass er mir den Teppich anstelle der Schulden gegeben hat. Ist dann von ihm die Wertung des \u00dcberreichens des Teppichs an mich g\u00fcltig als Entrichtung seiner Schulden, obwohl er mich dar\u00fcber nicht informiert hat? Und falls ich nicht einverstanden damit bin, dass dieses ein Ersatz f\u00fcr die Schulden ist, muss ich es dann an ihn zur\u00fcckgeben? Und ist es mir erlaubt, von ihm einen Betrag einzufordern, der h\u00f6her ist als der Betrag der Schulden aufgrund der Ver\u00e4nderung der Kaufkraft, da die Kaufkraft damals h\u00f6her war als heute?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Es gen\u00fcgt nicht, einen Teppich oder etwas anders zu geben, was nicht der Sorte der Schulden entspricht, als Ersatz f\u00fcr die Schulden ohne Einverst\u00e4ndnis des Gl\u00e4ubigers diesbez\u00fcglich. Und solange Sie nicht einverstanden sind, dass der Teppich Ersatz ist f\u00fcr Ihre Schulden, sind Sie verpflichtet, diesen (Teppich) an ihn zur\u00fcckzugeben, weil es dann immer noch sein Eigentum ist. Und Ihnen steht nur der Betrag der Schulden zu, obwohl als Vorsichtsma\u00dfnahme ein Abkommen zu treffen ist \u00fcber den Betrag des Unterschiedes der Kaufkraft.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 690:<\/b> <i>Wie ist das Urteil zur Zahlung von verbotenen G\u00fctern f\u00fcr die Entrichtung von Schulden?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Die Entrichtung wird nicht durch Zahlung von G\u00fctern der Anderen erf\u00fcllt, und die Schuld des Schuldners wird dadurch nicht beglichen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 691:<\/b> <i>Eine Frau hat einen Betrag an G\u00fctern ausgeliehen, der einem Drittel des Wertes des Hauses gleicht, f\u00fcr dessen Kauf sie das (Ausgeliehene) ausgeben wollte. Und sie hat mit dem Gl\u00e4ubiger vereinbart, diese (ausgeliehenen G\u00fcter) an ihn zur\u00fcckzugeben, nachdem ihre finanzielle Lage besser geworden ist, und damals hat ihr Sohn dem Gl\u00e4ubiger als Sicherheit f\u00fcr sein Darlehen einen Scheck mit dem Betrag der Schulden gegeben. Und jetzt nach Ablauf von vier Jahren nach dem Ableben beider Parteien wollten die Erben beider Parteien diese Angelegenheit kl\u00e4ren. Obliegt dann den Erben der Frau das Drittel des Hauses, dass sie mit dem Geld gekauft hatte, welches sie von dieser Person ausgeliehen hatte, an ihre Erben (zu geben), oder gen\u00fcgt die Zahlung des Betrages des Schecks an sie?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Die Erben des Gl\u00e4ubigers haben kein Recht, jegliches vom Haus einzufordern, sondern sie haben den Betrag, den die Frau vom Erblasser erhalten hatte, einzufordern, falls sie (andere) G\u00fcter hinterlassen hat, die ihre Schulden begleichen. Und ihre Erben haben dann keinen Aufpreis zum Betrag der Schulden an den Erben des Gl\u00e4ubigers zu zahlen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 692:<\/b> <i>Wir haben G\u00fcter von jemanden ausgeliehen, und nach einer Weile wurde diese Person vermisst, und wir haben sie nicht gefunden. Was ist dann unsere Verpflichtung bez\u00fcglich ihrer Forderung?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Sie sind verpflichtet, zu warten und diese (Person) aufzusp\u00fcren, um ihr Darlehen durch dessen Zahlung an sie oder an ihre Erben auszugleichen. Und bei Aussichtslosigkeit, sie zu finden, k\u00f6nnen Sie sich an den religionsrechtlich Regierenden bez\u00fcglich dieser Angelegenheit wenden.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 693:<\/b> <i>Ist es erlaubt, vom Schuldner die Ausgaben und die Kosten der Gerichtsverhandlung einzufordern, die der Gl\u00e4ubiger zum Beweis seines Darlehens und dessen Erhalts entrichtet hat?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Dem Schuldner obliegen religionsrechtlich nicht die Kosten der Gerichtsverhandlung, die der Gl\u00e4ubiger zahlt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 694:<\/b> <i>Wenn der Schuldner seine Schulden nicht entrichtet und deren Entrichtung hinausz\u00f6gert, ist es dann f\u00fcr den Gl\u00e4ubiger erlaubt, sein Recht (selbst) von dessen G\u00fctern zu nehmen, wie (z.B.) wenn er sein Recht heimlich nimmt oder durch andere Methoden?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Wenn der Schuldner die (nachgewiesenen) Schulden leugnet oder die Entrichtung ohne Entschuldigung hinausz\u00f6gert, dann hat der Gl\u00e4ubiger das Recht, von seinen G\u00fctern zu nehmen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 695:<\/b> <i>Geh\u00f6ren Schulden eines Verstorbenen zu den Rechten des Menschen (die ihm geliehen haben), so dass seine Erben verpflichtet sind, diese von seiner Hinterlassenschaft zu entrichten?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: (Die R\u00fcckzahlung f\u00fcr ) ein Darlehen geh\u00f6rt zu den Rechten der Menschen, unabh\u00e4ngig davon, ob es f\u00fcr nat\u00fcrliche oder juristische Personen ist, und die Erben der Schuldner sind verpflichtet, dieses von seiner Hinterlassenschaft an den Gl\u00e4ubiger oder seine Erben zu entrichten, und sie haben nicht \u00fcber die Hinterlassenschaft des Verstorbenen zu verf\u00fcgen, sofern sie seine Schulden nicht davon entrichtet haben.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 696:<\/b> <i>Es gibt ein St\u00fcck Land, das jemandem geh\u00f6rt, und der Bau, der darauf existiert, geh\u00f6rt einer anderen Person, und der Benutzer dieses Landes schuldet Anderen (etwas). Ist es dann f\u00fcr die Gl\u00e4ubiger erlaubt, das (St\u00fcck) Land mit dem Bau zu beschlagnahmen, um die (R\u00fcckzahlung der) Schulden an sie zu verlangen, oder ist ihr Recht nur auf das (St\u00fcck) Land beschr\u00e4nkt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Sie haben nicht die Beschlagnahmung zu fordern von etwas, was nicht Eigentum des Schuldners ist.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 697:<\/b> <i>Wird das Haus, das man zum Wohnen des Schuldners und seiner Familie ben\u00f6tigt, von der Beschlagnahmung seiner G\u00fcter ausgenommen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: F\u00fcr die Entrichtung der Schulden hinsichtlich der Verpflichtung des Schuldners wird der Verkauf von dem, was man besitzt (aufgewandt) mit Ausnahme von allem, was man f\u00fcr seinen Lebensunterhalt ben\u00f6tigt, wie das Haus (in dem man wohnt), dessen M\u00f6bel, das Auto, das Telefon und Anderem, was als Teil des Lebensnotwendigen z\u00e4hlt, das seiner (gesellschaftlichen) Stellung entspricht.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 698:<\/b> <i>Wenn ein H\u00e4ndler Konkurs macht, viele Schulden hat, er nichts Anderes als nur ein Geb\u00e4ude besitzt und er es zum Verkauf angeboten hat, aber dessen Preis nicht die H\u00e4lfte der Betr\u00e4ge seiner Schulden erreicht und er nicht den Rest seiner Schulden begleichen kann, ist es dann f\u00fcr die Gl\u00e4ubiger erlaubt, ihn zu verpflichten, diesen Bau zu verkaufen, oder sind sie verpflichtet, ihm Zeit zu geben, bis er seine Schulden nach und nach begleichen kann?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Wenn der Bau nicht ein Haus zur Unterkunft f\u00fcr sich und seine Familie ist, dann gibt es kein Hindernis dazu, ihn zu verpflichten, dieses zum Ausgeben f\u00fcr die Entrichtung der Schulden zu verkaufen, selbst wenn es diese nicht vollst\u00e4ndig begleicht. Und der Gl\u00e4ubiger ist nicht verpflichtet, ihm daf\u00fcr Zeit zu geben, sondern sie warten (nur) f\u00fcr den Rest der Schulden, bis er es entrichten kann.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 699:<\/b> <i>Ist man verpflichtet, die G\u00fcter, die eine der Regierungsbeh\u00f6rden von einer anderen \u00e4hnlichen Beh\u00f6rde ausleiht, zu entrichten?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Wenn sie diese vom eigenen Haushalt (Budget) dieser Beh\u00f6rde ausleiht, dann ist das Urteil dieser Schulden, das Urteil sonstiger Schulden bez\u00fcglich der Verpflichtung der Entrichtung.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 700:<\/b> <i>Wenn jemand die Schulden eines Schuldners entrichtet hat, ohne dass dieser (Schuldner) es von ihm fordert, ist dann der Schuldner verpflichtet, einen Ersatz f\u00fcr das, was dieser f\u00fcr ihn bezahlt hat, zu entrichten?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Derjenige, der die Schulden eines Schuldners entrichtet, ohne dass er es von ihm fordert, hat von ihm keinen Ersatz zu fordern, und der Schuldner hat nicht das, was man f\u00fcr ihn bezahlt hat, zu ersetzen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 701:<\/b> <i>Falls der Schuldner sich \u00fcber die Frist hinaus versp\u00e4tet, seine Schulden zur\u00fcckzuzahlen, ist es dann f\u00fcr den Gl\u00e4ubiger erlaubt, von ihm einen Betrag zu fordern, der h\u00f6her als der Betrag der Schulden ist?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Er hat religionsrechtlich nicht das Recht, etwas zu fordern, was mehr ist als die urspr\u00fcnglichen Schulden (betragen).<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 702:<\/b> <i>Mein Vater hat jemandem einen Betrag an G\u00fctern innerhalb eines formellen Handels gegeben, aber tats\u00e4chlich war es ein Kredit, und der Schuldner hat monatlich einen Betrag an G\u00fctern bezahlt als Gewinn daf\u00fcr. Und nach dem Ableben des Gl\u00e4ubigers &#8211; mein Vater &#8211; hat der Schuldner diese Gewinne weiter bezahlt, bis auch er gestorben ist. Werden dann diese Gewinne als Wucherzins gewertet, wobei die Erben des Gl\u00e4ubigers verpflichtet w\u00e4ren, diese an die Erben des Schuldners zur\u00fcckzugeben?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Nachdem die Zahlung dieser G\u00fcter an diese Person tats\u00e4chlich ein Kredit war, geh\u00f6rt dann jeder Betrag, den sie als Gewinne f\u00fcr diese G\u00fcter bezahlt hat, zum religionsrechtlich verbotenen Wucherzins, und man ist verpflichtet, diesen zur\u00fcckzugeben oder einen Ersatz daf\u00fcr an den Schuldner oder seine Erben aus der Hinterlassenschaft des Gl\u00e4ubigers zur\u00fcckzugeben.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 703:<\/b> <i>Ist es f\u00fcr Personen erlaubt, ihre G\u00fcter bei einigen anderen (Personen) zu hinterlegen und daf\u00fcr einen monatlichen Zins zu nehmen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls das Hinterlegen der G\u00fcter mit einem der g\u00fcltigen Vertr\u00e4ge f\u00fcr deren Investition erfolgt, dann ist dieses (Hinterlegen) und der erzielte Ertrag daraus aus der Investition der G\u00fcter zul\u00e4ssig. Aber falls es ein Kredit war, dann ist, selbst wenn der eigentliche Kredit g\u00fcltig ist, die Bedingung des Zinses darin aber religionsrechtlich ung\u00fcltig, und der angenommene Ertrag geh\u00f6rt zum verbotenen Wucherzins.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 704:<\/b> J<i>emand hat G\u00fcter f\u00fcr die Durchf\u00fchrung eines wirtschaftlichen Handels ausgeliehen. Wenn er also aus diesem Handel einen Gewinn erzielt, ist es ihm dann erlaubt, einen Teil dieser Gewinne an den Gl\u00e4ubiger zu geben? Und ist es f\u00fcr den Gl\u00e4ubiger erlaubt, das einzufordern?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Der Gl\u00e4ubiger hat kein Recht an den erzielten Gewinnen aus dem Handel des Schuldners mit den G\u00fctern aus dem Kredit, und er darf vom Schuldner nichts von diesen erzielten Gewinnen einfordern. Aber wenn der Schuldner von sich aus, ohne vorherige Entscheidung ihrerseits einen Aufpreis zu zahlen, gegen\u00fcber dem Gl\u00e4ubiger durch die Zahlung eines Aufpreises zu seinem geliehenen Betrag g\u00fctig sein will, dann besteht kein Hindernis dazu.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 705:<\/b> <i>Jemand hat eine Ware in Raten auf drei Monate gekauft, und nach Ablauf der Frist hat er den Verk\u00e4ufer gebeten, die Frist weitere drei Monate zu verl\u00e4ngern, wobei er ihm einen Aufpreisbetrag \u00fcber den urspr\u00fcnglichen Preis hinaus bezahlt. Ist es f\u00fcr sie (beide) erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Sie haben nicht einen (zus\u00e4tzlichen) Betrag \u00fcber die Schulden hinausgehend f\u00fcr die Verl\u00e4ngerung der Frist ihrer Auszahlung festzulegen. Und dieser Aufpreis geh\u00f6rt zum religionsrechtlich verbotenem Wucherzins.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 706:<\/b> <i>Falls jemand von einem Anderen einen Zinskredit leiht, so dass eine dritte Person f\u00fcr ihn das Abkommen geschrieben hat f\u00fcr den Handel des Kredits und dessen Bedingungen, und es eine vierte Person gibt, die Buchhalter ist, und ihre Arbeit darin besteht, das Abkommen in dessen Rechnungsheft zu registrieren, wird dann dieser Buchhalter als Partner von ihnen gewertet beim Handel des Zinskredits, so dass seine Tat verboten ist und die Entlohnung daf\u00fcr zu nehmen (ebenfalls) verboten ist? Und danach kommt einen f\u00fcnfte Person hinzu, deren Arbeit es ist, die Buchhaltung des Buchhalters zu \u00fcberpr\u00fcfen. Seine Arbeit ist weder (eigenst\u00e4ndiges) Schreiben noch etwas abzuschreiben, sondern er \u00fcberpr\u00fcft nur, ob sich bei der Buchhaltung der Zinshandlung M\u00e4ngel oder Zus\u00e4tze ereignet haben. Anschlie\u00dfend benachrichtigt er den Buchhalter dar\u00fcber. Ist dann seine T\u00e4tigkeit als verboten zu betrachten?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Das, was mit dem Handel des Vertrags des Zinskredits oder mit der Durchf\u00fchrung und der Erf\u00fcllung von dessen Handel in einer Weise mit dem Einziehen und Erhalt des Wucherzins vom Schuldner zu tun hat, ist religionsrechtlich verboten, und dessen Durchf\u00fchrer hat kein Recht auf Lohn daf\u00fcr.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 707:<\/b> <i>Die meisten Muslime sehen sich gezwungen, ein Kapital von Ungl\u00e4ubigen zu nehmen, weil sie kein Kapital besitzen, und diese Angelegenheit macht es n\u00f6tig, Wucherzins zu zahlen. Wie ist das Urteil der Annahme eines Zinskredits von Ungl\u00e4ubigen oder von der Bank eines nicht-islamischen Staates?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Zinskredit ist verpflichtungsgem\u00e4\u00df grunds\u00e4tzlich verboten, selbst wenn es von einem Nichtmuslim ist, aber wenn man es (dennoch) ausleiht, dann ist der eigentliche Kredit g\u00fcltig.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 708:<\/b> <i>Jemand hat einen Betrag f\u00fcr ein Jahr ausgeliehen, wobei er versprochen hat, die Ausgaben der Reise des Gl\u00e4ubigers zu zahlen, wie beispielsweise seine Reise zum Pilgern. Ist das f\u00fcr sie (beide) dann erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Die Bedingung der Zahlung von Ausgaben der Reise des Gl\u00e4ubigers und \u00c4hnliches hierzu innerhalb eines Kreditvertrags geh\u00f6rt zu den Bedingungen des Gewinns und Zinses f\u00fcr den Kredit und ist verboten und religionsrechtlich ung\u00fcltig, aber der eigentliche Kredit ist g\u00fcltig.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 709:<\/b> <i>Gesellschaften f\u00fcr zinslose Darlehen setzen bei der Vergabe ihrer Darlehen voraus, dass, falls der Schuldner sich bei der Zahlung von zwei oder mehr Raten \u00fcber den bestimmten Termin hinaus versp\u00e4tet, dann die Kasse die ganzen Schulden auf einmal einziehen kann. Ist es dann erlaubt, das Geld unter diesen Bedingungen auszuleihen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls die erw\u00e4hnte Bedingung innerhalb des Vertrages auf die Bedingung der festgelegten Frist zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, so dass sich der Schuldner nicht bei den Raten \u00fcber dessen vorgeschriebene Frist hinaus versp\u00e4tet, dann ist es zul\u00e4ssig.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 710:<\/b> <i>Es gibt eine gemeinn\u00fctzige Gesellschaft, deren Mitglieder einen Geldbetrag als Kapital der Gesellschaft einzahlen. Und dann verleiht die Gesellschaft das Geld an die Mitglieder und nimmt von ihnen keinen Gewinn oder Lohn daf\u00fcr, und das Ziel der Gesellschaft ist, Hilfe und Beihilfe anzubieten. Wie ist das Urteil dieser Handlung, welche die Mitglieder durchf\u00fchren zum Zweck der N\u00e4chstenliebe [s. illat-ur-ra h.im] und des Anbietens von Hilfe?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Es gibt keinen Zweifel zur Erlaubnis und der Vorz\u00fcglichkeit des gegenseitigen Helfens und zu der Partnerschaft f\u00fcr die Beschaffung von Krediten f\u00fcr Gl\u00e4ubige, auch in der Form, wie es in dieser Frage erl\u00e4utert wurde. Aber falls die Zahlung des Geldes an die Gesellschaft als Kredit erfolgt, der die Bedingung hat, den Kredit an den Zahlenden in Zukunft (zur\u00fcck) zu geben, dann ist es religionsrechtlich nicht erlaubt, selbst wenn der eigentliche Kredit von der Ausf\u00fchrung her g\u00fcltig ist.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 711:<\/b> <i>Einige Gesellschaften f\u00fcr zinslose Darlehen kaufen Eigentum und hierzu \u00c4hnliches mit den Geldern, welche die Leute bei dieser (Gesellschaft) als Anvertrautes hinterlegen. Wie ist das Urteil zu diesen Handlungen unter Ber\u00fccksichtigung, dass einige der Geldbesitzer (damit) nicht einverstanden sind (und) mit hierzu \u00c4hnlichem. Hat dann der Verantwortliche der Gesellschaft das Recht, mit diesen Geldern umzugehen, z.B. durch Verkauf und Kauf, und ist es religionsrechtlich erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls die Hinterlassenschaft der Leute als Anvertrautes bei der Gesellschaft des Kredites ist, um es demjenigen zu verleihen, der es m\u00f6chte, dann ist es unrechtm\u00e4\u00dfig, dieses (Anvertraute) f\u00fcr den Kauf von Immobilien und Anderem auszugeben und (daher) abh\u00e4ngig von der Erlaubnis deren Besitzer. Aber falls die Hinterlassenschaft als Kredit an die Gesellschaft ist, dann gibt es kein Hindernis dazu, dass die Verantwortlichen dieser (Gesellschaft) damit Eigentum erwerben und Anderes gem\u00e4\u00df ihrer Befugnisse, die ihnen zustehen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 712:<\/b> <i>Einige Personen nehmen von einigen (Anderen) einen Geldbetrag und zahlen ihnen daf\u00fcr monatlich etwas als Gewinn und Zins, ohne diese in irgendeinem Vertrag festzulegen, sondern es erfolgt nur aufgrund der (m\u00fcndlichen) Vereinbarung der beiden Parteien, wie ist das Urteil dazu?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Eine derartige Handlung wird als Zinskredit gewertet, und die Bedingung des Gewinns und des Zinses ist ung\u00fcltig, und der Aufpreis wird als Wucherzins und religionsrechtlich als verboten betrachtet, und es ist nicht erlaubt, diesen anzunehmen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 713:<\/b> <i>Wenn der Schuldner an die Gesellschaft des zinslosen Darlehens bei der R\u00fcckzahlung seiner Schulden von sich aus einen h\u00f6heren Betrag zahlt, als der Betrag der Schulden (ausmachte), ohne dass es eine Bedingung f\u00fcr ihn war, ist es dann erlaubt, diesen Zusatzbetrag von ihm anzunehmen und diesen f\u00fcr Bauarbeiten auszugeben?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Wenn der Schuldner den Zusatzbetrag von sich aus und mit seiner Zufriedenheit und als empfohlene Handlung bei der R\u00fcckzahlung des Kredites zahlt, dann ist es zul\u00e4ssig, dieses von ihm zu nehmen. Aber der Umgang der Verantwortlichen der Gesellschaft damit durch dessen Ausgeben f\u00fcr Bauarbeiten und Anderes ist abh\u00e4ngig von den Grenzen ihrer Befugnisse daf\u00fcr.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 714:<\/b> <i>Der Aufsichtsrat einer Gesellschaft f\u00fcr zinslose Darlehen hat ein Geb\u00e4ude mit einem Betrag gekauft, den diese (Gesellschaft) von einer Person ausgeliehen hat, und nach einem Monat hat sie die Schulden an diese Person von den bei ihr deponierten Geldern der Leute und ohne ihr Einverst\u00e4ndnis ausbezahlt. Entspricht dann diese Handlung dem Religionsrecht, und wem geh\u00f6rt der Besitz des Geb\u00e4udes?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Der Kauf des Geb\u00e4udes von der Gesellschaft und mit den Geldern der Gesellschaft oder mit dem Geld der Kredite an die Gesellschaft ist dann zul\u00e4ssig, falls er gem\u00e4\u00df der Befugnisse und freien M\u00f6glichkeiten des Aufsichtsrates erfolgt, und das gekaufte Geb\u00e4ude ist Eigentum der Gesellschaft und der Besitzer ihrer Gelder, ansonsten ist es unrechtm\u00e4\u00dfig (gekauft) und von der Erlaubnis der Besitzer der Gelder abh\u00e4ngig.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 715:<\/b><i> Wie ist das Urteil zur Zahlung einer Geb\u00fchr an die Bank bei der Entgegennahme eines Kredits von ihr?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls das, was an den Gl\u00e4ubiger beim Ausleihen von ihr f\u00fcr die T\u00e4tigkeit des Kredits als Geb\u00fchr bezahlt wird, wie das Registrieren in den B\u00fcchern und das Registrieren des Dokumentes und hierzu \u00c4hnliches und nicht auf den Gewinn der Kreditkapital zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, dann ist es zul\u00e4ssig, dieses zu geben, dieses zu nehmen und damit auszuleihen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 716:<\/b> <i>Es gibt eine Kasse, die Kredite an die Teilnehmer an dieser (Kasse) vergibt, aber um einen Kredit an die Teilnehmer zu vergeben, wird von ihnen vorausgesetzt, einen Geldbetrag bei der Kasse f\u00fcr drei oder sechs Monate zu hinterlassen, und nach Ablauf dieser Frist vergibt diese (Kasse) ihnen einen Kredit f\u00fcr den doppelten Betrag dessen, was man bei der Kasse hinterlegt hat. Und nach der R\u00fcckzahlung der Schulden geben sie dieser (Kasse) das Geld, das sie davor hinterlassen hat, zur\u00fcck. Wie ist dann das Urteil dazu?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls das Hinterlassen des Geldes bei der Kasse als Kredit f\u00fcr einen Zeitraum war und mit der Bedingung erfolgt, dass die Kasse nach diesem (Zeitraum) ihm einen Kredit auszahlt, oder, falls die Kreditvergabe von einem Geldbetrag der Kasse an ihn die Voraussetzung hat, vorher einen Betrag bei der Kasse zu hinterlassen, dann ist diese Bedingung als Wucherzins zu beurteilen und ist verboten und religionsrechtlich ung\u00fcltig, aber der eigentliche Kredit ist beidseitig g\u00fcltig. Und die Bedingung des Kredits, ihn bis zu einer bestimmten Frist auszugleichen, ist zul\u00e4ssig, und man ist (dann) verpflichtet, diese (Bedingung) zu erf\u00fcllen. Und damit hat der Gl\u00e4ubiger nicht das Recht, die Schulden vor dem Eintreffen des Termins einzufordern.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 717:<\/b> <i>Bei der Kreditvergabe der Kassen zinsloser Darlehen werden Bedingungen gestellt, wie dass man Mitglied der Kasse ist und einen Betrag zum Sparen bei der Kasse besitzt, und dass seine Wohnung am Wohnort ist, in dem es die Kasse gibt und andere Bedingungen. Haben dann solche Bedingungen das Urteil des Wucherzins?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Es ist zul\u00e4ssig, als Bedingung zu stellen, die Mitgliedschaft oder den Wohnsitz an einem (bestimmten) Gegend (zu haben) oder hierzu \u00c4hnliches, was auf die Bestimmung f\u00fcr die Vergabe des Kredites an Personen wie dieser (die es erf\u00fcllt) zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Aber die Bedingung der Er\u00f6ffnung eines Sparbuches in der Kasse (bzw. Bank) ist (nur) dann zul\u00e4ssig, falls es auf das Vorbehalten des Kredites an hierzu \u00c4hnlichem zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Aber falls die Kreditvergabe auf die Bedingung zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, von der Kreditkasse (erst) in der Zukunft (einen Kredit zu erhalten) durch das fr\u00fchere Hinterlassen eines Geldbetrags bei der Kasse, dann geh\u00f6rt das zu den Bedingungen des bedingten Nutzens eines Kredits und somit ung\u00fcltig.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 718:<\/b> <i>Gibt es eine L\u00f6sung, um von dem Wucherzins bei Bankgesch\u00e4ften frei zu werden?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Die L\u00f6sung besteht darin, sich an die religionsrechtlichen Vertr\u00e4ge mit der vollst\u00e4ndigen Ber\u00fccksichtigung ihrer Bedingungen zu halten.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 719:<\/b> <i>Ist es erlaubt, den Kredit, den die Bank an eine Person vergibt, um ihn f\u00fcr einen bestimmten Zweck auszugeben, f\u00fcr einen anderen Zweck auszugeben?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls das, was die Bank vergibt, wirklich ein Kredit ist, gilt f\u00fcr die Bedingung die Ausgabe f\u00fcr einen bestimmten Zweck, selbst wenn es nicht erlaubt ist, gegen diese (Bedingung) zu handeln, falls er dennoch dagegen handelt und das Geld des Kredits f\u00fcr einen anderen Zweck ausgibt, dass es von der Ausf\u00fchrung her zul\u00e4ssig ist. Aber falls das, was er von der Bank erh\u00e4lt, als Geld einer Teilhabe oder einer Gesellschaft oder hierzu \u00c4hnlichem ist, dann hat er es nicht f\u00fcr etwas Anderes auszugeben als daf\u00fcr, wof\u00fcr die Bank bezahlt hat.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 720:<\/b> <i>Wenn einer der Verletzten der heiligen Verteidigung sich an die Bank wendet, um von ihr einen Kredit zu nehmen und eine Bescheinigung der Beh\u00f6rde der heiligen Verteidigung bei sich tr\u00e4gt im Hinblick auf den Behinderungsgrad bez\u00fcglich Arbeit, um diese (Bescheinigung) f\u00fcr die Beihilfen und spezielle Erleichterungen f\u00fcr die Verletzten der heiligen Verteidigung zu nutzen gem\u00e4\u00df ihrem Behinderungsgrad, und er (selbst) meint, dass der Behinderungsgrad geringer ist, als das, was sie f\u00fcr ihn notiert haben und glaubt, dass die Charakterisierung der Spezialisten und Mediziner falsch war, ist es dann f\u00fcr ihn (dennoch) erlaubt, von dieser Bescheinigung Gebrauch zu machen, um spezielle Beihilfen zu erhalten?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls die Bestimmung des Behinderungsgrades von spezialisierten Medizinern, welche die medizinischen Untersuchungen durchgef\u00fchrt haben, sich auf ihre Ansicht und eigene Charakterisierung st\u00fctzt und dieses der Ma\u00dfstab nach dem Gesetz f\u00fcr die Bank f\u00fcr die Vergabe von Erleichterungen ist, dann gibt es kein Hindernis daf\u00fcr, die Privilegien des Behinderungsgrades zu nutzen, den man ihm bescheinigt hat, selbst wenn nach seiner (eigenen) Ansicht seine Behinderung geringer ist.<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F. 687: Der Besitzer eines Betriebes hat von mir einen Geldbetrag zum Kauf von Rohstoffen ausgeliehen, und nach einer Weile<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"class_list":["post-1028","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1028","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1028"}],"version-history":[{"count":1,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1028\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1029,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1028\/revisions\/1029"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1028"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}