{"id":1030,"date":"2022-10-20T14:09:48","date_gmt":"2022-10-20T12:09:48","guid":{"rendered":"http:\/\/khamenei.de\/wordpress\/?page_id=1030"},"modified":"2024-01-31T17:13:08","modified_gmt":"2024-01-31T16:13:08","slug":"abkommen","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/rechtsfragen\/abkommen\/","title":{"rendered":"Abkommen"},"content":{"rendered":"<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 721:<\/b> <i>Ein Mann hat mit seiner Ehefrau ein Abkommen [sulh] bez\u00fcglich allem getroffen, was er an Wohnung, Auto, Teppich und allem Notwendigen und M\u00f6bel seines Hauses besitzt. Und er hat auch die Vormundschaft f\u00fcr seine kleinen Kinder ihr \u00fcbertragen. Haben dann seine Eltern das Recht, nach seinem Ableben etwas von seiner Hinterlassenschaft einzufordern?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls feststeht, dass der Verstorbene zu seinen Lebzeiten ein Abkommen mit seiner Ehefrau oder irgendeiner anderen Person bez\u00fcglich allem getroffen hat, was er besitzt, so dass er von seinen G\u00fctern nichts f\u00fcr sich hinterlassen hat bis zum Ableben, dann gibt es keinen Anlass f\u00fcr eine Erbschaft der Eltern oder (eine Erbschaft) der \u00fcbrigen Erben, so dass sie nichts von der Ehefrau hinsichtlich der G\u00fcter des Ehemannes zu fordern haben, die zu seinen Lebzeiten ihre geworden sind.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 722:<\/b> <i>Jemand hat ein Abkommen mit seinem Sohn bez\u00fcglich eines Teiles seiner G\u00fcter getroffen, und nach Ablauf von Jahren nach diesem Abkommen hat er diese G\u00fcter vom selben Sohn (zur\u00fcck) gekauft, und jetzt behaupten seine Erben gem\u00e4\u00df einer medizinischen Bescheinigung, dass ihr Vater vor dem Kauf, bis dieser (Kauf) stattgefunden hat geistesgest\u00f6rt war. Ist dann sein Kauf der G\u00fcter des Abkommen vom Abkommenspartner selbst, als R\u00fccktritt seinerseits vom Abkommen zu werten und somit (dieser Kauf) als g\u00fcltig zu beurteilen? Und mit Annahme des Bestehens der G\u00fcltigkeit des vorherigen Abkommens, ist es dann g\u00fcltig f\u00fcr das Drittel der G\u00fcter des Abkommens oder f\u00fcr die gesamten (G\u00fcter)?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Das vorherige Abkommen ist als g\u00fcltig zu beurteilen, wirksam und verpflichtend, sofern nicht darin das Recht zur K\u00fcndigung f\u00fcr den Abkommentreffenden feststeht. Und dabei ist sein Kauf der G\u00fcter des Abkommens im Nachhinein auch ung\u00fcltig bei Annahme, dass er damals geistig gesund war, und das durchgef\u00fchrte Abkommen, das als g\u00fcltig und verpflichtend zu beurteilen ist, ist f\u00fcr die gesamten G\u00fcter wirksam, \u00fcber die das Abkommen getroffen wurde.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 723:<\/b> <i>Jemand hat mit seiner Ehefrau \u00fcber seine gesamten G\u00fcter ein Abkommen getroffen, sogar \u00fcber seine Schulden und die Rechte, die ihm bei der Beh\u00f6rde der Gesundheitsdienste zustehen. Aber die Beh\u00f6rde f\u00fcr Gesundheit hat ihrerseits erkundet, dass es diesem (Mann) gesetzlich nicht zusteht, ein Abkommen daf\u00fcr zu treffen, was ihm bei der Beh\u00f6rde zusteht, und deshalb hat diese (Beh\u00f6rde) ihr Einverst\u00e4ndnis dazu verweigert. Und der Abkommentreffende hat dieses auch zugegeben, und (er hat zugegeben) dass er dieses Abkommen nur getroffen hat, um damit vor der Zahlung der Schulden an die Anderen, denen sie zustehen, zu fliehen. Wie ist das Urteil zu diesem Abkommen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Das Abkommen \u00fcber die G\u00fcter der Anderen oder \u00fcber ein ausstehendes Recht ist unrechtm\u00e4\u00dfig und von der Erlaubnis des Besitzers (der G\u00fcter) oder des Rechtsinhabers abh\u00e4ngig. Aber falls dieses (Abkommen) f\u00fcr das eigentliche Eigentum der Abkommentreffenden war und dieses Abkommen zum Entfliehen vor der Zahlung der Schulden an Andere erfolgte, dann bestehen bei der G\u00fcltigkeit und Wirksamkeit solcher Abkommen Bedenken, insbesondere wenn er keinerlei Hoffnung zum Erhalt anderer G\u00fcter f\u00fcr die Zahlung der Schulden hat.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 724:<\/b> <i>Aus dem Dokument des Abkommens geht hervor, dass der Vater ein Abkommen mit seinem Sohn getroffen hat f\u00fcr einige seiner G\u00fcter, und dass er diese an ihn \u00fcbergeben hat. Ist dann solch ein Dokument religionsrechtlich und gesetzlich relevant?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Allein das Dokument eines Abkommens ist kein Beweis oder religionsrechtliches Argument f\u00fcr das Entstehen eines Abkommensvertrages oder f\u00fcr seine Art, sofern die Richtigkeit dessen Inhalts nicht vertrauensw\u00fcrdig ist. Allerdings mit Annahme des Zweifels bez\u00fcglich der Entstehung des Abkommens auf die religionsrechtlich g\u00fcltige Weise (erst) nach der Feststellung des urspr\u00fcnglichen Abschlusses vom Besitzer, ist es dann religionsrechtlich als g\u00fcltig zu beurteilen, und die G\u00fcter sind Eigentum des Abkommenspartners.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 725:<\/b> <i>Der Vater meines Ehemannes hat bei meiner Heirat mit seinem Sohn ein Abkommen mit mir getroffen \u00fcber ein St\u00fcck Land f\u00fcr einen Geldbetrag, hat es an mich \u00fcbertragen und hat dar\u00fcber ein Schrift geschrieben bei Anwesenheit von Zeugen. Aber jetzt behauptet er, dass diese Handlung nur formell war. Wie ist dann das Urteil?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Das erw\u00e4hnte Abkommen ist religionsrechtlich als g\u00fcltig zu beurteilen, und es gibt keine Wirkung der Behauptung des (nur) Formellen, solange der Behauptende es nicht beweist.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 726:<\/b> <i>Mein Vater hat zu seinen Lebzeiten mit mir ein Abkommen getroffen \u00fcber alle seine mobilen G\u00fcter und Anderes, so dass ich nach seinem Ableben an jede meiner Schwestern einen Geldbetrag zahle, und diese (Schwestern) waren damit einverstanden und haben das Dokument des Testaments auch unterschrieben. Und nach seinem Ableben habe ich ihnen ihr Recht \u00fcbergeben und habe die \u00fcbrigen G\u00fcter genommen. Ist es mir dann erlaubt, \u00fcber diese G\u00fcter zu verf\u00fcgen? Und wenn sie nicht (mehr) damit einverstanden sind, wie ist dann das Urteil?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Dieses Abkommen ist zul\u00e4ssig, und die G\u00fcter des Abkommens stehen dem Abkommenspartner zu, und es gibt keine Wirkung der Unzufriedenheit (bzw. fehlenden Einverst\u00e4ndnisses) der \u00fcbrigen Erben diesbez\u00fcglich.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 727:<\/b> <i>Wenn ein Mann mit einem seiner S\u00f6hne ein Abkommen \u00fcber seine G\u00fcter trifft bei Abwesenheit einiger (Anderer) seiner Kinder und ohne das Einverst\u00e4ndnis derjenigen, die anwesend waren, ist dann dieses Abkommen (dennoch) g\u00fcltig?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Das Abkommen des Eigent\u00fcmers zu seinen Lebzeiten mit einem seiner Erben \u00fcber seine G\u00fcter ist nicht abh\u00e4ngig vom Einverst\u00e4ndnis der \u00fcbrigen Erben, und sie haben nicht das Recht, dem zu widersprechen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 728:<\/b> <i>Falls ein Mann mit einem Anderen ein Abkommen \u00fcber einen Betrag an G\u00fctern trifft, so dass der Abkommenspartner es pers\u00f6nlich nutzt, ist es dann f\u00fcr ihn erlaubt, diese einer dritten Person f\u00fcr dieselbe Nutzung zu geben ohne das Einverst\u00e4ndnis des Abkommentreffenden, oder (ist es erlaubt) dass er Partner mit einer anderen Person bei deren Nutzung wird ohne sein Einverst\u00e4ndnis? Und falls es g\u00fcltig ist, ist es dann f\u00fcr den Abkommentreffenden erlaubt, vom Abkommen zur\u00fcckzutreten?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Es ist f\u00fcr einen Abkommenspartner nicht erlaubt, den Bedingungen, zu denen er sich innerhalb des Abkommensvertrages verpflichtet hat, zuwiderzuhandeln. Und wenn er dagegen handelt, dann ist es f\u00fcr den Abkommentreffenden erlaubt, zu k\u00fcndigen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 729:<\/b> <i>Ist es f\u00fcr den Abkommentreffenden erlaubt, von seinem Abkommen zur\u00fcckzutreten, nachdem es vollendet war, und mit einer anderen Person \u00fcber die G\u00fcter ein Abkommen zu treffen, ohne den ersten Abkommenspartner dar\u00fcber zu informieren?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls das Abkommen auf die g\u00fcltige Weise erf\u00fcllt wurde, dann ist es f\u00fcr den Abkommentreffenden verpflichtend, und er darf nicht davon zur\u00fccktreten, sofern er f\u00fcr sich nicht das Recht der K\u00fcndigung als Bedingung gestellt hatte, so dass, falls er \u00fcber dieselben G\u00fcter ein Abkommen mit einem Anderen trifft, dann dieses unrechtm\u00e4\u00dfig w\u00e4re und abh\u00e4ngig von der Erlaubnis des ersten Abkommenspartners.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 730:<\/b> <i>Nachdem die Teilung der Hinterlassenschaft der Mutter zwischen ihren beiden S\u00f6hnen und (ihren) beiden T\u00f6chtern vollzogen war und nach der Durchf\u00fchrung der gesetzlichen Schritte und dem Erhalt des Dokuments der Erbauflistung und dem Erhalt seines Anteils durch jeden der Erben und dem Ablauf einer langen Zeit hat eine der Schwestern danach behauptet, dass die Mutter zu ihren Lebzeiten ein Abkommen mit ihr getroffen h\u00e4tte \u00fcber alle ihre G\u00fcter, und sie hat dar\u00fcber ein normales Abkommensdokument vorgelegt, das von ihr selbst und ihrem Ehemann unterschrieben ist und es einen Fingerabdruck beinhaltet, der von ihrer Mutter stammen soll. Und jetzt fordert sie die ganze Hinterlassenschaft. Was ist dann die Verpflichtung?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Solange die Erf\u00fcllung des Abkommens \u00fcber die G\u00fcter der Mutter f\u00fcr die Schwester zu Lebzeiten dieser (Mutter) nicht bewiesen ist, hat diese (Schwester) kein Recht \u00fcber das, was sie behauptet, und allein das Dokument des Abkommens ist nicht relevant, solange dessen Authentizit\u00e4t mit der tats\u00e4chlichen Angelegenheit nicht bewiesen wird.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 731:<\/b> <i>Ein Vater hat ein Abkommen mit seinen Kindern \u00fcber alle seine G\u00fcter getroffen, so dass er sein ganzes Leben lang freie Verf\u00fcgung dar\u00fcber hat. Wie ist das Urteil dann in folgenden F\u00e4llen:<\/i><\/span><\/p>\n<ol type=\"a\">\n<li><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">Ist dieses Abkommen mit dieser Bedingung g\u00fcltig und wirksam?<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">Mit Annahme der G\u00fcltigkeit und der Wirksamkeit, ist es dann f\u00fcr denn Abkommentreffenden erlaubt, von diesem Abkommen zur\u00fcckzutreten? Und mit Annahme der Erlaubnis (zum R\u00fccktritt), wird das dann f\u00fcr ihn als R\u00fccktritt von dem Abkommen betrachtet, wenn er danach einen Teil der Abkommensg\u00fcter von einigen Erben kauft? Und mit Annahme, dass dieses ein R\u00fccktritt vom Abkommen ist, ist es dann ein R\u00fccktritt vom gesamten oder nur von diesem Teil?<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">Besagt der Ausdruck &#8222;lebenslange Verf\u00fcgungsfreiheit&#8220;, der im Abkommensdokument erw\u00e4hnt ist, das Recht zur K\u00fcndigung oder das Recht der \u00dcbertragung der Abkommensg\u00fcter an einen Anderen oder das Recht der externen Verf\u00fcgung \u00fcber die Abkommensg\u00fcter durch deren lebenslange Nutzung?<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: a) Das erw\u00e4hnte Abkommen ist mit seiner Bedingung als g\u00fcltig und wirksam zu beurteilen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">b) Der Vertrag des Abkommens geh\u00f6rt zu den verpflichtenden Vertr\u00e4gen, so dass es f\u00fcr einen Abkommentreffenden ung\u00fcltig ist, dieses zu k\u00fcndigen, sofern er darin nicht das Recht der K\u00fcndigung hatte, so dass, falls er nach der Erf\u00fcllung des Abkommens von ihm einen Teil der Abkommensg\u00fcter kauft, ohne dass er das Recht hat, das Abkommen zu k\u00fcndigen, dann ist sein Kauf in dem Anteil des K\u00e4ufers ung\u00fcltig und hinsichtlich der Anteile der \u00fcbrigen Abkommenspartner (ebenfalls) ung\u00fcltig und abh\u00e4ngig von ihrer Erlaubnis.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">c) Die offensichtliche Bedeutung des Ausdrucks &#8222;lebenslange Verf\u00fcgungsfreiheit&#8220; ist das Recht der externen Verf\u00fcgung, nicht aber das Recht zur K\u00fcndigung oder das Recht der \u00dcbertragung der G\u00fcter an einen Anderen.<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F. 721: Ein Mann hat mit seiner Ehefrau ein Abkommen [sulh] bez\u00fcglich allem getroffen, was er an Wohnung, Auto, Teppich<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":549,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"class_list":["post-1030","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1030","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1030"}],"version-history":[{"count":1,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1030\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1031,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1030\/revisions\/1031"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/549"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1030"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}