{"id":1032,"date":"2022-10-20T14:10:41","date_gmt":"2022-10-20T12:10:41","guid":{"rendered":"http:\/\/khamenei.de\/wordpress\/?page_id=1032"},"modified":"2022-10-20T14:10:42","modified_gmt":"2022-10-20T12:10:42","slug":"vertretung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/vertretung\/","title":{"rendered":"Vertretung"},"content":{"rendered":"<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 732:<\/b> <i>Ich bin Vertreter einer Gesellschaft, da ich f\u00fcr das, was die Gesellschaft an mich an Lohn zahlt, Werbet\u00e4tigkeiten und Wartungsdienste nach dem Verkauf und der Teilnahme an internationalen Messen durchf\u00fchre und hierzu \u00c4hnliches. Wie ist das Urteil zu diesem Geld, das ich von der (Gesellschaft) bekomme?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Der Lohn der Vertretung f\u00fcr die Leistung der T\u00e4tigkeiten der Vertretung ist zul\u00e4ssig, falls es zu den erlaubten T\u00e4tigkeiten geh\u00f6rt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 733: <\/b><i>Jemand hat eine Immobilie vom Vertreter des Besitzers in Raten gekauft, und nachdem er die Raten des Preises bezahlt hat, hat der Vertretene behauptet, dass er den Verkauf gek\u00fcndigt und die Immobilie zu seinem Besitz zur\u00fcckgezogen hat. Ist das dann von ihm g\u00fcltig oder hat der K\u00e4ufer von ihm die \u00dcbergabe des Verkauften an ihn einzufordern?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Der Verkauf der Immobilie durch den Vertreter in Vertretung des Besitzers ist als g\u00fcltig und verpflichtend zu beurteilen, und das Verkaufte ist Eigentum des K\u00e4ufers, und der Vertretene hat diese an ihn zu \u00fcbergeben, und er darf nicht den Vertrag k\u00fcndigen und die Immobilie zu seinem Besitz zur\u00fcckf\u00fchren, sofern nicht feststeht, dass er das R\u00fccktrittsrecht hat.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 734:<\/b> <i>Jemand hat Grundst\u00fccke in Vertretung ihrer Besitzer mit normalen Verkaufsdokumenten verkauft, und der Besitzer hat mit seinem Vertreter vereinbart, das offizielle Dokument keinem der K\u00e4ufer zu \u00fcbergeben, und nachdem der Besitzer verstorben ist, haben seine Erben behauptet, nach dem Eingest\u00e4ndnis des Besitzes der K\u00e4ufer \u00fcber die Grundst\u00fccke, dass die Verantwortung der \u00dcbergabe des offiziellen Dokuments an den K\u00e4ufer dem Vertreter oblag. Und sie fordern diese (\u00dcbergabe) jetzt von ihm und (auch) den jetzigen Wert des Grundst\u00fccks, obwohl er bereits damals den Preis des Grundst\u00fccks erhalten und diesen an den (urspr\u00fcnglichen) Besitzer \u00fcbergeben hat. Obliegen dann die Kosten der Registrierung der offiziellen Dokumente auf den Namen des K\u00e4ufers dem Erben oder dem Vertreter, und haben die Erben das Recht, von diesem (Vertreter) den Preis oder den Unterschied zwischen diesem (alten Preis) und dem jetzigen (Wert) einzufordern?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Dem Vertreter obliegt nichts an den Kosten und den Ausgaben der Registrierung der offiziellen Dokumente auf den Namen der K\u00e4ufer, und die Erben haben weder von ihm noch vom K\u00e4ufer den Preis oder den Unterschied zwischen dem Preis und dem jetzigen Wert zu fordern, falls feststeht, dass er diesen (Preis bereits) vom K\u00e4ufern erhalten und es an den vertretenen Besitzer bezahlt hat.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 735:<\/b> <i>Ist f\u00fcr den befugten Vertreter eines Rechtsgelehrten [mu\u2122 tahid] erlaubt, die religionsrechtlichen Rechte zu Lebzeiten dieses Rechtsgelehrten an einen anderen Rechtsgelehrten zu zahlen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Der Vertreter hat das, was er in Vertretung erhalten hat, ausschlie\u00dflich an denjenigen zu zahlen, den er f\u00fcr die Annahme dessen vertritt, au\u00dfer er hat die Erlaubnis, diese (Einnahmen) an Andere zu zahlen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 736:<\/b> <i>Ich habe meinen, Bruder bevollm\u00e4chtigt, einen Telefon zu kaufen, und ich habe ihm einen Betrag gegeben, um die erste Rate zu zahlen, und er wiederum hat diesen Betrag an die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde bezahlt. Und ich habe pers\u00f6nlich die \u00fcbrigen Raten bezahlt. Dann ist mein Bruder gestorben, und das Telefon war in der Beh\u00f6rde auf seinen Namen registriert. Haben dann seine Erben (das Recht) den Telefon(Anschluss) zu fordern?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls die Beh\u00f6rde das Telefon an denjenigen verkauft hat, f\u00fcr den man es kaufen wollte und es feststeht, dass Ihr Bruder dieses f\u00fcr Sie in Vertretung gekauft hat mit dem, was Sie an ihn f\u00fcr die erste Rate des Preises bezahlt haben, dann ist das Telefon Ihres, und seine Erben haben kein Recht daran. Aber falls die Verwaltung das Telefon an die Person vergibt, die den Antrag stellt und es auf ihren Namen registriert, dann haben Sie kein Recht daran, sondern Sie haben das, was Sie an Preis daf\u00fcr bezahlt haben, einzufordern.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 737:<\/b> <i>Ich habe an den Vertreter einen Geldbetrag bezahlt als Lohn f\u00fcr ihn f\u00fcr die Vertretung, und ich habe von ihm eine Quittung daf\u00fcr gefordert, dann hat er geantwortet, dass er keine Quittung an irgendjemanden vergibt f\u00fcr das, was er f\u00fcr die Vertretung nimmt. Und nach einer Weile verstarb der Vertreter vor der Durchf\u00fchrung der T\u00e4tigkeit der Vertretung. Habe ich dann (das Recht) von seinen Erben den Betrag einzufordern?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls feststeht, dass Sie Geld an den Vertreter bezahlt haben als Lohn f\u00fcr die Vertretung, und dass der Vertreter vor der Durchf\u00fchrung der Vertretung gestorben ist, und dass er Gelder an die Erben hinterlassen hat, dann ist es f\u00fcr Sie erlaubt, die Schulden des Vertreters an Sie einzufordern, und diese (Erben) sind verpflichtet, dieses (Geld) aus seiner Hinterlassenschaft zu entrichten.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 738:<\/b> <i>Wird ein Vertrag \u00fcber Vertretung mit dem Ableben des Vertreters oder des Vertretenen ung\u00fcltig?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Die Vertretung wird mit dem Ableben eines von ihnen ung\u00fcltig.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 739:<\/b> <i>Ein Mann starb w\u00e4hrend seine Reise in eines der asiatischen L\u00e4nder nach einem Verkehrsunfall. Dann haben seine Erben, und das sind seine Mutter und seine Ehefrau, mich bevollm\u00e4chtigt, das Ereignis zu erkunden, was es notwendig machte, dass ich an den Ort reise, an dem es stattgefunden hat. Ist es mir dann erlaubt, die Ausgaben f\u00fcr meine Reise in dieses Land, um die Angelegenheit des Falls zu verfolgen, von der eigentlichen Hinterlassenschaft zu nehmen oder von dem Geld, das dieses Land an die Erben des Verstorbenen zahlen wird?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Derjenige, der Sie bevollm\u00e4chtigt hat, die Angelegenheit zu verfolgen, hat an Sie von seinem Geld den Lohn f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Vertretung zu zahlen, und genauso (auch) die \u00fcbrigen Ausgaben, die mit dieser Angelegenheit verbunden sind. Aber die Ausgaben der Reise, des Hotels, der Verpflegung und hierzu \u00e4hnliches obliegen Ihnen, au\u00dfer, Sie haben bei den Vertretenen auch deren Zahlung als Bedingung gestellt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 740:<\/b> <i>Im Dokument der Vertretung wurde erw\u00e4hnt, dass es eine Vertretung ist ohne Amtsenthebung, wie es derzeit \u00fcblich ist. Aber dieses war eine grunds\u00e4tzlich eigenst\u00e4ndige Vertretung und keine Bedingung innerhalb eines Vertrages zwischen zwei Parteien. Wird dann allein mit dem Schreiben dieses Satzes die Vertretung von der erlaubten (Vertretung) zur verpflichtenden (Vertretung) umgewandelt, und entf\u00e4llt das Recht der Absetzung?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Die verpflichtende Vertretung ist die Vertretung, die innerhalb eines verpflichtenden Vertrages in Form einer Schlussfolgerungsbedingung festgelegt ist, und allein das Schreiben des Begriffs &#8222;ohne Amtsenthebung&#8220; hat keinen Einfluss darauf, dass es verpflichtend wird.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 741:<\/b> <i>Ist es f\u00fcr eine Person erlaubt, jemanden zu bevollm\u00e4chtigen, der keine gesetzliche Erlaubnis f\u00fcr eine Vollmacht bei Gericht hat, um eine rechtliche oder strafrechtliche Angelegenheit vor Gericht zu verfolgen mit Ber\u00fccksichtigung, dass diejenigen, die eine Erlaubnis zur Vollmacht haben, vom Justizministerium ihre besonderen Bedingungen und Vorschriften hinsichtlich der Annahme von Lohn f\u00fcr die Vollmacht haben? Und steht denjenigen, die keine Erlaubnis zur Vollmacht haben, ein Lohn f\u00fcr die Verfolgung der Angelegenheiten des Vollmachtgebers in den Gerichten zu?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Eine Vollmacht ist an sich f\u00fcr Angelegenheiten, die bevollm\u00e4chtigungs- vertretungsf\u00e4hig sind religionsrechtlich zul\u00e4ssig, und davon ist die Verfolgung der Angelegenheiten vor Gericht (abh\u00e4ngig) und die Bestimmung des Lohns ist von der Vereinbarung beider Parteien abh\u00e4ngig. Aber falls die Vollmacht zur Verfolgung der rechtlichen oder strafrechtlichen Angelegenheiten, f\u00fcr die Anrufung der offiziellen Beh\u00f6rden und Justiz\u00e4mter seitens des Gesetzes von einer offiziellen Erlaubnis abh\u00e4ngig ist, dann ist es nicht erlaubt, eine Person, die eine solche Erlaubnis nicht hat, zu bevollm\u00e4chtigen oder sich (von anderen) bevollm\u00e4chtigen zu lassen. Aber wenn derjenige, der die offizielle Erlaubnis nicht hat, eine T\u00e4tigkeit ausf\u00fchrt, f\u00fcr die (ihm) ein Lohn zusteht im Auftrag eines Anderen, dann steht ihm der Lohn f\u00fcr \u00e4hnliche (T\u00e4tigkeiten) wie seine T\u00e4tigkeit zu.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 742:<\/b> <i>Wie ist das Urteil im Hinblick auf die Durchf\u00fchrung der Verfolgung eines Falls oder einer Angelegenheit durch den Bevollm\u00e4chtigten oder die Durchf\u00fchrung einer T\u00e4tigkeit, wenn diese (Durchf\u00fchrung) dann nichts bringt und daraus nichts zum Vorteil des Vollmachtgebers resultiert trotz Zeitaufwands, gezielter Anstrengung, Zahlung der Kosten f\u00fcr An- und Abfahrt und der Verfolgung (der Angelegenheit), (wie ist das Urteil) zur Zahlung von Geld und dieses (Geld) als Lohn f\u00fcr seine T\u00e4tigkeit zu erhalten in \u00e4hnlichen F\u00e4llen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Die G\u00fcltigkeit einer Vollmacht und der Anspruch des erw\u00e4hnten oder der Lohn f\u00fcr \u00c4hnliches an den Bevollm\u00e4chtigten f\u00fcr das, was er an T\u00e4tigkeit durchgef\u00fchrt hat, f\u00fcr die Vollmacht durch den Auftrag des Vollmachtgebers, ist nicht abh\u00e4ngig vom Erzielen des erw\u00fcnschten Ergebnisses f\u00fcr den Vollmachtgeber.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 743:<\/b> <i>Die \u00fcbliche Methode in vielen offiziellen Justiz\u00e4mtern ist die Festlegung der Grenzen einer Vollmacht mit z.B. diesem Satz: &#8222;Ein Bevollm\u00e4chtigter f\u00fcr den Verkauf des soundso-Hauses, das im soundso-Ort liegt&#8220; und entsprechend bei anderen Angelegenheiten. Aber in einigen schriftlichen Vollmachten wird folgender Satz erw\u00e4hnt: &#8222;soundso ist Bevollm\u00e4chtigter zur Verfolgung von allem, was mit den Angelegenheiten der Vollmacht zusammenh\u00e4ngt&#8220;. Und deshalb entsteht zumeist Uneinigkeit zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollm\u00e4chtigten dar\u00fcber, ob jene T\u00e4tigkeit in der Vollmacht eingeschlossen ist, oder ob diese (Vollmacht) jenes Verhalten einschlie\u00dft usw. . Und die Frage ist: Ist f\u00fcr den Bevollm\u00e4chtigten der uneingeschr\u00e4nkte Umgang erlaubt, der von der Vollmacht abh\u00e4ngig ist, sofern f\u00fcr ihn keine besondere Art daf\u00fcr festgelegt wurde?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Der Bevollm\u00e4chtigte ist verpflichtet, sich in seinem Verhalten auf das zu beschr\u00e4nken, f\u00fcr das er bevollm\u00e4chtigt wurde, gem\u00e4\u00df dem, was der Vertrag der Vollmacht deutlich oder offensichtlich umfasst, selbst wenn mit Hilfe der aktuellen oder m\u00fcndlichen Indizien, selbst wenn es verbreitete Gewohnheit ist, dass eine Vollmacht \u00fcber etwas mit einigen anderen Dinge verbunden ist. Und im Allgemeinen ist die Vollmacht entweder bestimmt hinsichtlich der T\u00e4tigkeit und dem, wovon sie abh\u00e4ngt, oder (es ist) allgemein von beiden Parteien oder von einer (Partei) her, oder (es ist) unbeschr\u00e4nkt hinsichtlich der T\u00e4tigkeit und des Umgangs, wie wenn man sagt: &#8222;Du bist mein Bevollm\u00e4chtigter f\u00fcr die Angelegenheit meines Hauses oder hinsichtlich dessen, was damit zusammenh\u00e4ngt&#8220;, wie wenn man sagt: &#8222;Du bist mein Bevollm\u00e4chtigter f\u00fcr den Verkauf meines Eigentums&#8220; oder von beiden Parteien her, wie wenn man sagt: &#8222;Du bist mein Bevollm\u00e4chtigter f\u00fcr den Umgang mit meinem Eigentum&#8220;. Also ist es notwendig, dass der Bevollm\u00e4chtigte in jedem Fall sich auf das beschr\u00e4nkt, was der Vollmachtsvertrag bei Bestimmtem, Allgemeinem oder Unbeschr\u00e4nktem beinhaltet, und er darf dieses nicht \u00fcberschreiten.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 744:<\/b> <i>Jemand hat seine Ehefrau bevollm\u00e4chtigt, ein St\u00fcck Land und einige Geb\u00e4ude zu verkaufen und eine Wohnung f\u00fcr dessen Preis f\u00fcr seinen jungen Sohn zu kaufen und diese (Wohnung) auf seinen Namen zu registrieren. Aber sie hat die Vollmacht ausgenutzt und hat die Wohnung auf ihren (eigenen) Namen registriert. Sind dann diese T\u00e4tigkeiten, die sie durchgef\u00fchrt hat, religionsrechtlich g\u00fcltig? Und im Hinblick darauf, dass der Kauf der Wohnung mit dem Betrag erfolgte, der aus dem Verkauf des Eigentums des Vollmachtsgebers erhalten wurde, ist dann die Wohnung nach seinem Ableben Eigentum allein des jungen Sohnes, oder geh\u00f6rt es allen Erben?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Das, was sie gem\u00e4\u00df der Vollmacht ihres Ehemanns an Verkauf des Landes und einiger Geb\u00e4ude durchgef\u00fchrt hat, ist g\u00fcltig und wirksam, aber bez\u00fcglich der Wohnung hat allein (die Tatsache) diese (Wohnung) auf ihren (eigenen) Namen zu registrieren religionsrechtlich keinen Einfluss, so dass, falls sie dieses mit dem Geld des Vollmachtgebers zu seinen Lebzeiten f\u00fcr seinen jungen Sohn gem\u00e4\u00df der Vollmacht gekauft hat, dann ist der Kauf g\u00fcltig und wirksam, und die Wohnung ist ausschlie\u00dflich nur f\u00fcr den Sohn. Und falls sie diese (Wohnung) zu Lebzeiten des Vollmachtgebers f\u00fcr sich (selbst) gekauft hat, oder f\u00fcr diesen jungen Sohn gekauft hat (aber erst) nach dem Ableben des Vollmachtgebers, dann ist der Kauf unrechtm\u00e4\u00dfig und abh\u00e4ngig von einer Erlaubnis. Aber Ersteres gilt nicht als wirksam mit Erlaubnis der Erben nach dem Ableben des Erblassers, da sie den Preis beim Kauf nicht besessen haben. Und beim Zweiten steht f\u00fcr jeden von ihnen das zu, was sein Anteil an der Hinterlassenschaft ist, falls sie es bewilligen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 745:<\/b> <i>Jemand war Bevollm\u00e4chtigter einiger Personen zum Beauftragen (Anderer) zum Nachholen von Fasten und Gebet, d.h. er hat G\u00fcter erhalten, um diese an die Durchf\u00fchrer zu zahlen, aber er hat das Anvertraute verraten, und er hat niemanden beauftragt, und jetzt bereut er es und will sich von diesem Anvertrauten befreien. Muss er dann (jemanden) beauftragen, um die Handlungen durchzuf\u00fchren, oder muss er den Lohn der Handlung gem\u00e4\u00df dem Tageswert an den Besitzer der G\u00fcter zur\u00fcckgeben, oder ist er allein den Betrag schuldig, den er an G\u00fctern erhalten hat? Und wie ist das Urteil, falls er der Beauftrage f\u00fcr das Nachholen des Fastens und des Gebetes war und vor der Durchf\u00fchrung der Handlung stirbt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Wenn die Frist der Vollmacht des Bevollm\u00e4chtigten f\u00fcr die Beauftragung (bereits) vor der Durchf\u00fchrung der Auftragserteilung an jemanden zur Nachholung des Gebetes oder Fastens abl\u00e4uft, dann obliegen diesem (Bevollm\u00e4chtigten) nur die G\u00fcter, die er erhalten hat (zur\u00fcck zu geben), ansonsten hat er die Wahl zwischen dem Beauftragen von jemandem zum Nachholen des Gebets und Fastens mit den G\u00fctern, die er erhalten hat, und der K\u00fcndigung der Vollmacht und (somit) der R\u00fcckgabe der G\u00fcter an ihren Besitzer. Aber f\u00fcr den Beauftragten zum Nachholen des Gebetes und Fastens (gilt), falls er Beauftragter f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Handlung selbst ist, dass die Beauftragung mit seinem Ableben erlischt, und man ist verpflichtet, die G\u00fcter, die er erhalten hat, von seiner Hinterlassenschaft zu entnehmen, ansonsten bleibt er die Handlung selbst schuldig, und die Erben sind (dann) verpflichtet, jemanden zu beauftragen (finanziert) aus seiner Hinterlassenschaft, um die Handlung durchzuf\u00fchren, falls er Hinterlassenschaft hat, ansonsten obliegen diesen (Erben) diesbez\u00fcglich nicht.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 746:<\/b> <i>Einige Unternehmen haben Bevollm\u00e4chtige, deren Aufgabe es ist, bei den Gerichten seitens der Unternehmen anwesend zu sein um Klagen und Beschwerden zu verfolgen. Falls es dann eine Klage des Unternehmens gibt, die keine Basis an Richtigkeit nach ihrer Ansicht hat, ist es ihnen dann (dennoch) erlaubt, bei dieser (Klage) das Unternehmen zu verteidigen? Und wenn der Bevollm\u00e4chtigte die Verteidigung des Unternehmens bei dem nach seiner Ansicht unrechten Anklage durchf\u00fchrt, obliegt ihm dann f\u00fcr diese Verteidigung etwas, auch wenn das Gericht ein Urteil zum Vorteil des Angeklagten ausspricht? Und ist der Lohn, den der Bevollm\u00e4chtigte f\u00fcr die Verteidigung des nach seiner Ansicht Unrechts annimmt, als unzul\u00e4ssig und verboten zu betrachten?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Es ist nicht erlaubt, das Unrecht zu verteidigen und danach zu streben, zu beweisen, dass es Recht ist. Und eine verbotene Handlung wird nicht anders, als das, was dabei geschehen ist, durch das Aussprechen einer Meinung des Gerichts zum Vorteil der Angeklagten. Und der Lohn f\u00fcr die Verteidigung des verbotenen Unrechtes ist unzul\u00e4ssig und verboten.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 747:<\/b> <i>Jemand wurde von einem Anderen bevollm\u00e4chtigt, so dass er von ihm den Lohn vor der Durchf\u00fchrung der Handlung erh\u00e4lt. Wenn dann der Bevollm\u00e4chtigte keine Handlung durchf\u00fchrt, ist dann dieses Geld religionsrechtlich f\u00fcr ihn erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Der Bevollm\u00e4chtigte besitzt den genannten Lohn f\u00fcr die Vollmacht allein durch die Erf\u00fcllung von dessen Vertrag, so dass er das Recht hat, diesen (Lohn) sogar vor der Durchf\u00fchrung seiner T\u00e4tigkeit, f\u00fcr die er bevollm\u00e4chtigt wurde, einzufordern. Aber wenn er die T\u00e4tigkeit, die f\u00fcr die Vollmacht der Fall war, nicht durchf\u00fchrt, bis deren Zeit verpasst wird, oder die Frist der Vollmacht abl\u00e4uft, dann erlischt damit die Vollmacht, und er ist verpflichtet, den Lohn, den er erhalten hat, an den Bevollm\u00e4chtigenden zur\u00fcckzugeben.<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F. 732: Ich bin Vertreter einer Gesellschaft, da ich f\u00fcr das, was die Gesellschaft an mich an Lohn zahlt, Werbet\u00e4tigkeiten<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"class_list":["post-1032","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1032","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1032"}],"version-history":[{"count":1,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1032\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1033,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1032\/revisions\/1033"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1032"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}