{"id":1042,"date":"2022-10-20T14:13:53","date_gmt":"2022-10-20T12:13:53","guid":{"rendered":"http:\/\/khamenei.de\/wordpress\/?page_id=1042"},"modified":"2024-01-31T17:18:50","modified_gmt":"2024-01-31T16:18:50","slug":"enteignung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/rechtsfragen\/enteignung\/","title":{"rendered":"Enteignung"},"content":{"rendered":"<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 809: <\/b><i>Jemand hat ein St\u00fcck Land auf den Namen seines kleinen Sohnes gekauft und hat dessen normales Dokument auf den Namen des Kindes auf folgende Weise registriert: Der Verk\u00e4ufer ist soundso und der K\u00e4ufer ist sein Kind soundso. Und nachdem der kleine (bzw. Minderj\u00e4hrige) religi\u00f6s erwachsen wurde, hat dieser dieses (St\u00fcck) Land an eine andere Person verkauft. Aber die Erben des Vaters haben das (St\u00fcck) Land erobert mit der Behauptung, dass dieses ein Erbe f\u00fcr sie von ihrem Vater sei, obwohl es den Namen des Vaters im normalen Dokument nicht gibt. Ist es ihnen dann in diesem Fall erlaubt, den zweiten K\u00e4ufer zu bedr\u00e4ngen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Lediglich die Erw\u00e4hnung des Namens des kleinen Kindes im Verkaufsdokument als K\u00e4ufer ist kein Ma\u00dfstab f\u00fcr Eigentum, so dass, falls feststeht, dass der Vater das (St\u00fcck) Land, das er mit seinem Geld gekauft hat, f\u00fcr seinen Sohn eingerichtet hat, so dass er ihm dieses (Land) verschenkt hat oder ein Abkommen mit ihm dar\u00fcber trifft, dann geh\u00f6rt das (St\u00fcck) Land ihm, so dass, falls (dann) dieser (Sohn) nach der religi\u00f6sen Reife auf die religionsrechtlich g\u00fcltige Weise an den zweiten K\u00e4ufer verkauft, dann niemand das Recht hat, ihn zu bedr\u00e4ngen und ihm das (St\u00fcck) Land wegzunehmen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 810:<\/b> <i>Ich habe ein St\u00fcck Land gekauft, das (vorher) mehrmals verkauft wurde, und ich habe darauf ein Haus gebaut. Und jetzt hat jemand behauptet, dass das erw\u00e4hnte (St\u00fcck) Land sein Eigentum sei, und dass er dieses (Land) offiziell auf seinen Namen vor der islamischen Revolution registriert habe, und deshalb hat er eine Klage bei Gericht eingereicht gegen mich und gegen einige meiner Nachbarn. Werden dann meine Handlungen auf diesem (St\u00fcck) Land im Hinblick auf die Klage des Kl\u00e4gers als Enteignung betrachtet?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Der Kauf vom vorherigen (Besitzer) ist als g\u00fcltig zu beurteilen im offensichtlichen Religionsrecht, und das (St\u00fcck) Land geh\u00f6rt dem K\u00e4ufer, so dass, sofern f\u00fcr denjenigen, der den fr\u00fcheren Besitz beansprucht, sein religionsrechtlicher Besitz nicht vom Gericht festgestellt wird, er dann nicht den (\u00fcber das Land) Verf\u00fcgenden und denjenigen mit der jetzigen Oberhand (\u00fcber das Land) zu bedr\u00e4ngen hat.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 811: <\/b><i>Eine Immobilie war auf den Namen des Vaters im normalen Dokument eingetragen, und nach einer Weile hat er das offizielle Dokument auf den Namen seines kleinen Sohnes ausgestellt, und die Immobilie stand dann immer noch unter der Verf\u00fcgung des Vaters. Und jetzt behauptet der Sohn, nachdem er religi\u00f6s Erwachsen geworden ist, dass die Immobilie sein Eigentum sei, weil das offizielle Dokument der Immobilie auf seinen Namen registriert ist, aber der Vater behauptet, dass er die Immobilie mit seinen G\u00fctern f\u00fcr sich selbst gekauft hat und er dieses auf den Namen seines Sohnes registriert habe allein aus Gr\u00fcnden der Steuererleichterung. Wenn also der Sohn die Immobilie annimmt und dar\u00fcber ohne das Einverst\u00e4ndnis des Vaters verf\u00fcgt, ist er dann deren Enteigner?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls der Vater, der die Immobilie mit seinen G\u00fctern gekauft hat, derjenige ist, der dar\u00fcber bis nach der religi\u00f6sen Reife des Sohnes verf\u00fcgte, dann steht es ihm nicht zu, so lange der Sohn nicht nachweist, dass sein Vater ihm diese Immobilie geschenkt und das Eigentum daran an ihn \u00fcbertragen hat, allein, weil das offizielle Dokument auf seinen Namen registriert ist, und (es steht ihm nicht zu) den Vaters bez\u00fcglich seines Eigentums und bez\u00fcglich der Verf\u00fcgung und die Kontrolle dar\u00fcber zu bedr\u00e4ngen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 812: <\/b><i>Jemand hat vor 50 Jahren ein St\u00fcck Land gekauft und gest\u00fctzt darauf, dass die Bezeichnung &#8222;der hohe Berg&#8220; im Eigentumsdokument erw\u00e4hnt ist als Grenze des erw\u00e4hnten Landst\u00fccks, beansprucht er jetzt das Eigentum von Millionen Quadratmetern an allgemeinen L\u00e4ndereien und Dutzende alte H\u00e4user, die auf dem Gebiet zwischen dem gekauften (St\u00fcck) Land und dem hohen Berg gebaut sind. Mit Ber\u00fccksichtigung, dass er vorher keinerlei Verf\u00fcgung \u00fcber diese L\u00e4ndereien und alten Wohnh\u00e4user hatte, die es an diesem Ort gibt und keine Hinweise existieren, welche die Lage der L\u00e4ndereien seit hunderten von Jahren bestimmen und er auch behauptet, dass das Gebiet der Einwohner in diesen H\u00e4usern und L\u00e4ndereien wegen Enteignung ung\u00fcltig sei, wie ist das Urteil dazu?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls dieses (St\u00fcck) Land, das zwischen dem gekauften (St\u00fcck) Land und dem erw\u00e4hnten Berg liegt, der dessen Grenze ist, zu den unbenutzten L\u00e4ndereien geh\u00f6rt, die kein privates Eigentum einer Person war, oder unter der Kontrolle der vorherigen Verf\u00fcger stand und von diesem an den jetzigen Verf\u00fcger \u00fcbertragen wurde, dann ist jeder, der jetzt die eigentumsgem\u00e4\u00dfe Verf\u00fcgung \u00fcber jegliche Gr\u00f6\u00dfe der L\u00e4ndereien oder H\u00e4user hat, als religionsrechtlicher Eigent\u00fcmer \u00fcber das zu betrachten, was unter seiner Kotrolle steht, und seine Verf\u00fcgung \u00fcber dieses Eigentum ist als zugelassen und erlaubt zu beurteilen, bis derjenige, der das Eigentum beansprucht, seine Behauptung in einer religionsrechtlichen Weise bei einer aufrichtigen (g\u00fcltigen) rechtlichen Instanz nachweist.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 813:<\/b> <i>Ist es erlaubt, eine Moschee auf einem (St\u00fcck) Land zu bauen, dessen Beschlagnahme der Regierende ohne das Einverst\u00e4ndnis seines vorherigen Eigent\u00fcmers diesbez\u00fcglich beurteilt hat, und ist es erlaubt, das Gebet und die \u00fcbrigen religi\u00f6sen Riten in solch einer Moschee zu verrichten?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls das (St\u00fcck) Land von seinem vorherigen Eigent\u00fcmer durch das Urteil des religionsrechtlich Regierenden genommen wurde oder gest\u00fctzt auf das Gesetz, das vom Islamischen Staat ausgef\u00fchrt wird oder dessen religionsrechtliches Eigentum desjenigen, der es behauptet, nicht bewiesen wurde, dann ist die Verf\u00fcgung dar\u00fcber nicht abh\u00e4ngig von der Erlaubnis desjenigen, der das Eigentum behauptet oder des vorherigen Besitzers, so dass kein Hindernis besteht, darauf eine Moschee zu bauen oder das Gebet darin zu verrichten und die Riten darin durchzuf\u00fchren.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 814:<\/b> <i>Es gibt eine geerbte Immobilie, die in der Hand der Erben ist, ein Nachkomme nach dem Anderen, und dann hat diese (Immobilie) ein Enteigner von ihnen enteignet, und er hat das Eigentum daran beansprucht. Und danach hat die Regierung nach dem Sieg der Islamischen Revolution diese Immobilie vom Enteigner zur\u00fcckbekommen. Geht dann das Eigentum daran religionsrechtlich an diese Erben \u00fcber, oder haben sie (zumindest) das Recht, dessen Kauf vom Staat zu beantragen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Allein die erbliche Verf\u00fcgung bedingt nicht das Eigentum oder das Recht zur Beantragung des Kaufs, aber es ist ein religionsrechtlicher Hinweis auf das Eigentum, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wurde, so dass, falls der Nichtbesitz der Immobilie durch die Erben bewiesen wurde oder dessen Eigentum f\u00fcr Andere bewiesen wurde, sie dann nicht das Recht haben, dieses einzufordern oder Ersatz daf\u00fcr. Ansonsten haben sie das Recht zur Forderung des R\u00fcckerhalts der Immobilie als solches oder einen Ersatz daf\u00fcr, wie es angemessen w\u00e4re, und der Streit \u00fcber dieses Thema muss dem religionsrechtlichen Gericht \u00fcbertragen werden.<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F. 809: Jemand hat ein St\u00fcck Land auf den Namen seines kleinen Sohnes gekauft und hat dessen normales Dokument auf<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":549,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"class_list":["post-1042","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1042","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1042"}],"version-history":[{"count":1,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1042\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1043,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1042\/revisions\/1043"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/549"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1042"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}