{"id":1046,"date":"2022-10-20T14:15:15","date_gmt":"2022-10-20T12:15:15","guid":{"rendered":"http:\/\/khamenei.de\/wordpress\/?page_id=1046"},"modified":"2022-10-20T14:15:16","modified_gmt":"2022-10-20T12:15:16","slug":"spekulation","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/spekulation\/","title":{"rendered":"Spekulation"},"content":{"rendered":"<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 825:<\/b> <i>Ist Spekulation [mu d.~ rabah] mit dem, was nicht Geld ist, erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Es gibt kein Hindernis dazu, mit Papiergeld, das heutzutage verbreitet ist, zu spekulieren, aber mit den Dingen und Waren ist das ung\u00fcltig.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 826:<\/b> <i>Ist die Nutzung eines Spekulationsvertrags bez\u00fcglich Produktion, Dienstleistungen, Verteilung und Handel g\u00fcltig? Und sind die heutzutage im Nichthandelsbereich gebr\u00e4uchlichen Vertr\u00e4ge und die als Spekulation angebotenen (Vertr\u00e4ge) religionsrechtlich g\u00fcltig?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Der Spekulationsvertrag ist nur f\u00fcr das Investieren von Grundkapital f\u00fcr den Handel damit durch Verkauf und Kauf bestimmt, aber dieses als Spekulation im Bereich der Produktion, Verteilung, Dienstleistung und f\u00fcr \u00c4hnliches zu investieren, ist ung\u00fcltig. Aber es gibt kein Hindernis dazu, dieses durch einen der anderen religionsrechtlichen Vertr\u00e4ge zu erreichen, wie Belohnung und Entlohnung von Arbeitern und Abkommen und Anderes als dies.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 827:<\/b> <i>Ich habe von einem meiner Freunde einen Geldbetrag f\u00fcr Spekulation angenommen, so dass ich an ihn den Betrag zur\u00fcckzahle mit einem Aufpreis nach einer Weile, und ich habe einen Teil von diesem Betrag an einen Freund von mir gegeben, der dieses ben\u00f6tigt hat. Und es wurde entschieden, dass er das Drittel des Profits des Geldes zahlt, ist dann diese Handlung g\u00fcltig?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Geld von jemanden zu nehmen, so dass man den Betrag mit einem Aufpreis nach einer Weile zur\u00fcckzahlt, gilt nicht als Spekulationsvertrag, sondern dieses ist ein verbotener Zinskredit. Aber das, was er f\u00fcr eine Spekulation genommen hat, ist kein Ausleihen von ihm, und das Geld wird nicht Eigentum des (mit dem Geld) Arbeitenden, sondern es bleibt Eigentum seines Besitzers, und der (mit dem Geld) Arbeitende hat lediglich damit zu handeln mit Beteiligung am Gewinn gem\u00e4\u00df dem, was sie vereinbart haben. Und er darf nichts von dem Geld an Andere ausleihen oder diese an Andere zahlen f\u00fcr eine Spekulation, au\u00dfer mit Erlaubnis des Besitzers des Geldes.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 828:<\/b> <i>Wie ist das Urteil zum Ausleihen von Geldern f\u00fcr Spekulation von Personen, die diese als Spekulation zahlen, so dass sie f\u00fcr jede 100.000 gem\u00e4\u00df den Bedingungen einen monatlichen Gewinn in H\u00f6he von 4000 oder 5000 nehmen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Ausleihen auf die erw\u00e4hnte Weise hat mit Spekulation nichts zu tun, sondern dies ist ein religionsrechtlich verbotener Zinskredit, und es wird nicht durch \u00c4nderung der formellen Bezeichnung zu Erlaubtem, selbst wenn die Ausleihe urspr\u00fcnglich g\u00fcltig war, und der Ausleihende wird zum Eigent\u00fcmer des Geldes.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 829:<\/b> <i>Jemand hat einer anderen Person einen Geldbetrag gegeben, um damit zu handeln, so dass sie an ihn einen monatlichen Betrag als Gewinn zahlt und dass er die Verluste auf sich nimmt. Ist dann dieser Handel g\u00fcltig?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls sie die Spekulation mit seinem Geld auf die religionsrechtlich g\u00fcltige Weise vereinbart und gegen\u00fcber dem (mit dem Geld) Arbeitenden als eine Bedingung gestellt haben, dass er an ihn monatlich einen Teil von seinem Anteil am Gewinn im voraus zahlt, und dass er (aber) die Verluste auf sich nimmt, falls diese eintreten, dann ist dieser Handel zul\u00e4ssig. Ansonsten hat es keine religionsrechtliche Basis.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 830:<\/b> <i>Ich habe an jemanden einen Geldbetrag bezahlt, um einige Transportmittel zu kaufen, zu importieren und zu verkaufen, so dass die erzielten Gewinne aus dem Verkauf zwischen uns gleicherma\u00dfen aufgeteilt werden. Und nach einigen Tagen hat er an mich einen Betrag gegeben und gesagt, dies ist dein Anteil an den Gewinnen. Ist es mir dann erlaubt, diesen Betrag anzunehmen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls Sie an ihn das Kapital f\u00fcr Spekulation (bei einer Investition) gezahlt haben und er damit Transportmittel gekauft und verkauft, und er an Sie Ihren Anteil am Gewinn bezahlt hat, dann ist das f\u00fcr Sie erlaubt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 831:<\/b> <i>Jemand hat einen Geldbetrag bei einer anderen Person zum Handeln hinterlegt, und monatlich nimmt er davon einen Betrag als Vorabzahlung, und im Jahresabschluss berechnen sie die Gewinne und Verluste. Falls der Eigent\u00fcmer des Geldes und diese Person sich gegenseitig ihren Gewinn und Verlust mit Einverst\u00e4ndnis schenken, ist dann diese Handlung ihrerseits g\u00fcltig?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls die Zahlung des Geldes an ihn f\u00fcr Spekulation auf die g\u00fcltige Weise erfolgte, dann ist es zul\u00e4ssig, dass der Geldeigent\u00fcmer von dem (mit dem Geld) Arbeitenden etwas vom Gewinn monatlich als Vorschuss nimmt und dass sie zum Jahresabschluss eine \u00dcbereinkunft \u00fcber das treffen, was jeder von ihnen bei dem andern religionsrechtlich gut hat. Aber falls es als Kredit erfolgte, so dass der Ausleihende an den Verleihenden monatlich etwas vom Gewinn zahlt und sie dann am Jahresabschluss eine \u00dcbereinkunft \u00fcber das treffen, was jeder von ihnen bei dem Anderen guthat, dann ist dieses der verpflichtend verbotene Zinskredit, und die Bedingung darin ist ebenfalls ung\u00fcltig, obwohl falls der Kredit (ohne Zins) selber g\u00fcltig ist, und dieser (zinsbehaftete Kredit) wird f\u00fcr sie nicht allein dadurch zu (etwas) Erlaubtem, weil sie einverstanden waren, sich anschlie\u00dfend gegenseitig zu schenken, so dass der Verleihende keinen Anteil am Gewinn hat und ihm nichts am Verlust obliegt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 832:<\/b> <i>Jemand hat Geld von Anderen genommen, um damit zu spekulieren, so dass zwei Drittel des Gewinns f\u00fcr ihn und ein Drittel f\u00fcr das Geldeigentum ist und hat damit Ware gekauft und an seine Stadt geschickt. Und unterwegs wurde die Ware gestohlen. Wer tr\u00e4gt dann den Schaden?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Die Vernichtung des Kapitals oder dem Geld des Handels im ganzen oder teilweise obliegt dem Geldeigent\u00fcmer, sofern es nicht wegen \u00dcberschreitung oder Fahrl\u00e4ssigkeit von dem (mit dem Geld) Arbeitenden oder Anderen (verschuldet) ist, und es wird mit dem Gewinn (aus anderen Gesch\u00e4ften) verrechnet, au\u00dfer mit der Bedingung, dass der (mit dem Geld) Arbeitende die Verluste tr\u00e4gt, die auf dem Geldeigent\u00fcmer zukommen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 833: <\/b><i>Ist es erlaubt, Geld von jemandem zu nehmen oder an jemanden zu geben mit der Absicht des Handelns damit und (zur Zahlung von) Unterhalt, so dass sie den Gewinn danach untereinander aufteilen mit ihrem Einverst\u00e4ndnis, ohne dass dieser als Zins zu bezeichnen ist?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls das Nehmen oder Geben des Geldes zum Handeln damit als Kredit dient, dann geh\u00f6rt der ganze Gewinn dem Ausleihenden, und der Schaden und die Verluste obliegen (auch) ihm, und der Geldeigent\u00fcmer hat lediglich das Gleichwertige beim Ausleihenden gut, und es ist ihm nicht erlaubt, etwas von ihm vom Gewinn zu fordern. Und falls es f\u00fcr Spekulation ist, dann ist es f\u00fcr das Eintreten ihrer Wirkung notwendig, dass ein Spekulationsvertrag zwischen ihnen auf die g\u00fcltige Weise durchgef\u00fchrt wird mit Ber\u00fccksichtigung seiner religionsrechtlichen G\u00fcltigkeitsbedingungen. Und dazu z\u00e4hlen die Bestimmung, was jedem von ihnen am Gewinn durch die verbreitete Aufteilungsm\u00f6glichkeit obliegt. Ansonsten geh\u00f6ren das Geld und die Gewinne des Handels damit als Ganzes dessen Eigent\u00fcmer, und dem (mit dem Geld) Arbeitenden steht au\u00dfer der Entlohnung f\u00fcr den Gegenwert seiner T\u00e4tigkeit nichts zu.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 834:<\/b> <i>Da der Handel der Banken nicht als wahre Spekulation gewertet wird, da die Bank dabei keine Verluste mittr\u00e4gt, ist dann der Betrag, den die Eigent\u00fcmer der Guthaben bei Banken als Gewinn f\u00fcr ihr Geld erhalten, als erlaubt zu betrachten?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Dass die Bank keine Verluste mittr\u00e4gt, bewirkt nicht die Ung\u00fcltigkeit der Spekulation f\u00fcr das, was sie an den H\u00e4ndler als Geld f\u00fcr Spekulation zahlt. Und dieses ist kein Hinweis dazu, dass dieses scheinbar und formell ein Spekulationsvertrag ist, da es kein religionsrechtliches Hindernis gibt, dass der Eigent\u00fcmer oder sein Bevollm\u00e4chtigter im Spekulationsvertrag gegen\u00fcber dem (mit dem Geld) Arbeitenden zur Bedingung stellt, dass er den Schaden und die Verluste f\u00fcr den Geldeigent\u00fcmer tr\u00e4gt, so dass die Spekulation, welche die Bank behauptet, die der Bevollm\u00e4chtigte f\u00fcr den Einlageeigent\u00fcmer ist, als g\u00fcltig zu beurteilen ist, sofern nicht festgestellt wird, dass diese nicht formell ist und aus irgendeinem (anderen) Grund ung\u00fcltig ist. Und die Gewinne, die daraus erhalten werden und die diese (Bank) an den Geldeigent\u00fcmer bezahlt, ist f\u00fcr sie erlaubt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 835:<\/b> <i>Ich habe ein bestimmten Betrag an den Goldschmied gegeben, damit dieser in Verkauf und Kauf eingesetzt wird. Und da der Schmied den Gewinn immer ohne Verlust darin erh\u00e4lt, ist es mir dann erlaubt, von ihm einen besonderen monatlichen Betrag vom Gewinn einzufordern? Und falls dabei Bedenken bestehen, ist es mir dann erlaubt, stattdessen einige Schmuckst\u00fccke von ihm zu nehmen? Und werden die Bedenken aufgehoben, falls er den Betrag durch eine andere Person an mich zahlt, die als Vermittler zwischen uns ist? Und bleiben diese Bedenken bestehen, wenn er an mich einen Betrag als Geschenk f\u00fcr diesen Betrag bezahlt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Die Bestimmung des Anteils der Spekulation f\u00fcr jeden der Geldeigent\u00fcmer und des (mit dem Geld) Arbeitenden durch einen Bruchteil wie z. B. ein Drittel, ein Viertel, ein Halb und andere (Bruchteile) ist eine Bedingung f\u00fcr die Spekulation, so dass die Spekulation ung\u00fcltig ist mit der Bestimmung eines bestimmten monatlichen Betrages f\u00fcr den Geldeigent\u00fcmer als Gewinn f\u00fcr das Grundkapital, so dass hierbei kein Unterschied zwischen der Bestimmung des bestimmten monatlichen Gewinns an Geld oder an Waren und Schmuckst\u00fccken besteht, oder dass der Geldeigent\u00fcmer dieses direkt oder durch eine andere Person erh\u00e4lt, oder dass er dieses als seinen Anteil am Gewinn oder als Geschenk an ihn von dem (mit dem Geld) Arbeitenden daf\u00fcr erh\u00e4lt, dass er mit seinem Geld handelt. Allerdings gibt es kein Hindernis dazu, die Bedingung zu stellen, dass der Geldeigent\u00fcmer monatlich als Vorschuss einen Teil des Gewinns erh\u00e4lt, nachdem dieser eingetreten ist, bis sie die Rechnung nach der Aufl\u00f6sung erstellen, wenn die Frist der Spekulation abl\u00e4uft.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 836:<\/b> <i>Ein Mann hat Betr\u00e4ge von mehren Personen erhalten, um damit zu Spekulationshandel zu betreiben, so dass er die erzielten Gewinnen zwischen ihm und den Eigent\u00fcmern des Geldes gem\u00e4\u00df dem Anteil ihrer Gelder verteilt. Wie ist dann das Urteil dazu?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Dieses ist zul\u00e4ssig, solange die Vermischung der Gelder miteinander, um mit dem Ganzen zu handeln, mit Erlaubnis ihrer Eigent\u00fcmer erfolgt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 837:<\/b> <i>Ist die Bedingung innerhalb eines wirksamen Vertrags g\u00fcltig, dass der (mit dem Geld) Arbeitende an den Eigent\u00fcmer jeden Monat einen bestimmten Geldbetrag f\u00fcr seinen Anteil am Gewinn zahlt, und sie verzeihen sich gegenseitig den Betrag des Unterschiedes, ob Zusatz oder Verlust, zus\u00e4tzlich zu dem bestimmten Betrag im Spekulationsvertrag? Oder anders ausgedr\u00fcckt, ist es g\u00fcltig eine Bedingung innerhalb eines wirksamen Vertrages zu stellen, der dem Urteil der Spekulation widerspricht?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Falls die Bedingung ein Abkommen \u00fcber den Anteil des Geldeigent\u00fcmers ist, der durch \u00fcbliche Anteile am Gewinn bestimmt wird, nachdem dieser erzielt und monatlich an ihn ausbezahlt wird, dann ist es zul\u00e4ssig. Aber falls die Bedingung die Bestimmung des Anteils des Eigent\u00fcmers am Gewinn in dem Betrag ist, den er an ihn monatlich bezahlt haben will, dann ist das im Gegensatz zur Voraussetzungen der Spekulation, und dieses ist dann ung\u00fcltig.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 838:<\/b> <i>Ein H\u00e4ndler hat von einer Person einen Geldbetrag als Kapital f\u00fcr eine Spekulation erhalten, so dass er damit an ihn einen bestimmten Anteil der Handelsgewinne zahlt, und er hat diese mit seinem Geld gemischt, um mit dem Ganzen zu handeln. Und sie wussten von vornherein \u00fcber die Schwierigkeit der Charakterisierung des Betrages des Gewinnes, der speziell mit diesem Betrag monatlich erzielt wird. Und deshalb haben sie eine \u00dcbereinkunft getroffen. Ist dann der Abschluss einer Spekulation in diesem Zustand religionsrechtlich g\u00fcltig?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Die M\u00f6glichkeit zur Nichtcharakterisierung des Betrags des monatlichen Gewinns speziell f\u00fcr das Kapital eines Eigent\u00fcmers beeintr\u00e4chtigt die G\u00fcltigkeit des Vertrages der Spekulation nicht, sofern dieser die Voraussetzungen der G\u00fcltigkeit der anderen Aspekte vereinbart, so dass, falls Sie eine Spekulation mit dem Geld mit den religionsrechtlichen Voraussetzungen vereinbart haben und Sie danach als Mittel f\u00fcr die Teilung der daraus erzielten Gewinne eine \u00dcbereinkunft \u00fcber den Anteil des Geldbesitzers am Gewinn schlie\u00dfen, nachdem dieser eingetreten ist mit einem bestimmten Geldbetrag, dann das zul\u00e4ssig ist.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 839:<\/b> <i>Jemand hat einen Geldbetrag f\u00fcr Spekulation an jemanden gegeben, so dass dieses Geld von einer dritten Person garantiert wird. Wenn dann der mit dem Geld Arbeitende flieht, hat dann der Zahlende das Recht, das Geld der Spekulation vom Garantierenden entsch\u00e4digen zu lassen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Es gibt kein Hindernis dazu, das Geld der Spekulation auf die erw\u00e4hnte Weise als Bedingung zu garantieren, so dass, falls der (mit dem Geld) Arbeitende mit dem eingenommenen Geld als Kapital der Spekulation flieht oder dieses durch \u00dcberschreitung und Fahrl\u00e4ssigkeit seinerseits vernichtet, dann der Geldbesitzer sich an den Garantierenden zu wenden hat, um Ersatz von ihm zu nehmen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 840:<\/b> <i>Wenn der (mit dem Geld) Arbeitende f\u00fcr eine Spekulation von den Geldern der Spekulation, die er von mehreren Personen genommen hat, um damit zu handeln, einen Betrag vom Ganzen oder speziell das Geld von einem unter ihnen an jemanden als Kredit gibt ohne Erlaubnis seines Eigent\u00fcmers, wird dann damit seine Verf\u00fcgung dar\u00fcber eine feindselige Verf\u00fcgung im Hinblick auf die Gelder der Anderen, die unter seiner Verf\u00fcgung f\u00fcr die Spekulation gestellt sind?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Seine Vertrauensverf\u00fcgung \u00e4ndert sich in eine feindselige Verf\u00fcgung f\u00fcr das, was er ohne die Erlaubnis seines Eigent\u00fcmers als Kredit an eine Person gegeben hat, so dass er daf\u00fcr zu b\u00fcrgen hat, und diese (Verf\u00fcgung) bleibt im Hinblick auf die \u00fcbrigen Gelder bei der (Einstufung der) Vertrauensw\u00fcrdigkeit, solange er dabei nicht \u00fcberschreitet und nicht fahrl\u00e4ssig wird.<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F. 825: Ist Spekulation [mu d.~ rabah] mit dem, was nicht Geld ist, erlaubt? A: Es gibt kein Hindernis dazu,<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"class_list":["post-1046","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1046","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1046"}],"version-history":[{"count":1,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1046\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1047,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1046\/revisions\/1047"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1046"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}