{"id":910,"date":"2022-10-02T17:38:17","date_gmt":"2022-10-02T15:38:17","guid":{"rendered":"http:\/\/khamenei.de\/wordpress\/?page_id=910"},"modified":"2022-10-02T17:38:18","modified_gmt":"2022-10-02T15:38:18","slug":"rituelles-gebet","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/rituelles-gebet\/","title":{"rendered":"Rituelles Gebet"},"content":{"rendered":"<p><b>Wichtigkeit und Bedingungen des rituellen Gebets<\/b><\/p>\n<p><b> 351:<\/b> <i>Wie ist derjenige, der das rituelle Gebet absichtlich unterl\u00e4\u00dft bzw. mi\u00dfachtet, zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Die t\u00e4glichen f\u00fcnf vorgeschriebenen rituellen Gebete geh\u00f6ren zu den sehr wichtigen Pflichten im islamischen Religionsgesetz . Dieses (rituelle Gebet) ist sogar die S\u00e4ule der Religion, und ihre Unterlassung und Mi\u00dfachtung ist religionsgesetzlich verboten und bewirkt die F\u00e4lligkeit von Strafe.<\/p>\n<p><b> 352:<\/b> <i>Mu\u00df derjenige, der keine von den zwei rituell Reinigenden finden kann, das rituelle Gebet durchf\u00fchren?<\/i><\/p>\n<p>A: Man ist (rechtzeitig) zur Verrichtung (in diesem Fall) nicht verpflichtet, obwohl diese (Verrichtung) eine Vorsichtsma\u00dfnahme ist, und vorsichtshalber ist es Pflicht, sie nachzuholen.<\/p>\n<p>353 &#8211; F. 354: &#8230;<\/p>\n<p><b> 355:<\/b> <i>Wie ist das rituelle Gebet zu beurteilen, wenn eine Blutung im Mund oder von der Nase vom Anfang der Zeit des vorgeschriebenen rituellen Gebets bis zur N\u00e4he des Endes der Zeit andauert?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn es nicht m\u00f6glich ist, den K\u00f6rper rituell zu reinigen und bef\u00fcrchtet wird, die Zeit des vorgeschriebenen rituellen Gebets zu vers\u00e4umen, betet man es in diesem (genannten) Zustand.<\/p>\n<p><b> 356:<\/b> <i>Mu\u00df der K\u00f6rper w\u00e4hrend der Lesung der empfohlenen Lobpreisungen beim rituellen Gebet vollst\u00e4ndig regungslos sein?<\/i><\/p>\n<p>A: Bei der Verpflichtung zum Stillstehen und zur Ruhe w\u00e4hrend des rituellen Gebets gibt es keinen Unterschied zwischen den verpflichteten und empfohlenen Lobpreisungen .<\/p>\n<p><b> 357:<\/b> <i>Es werden bei einzelnen Personen im Krankenhaus Schl\u00e4uche f\u00fcr den Ausgang des Urins gelegt, und hierbei kommt der Urin des Kranken ohne (seinen) Einflu\u00df heraus, unabh\u00e4ngig davon, ob im Schlaf, im wachen Zustand oder w\u00e4hrend der Verrichtung des rituellen Gebets . Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Frage: Mu\u00df das rituelle Gebet noch einmal verrichtet werden, oder ist sein rituelles Gebet in diesem Zustand hinreichend?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn man dieses (Gebet) in diesem Zustand gem\u00e4\u00df seiner derzeitigen religionsgesetzlichen Aufgabe betet, dann ist es g\u00fcltig, und man ist es weder zum Wiederholen noch zum Nachholen verpflichtet.<\/p>\n<p>358: &#8230;<\/p>\n<p><b>Gebetszeiten<\/b><\/p>\n<p><b> 359:<\/b> <i>Was ist der Nachweis, auf dem sich die schiitische Rechtsschule im Hinblick auf die Zeiten der t\u00e4glichen vorgeschriebenen rituellen Gebete st\u00fctzt? Wie Sie wissen, betrachten die Sunniten das Eintreten der Nachtzeit als Grund daf\u00fcr, darin das Abendgebet nachzuholen . Und entsprechend ist es bei dem Mittagsgebet und dem Nachmittagsgebet . Deshalb glauben diese (Sunniten), da\u00df, wenn die Zeit des Nachtgebets eintritt und der Vorbeter zum Nachtgebet aufruft, der Mitbetende nicht das Abend- und Nachtgebet in einer Zeit zeitlich verbunden (unmittelbar nacheinander) verrichten kann und man nicht das Abendgebet mit diesem (Vorbeter) verrichten d\u00fcrfte.<\/i><\/p>\n<p>A: Der Nachweis sind die unbedingten (absolut g\u00fcltigen) qur&#8217;anischen Verse und die verehrte Sunnah (Vorbild des Propheten), sowie \u00dcberlieferungen, welche insbesondere die Erlaubnis zur zeitlichen Verbindung beweisen, wobei darauf hinzuweisen ist, da\u00df es auch bei den Sunniten \u00dcberlieferungen gibt, welche die Erlaubnis zur zeitlichen Verbindung von zwei rituellen Gebeten in der Zeit von einem (der Gebete) hiervon nachweisen.<\/p>\n<p><b>&#8230;<\/b><\/p>\n<p><b> 361:<\/b> <i>Wie viele Minuten betr\u00e4gt der zeitliche Abstand zwischen dem Sonnenuntergang und dem Gebetsruf zum Abendgebet ?<\/i><\/p>\n<p>A: Das ist offensichtlich unterschiedlich in verschiedenen Jahreszeiten.<\/p>\n<p><b> 362:<\/b> <i>Ich versp\u00e4te mich (regelm\u00e4\u00dfig) bei meiner Arbeit, so da\u00df ich (erst) um elf Uhr Nachts nach Hause zur\u00fcckkehre. Und ich habe w\u00e4hrend der Arbeit keine M\u00f6glichkeit, das Abend- und Nachtgebet zu verrichten aufgrund der hohen Zahl der sich (an mich) Wendenden. Ist dann das Abend- und Nachtgebet nach elf Uhr Nachts g\u00fcltig?<\/i><\/p>\n<p>A: Das ist zul\u00e4ssig, sofern das nicht die Versp\u00e4tung von diesem (Gebet) bis nach Mitternacht verursacht. Aber bem\u00fchen Sie sich, es nicht bis nach elf Uhr nachts zu verz\u00f6gern, sondern (versuchen Sie), da\u00df Sie das rituelle Gebet am Anfang von dessen Zeit verrichten.<\/p>\n<p><b> 363:<\/b> <i>Welcher Anteil vom rituellen Gebet erfolgt innerhalb der Verrichtungszeit (des jeweiligen Gebets), damit die Absicht zur Verrichtung (des Gebets) g\u00fcltig ist? Wie ist es im Fall des Zweifels zu beurteilen, ob dieser Anteil innerhalb der Zeit liegt?<\/i><\/p>\n<p>A: Es gen\u00fcgt, wenn der Anteil von einem Gebetsabschnitt davon in das Ende des Zeitraums f\u00e4llt, um dieses (Gebet) als (regul\u00e4r) verrichtet anzunehmen. Und wenn Sie daran zweifeln, ob die Zeit nicht f\u00fcr mindestens einen Gebetsabschnitt reicht, dann haben Sie mit der Absicht der Schuldbegleichung zu beten und nicht die (regul\u00e4re) Verrichtung oder das Nachholen zu beabsichtigen.<\/p>\n<p><b> 364:<\/b> <i>Die Botschaften und die Konsulate, die dem Islamischen Staat angeh\u00f6ren, haben in den nicht-islamischen L\u00e4ndern eine Zeittabelle zur Bestimmung der religionsgesetzlich (Gebets-) Zeiten der Metropolen und gro\u00dfen St\u00e4dte vorbereitet. Die Frage ist, erstens: Bis zu welcher Grenze ist es m\u00f6glich, sich auf diese Tabellen zu st\u00fctzen, und zweitens: Was mu\u00df in den anderen St\u00e4dten in diesen L\u00e4ndern getan werden?<\/i><\/p>\n<p>A: Der Ma\u00dfstab ist die Erlangung von Gewi\u00dfheit des religi\u00f6s Erwachsenen . Wenn bei einem nicht das Vertrauen zur \u00dcbereinstimmung dieser Tabelle mit der Realit\u00e4t besteht, mu\u00df man vorsichtig sein und warten, bis man fest \u00fcber das Eintreffen der religionsgesetzlichen (Gebets-) Zeit \u00fcberzeugt ist.<\/p>\n<p><b> 365:<\/b> <i>Was ist Ihre verehrte Meinung zur Angelegenheit der wahren D\u00e4mmerung und der unwahren D\u00e4mmerung ? Und was ist die religi\u00f6se Verpflichtung der Betenden in diesem Fall?<\/i><\/p>\n<p>A: Der religionsgesetzliche Ma\u00dfstab bei der Gebets- und Fastenzeit ist die wahre D\u00e4mmerung, und seine Bestimmung ist der Feststellung des religi\u00f6s Erwachsenen \u00fcberlassen.<\/p>\n<p>366: &#8230;<\/p>\n<p><b> 367:<\/b> <i>Mu\u00df das Mittagsgebet nach dem Gebetsruf zum Mittagsgebet und das Nachmittagsgebet nach dem Eintritt von dessen Zeit verrichtet werden und entsprechend auch das Abendgebet und Nachtgebet ?<\/i><\/p>\n<p>A: Nach dem Eintritt der Zeit hat der religi\u00f6s Erwachsene die Wahl zwischen der zeitlichen Verbindung und der zeitlichen Trennung .<\/p>\n<p><b> 368:<\/b> <i>Mu\u00df man in den Mondn\u00e4chten auf das Morgengebet eine Weile von f\u00fcnfzehn bis zwanzig Minuten (nach der \u00fcblichen Zeit) warten? Zu ber\u00fccksichtigen ist, da\u00df eine Uhr vorhanden ist, und es m\u00f6glich ist, die feste \u00dcberzeugung \u00fcber das Eintreten der D\u00e4mmerung zu erlangen.<\/i><\/p>\n<p>A: Es gibt keinen Unterschied zwischen Mondn\u00e4chten und anderen (N\u00e4chten) zum Eintreten der (morgendlichen) D\u00e4mmerung, bei der Zeit des vorgeschriebenen Morgengebets und der Zeit der Verpflichtung zum Fastenbeginn , obwohl die Vorsichtsma\u00dfnahme in diesem Fall gut ist.<\/p>\n<p>369 &#8211; F. 370: &#8230;<\/p>\n<p><b> 371:<\/b> <i>In D\u00e4nemark und Norwegen geht die Sonne um sieben Uhr morgens auf und bleibt nachmittags eine (lange) Zeit strahlend am Himmel, was zw\u00f6lf Stunden in den anderen nahen L\u00e4ndern entspricht. Was ist meine religi\u00f6se Verpflichtung im Hinblick auf das rituelle Gebet und Fasten?<\/i><\/p>\n<p>A: F\u00fcr die Zeiten der t\u00e4glichen rituellen Gebete mu\u00df der Horizont dieses Ortes ber\u00fccksichtigt werden. Und wenn das Fasten aufgrund der (gro\u00dfen) L\u00e4nge des Tages sehr beschwerlich ist, f\u00e4llt es als (regul\u00e4re) Verrichtung aus und mu\u00df nachgeholt werden.<\/p>\n<p><b> 372:<\/b> <i>Das Licht der Sonne braucht ungef\u00e4hr sieben Minuten, bis es die Erde erreicht. Ist f\u00fcr das Ende der Zeit des Morgengebets das Aufgehen der Sonne oder das Erreichen ihres Lichtes zur Erde ma\u00dfgebend?<\/i><\/p>\n<p>A: Ma\u00dfgebend ist das Aufgehen der Sonne, und da\u00df sie am Horizont vom Ort des Betenden aus zu sehen ist.<\/p>\n<p>373: &#8230;<\/p>\n<p><b> 374:<\/b> <i>Beginnt die Gebetszeit bereits beim Anfang des Gebetsrufs , oder mu\u00df man bis zum Ende des Gebetsrufs warten, um (erst) dann mit dem rituellen Gebet zu beginnen? Und ist es dem Fastenden erlaubt, das Fasten bereits beim Anfang des Gebetsrufs zu brechen, oder mu\u00df man sich bis zu dessen Ende gedulden?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn Gewi\u00dfheit dar\u00fcber erlangt wird, da\u00df der Gebetsruf beim Eintreffen der (Gebets-) Zeit begonnen hat, dann ist man nicht verpflichtet, bis zu dessen Ende zu warten.<\/p>\n<p><b> 375:<\/b> <i>Ist das rituelle Gebet desjenigen, der das sp\u00e4tere (Gebet) vor das fr\u00fchere zieht, wie (beispielsweise) das Vorziehen des Nachtgebets vor das Abendgebet , g\u00fcltig?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn man, solange, bis man das (Gebet) vollendet hat, es wegen Verwechslung oder unbewu\u00dft vorgezogen hat, dann gibt es keine Bedenken f\u00fcr die G\u00fcltigkeit, aber wenn man es beabsichtigt hat, dann ist es ung\u00fcltig.<\/p>\n<p><b>Urteile zur Gebetsrichtung<\/b><\/p>\n<p><b> 376:<\/b> <i>Wir bitten um die Beantwortung von folgenden (Fragen):<\/i><\/p>\n<p><i> Auf der Basis einiger religionsrechtlicher B\u00fccher wurde erw\u00e4hnt, da\u00df an den beiden Tagen &#8211; 4. des Monats Khordad (25. Mai) und 26. des Monats Tir (17. Juli) &#8211; die Sonne senkrecht auf der Kaaba stehe. Ist es dann m\u00f6glich, die Gebetsrichtung durch das Aufstellen eines Lots (senkrecht aufgestellter Stab) in der Zeit, in der ein Gebetsruf in Mekka gerufen wird, zu ermitteln? Was ist richtiger, wenn die Gebetsrichtung in den Gebetsnischen der Moscheen sich von der Richtung des Schattens des Lots unterscheidet?<\/i><\/p>\n<p><i> Ist es richtig, sich auf den Kompa\u00df zur (Ermittlung der) Gebetsrichtung zu verlassen?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist g\u00fcltig, sich auf das Lot oder den Kompa\u00df f\u00fcr die Gebetsrichtung zu verlassen, sofern hierdurch die Gewi\u00dfheit des religi\u00f6s Erwachsenen \u00fcber die Gebetsrichtung erzielt wird, und dementsprechend mu\u00df verfahren werden. Ansonsten ist es unbedenklich, sich auf die Gebetsnischen der Moscheen oder die Gr\u00e4ber von Muslimen zur Bestimmung der Gebetsrichtung zu verlassen.<\/p>\n<p>377 &#8211; F. 378: &#8230;<\/p>\n<p><b> 379:<\/b> <i>Was mu\u00df getan werden, wenn wir an einem Ort sind und die Gebetsrichtung nicht kennen, und uns kein Mittel f\u00fcr ihre Bestimmung vorliegt, und die Wahrscheinlichkeit f\u00fcr die Gebetsrichtung in jeder der vier (Himmels-) Richtungen besteht (bzw. gleich gro\u00df ist)?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn die Wahrscheinlichkeit der Gebetsrichtung in den vier (Himmels-) Richtungen gleich ist, mu\u00df das rituelle Gebet in den vier Richtungen wiederholt werden, damit man die feste \u00dcberzeugung hat, (ein Mal) in die (richtige) Gebetsrichtung gebetet zu haben.<\/p>\n<p><b> 380:<\/b> <i>Wie erfolgt (im allgemeinen) die Ermittlung der Gebetsrichtung , und wie erfolgt das rituelle Gebet am Nord- und S\u00fcdpol?<\/i><\/p>\n<p>A: Ma\u00dfgebend bei der Bestimmung der Gebetsrichtung in den zwei Polen ist die Bestimmung der k\u00fcrzesten Linie von dem Ort des Betenden zur Kaaba, und dem Befolgen dieser Linie nach ihrer Bestimmung.<\/p>\n<p><b>Urteile zum Gebetsplatz<\/b><\/p>\n<p><b> 381:<\/b> <i>Ist es erlaubt, auf Pl\u00e4tzen, welche ein Unterdr\u00fccker-Staat (unrechtm\u00e4\u00dfig) enteignet hat, zu sitzen und zu beten oder dar\u00fcber zu gehen?<\/i><\/p>\n<p>A: In dem Fall, da\u00df Wissen \u00fcber die (unrechtm\u00e4\u00dfige) Enteignung vorliegt, entspricht das Urteil dar\u00fcber dem Urteil zu Enteignung mit (ihrem Bestandteil) der Nichterlaubnis, dar\u00fcber zu verf\u00fcgen und zu b\u00fcrgen.<\/p>\n<p>382 &#8211; F. 383: &#8230;<\/p>\n<p><b> 384:<\/b> <i>Wie sind die rituellen Gebete zu beurteilen, wenn jemand einen Zeitraum lang auf einem Teppich oder mit einem Kleid gebetet hat, f\u00fcr welche Chums (F\u00fcnftelabgabe) f\u00e4llig ist<\/i>?<\/p>\n<p>A: Wenn man unwissend \u00fcber die F\u00e4lligkeit der Chums f\u00fcr solches Verm\u00f6gen (G\u00fcter) oder (unwissend) \u00fcber das Urteil zur Verf\u00fcgung dar\u00fcber war, dann sind dessen vergangene rituellen Gebete damit als g\u00fcltig zu beurteilen.<\/p>\n<p><b> 385:<\/b> <i>Ist es richtig, da\u00df die M\u00e4nner w\u00e4hrend des rituellen Gebets vor den Frauen stehen m\u00fcssen?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist keine Pflicht, obwohl die Ber\u00fccksichtigung der Vorsichtsma\u00dfnahme bei dieser Angelegenheit zu bevorzugen ist.<\/p>\n<p>386: &#8230;<\/p>\n<p><b> 387:<\/b> <i>Jemand hat in einem Haus der Regierung gewohnt, und die Zeit seines Wohnens in diesem Haus ist abgelaufen, und er wurde \u00fcber die Verpflichtung es zu r\u00e4umen, benachrichtigt. Wie ist sein rituelles Gebet und sein Fasten (in diesem Haus) nach dem f\u00fcr seine R\u00e4umung entschiedenen Termin zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn es von dem in diesem Zusammenhang Verantwortlichen nicht erlaubt wird, das Haus nach dem entschiedenen Termin zu nutzen, dann ist f\u00fcr sein Handeln darin das Urteil der Enteignung g\u00fcltig.<\/p>\n<p>388: &#8230;<\/p>\n<p><b> 389:<\/b> <i>Ist unser rituelles Gebet g\u00fcltig, wenn der Platz auf dem wir beten, nicht rituell rein ist, aber der Platz der Niederwerfung rituell rein ist?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn die rituelle Unreinheit eines Platzes nicht derart ist, da\u00df diese zum Kleid oder zum K\u00f6rper \u00fcbertragen wird, und der Platz der Niederwerfung rituell rein ist, dann ist es unbedenklich, darauf zu beten.<\/p>\n<p>390 &#8211; F. 393: &#8230;<\/p>\n<p><b> 394:<\/b> <i>An den \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen gibt es Rastst\u00e4tten und daneben Pl\u00e4tze zur Gebetsverrichtung. Ist es f\u00fcr jemandem, der nicht in dieser Rastst\u00e4tte gegessen hat, erlaubt, in diesem Platz zu beten, oder mu\u00df er erst um Erlaubnis fragen?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn man es f\u00fcr wahrscheinlich h\u00e4lt, da\u00df der Gebetsplatz Eigentum des Rastst\u00e4tteneigent\u00fcmers ist, oder da\u00df die Nutzung davon (ausschlie\u00dflich) f\u00fcr diejenigen vorgesehen ist, die ein Essen in dieser Rastst\u00e4tte zu sich nehmen, dann mu\u00df man um Erlaubnis fragen.<\/p>\n<p><b> 395:<\/b> <i>Ist das rituelle Gebet von demjenigen, der auf einem (unrechtm\u00e4\u00dfig) enteigneten Land betet und sein rituelles Gebet (dabei) auf einem Teppich, Holz und \u00e4hnlichem verrichtet, ung\u00fcltig?<\/i><\/p>\n<p>A: Das rituelle Gebet auf dem enteigneten Land ist (grunds\u00e4tzlich) ung\u00fcltig, auch wenn es auf einem Teppich oder Bett darauf erfolgt.<\/p>\n<p>396: &#8230;<\/p>\n<p><b> 397:<\/b> <i>Ist die Verrichtung des rituellen Gemeinschaftsgebets in der Husayniyyah g\u00fcltig, wenn es eine Moschee (unmittelbar) neben der Husayniyyah gibt, und ist die Belohnung in denen (beiden) identisch?<\/i><\/p>\n<p>A: Ohne Zweifel ist der Stellenwert des rituellen Gebets in der Moschee gr\u00f6\u00dfer als der Stellenwert des rituellen Gebets anderenorts. Aber es gibt kein religionsgesetzliches Hindernis, das rituelle Gemeinschaftsgebet in der Husayniyyah zu verrichten oder an irgendeinem anderen (erlaubten) Platz.<\/p>\n<p><b> 398:<\/b> <i>Ist das rituelle Gebet an einem Platz, an dem verbotene Musik gespielt wird, g\u00fcltig?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist nicht erlaubt, an diesem Platz zu verbleiben, sofern damit das Zuh\u00f6ren zur verbotenen Musik erzielt wird, aber das rituelle Gebet ist als g\u00fcltig zu beurteilen. Und wenn die Stimme der Musik den Entzug der Aufmerksamkeit und Konzentration verursacht, dann ist vom rituellen Gebet an diesem Platz abzuraten .<\/p>\n<p><b> 399:<\/b> <i>Wie ist das rituelle Gebet derjenigen zu beurteilen, die f\u00fcr einen (dienstlichen) Auftrag mit einem Boot losgeschickt werden, und die Zeit ihres rituellen Gebets (w\u00e4hrend der Bootsfahrt) eintritt, so da\u00df, wenn sie nicht in dieser Zeit beten, sie dann sp\u00e4ter nicht ihr rituelles Gebet innerhalb der (vorgeschriebenen) Zeit verrichten k\u00f6nnen?<\/i><\/p>\n<p>A: Im erw\u00e4hnten Fall m\u00fcssen Sie innerhalb des Bootes so beten, wie es f\u00fcr sie m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p><b>Urteile zur Moschee<\/b><\/p>\n<p><b> 400:<\/b> <i>Gibt es Bedenken, die Moschee des Stadtteils zu verlassen (leer zu lassen) und zur gemeinsamen Gebetsverrichtung in die Zentral-Moschee der Stadt zu gehen im Hinblick darauf, da\u00df es dem Menschen empfohlen ist, in der Moschee seines Stadtteils zu beten?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn das Verlassen der Moschee des Stadtteils f\u00fcr die Teilnahme am gemeinsamen rituellen Gebet in einer anderen Moschee, insbesondere der Zentral-Moschee der Stadt erfolgt, dann ist es unbedenklich.<\/p>\n<p><b> 401:<\/b> <i>Wie ist das rituelle Gebet in einer Moschee zu beurteilen, bei der einige derjenigen, die bei ihrem Aufbau teilgenommen haben, behaupten, da\u00df sie diese (nur) f\u00fcr sich und ihren (eigenen) Stamm gebaut haben?<\/i><\/p>\n<p>A: Nachdem eine Moschee aufgebaut wurde, ist die Moschee nicht (nur) f\u00fcr eine Gruppe, Clan, Stamm oder (bestimmte) Personen reserviert. Vielmehr ist es f\u00fcr die allgemeinen Muslime erlaubt, davon Nutzen zu ziehen.<\/p>\n<p><b> 402:<\/b> <i>Ist das rituelle Gebet der Frauen in den Moscheen oder in den (privaten) H\u00e4usern besser?<\/i><\/p>\n<p>A: Der Vorzug des rituellen Gebets in der Moschee ist nicht (allein) auf die M\u00e4nner beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>403: &#8230;<\/p>\n<p><b> 404:<\/b> <i>Ist es erlaubt, in der Moschee des Stadtteils Sport zu treiben oder darin zu schlafen? Und wie ist das in anderen Moscheen zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Moschee ist kein Sportplatz, und vom Schlafen in der Moschee ist abzuraten .<\/p>\n<p>405: &#8230;<\/p>\n<p><b> 406:<\/b> <i>In einigen Gebieten, insbesondere in D\u00f6rfern, werden Hochzeitsveranstaltungen in den Moscheen durchgef\u00fchrt. Das bedeutet, man veranstaltet (zwar) die Tanz- und Gesangsveranstaltung im (privaten) Haus, aber man i\u00dft zum Mittag oder zum Abend in der Moschee. Ist das religionsgesetzlich erlaubt?<\/i><\/p>\n<p>A: Die G\u00e4ste in der Moschee zu speisen ist von sich aus (betrachtet) unbedenklich. Aber die Durchf\u00fchrung von Hochzeitsveranstaltungen in der Moschee widerspricht der islamischen W\u00fcrde der Moschee und ist (deshalb) nicht erlaubt. Und das Begehen von religionsgesetzlich Verbotenem , wie das Lauschen von (der verbotenen Form von) Gesang und von vergn\u00fcgungsreicher, bet\u00f6render Musik ist generell verboten.<\/p>\n<p>407 &#8211; F. 409: &#8230;<\/p>\n<p><b> 410:<\/b> <i>Gibt es religionsgesetzliche Bedenken zur Ausstrahlung (\u00fcber Lautsprecher) von erfreuender Musik aus der Moschee anl\u00e4\u00dflich der Geburtstage der fehlerfreien Imame &#8211; a.s.?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist deutlich, da\u00df eine Moschee eine besondere religionsgesetzliche W\u00fcrde innehat. Wenn also die Ausstrahlung der Musik nicht ihrer W\u00fcrde entspricht, dann ist es verboten , selbst wenn die Musik nicht bet\u00f6rend ist.<\/p>\n<p><b> 411:<\/b> <i>Wann ist es erlaubt, die Lautsprecher, die es in der Moschee gibt, und deren Stimme (auch) au\u00dferhalb der Moschee geh\u00f6rt werden kann, zu nutzen? Und wie ist die Ausstrahlung von revolution\u00e4ren Liedern oder des Heiligen Qur&#8217;ans vor dem Gebetsruf zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: In den Zeiten, in denen f\u00fcr die Nachbarn oder Einwohner des Stadtteils kein Leid und (keine) St\u00f6rung entsteht, ist die Ausstrahlung der Lesung des Heiligen Qur&#8217;ans f\u00fcr einige Minuten vor dem Gebetsruf unbedenklich.<\/p>\n<p><b> 412:<\/b> <i>Wie ist die Definition der Zentral-Moschee ?<\/i><\/p>\n<p>A: Das ist die Moschee, welche in einer Stadt gebaut wurde, damit sich die meisten Einwohner der Stadt darin versammeln (k\u00f6nnen), ohne (nur) f\u00fcr einen Stamm oder (nur) f\u00fcr die Bewohner eines Marktplatzes (Stadtteils) bestimmt zu sein.<\/p>\n<p>413: &#8230;<\/p>\n<p><b> 414:<\/b> <i>In einem Planungsvorhaben zur Stra\u00dfenerweiterung existieren auf dem Gebiet, welches das Vorhaben betrifft, mehrere Moscheen, so da\u00df zur Erleichterung des Fahrzeugverkehrs einige davon vollst\u00e4ndig und andere teilweise abgerissen werden m\u00fcssen. Wir bitten Sie darum, uns Ihre verehrte Meinung (hierzu) zu erl\u00e4utern.<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist nicht erlaubt, eine Moschee oder einen Teil davon abzurei\u00dfen, au\u00dfer in dem Fall, da\u00df (dadurch) Vorteile entstehen, welche nicht zu vernachl\u00e4ssigen sind, und von denen nicht abgesehen werden kann.<\/p>\n<p><b> 415:<\/b><i> Ist es m\u00f6glich, das auf den (Gel\u00e4nden der) Moscheen existierende Wasser, welches f\u00fcr die Menschen zur Verrichtung der rituellen Waschung bestimmt ist, in einem geringen Ma\u00df f\u00fcr pers\u00f6nliche Zwecke zu nutzen, wie (z.B.) da\u00df die Eigent\u00fcmer von (benachbarten) Gesch\u00e4ften davon zum Trinken von kaltem Wasser, f\u00fcr Tee oder f\u00fcr das Auto nehmen, wobei zu ber\u00fccksichtigen ist, da\u00df diese Moschee keinen bestimmten Stifter hat, der das verhindern k\u00f6nnte?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn es nicht feststeht, ob die Stiftung (des Wassers) ausschlie\u00dflich f\u00fcr die rituelle Waschung der Betenden bestimmt wurde, und es am Ort der Moschee \u00fcblich war, da\u00df die Nachbarn der Moschee und die Vorbeigehenden von solchem Wasser Gebrauch machen, dann ist es unbedenklich, obwohl die Vorsichtsma\u00dfnahme in diesem Bereich erforderlich ist.<\/p>\n<p>416: &#8230;<\/p>\n<p><b> 417:<\/b> <i>Wenn eine Moschee renovierungsbed\u00fcrftig ist, mu\u00df dann die Erlaubnis (zur Renovierung) vom religionsgesetzlich Regierenden oder seinem Bevollm\u00e4chtigten erhalten werden?<\/i><\/p>\n<p>A: Es gibt keine Notwendigkeit f\u00fcr die Erlaubnis des religionsgesetzlich Regierenden zur gestifteten (gespendeten) Renovierung einer Moschee &#8211; von deren Verm\u00f6gen oder vom Verm\u00f6gen der g\u00fctigen Spender.<\/p>\n<p>418 &#8211; F. 419: &#8230;<\/p>\n<p><b> 420:<\/b> <i>Es gibt &#8211; aus alten Zeiten &#8211; eine verbreitete Gewohnheit in den Moscheen des Ortes, da\u00df die (Zahlungen aufgrund von) Gel\u00fcbde der Moschee gegeben werden, so da\u00df diese (Einnahmen) bei ihrer Nutzung (Auslastung) an den Tagen von Muharram, Saffar und dem Monat Ramadan sowie den restlichen Tagen Allahs, des Erhabenen, (f\u00fcr die Aufwendungen der Moschee) ausgegeben werden. Schlie\u00dflich sind die Moscheen mit Elektrizit\u00e4t und Heizsystemen ausgestattet. Und wenn jemand von den Ortsbewohnern stirbt, wird eine Fatiha-Sitzung f\u00fcr ihn in der Moschee veranstaltet. W\u00e4hrend der Fatiha-Zeremonien werden die Elektrizit\u00e4t und die Heizung der Moschee genutzt, und die Veranstalter der Sitzung zahlen nicht f\u00fcr diese Ausgaben. Ist dies (unter den genannten Umst\u00e4nden) religionsgesetzlich erlaubt?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Erlaubnis, um von den M\u00f6glichkeiten der Moschee bei pers\u00f6nlichen Beileidssitzungen und hierzu \u00c4hnlichem Gebrauch zu machen, ist abh\u00e4ngig von der Art der sich durch die Stiftung oder durch die (jeweiligen) Gel\u00fcbde ergebenden M\u00f6glichkeiten der Moschee.<\/p>\n<p>421 &#8211; F. 424: &#8230;<\/p>\n<p><b> 425:<\/b> <i>Zur Erweiterung der Zentral-Moschee ist es notwendig, mehrere B\u00e4ume auf deren Hof zu f\u00e4llen. Ist es erlaubt, unter Ber\u00fccksichtigung, da\u00df der Hof der Moschee gro\u00df ist, und darin viele andere B\u00e4ume stehen?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn die Notwendigkeit zur Erweiterung der Moschee besteht, und das Vereinen des Moschee-Hofs mit der Moschee und das F\u00e4llen der B\u00e4ume nicht als Ver\u00e4nderung oder Ersetzen der (Satzung der) Stiftung gilt, dann ist es unbedenklich.<\/p>\n<p>426: &#8230;<\/p>\n<p><b> 427:<\/b> <i>Seit einer Weile verrichte ich (als Vorbeter) das rituelle Gemeinschaftsgebet in einer Moschee, und habe (allerdings) keine Kenntnis \u00fcber die Art der Stiftung der Moschee. Ist es, unter Ber\u00fccksichtigung, da\u00df die Moschee mit zahlreichen finanziellen Problemen konfrontiert wird, erlaubt, den (vorhandenen) Keller der Moschee f\u00fcr eine Arbeit zu vermieten, die ihrer Stellung angepa\u00dft ist?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn der Keller nicht f\u00fcr die Nutzungsweise als Moschee festgelegt ist, und nicht ein Teil der Einrichtung ist, welche f\u00fcr die Moschee ben\u00f6tigt wird, dann ist das unbedenklich.<\/p>\n<p><b> 428:<\/b> <i>Die Moschee hat kein Eigentum, durch welches ihre Angelegenheiten geregelt werden k\u00f6nnen. Und der Rat der Verantwortlichen hat die Grabung (und das Errichten) eines Kellers unter dem \u00fcberdachten Teil der Moschee zum Zweck des Aufbaus eines Betriebes und allgemeiner Einrichtungen f\u00fcr den Dienst der Moschee vorgesehen. Ist das erlaubt?<\/i><\/p>\n<p>A: Das Graben unter dem \u00fcberdachten Teil der Moschee zur Gr\u00fcndung eines Betriebes und \u00c4hnlichem ist nicht erlaubt.<\/p>\n<p><b> 429:<\/b> <i>Ist es grunds\u00e4tzlich erlaubt, da\u00df Ungl\u00e4ubige in die Moscheen der Muslime eintreten, selbst wenn das (nur) f\u00fcr die Besichtigung der historischen Werke erfolgt?<\/i><\/p>\n<p>A: Es besteht kein Hindernis zu ihrem Eintritt in eine Moschee als solches, au\u00dfer in die masdschid-ul-haram und die Moschee des Propheten &#8211; s.a.s. &#8211; (und) au\u00dfer es bewirkt die rituelle Verunreinigung der Moschee, die Entehrung ihrer W\u00fcrde oder (es) f\u00fchrt zum Verbleiben einer Person im Janaba-Zustand in der Moschee.<\/p>\n<p><b> 430:<\/b> <i>Ist das rituelle Gebet in einer Moschee, die mit den H\u00e4nden der Ungl\u00e4ubigen gebaut wurde, erlaubt?<\/i><\/p>\n<p>A: Es bestehen keine Bedenken, das rituelle Gebet darin zu verrichten.<\/p>\n<p><b> 431:<\/b> <i>Wenn ein Ungl\u00e4ubiger Verm\u00f6gen (G\u00fcter) f\u00fcr den Bau einer Moschee spendet oder andere Hilfe anbietet, ist es dann erlaubt, dieses anzunehmen?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist unbedenklich.<\/p>\n<p><b> 432:<\/b> <i>Wenn jemand in der Nacht zur Moschee kommt und darin schl\u00e4ft und dabei einen Traumergu\u00df bekommt, und wenn er nach dem Aufwachen nicht aus der Moschee herauskommen kann, was ist dann seine religi\u00f6se Verpflichtung?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn man nicht aus der Moschee und zu einem anderen Ort gehen kann, dann mu\u00df man sofort die rituelle Trockenreinigung durchf\u00fchren, damit es einem erlaubt ist, in der Moschee zu bleiben.<\/p>\n<p><b>Urteile bez\u00fcglich anderer religi\u00f6ser St\u00e4tten<\/b><\/p>\n<p>433 &#8211; F. 437: &#8230;<\/p>\n<p><b>Kleidung des Betenden<\/b><\/p>\n<p><b> 438:<\/b> <i>Ist mein rituelles Gebet ung\u00fcltig, wenn ich Zweifel \u00fcber die rituelle Verunreinigung meiner Kleidung habe, und ich damit bete?<\/i><\/p>\n<p>A: Das Kleid, \u00fcber dessen rituelle Verunreinigung Zweifel bestehen, ist als rituell rein zu beurteilen, und das rituelle Gebet damit ist g\u00fcltig.<\/p>\n<p><b> 439:<\/b> <i>Ich habe einen Lederg\u00fcrtel aus Deutschland gekauft. Bestehen religionsgesetzliche Bedenken zum rituellen Gebet damit, wenn ich daran zweifle, ob er aus nat\u00fcrlichem oder k\u00fcnstlichem Leder ist, oder ob er aus Leder von einem nicht rituell geschlachtetem Tier ist? Wie sind die rituellen Gebete, die ich damit gebetet habe, zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn der Zweifel darin besteht, ob er aus nat\u00fcrlichem (oder k\u00fcnstlichem) Leder ist, dann bestehen keine Bedenken zum rituellen Gebet damit. Wenn aber der Zweifel, nachdem festgestellt wurde, da\u00df er aus nat\u00fcrlichem Leder ist, (nur) darin besteht, ob es religionsgesetzlich rituell geschlachtet ist, dann ist die Beurteilung daf\u00fcr die Beurteilung als Kadaver , aber die vergangenen rituellen Gebete (damit) sind als g\u00fcltig zu beurteilen.<\/p>\n<p><b> 440:<\/b><i> Wenn der Betende wei\u00df, da\u00df es keine rituelle Unreinheit auf seinem K\u00f6rper oder Kleid gibt, und er das rituelle Gebet verrichtet und ihm (erst) anschlie\u00dfend klar wird, da\u00df sein K\u00f6rper oder Kleid (doch) rituell verunreinigt war, ist dann sein rituelles Gebet ung\u00fcltig? Und wie ist es zu beurteilen, wenn er w\u00e4hrend des rituellen Gebets darauf aufmerksam wird?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn man urspr\u00fcnglich nicht um die rituelle Verunreinigung des K\u00f6rpers oder des Kleides wei\u00df und erst nach dem rituellen Gebet davon erf\u00e4hrt, dann ist sein rituelles Gebet g\u00fcltig, und man ist nicht verpflichtet, es zu wiederholen oder nachzuholen. Aber wenn man w\u00e4hrend des Gebets darauf aufmerksam wird, mu\u00df man, falls es einem m\u00f6glich ist, die rituelle Unreinheit zu entfernen, ohne etwas dem rituellen Gebet Widersprechendes auszuf\u00fchren, es tun, und (dann) sein rituelles Gebet weiterf\u00fchren. Wenn es einem aber nicht m\u00f6glich ist, die rituelle Unreinheit bei Wahrung der Gebetsform zu entfernen und man genug Zeit (f\u00fcr die Wiederholung des Gebets) hat, mu\u00df man das rituelle Gebet unterbrechen und (es) nach der Entfernung der rituellen Unreinheit wieder (von neuem) aufnehmen.<\/p>\n<p>441: &#8230;<\/p>\n<p><b> 442:<\/b> <i>Ein Frau hat einige ihrer (eigenen) Haare w\u00e4hrend des rituellen Gebets unbedeckt gesehen, und daraufhin hat sie diese (Haare) sofort bedeckt. Mu\u00df sie das (Gebet) wiederholen?<\/i><\/p>\n<p>A: Man ist nicht zum Wiederholen verpflichtet, sofern die Unbedecktheit der Haare nicht absichtlich erfolgte.<\/p>\n<p>443: &#8230;<\/p>\n<p><b> 444:<\/b> <i>Der Betrieb mancher importierter industrieller Anlagen erfolgt mit Hilfe fremder Spezialisten. Diese (Spezialisten) sind gem\u00e4\u00df dem islamischen Religionsrecht ungl\u00e4ubig und (dementsprechend) rituell unrein . Bei Kenntnis, da\u00df der Betrieb der Anlagen mit Einf\u00fcllen von \u00d6l und anderen Mitteln mit der Hand (des Ungl\u00e4ubigen) erfolgt, ist es darauffolgend nicht m\u00f6glich, da\u00df die Anlagen rituell rein sind. Was ist dann die religi\u00f6se Verpflichtung im Hinblick auf das rituelle Gebet unter Ber\u00fccksichtigung, da\u00df die Kleidung und der K\u00f6rper der Arbeiter diese Anlagen w\u00e4hrend der Arbeit ber\u00fchren, und sie w\u00e4hrend der Arbeitszeiten nicht die M\u00f6glichkeit haben, die Kleidung und den K\u00f6rper vollst\u00e4ndig rituell zu reinigen?<\/i><\/p>\n<p>A: Mit der M\u00f6glichkeit, da\u00df der Ungl\u00e4ubige , der den Betrieb des Ortes und die Anlagen errichtet hat, von den Leuten des Buches ist, die als rituell rein zu beurteilen sind, oder w\u00e4hrend der Arbeit Handschuhe anzieht, liegt \u00fcber die rituelle Verunreinigung des (Arbeits-) Ortes und der Anlagen lediglich aufgrund des Betriebs durch einen Ungl\u00e4ubigen keine feste \u00dcberzeugung vor. Und bei Annahme des Bestehens der festen \u00dcberzeugung \u00fcber die rituelle Verunreinigung der Anlage und \u00fcber die rituelle Verunreinigung des K\u00f6rpers und der Kleidung w\u00e4hrend der Arbeit mu\u00df der K\u00f6rper zum rituellen Gebet rituell gereinigt werden, und die Kleidung (mu\u00df) rituell gereinigt oder gewechselt werden.<\/p>\n<p><b> 445:<\/b> <i>Wenn ein Betender ein Tuch oder \u00c4hnliches, welches mit Blut rituell verunreinigt ist, (bei sich) tr\u00e4gt oder in seine Tasche steckt, ist sein rituelles Gebet dann ung\u00fcltig?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn das Tuch ein so kleines Ma\u00df hat (so klein ist), da\u00df damit der Schambereich nicht bedeckt werden k\u00f6nnte, dann ist es unbedenklich.<\/p>\n<p><b> 446:<\/b> <i>Ist das rituelle Gebet mit einer Kleidung, die mit einem modernen Duft parf\u00fcmiert ist, welches Alkohol enth\u00e4lt, g\u00fcltig?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist zul\u00e4ssig, damit zu beten, wenn die rituelle Unreinheit des erw\u00e4hnten Duftes nicht feststeht.<\/p>\n<p><b> 447:<\/b> <i>Was mu\u00df die Frau w\u00e4hrend des rituellen Gebets bedecken, und bestehen Bedenken bei einem kurz\u00e4rmeligen Kleid oder keine Socken anzuziehen?<\/i><\/p>\n<p>A: Das Ma\u00df ist, da\u00df das Kleid den vollst\u00e4ndigen K\u00f6rper bedeckt mit Ausnahme des (Anteils des) Gesichtes, welches w\u00e4hrend der rituellen Waschung gewaschen werden mu\u00df, die H\u00e4nde bis zum Handgelenk und die F\u00fc\u00dfe bis zum (Beginn des) Bein, auch wenn die Bedeckung wie ein Tschador ist &#8211; der iranische Umhang (der Frauen).<\/p>\n<p><b> 448:<\/b><i> M\u00fcssen die Frauen ihre F\u00fc\u00dfe w\u00e4hrend des rituellen Gebets bedecken?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Bedeckung der F\u00fc\u00dfe bis zum (Beginn des) Bein ist keine Pflicht.<\/p>\n<p><b> 449:<\/b> <i>Mu\u00df das Kinn (der Frau) beim Anziehen der Kopfbedeckung und beim rituellen Gebet vollst\u00e4ndig bedeckt sein, oder gen\u00fcgt es, wenn der untere Teil davon bedeckt wird? Oder mu\u00df das Kinn bedeckt werden, weil es eine Voraussetzung zur religionsgesetzlichen Pflicht der Kopfbedeckung ist?<\/i><\/p>\n<p>A: (Der Bereich) unterhalb des Kinns mu\u00df bedeckt werden ohne das Kinn (selbst), weil das (Kinn) ein Teil des Gesichtes ist.<\/p>\n<p><b> 450:<\/b> <i>Ist das Urteil \u00fcber das rituell Verunreinigte (bez\u00fcglich dessen), ohne dieses (rituell verunreinigte Kleidungsst\u00fcck) das rituelle Gebet erfolgen kann, speziell daf\u00fcr, da\u00df man (mit der rituellen Verunreinigung) betet und das Urteil oder das Thema vergessen hat oder nicht kennt, oder verallgemeinert sich der Fall des thematischen Zweifels oder des Zweifels am Urteil?<\/i><\/p>\n<p>A: Das Urteil ist nicht speziell f\u00fcr den Fall des Vergessens oder der Unwissenheit (dar\u00fcber). Es ist sogar erlaubt, mit dem rituell Verunreinigten (z.B. Kleidungsst\u00fcck) rituell zu beten, sofern (auch) ohne dieses (Teil der K\u00f6rper gen\u00fcgend bedeckt w\u00e4re und) das rituelle Gebet erfolgen kann, selbst im Fall des Wissens und der Aufmerksamkeit (dar\u00fcber).<\/p>\n<p><b> 451:<\/b> <i>Bewirkt das Vorhandensein von Haaren oder dem Schleim eines Katers auf dem Kleid des Betenden die Ung\u00fcltigkeit des rituellen Gebets ?<\/i><\/p>\n<p>A: Ja, es bewirkt die Ung\u00fcltigkeit des rituellen Gebets .<\/p>\n<p><b>Tragen und Verwendung von Gold und Silber<\/b><\/p>\n<p><b> 452:<\/b> <i>Wie ist das Tragen von einem goldenen Ring bei M\u00e4nnern zu beurteilen &#8211; insbesondere w\u00e4hrend des rituellen Gebets ?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist f\u00fcr den Mann nicht erlaubt, einen goldenen Ring zu tragen, und das rituelle Gebet damit ist ung\u00fcltig .<\/p>\n<p><b> 453:<\/b> <i>Wie ist das Tragen von einem wei\u00dfgoldenem Ring bei M\u00e4nnern zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn das, was als wei\u00dfes Gold bezeichnet wird, (nur) aus Substanzen au\u00dfer der Substanz gelbes Gold besteht, dann ist es nicht verboten, einen Ring daraus zu tragen.<\/p>\n<p><b> 454:<\/b> <i>Gibt es religionsgesetzliche Bedenken bez\u00fcglich des Tragens von Gold, wenn das Tragen davon nicht zum Schm\u00fccken und nicht sichtbar f\u00fcr die anderen erfolgt?<\/i><\/p>\n<p>A: F\u00fcr die M\u00e4nner ist es absolut verboten, Gold zu tragen, auch wenn es nicht mit der Absicht des Schm\u00fcckens oder versteckt vor den Blicken der anderen erfolgt.<\/p>\n<p><b> 455:<\/b> <i>Wie ist das Tragen von Gold f\u00fcr M\u00e4nner zu beurteilen? (Die Frage ergibt sich) weil wir manche Personen sehen, die behaupten, da\u00df das Tragen von Gold f\u00fcr eine kurze Weile &#8211; z.B. wie der Moment eines (Heirats-) Vertragsabschlusses &#8211; unbedenklich sei.<\/i><\/p>\n<p>A: Das Tragen von Gold ist f\u00fcr M\u00e4nner verboten . Und es besteht (hierbei) kein Unterschied zwischen einer kurzen und langen Zeit.<\/p>\n<p><b> 456:<\/b> <i>Unter Ber\u00fccksichtigung der Urteile zum Kleid eines Betenden, und da\u00df das Schm\u00fccken des Mannes mit Gold verboten ist, bitten wir um die Beantwortung folgender beiden Fragen:<\/i><\/p>\n<p><i>a) Ist bei der Beschm\u00fcckung mit Gold die grunds\u00e4tzliche Verwendung des Goldes f\u00fcr die M\u00e4nner gemeint, auch bei der Knochenchirurgie und Zahnherstellung?<\/i><\/p>\n<p><i>b) Unter Ber\u00fccksichtigung, da\u00df es zu den Traditionen unseres Landes geh\u00f6rt, da\u00df neu verheiratete Jungs einen Verlobungsring aus gelben Gold tragen, und diese Angelegenheit nach Ansicht der Allgemeinheit der Menschen in keiner Hinsicht als ein Schmuck f\u00fcr den Mann angenommen wird, sondern es ein Zeichen zum Anfang des Heiratslebens dieser Person ist, (stellt sich die Frage) was ist die Meinung Eurer Eminenz \u00fcber diese Angelegenheit?<\/i><\/p>\n<p>A: a) Ma\u00dfgebend bei dem Verbot des Tragens von Gold f\u00fcr die M\u00e4nner ist nicht die G\u00fcltigkeit als Beschm\u00fcckung, sondern das Tragen des Goldes in jeglicher Art und f\u00fcr jegliche Absicht. So ist es verboten, auch wenn das ein Schmuckring, ein Verlobungsring oder eine Kette und \u00c4hnliches ist. Aber die Verwendung des Goldes f\u00fcr die M\u00e4nner bei der chirurgischen Operation und der Zahnherstellung ist unbedenklich.<\/p>\n<p>b) Das Tragen des Verlobungsrings aus gelbem Gold ist f\u00fcr M\u00e4nner in jedem Fall verboten.<\/p>\n<p><b> 457:<\/b> <i>Wie ist das Verkaufen und die Herstellung von goldenem Schmuck, die f\u00fcr M\u00e4nner vorbehalten ist, und welche die Frauen nicht tragen, zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Herstellung von goldenem Schmuck ist verboten, sofern sie zum Zweck der Verwendung bei M\u00e4nnern hergestellt wird. Und es ist auch nicht erlaubt, diesen daf\u00fcr zu verkaufen oder zu kaufen.<\/p>\n<p><b> 458:<\/b> <i>Wir sehen bei manchen Gastbewirtungen, da\u00df die S\u00fc\u00dfigkeiten in silbernen Schalen angeboten werden. Ist diese Handlung als Speisen vom silbernem Geschirr zu bewerten? Wie ist es zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist verboten, Essen und \u00e4hnliches von einer silbernen Schale anzunehmen, sofern das mit der Absicht des Speisens erfolgt.<\/p>\n<p><b> 459:<\/b> <i>Ist es f\u00fcr M\u00e4nner erlaubt, die Z\u00e4hne mit Gold zu \u00fcberkronen oder goldene Z\u00e4hne einzusetzen?<\/i><\/p>\n<p>A: Es gibt kein Hindernis daf\u00fcr, au\u00dfer im Fall der Schneidez\u00e4hne, hier ist es bedenklich, sofern das mit der Absicht der Beschm\u00fcckung erfolgt.<\/p>\n<p><b> 460:<\/b> <i>Gibt es Bedenken bez\u00fcglich der \u00dcberkronung der Z\u00e4hne mit Gold, und wie ist deren \u00dcberkronung mit Platin zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Es gibt kein Hindernis, den Zahn mit Gold oder Platin zu \u00fcberkronen. Aber den Zahn mit Gold zu \u00fcberkronen, insbesondere die Schneidez\u00e4hne, ist nicht ohne Bedenken, sofern das mit der Absicht des Schm\u00fcckens erfolgt.<\/p>\n<p><b>Gebetsruf und Gebetsaufruf<\/b><\/p>\n<p>461 &#8211; F. 462: &#8230;<\/p>\n<p><b> 463:<\/b> <i>Da die Ausf\u00fchrung des Gebetsrufs eine gottesdienstliche politische Handlung ist und daf\u00fcr gro\u00dfe Belohnung gew\u00e4hrt wird, haben die Gl\u00e4ubigen sich entschlossen, den Gebetsruf beim Eintreten der Zeit zum Pflichtgebet, insbesondere beim Morgengebet, von den D\u00e4chern ihrer H\u00e4user ohne Lautsprecher auszuf\u00fchren. Die Frage hierzu ist: Wie ist das im Fall des Widerspruchs einiger Nachbarn gegen diese Handlung zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Ausf\u00fchrung des Gebetsrufs in der bekannten Weise vom Dach aus ist unbedenklich unter der Bedingung, da\u00df keine Bel\u00e4stigung der anderen bewirkt und nicht in die H\u00e4user der Nachbarn eingesehen wird.<\/p>\n<p><b> 464:<\/b> <i>Wie ist die Ausstrahlung der speziellen Programme (Sendungen) im gesegneten Monat Ramadan f\u00fcr die Zeit vor der D\u00e4mmerung &#8211; au\u00dfer dem Morgengebetsruf &#8211; in der Moschee mittels Lautsprecher, damit es alle h\u00f6ren, zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: An den Orten, an denen die meisten Menschen wach sind und die N\u00e4chte des gesegneten Monats Ramadan f\u00fcr die Lesung des Heiligen Qur&#8217;ans und die Rezitation der Bittgebete nutzen und an den religi\u00f6sen Zeremonien und \u00c4hnlichem teilnehmen, ist es unbedenklich. Aber wenn es zur Bel\u00e4stigung der Nachbarn der Moschee f\u00fchrt, dann ist das nicht erlaubt.<\/p>\n<p><b> 465:<\/b> <i>Ist es erlaubt, in den Moscheen und den Zentren die qur&#8217;anischen Verse vor dem Morgengebetsruf auszustrahlen und danach mit sehr lauter Stimme Bittgebete durchzuf\u00fchren, so da\u00df ihr Schall eine Entfernung von mehreren Kilometern erreicht, unter Ber\u00fccksichtigung, da\u00df dieses manchmal mehr als eine halbe Stunde andauert?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist zul\u00e4ssig, den Gebetsruf in der bekannten Weise mittels Lautsprecher auszustrahlen, um das Eintreten der Zeit des Morgengebets zu verk\u00fcnden. Aber die qur&#8217;anischen Verse, das Bittgebet und anderes mittels Lautsprecher der Moschee zu einer beliebigen Zeit auszustrahlen hat keine religionsgesetzliche Rechtfertigung, sofern das die Bel\u00e4stigung der Nachbarn verursacht. Es ist sogar bedenklich. Und grunds\u00e4tzlich ist es nicht g\u00fcltig, durch die Ausstrahlung der Rezitation von qur&#8217;anischen Versen und Bittgebeten bei den anderen eine Bel\u00e4stigung zu verursachen.<\/p>\n<p><b> 466:<\/b> <i>Ist es f\u00fcr den Mann erlaubt, sich f\u00fcr sein rituelles Gebet mit dem Gebetsruf einer Frau zu begn\u00fcgen?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist nicht fern anzunehmen, die Begn\u00fcgung mit ihrem Gebetsruf zu erlauben, wenn man alle Teile von diesem (Gebetsrufs) von dieser (Frau) h\u00f6rt.<\/p>\n<p><b> 467:<\/b> <i>Was ist Eure verehrte Meinung zu der dritten heiligen Bezeugung \u00fcber das F\u00fcrstentum und die F\u00fchrerschaft des F\u00fcrsten der Bevollm\u00e4chtigten , Gottes Segen sei mit ihm und ihnen, im Gebetsruf und Gebetsaufruf zu rituellen Pflichtgebeten?<\/i><\/p>\n<p>A: Religionsgesetzlich ist diese (Bezeugung) weder ein Teil vom Gebetsruf noch vom Gebetsaufruf . Aber es gibt kein Hindernis dazu, so lange es nicht mit der Absicht als Bestandteil oder als Abschnitt des Gebetsrufs oder Gebetsaufrufs erfolgt, sondern es ist vorzuziehen, sofern es lediglich als Bekanntgabe des Bekenntnisses und des Befolgens von dem, was man \u00fcber den Nachfolger des Gottesgesandten glaubt, Gottes Segen sei mit ihm und seinen unfehlbaren Bevollm\u00e4chtigten , erfolgt.<\/p>\n<p><b>Verlesen und Urteile dazu<\/b><\/p>\n<p><b> 468:<\/b> <i>Wie ist unser rituelles Gebet zu beurteilen, wenn das Verlesen darin nicht stimmhaft ist?<\/i><\/p>\n<p>A: Die M\u00e4nner m\u00fcssen (die Sure) Al-Hamd und die (anschlie\u00dfende) Sure beim rituellen Morgen-, Abend- und Nachtgebet stimmhaft verlesen.<\/p>\n<p><b> 469:<\/b> <i>Wenn wir das Nachholen f\u00fcr das rituelle Morgengebet verrichten wollen, mu\u00df es dann stimmhaft oder stimmlos verlesen werden?<\/i><\/p>\n<p>A: In jedem Fall m\u00fcssen die M\u00e4nner (die Sure) Al-Hamd und die (anschlie\u00dfende) Sure beim rituellen Morgen-, Abend- und Nachtgebet stimmhaft verlesen, sowohl beim (regul\u00e4ren) Verrichten als auch beim Nachholen , selbst wenn ihr Nachholen bei Tag erfolgt.<\/p>\n<p><b> 470:<\/b> <i>Wir wissen, da\u00df ein Gebetsabschnitt des rituellen Gebets aus der Absicht , der Er\u00f6ffnungspreisung , (der Sure) Al-Hamd, der (anschlie\u00dfenden weiteren) Sure, der Verneigung und der Niederwerfung besteht, und dar\u00fcberhinaus beim rituellen Mittags- und Nachmittagsgebet (jeder Gebetsabschnitt) stimmlos verlesen werden mu\u00df, wie auch der dritte Gebetsabschnitt des rituellen Abendgebets und die letzten beiden Gebetsabschnitte des rituellen Nachtgebets. Aber im Rundfunk und Fernsehen verrichtet man die Lobpreisungen der Verneigung und der Niederwerfung des dritten Gebetsabschnitts stimmhaft, wobei zu ber\u00fccksichtigen ist, da\u00df die Verneigung und die Niederwerfung zwei Teile vom Gebetsabschnitt sind, in denen stimmlos verlesen werden mu\u00df. Wie ist diese Angelegenheit zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Verpflichtung zur stimmhaften Verlesung beim rituellen Abend-, Nacht- und Morgengebet und die Verpflichtung zum stimmlosen Verlesen w\u00e4hrend der beiden rituellen Gebete (zum) Mittag und Nachmittag beziehen sich auf die Verlesung von (der Sure) Al-Hamd und der (anschlie\u00dfenden) Sure. Und auch die (grunds\u00e4tzliche) Verpflichtung zum stimmlosen Verlesen au\u00dferhalb der ersten beiden Gebetsabschnitte bei den beiden (rituellen Gebeten) Abend- und Nachtgebet bezieht sich auf die Verlesung von (der Sure) Al-Hamd oder der (alternativen) Lobpreisverlesung . Aber der religi\u00f6s Erwachsene hat bei der Lobpreisung der Verneigung , bei (der Lobpreisung) der Niederwerfung und auch bei der Bekenntnisverlesung sowie beim Abschlu\u00dfgru\u00df und den restlichen Pflichtverlesungen w\u00e4hrend der f\u00fcnf rituellen Gebete die Wahl zwischen der stimmhaften und stimmlosen Verlesung.<\/p>\n<p><b> 471:<\/b> <i>Wenn jemand zus\u00e4tzlich zu den 17 (Pflicht-) Gebetsabschnitten (des gesamten Tages) vorsichtshalber 17 (weitere) Gebetsabschnitte zum Nachholen verrichtet, mu\u00df er dann in den ersten beiden Gebetsabschnitten des Morgen- Abend- und Nachtgebets (der zus\u00e4tzlichen Gebete) stimmhaft oder stimmlos verlesen?<\/i><\/p>\n<p>A: Bei der Verpflichtung zum stimmhaften oder stimmlosen Verlesen der t\u00e4glichen rituellen Gebete besteht kein Unterschied zwischen der (regul\u00e4ren) Verrichtung und dem Nachholen , selbst wenn diese vorsichtshalber sind.<\/p>\n<p><b> 472:<\/b> <i>Wir wissen, da\u00df das Wort &#8222;salat&#8220; (das Gebet) mit (dem Buchstaben) &#8222;t&#8220; endet, aber beim Gebetsruf sagt man &#8222;hayya-<\/i><i>c<\/i><i>ala-salah&#8220; mit &#8222;h&#8220; (am Ende). Ist das richtig?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist unbedenklich, bei der Beendigung von (dem Wort) &#8222;as-salah&#8220; mit &#8222;h&#8220; (statt mit &#8222;t&#8220;) zu enden, sofern man (nach dem Wort) anh\u00e4lt. Es ist sogar so auszuf\u00fchren.<\/p>\n<p><b> 473:<\/b> <i>Mit Ber\u00fccksichtigung der Meinung seiner Eminenz Imam (Khomeini) &#8211; q.s. &#8211; bei der Auslegung der gesegneten Sure Al-Hamd, \u00fcber die Bevorzugung der Aussprache des Wortes &#8222;malik&#8220; vor (der Aussprache) &#8222;maalik&#8220; (stellt sich die Frage), ist dann das Verlesen nach beiden Arten w\u00e4hrend des Verlesen dieser gesegneten Sure bei den rituellen Pflichtgebeten und den nichtpflichtigen rituellen Gebeten g\u00fcltig?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Vorsichtsma\u00dfnahme (nach beiden Arten zu verlesen) ist in dieser Angelegenheit unbedenklich.<\/p>\n<p><b> 474:<\/b> <i>Ist es f\u00fcr den Betenden richtig, ohne die unmittelbare weitere Verlesung nach &#8222;ghayril-maghdhubi <\/i><i>c<\/i><i>alayhim&#8230;&#8220; anzuhalten, und dann (erst) &#8222;walad-dhaalliin&#8220; zu sagen, und ist es richtig anzuhalten, w\u00e4hrend der Bekenntnisverlesung bei dem Wort &#8222;Muhammad&#8220; &#8211; s.a.s. &#8211; bei unserer Aussage &#8222;alla humma salli <\/i><i>c<\/i><i>ala muhammad&#8220; und (erst) dann den Abschnitt &#8222;wa ali muhammad&#8220; auszusprechen?<\/i><\/p>\n<p>A: Es schadet nicht, wenn diese (Haltepause) nicht so lang ist, da\u00df die Einheit des Satzes beeintr\u00e4chtigt wird.<\/p>\n<p>475: &#8230;<\/p>\n<p><b> 476:<\/b> <i>Wenn jemand von Anfang an die Absicht gehabt hat oder es seine Gewohnheit ist, (im rituellen Gebet immer die Sure) Al-Fatiha und Al-Ichlas zu verlesen und er den Er\u00f6ffnungsvers erw\u00e4hnt, ohne bewu\u00dft festzulegen, (zu welcher Sure der Er\u00f6ffnungsvers geh\u00f6ren soll), mu\u00df man dann zur\u00fcck, um festzulegen, und erw\u00e4hnt man dann den Er\u00f6ffnungsvers (aufs neue)?<\/i><\/p>\n<p>A: Man ist nicht verpflichtet, den Er\u00f6ffnungsvers zu wiederholen, sondern das, was man an Er\u00f6ffnungsvers erw\u00e4hnt hat, ist f\u00fcr einen gen\u00fcgend, f\u00fcr irgendeine Sure, die man anschlie\u00dfend verlesen will.<\/p>\n<p><b> 477:<\/b> <i>Mu\u00df die Aussprache der arabischen (Worte) w\u00e4hrend der rituellen Pflichtgebete vollst\u00e4ndig (korrekt) durchgef\u00fchrt werden? Und ist das rituelle Gebet in dem Fall als g\u00fcltig zu beurteilen, in dem die W\u00f6rter nicht in der richtigen vollst\u00e4ndigen arabischen Form ausgesprochen werden?<\/i><\/p>\n<p>A: Alle Verlesungen des rituellen Gebets , wie die Verlesung der (Sure) Al-Hamd, der (anschlie\u00dfend verlesenen) Sure und andere (Verlesungen) m\u00fcssen auf die g\u00fcltige (richtige) Weise erfolgen. Wenn der Betende die arabische Aussprachen nicht in der Weise kennt, in der man (es) verlesen mu\u00df, dann mu\u00df er (es) lernen. Wenn man (allerdings) unf\u00e4hig zum Lernen ist, dann ist man entschuldigt.<\/p>\n<p><b> 478:<\/b> <i>Ist die innerliche Verlesung beim rituellen Gebet g\u00fcltig &#8211; das hei\u00dft, die Worte innerlich zu erw\u00e4hnen, ohne sie auszusprechen &#8211; als (korrekte) Verlesung?<\/i><\/p>\n<p>A: Das (innerliche Lesen) gilt nicht als Verlesung . Und nur das (tats\u00e4chliche) Aussprechen von diesen (Worten) im rituellen Gebet , so da\u00df es als Verlesung gilt, ist einwandfrei.<\/p>\n<p><b> 479:<\/b> <i>Gem\u00e4\u00df der Meinung einiger Qur&#8217;an-Interpreten sind einige der Suren des Heiligen Qur&#8217;ans, wie die Sure Al-Fil und Quraisch , Al-Inscherah und Ad-Dhuha , keine eigenst\u00e4ndigen Suren (f\u00fcr die Verlesung). Und sie sagen, wer eine dieser Suren, wie die Sure Al-Fil verliest, mu\u00df unbedingt anschlie\u00dfend (auch) die Sure Quraisch verlesen. Und so ist es auch im Hinblick auf die beiden Suren Al-Inscherah und Ad-Dhuha, die zusammen verlesen werden m\u00fcssen. Was ist die Aufgabe von jemanden, der w\u00e4hrend des rituellen Gebets allein die Sure Al-Fil oder allein die Sure Al-Inscherah verliest und unwissend \u00fcber die Angelegenheit ist?<\/i><\/p>\n<p>A: Die vergangenen rituellen Gebete , in denen man sich mit einer der beiden Suren Al-Fil und Al-Ilaf , oder (einer) der beiden Suren Ad-Dhuha und Alam Naschrah begn\u00fcgt hat, sind als g\u00fcltig zu beurteilen, sofern man unwissend \u00fcber diese Angelegenheit war.<\/p>\n<p><b> 480:<\/b> <i>Mu\u00df jemand, der w\u00e4hrend des rituellen Gebets unbewu\u00dft im dritten Gebetsabschnitt des Mittagsgebets Al-Hamd und (zus\u00e4tzlich) eine Sure verliest und dann (erst) nach Beendigung des rituellen Gebets darauf aufmerksam wird, dieses (Gebet) wiederholen? Und wenn man nicht darauf aufmerksam wird, ist dann sein rituelles Gebet g\u00fcltig?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Verlesung von (der Sure) Al-Hamd au\u00dferhalb der beiden ersten Gebetsabschnitte ist einwandfrei, auch wenn dieses unbewu\u00dft oder aus Verge\u00dflichkeit erfolgt. Und es gibt keine Bedenken f\u00fcr das Hinzuf\u00fcgen einer Sure, sei es unbewu\u00dft oder unwissend.<\/p>\n<p><b> 481:<\/b> <i>Seine Eminenz, der Imam (Khomeini), q.s., meinte, da\u00df ma\u00dfgebend f\u00fcr das stimmlose Verlesen beim Mittags- und Nachmittagsgebet das nicht stimmhafte Verlesen ist. Doch wir wissen, da\u00df mit Ausnahme von zehn (arabischen) Buchstaben die restlichen Buchstaben (nur) stimmhaft verlesbar sind. Wenn wir nunmehr das Mittags- und Nachmittagsgebet ohne stimmhaft zu verlesen beten, wie ist dann mit den restlichen 18 (nur) stimmhaft verlesbaren Buchstaben zu verfahren? Wir bitten um die Verdeutlichung dieser Angelegenheit.<\/i><\/p>\n<p>A: Ma\u00dfgebend f\u00fcr das stimmlose Verlesen ist nicht das Unterlassen der eigentlichen Stimme, sondern die eigentliche Stimme ist nicht (deutlich) zu \u00e4u\u00dfern im Gegensatz zum stimmhaften Verlesen, dessen Ma\u00dfstab es ist, die eigentliche Stimme (deutlich) zu \u00e4u\u00dfern.<\/p>\n<p><b> 482:<\/b> <i>Wie k\u00f6nnen fremde Personen, die zum Islam \u00fcbertreten und keine Kenntnis von der arabischen Sprache haben, unabh\u00e4ngig davon ob Mann oder Frau, ihre allgemeinen religi\u00f6sen Pflichten des rituellen Gebets und andere (Pflichten) ausf\u00fchren? Besteht grunds\u00e4tzlich die Notwendigkeit zum Lernen der arabischen Sprache in diesem Bereich?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Gottespreisung , (die Sure) Al-Hamd, die (anschlie\u00dfende) Sure, die Bekenntnisverlesung und der Abschlu\u00dfgru\u00df im rituellen Gebet m\u00fcssen erlernt werden, und f\u00fcr diese alle wird die arabische Aussprache vorausgesetzt.<\/p>\n<p><b> 483:<\/b> <i>Gibt es einen Beweis daf\u00fcr, da\u00df die n\u00e4chtlichen Nafila-Gebete oder die Nafila-Gebete der stimmhaften (regul\u00e4ren) rituellen Gebete (ebenfalls) stimmhaft verlesen werden? Und ist es (auch) so im Hinblick auf die stimmlos verlesenen rituellen Gebete, so da\u00df ihre Nafila-Gebete (ebenfalls) stimmlos verlesend gebetet werden? Falls nun die Antwort ja ist, ist dann beispielsweise ein Nafila-Gebet, welches auf ein stimmhaft verlesenes rituelles Gebet folgt, einwandfrei, wenn es stimmlos verlesen wird und auch umgekehrt? Geben Sie uns (bitte) das Rechtsurteil , und m\u00f6gen Sie (daf\u00fcr von Allah) belohnt werden.<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist empfohlen , da\u00df die Nafila-Gebete der stimmhaften Pflichtgebete (ebenfalls) stimmhaft verlesen werden, und die Nafila-Gebete der stimmlos verlesenen (rituellen Gebete) stimmlos zu verlesen. Und wenn man es anders und umgekehrt durchf\u00fchrt, dann ist es auch einwandfrei.<\/p>\n<p><b> 484:<\/b> <i>Mu\u00df man im rituellen Gebet nach (dem Verlesen der Sure) Al-Hamd eine vollst\u00e4ndige Sure verlesen, oder gen\u00fcgt es, einen Teil vom Heiligen Qur&#8217;an zu verlesen? Und ist es im ersten Fall erlaubt, nach dem Verlesen der (vollst\u00e4ndigen) Sure einige (weitere) Verse des Heiligen Qur&#8217;an zu verlesen?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist nicht einwandfrei, bei den t\u00e4glichen Pflichtgebeten (einzelne) Verse vom Heiligen Qur&#8217;an anstelle einer vollst\u00e4ndigen Sure zu verlesen. Aber das Verlesen einiger (zus\u00e4tzlicher) Verse als Qur&#8217;an (-Lesung) im Anschlu\u00df an eine vollst\u00e4ndige Sure ist unbedenklich.<\/p>\n<p><b> 485:<\/b> <i>Wenn aufgrund von Nachl\u00e4ssigkeit oder aufgrund des Akzentes, mit dem der Mensch spricht, ein Fehler beim Verlesen von (der Sure) Al-Hamd und der (anschlie\u00dfenden) Sure oder bei der grammatikalischen Definition und der (Aussprache der) Vokale der W\u00f6rter im rituellen Gebet erfolgt, so da\u00df man (z.B.) das Wort &#8222;yulad&#8220; mit der (falschen) Leseweise &#8222;li&#8220; anstelle von &#8222;la&#8220; verliest, wie ist (dann) das rituelle Gebet zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn man ein vors\u00e4tzlich Handelnder oder nachl\u00e4ssig Unwissender ist &#8211; der (eigentlich) f\u00e4hig w\u00e4re (die richtige Aussprache) zu lernen &#8211; dann ist das rituelle Gebet ung\u00fcltig, ansonsten (ist es) g\u00fcltig.<\/p>\n<p>486 &#8211; F. 487: &#8230;<\/p>\n<p><b> 488:<\/b> <i>Ist das rituelle Gebet eines vom Stummheit betroffenen Kranken, der nicht zum Sprechen f\u00e4hig ist, aber gesunde Sinne hat, durch Andeuten (der Texte mit den Lippen) g\u00fcltig?<\/i><\/p>\n<p>A: Sein rituelles Gebet ist im erw\u00e4hnten Fall g\u00fcltig und einwandfrei.<\/p>\n<p><b>Verlesung der Lobpreisung<\/b><\/p>\n<p><b> 489:<\/b> <i>Gibt es Bedenken \u00fcber die absichtliche \u00c4nderung der Lobpreisung einer Verneigung und (Lobpreisung einer) Niederwerfung anstelle des anderen?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn man das als Lobpreisung Allahs , Erhaben ist Sein absoluter Name, ausf\u00fchrt, dann ist es unbedenklich und die Verneigung , die Niederwerfung und das ganze rituelle Gebet sind g\u00fcltig.<\/p>\n<p><b> 490:<\/b> <i>Wenn jemand w\u00e4hrend der Niederwerfung unabsichtlich die Lobpreisung der Verneigung ausf\u00fchrt, oder man umgekehrt in der Verneigung die Lobpreisung der Niederwerfung ausgef\u00fchrt hat, und w\u00e4hrend dessen sich daran erinnert und es korrigiert, ist dann sein rituelles Gebet ung\u00fcltig?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist unbedenklich, und sein rituelles Gebet ist g\u00fcltig.<\/p>\n<p><b> 491:<\/b> <i>Wenn der Betende nach der Beendigung des rituellen Gebets oder w\u00e4hrenddessen sich daran erinnert, da\u00df die Lobpreisung falsch war, wie ist diese Angelegenheit dann zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn man die Stelle der Lobpreisung, gemeint sind die (Lobpreisung bei der) Verneigung und (bei der) Niederwerfung , hinter sich hat, dann ist es ohne Bedenken.<\/p>\n<p><b> 492:<\/b> <i>Gen\u00fcgt es, die Vierer-Lobpreislesungen im dritten und vierten Gebetsabschnitt des rituellen Gebets (nur) einmal auszuf\u00fchren?<\/i><\/p>\n<p>A: Es gen\u00fcgt, obwohl diese (Vierer-Lobpreislesungen) vorsichtshalber drei Mal zu wiederholen ist.<\/p>\n<p><b> 493:<\/b> <i>Die Zahl der Vierer-Lobpreislesungen im rituellen Gebet ist drei, au\u00dfer, da\u00df jemand dieses unbewu\u00dft vier Mal ausf\u00fchrt. Wird dann sein rituelles Gebet bei Allah, dem Erhabenen, angenommen?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist unbedenklich.<\/p>\n<p><b> 494:<\/b> <i>Wie ist derjenige, der nicht wei\u00df, ob er die Vierer-Lobpreislesungen im dritten und vierten Gebetsabschnitt seines rituellen Gebets drei Mal (oder) mehr oder weniger ausgef\u00fchrt hat, zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Ein Mal ist auch gen\u00fcgend, und es gibt keine Bedenken f\u00fcr ihn. Wenn man sich noch nicht verneigt hat, dann kann man auf die geringste (Vermutung) der Lobpreisungen aufbauen und diese wiederholen, bis man die feste \u00dcberzeugung hat, da\u00df man sie drei Mal verlesen hat.<\/p>\n<p><b> 495:<\/b> <i>Ist es erlaubt &#8222;bihauw-lilla hi-ta<\/i><i>c<\/i><i>ala &#8230;&#8220; w\u00e4hrend der Bewegung des K\u00f6rpers beim rituellen Gebet zu verlesen, und ist es so w\u00e4hrend des Aufstehens g\u00fcltig?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist unbedenklich, und die erw\u00e4hnte Verlesung erfolgt grunds\u00e4tzlich w\u00e4hrend des Aufstehens zum n\u00e4chsten Gebetsabschnitt des rituellen Gebets .<\/p>\n<p><b> 496:<\/b> <i>Was ist gemeint mit &#8222;Lobpreisung&#8220; ? Beinhaltet es das Segnungs-Bittgebet f\u00fcr den Propheten und seine (reine) Nachkommen, s.a.s.?<\/i><\/p>\n<p>A: Jede (lobpreisende) Formulierung, welche die Erw\u00e4hnung von Allah, Erhaben ist Sein Name, enth\u00e4lt, z\u00e4hlt als Lobpreisung . Und das Segnungs-Bittgebet f\u00fcr Muhammad und die (reine) Familie von Muhammad, die besten Segnungen Allahs seien mit ihnen, geh\u00f6rt zu den besten Lobpreisungen.<\/p>\n<p><b> 497:<\/b> <i>Gibt es beim Einzelabschnitts-Gebet &#8211; und dieses besteht aus einem (einzigen) Gebetsabschnitt &#8211; Bedenken, wenn wir unsere Anliegen in der persischen Sprache erw\u00e4hnen, w\u00e4hrend wir unsere H\u00e4nde zum Verzweiflungsbittgebet erheben und f\u00fcr unsere Anliegen von Allah dem Erhabenen bitten?<\/i><\/p>\n<p>A: Es bestehen keine Bedenken dagegen, das Bittgebet des Verzweiflungsbittgebets in der persischen Sprache, und es gibt auch \u00fcberhaupt kein Hindernis f\u00fcr das Bittgebet des Verzweiflungsbittgebets in irgendeiner einer anderen Sprache als dem Arabischen (auszuf\u00fchren).<\/p>\n<p><b>Urteile zur Niederwerfung<\/b><\/p>\n<p><b> 498:<\/b> <i>Wie ist die Niederwerfung und die rituelle Trockenreinigung auf Zement oder Fliesen &#8211; Mosaik &#8211; zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Niederwerfung darauf ist unbedenklich, aber die rituelle Trockenreinigung damit ist als bedenklich eingestuft und ist vorsichtshalber zu unterlassen.<\/p>\n<p><b> 499:<\/b> <i>Gibt es Bedenken gegen das Auflegen der H\u00e4nde w\u00e4hrend des rituellen Gebets auf gelochte Fliesen mit kleinen L\u00f6chern?<\/i><\/p>\n<p>A: Es gibt keine Bedenken im erw\u00e4hnten Fall.<\/p>\n<p>500: &#8230;<\/p>\n<p><b> 501:<\/b> <i>Eine Frau hat sich auf Erde niedergeworfen, w\u00e4hrend ihre Stirn, insbesondere die Stelle zur Niederwerfung , mit dem Kopftuch bedeckt war. Mu\u00df sie diese rituellen Gebete wiederholen?<\/i><\/p>\n<p>A: Sie ist nicht verpflichtet, es zu wiederholen, sofern sie bei der Niederwerfung nicht auf die Existenz des Hindernisses aufmerksam wurde.<\/p>\n<p>502: &#8230;<\/p>\n<p><b> 503:<\/b> <i>W\u00e4hrend der Niederwerfung m\u00fcssen die sieben K\u00f6rperteile der Niederwerfung auf die Bodenoberfl\u00e4che gelegt werden, aber wir k\u00f6nnen diese Handlung nicht ausf\u00fchren, bedingt durch unseren pers\u00f6nlichen Gesundheitszustand, da wir Kriegsversehrte sind, die den Rollstuhl nutzen. F\u00fcr das rituelle Gebet heben wir entweder Erde an unsere Stirn, oder wir legen Erde auf die Stuhllehne und werfen uns nieder auf diese. Ist diese Handlung g\u00fcltig?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn Sie die F\u00e4higkeit haben, die Erde auf die Stuhllehne zu legen, um sich darauf niederzuwerfen, dann tun Sie dieses, und Ihr rituelles Gebet ist g\u00fcltig, ansonsten tun Sie das in irgend einer Ihnen m\u00f6glichen Vorgehensweise, selbst wenn die Niederwerfung und die Verneigung (nur) mit einer Zeichengebung oder einer Geste erfolgt, und es gibt dabei keine Bedenken. M\u00f6gen Sie (gl\u00fccklich) erfolgreich sein, so Allah, der Erhabene, will.<\/p>\n<p><b> 504:<\/b> <i>Wie ist die Niederwerfung auf Marmorstein des Bodens der Heiligen St\u00e4tten zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Niederwerfung auf Marmorstein ist unbedenklich.<\/p>\n<p><b> 505:<\/b> <i>Wie ist bei der Niederwerfung das Auflegen einiger Zehen von jemandem auf den Boden, zus\u00e4tzlich zum gro\u00dfen Zeh, zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist unbedenklich.<\/p>\n<p>506: &#8230;<\/p>\n<p><b> 507:<\/b> <i>Welchen Fu\u00df legen wir beim Sitzen nach der Niederwerfung auf den anderen?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist empfohlen , den (Spann vom) rechten Fu\u00df auf die Unterseite des linken Fu\u00dfes zu legen.<\/p>\n<p><b> 508:<\/b> <i>Welche Lobpreisung ist im Anschlu\u00df an das Verlesen der Pflichtlobpreisung bei der Niederwerfung und Verneigung am besten zu verlesen?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Wiederholung der selben Pflichtlobpreisung, so da\u00df diese (wiederholten Lobpreisungen) mit einer ungeraden Zahl beendet werden (ist am besten), und es ist bei der Niederwerfung empfohlen , zus\u00e4tzlich dazu Bittgebete f\u00fcr die weltlichen und jenseitigen Bed\u00fcrfnisse zu beten.<\/p>\n<p><b> 509:<\/b> <i>Was ist die religionsgesetzliche Verpflichtung beim H\u00f6ren der zur Niederwerfung verpflichtenden Verse, wenn der Leser nicht anwesend ist, und das Zuh\u00f6ren \u00fcber Rundfunk bzw. Kassettenrecorder erfolgt?<\/i><\/p>\n<p>A: Das H\u00f6ren der zur Niederwerfung verpflichtenden Verse \u00fcber Audio-Kassetten verpflichtet nicht zur Niederwerfung . Aber bei ihrem H\u00f6ren \u00fcber Rundfunk oder Lautsprecher in Form einer direkten Live-Ausstrahlung mu\u00df die Niederwerfung als Vorsichtsma\u00dfnahme durchf\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><b>Urteile zum Gru\u00df w\u00e4hrend des rituellen Gebets<\/b><\/p>\n<p><b> 510:<\/b> <i>Mu\u00df der Gru\u00df von Jungen und M\u00e4dchen erwidert werden?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Begr\u00fc\u00dfung der unterscheidungsf\u00e4higen m\u00e4nnlichen und weiblichen Kinder mu\u00df erwidert werden, wie auch die Begr\u00fc\u00dfung der (erwachsenen) M\u00e4nner und Frauen erwidert werden mu\u00df.<\/p>\n<p><b> 511:<\/b> <i>Wenn jemand die Begr\u00fc\u00dfung h\u00f6rt und unbewu\u00dft oder aus einem anderen Grund nicht erwidert, so da\u00df ein kleiner Zeitraum verstreicht, mu\u00df (der Gru\u00df) danach dann (immer noch) erwidert werden?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn die Verz\u00f6gerung ein Ma\u00df erreicht, bei dem (im Fall der Gru\u00dferwiderung) nicht (mehr) glaubhaft wird, die Begr\u00fc\u00dfung beantwortet und den Gru\u00df erwidert zu haben, dann ist man (dazu) nicht (mehr) verpflichtet.<\/p>\n<p><b> 512:<\/b> <i>Wenn jemand eine Gruppe mit der Aussage &#8222;der Friede sei mit euch allen zusammen&#8220; begr\u00fc\u00dft, und einer davon (aus der Gruppe gerade) beim rituellen Gebet ist, mu\u00df dann (auch) dieser (Betende) es erwidern, auch wenn die (anderen) Anwesenden es (bereits) erwidern?<\/i><\/p>\n<p>A: Als Vorsichtsma\u00dfnahme beginnt man (als Betender) nicht mit der Erwiderung, sofern es andere erwidern.<\/p>\n<p><b> 513:<\/b> <i>Was ist die Meinung Eurer Eminenz \u00fcber die Erwiderung eines Gru\u00dfes, welcher nicht in der Form der (islamischen) Begr\u00fc\u00dfung erfolgt?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist nicht erlaubt, diesen (Gru\u00df) zu erwidern, wenn man im rituellen Gebet ist. Aber wenn man au\u00dferhalb des rituellen Gebets ist, dann ist dieser (Gru\u00df) als Vorsichtsma\u00dfnahme zu erwidern, sofern es ein ausgesprochener (Gru\u00df) ist und gesellschaftlich als Gru\u00df gilt.<\/p>\n<p><b> 514:<\/b> <i>Wenn jemand in einer Zeit mehrmals gr\u00fc\u00dft oder mehrere Personen gr\u00fc\u00dfen, gen\u00fcgt es (dann), einmal f\u00fcr alle zu erwidern?<\/i><\/p>\n<p>A: Im ersten Fall gen\u00fcgt es, einmal zu antworten, und im zweiten Fall gen\u00fcgt eine Antwort in einer Form, die in der Absicht, deren Gru\u00df zu erwidern, alle einschlie\u00dft.<\/p>\n<p><b> 515:<\/b> <i>Jemand spricht den Gru\u00df mit dem Wort &#8222;Frieden&#8220; anstelle von &#8222;Frieden sei mit euch&#8220; aus. Ist dann die Erwiderung seiner Begr\u00fc\u00dfung Pflicht? Und mu\u00df der Gru\u00df erwidert werden, wenn ein nicht Erwachsener &#8222;Frieden sei mit euch&#8220; sagt?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn dabei gem\u00e4\u00df dem Brauch (gesellschaftlich) glaubw\u00fcrdig wird, da\u00df es ein Gru\u00df und eine Begr\u00fc\u00dfung ist, dann mu\u00df (er) erwidert werden. Und wenn der Gr\u00fc\u00dfende ein unterscheidungsf\u00e4higes Kind ist, dann mu\u00df die Begr\u00fc\u00dfung erwidert werden.<\/p>\n<p><b>Ung\u00fcltigkeitsfaktoren zum rituellen Gebet<\/b><\/p>\n<p><b> 516:<\/b> <i>Ist das rituelle Gebet ung\u00fcltig, wenn bei der Bekenntnisverlesung die Bezeugung der Befehlsverantwortung des F\u00fcrsten der Gl\u00e4ubigen Ali, a.s., erw\u00e4hnt wird?<\/i><\/p>\n<p>A: Aussagen (zu erw\u00e4hnen), die nicht als Bestandteil der Bekenntnisverlesung des rituellen Pflichtgebets eingef\u00fchrt sind, mit der Absicht zu erw\u00e4hnen, da\u00df sie religionsgesetzlich als Bestandteil der Bekenntnisverlesung eingef\u00fchrt werden, machen das rituelle Gebet ung\u00fcltig, selbst wenn diese zus\u00e4tzlichen Aussagen wahr und in sich richtig sind.<\/p>\n<p><b> 517:<\/b> <i>Wenn jemand in seinen Gottesdiensten vom Unheil der Angeberei betroffen ist und er sein Ego (deshalb) jetzt bek\u00e4mpft, wird das (wiederum) als Angeberei angenommen? Und wie ist der Angeberei zu entgehen?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Gottesdienste m\u00fcssen mit der Absicht ausgef\u00fchrt werden, (es) um Allahs Willen, des Erhabenen und Pr\u00e4chtigen (zu tun). Und um die Angeberei loszuwerden, mu\u00df man \u00fcber die M\u00e4chtigkeit Allahs, erhaben sind Seine Zeichen, \u00fcber die eigene Schw\u00e4che und \u00fcber seine (eigene) wie auch der anderen Bed\u00fcrftigkeit gegen\u00fcber Ihm, dem Erhabenen, nachdenken und \u00fcber seine (eigene) und der anderen Menschen Dienerschaft zu Ihm, erhaben ist Seine Stellung, und glorreich ist Sein Name.<\/p>\n<p>518: &#8230;<\/p>\n<p><b> 519:<\/b> <i>Bei der Teilnahme am rituellen Gemeinschaftsgebet der sunnitischen Br\u00fcder wird im Anschlu\u00df an die Verlesung der Sure Al-Fatiha vom Vorbeter der Gemeinschaft mit lauter Stimme (von der Gemeinschaft) das Wort &#8220; m n&#8220; ausgesprochen. Wie ist das zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn es f\u00fcr den Anschlu\u00df im erw\u00e4hnten Fall notwendig ist, &#8222;<i> m n<\/i>&#8220; zu sagen, dann ist es unbedenklich. Ansonsten ist es nicht erlaubt.<\/p>\n<p><b> 520:<\/b> <i>Manchmal sehen wir w\u00e4hrend des rituellen Pflichtgebets ein Kind beim Begehen einer gef\u00e4hrlichen Handlung. Ist es erlaubt, einige W\u00f6rter der Sure Al-Hamd oder der anderen Suren oder einige der Lobpreisungen mit (auff\u00e4llig) lauter Stimme zu verlesen, damit das Kind aufpa\u00dft oder die Anwesenden im Haus auf die Tatsache aufmerksam werden, damit die Gefahr gebannt werden kann? Und wie ist das rituelle Gebet zu beurteilen, wenn w\u00e4hrenddessen die Hand oder die Augenbrauen bewegt werden, um jemanden irgendeine Sache anzudeuten oder seine Frage zu beantworten?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn das Anheben der Stimme, um die anderen aufmerksam zu machen, w\u00e4hrend der Verlesung der (qur&#8217;anischen) Verse oder der Lobpreisungen nicht zum Verlassen der Gebetshaltung f\u00fchrt, dann ist das unbedenklich, vorausgesetzt, die Verlesung und die Lobpreisung werden mit der Absicht des Verlesens und des Lobpreisens ausgef\u00fchrt. Aber das (nicht zum Gebet geh\u00f6rende) Sprechen w\u00e4hrend des rituellen Gebets oder die Bewegung, welche der Regungslosigkeit und die Gewi\u00dfheit oder der Gebetsform widersprechen, bewirken dessen Ung\u00fcltigkeit.<\/p>\n<p><b> 521:<\/b> <i>Ist das rituelle Gebet von jemandem ung\u00fcltig, der w\u00e4hrend des rituellen Gebets wegen der Erinnerung an eine witzige Aussage oder aufgrund des Eintretens einer zum Lachen anregenden Sache, lacht?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn das Lachen mit der Stimme &#8211; das hei\u00dft lauthals &#8211; erfolgt, wird das rituelle Gebet ung\u00fcltig.<\/p>\n<p>522: &#8230;<\/p>\n<p><b> 523:<\/b> <i>Ist es erlaubt, die Augen w\u00e4hrend des rituellen Gebets zu schlie\u00dfen, wenn ihr \u00d6ffnen die Gedanken des Menschen vom rituellen Gebet ablenkt?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist religionsgesetzlich unbedenklich, die Augen w\u00e4hrend des rituellen Gebets zu schlie\u00dfen.<\/p>\n<p>524 &#8211; F. 525: &#8230;<\/p>\n<p><b>Zweifel beim rituellen Gebet und Urteile dazu<\/b><\/p>\n<p>526: &#8230;<\/p>\n<p><b> 527:<\/b> <i>Ist der Zweifel beim Nafila-Gebet, au\u00dfer an (der Zahl von) den Gebetsabschnitten , zu ber\u00fccksichtigen, wie (beispielsweise), da\u00df man daran zweifelt, ob man ein oder zwei Niederwerfungen ausgef\u00fchrt hat?<\/i><\/p>\n<p>A: Das Urteil bez\u00fcglich Zweifel in den Aussagen und Handlungen des Nafila-Gebets hinsichtlich der Ber\u00fccksichtigung (des Zweifels), wenn man die Stelle (des Gebets noch) nicht \u00fcberschritten hat, oder hinsichtlich der Nichtber\u00fccksichtigung (des Zweifels) nach dem \u00dcberschreiten (der entsprechenden Gebetsstelle) ist das (gleiche) Urteil wie das (Urteil) des Pflichtgebets.<\/p>\n<p>528: &#8230;<\/p>\n<p><b> 529:<\/b> <i>Was ist die Aufgabe von jemandem, der nach mehreren Jahren darauf aufmerksam wird, da\u00df seine Gottesdienste ung\u00fcltig waren oder er daran zweifelt?<\/i><\/p>\n<p>A: Der Zweifel nach einer Handlung wird nicht ber\u00fccksichtigt. Und beim Bestehen des Wissens \u00fcber die Ung\u00fcltigkeit mu\u00df das, was nachholbar ist, nachgeholt werden.<\/p>\n<p><b> 530:<\/b> <i>Wenn man einige Teile des rituellen Gebets unbeabsichtigt anstelle von anderen Teilen ausf\u00fchrt, oder sein Blick f\u00e4llt w\u00e4hrend des rituellen Gebets auf eine beliebige Stelle, oder man spricht unbeabsichtigt, wird dann sein rituelles Gebet ung\u00fcltig? Und was mu\u00df getan werden?<\/i><\/p>\n<p>A: Die unbeabsichtigten Handlungen im rituellen Gebet f\u00fchren nicht zur Ung\u00fcltigkeit. Allerdings verpflichten einige der F\u00e4lle zur Unachtsamkeits-Niederwerfung , au\u00dfer man f\u00fcgt einen entscheidenden Bestandteil hinzu oder l\u00e4\u00dft diesen weg, dann wird das rituelle Gebet ung\u00fcltig.<\/p>\n<p>531: &#8230;<\/p>\n<p><b> 532:<\/b> <i>Wie kann jemand wissen, wieviel Gebetsabschnitte Vorsichts-Gebet auszuf\u00fchren sind im Hinblick darauf, ob (f\u00fcr den entstandenen Zweifel) ein Gebetsabschnitt oder zwei (erforderlich) sind?<\/i><\/p>\n<p>A: Das Ma\u00df der Gebetsabschnitte des Vorsichts-Gebets entspricht dem Ma\u00df des wahrscheinlichen Fehlanteils im rituellen Gebet . Wenn also der Zweifel zwischen zwei und vier (verrichteten) Gebetsabschnitten besteht, m\u00fcssen zwei (weitere) Gebetsabschnitte des Vorsichts-Gebets durchgef\u00fchrt werden, und wenn der Zweifel zwischen dem dritten und vierten (Gebetsabschnitt) besteht, mu\u00df ein (weiterer) Gebetsabschnitt des Vorsichts-Gebets durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><b> 533:<\/b> <i>Mu\u00df die Unachtsamkeits-Niederwerfung durchgef\u00fchrt werden, wenn ein Wort der Gebetslobpreisungen, der qur&#8217;anischen Verse oder im Verzweiflungsbittgebet unbeabsichtigt oder durch Verwechslung verlesen wird?<\/i><\/p>\n<p>A: Man ist dazu (in diesem Fall) nicht verpflichtet.<\/p>\n<p><b>Nachholgebet<\/b><\/p>\n<p><b> 534:<\/b> <i>Ich habe bis zum Alter von 17 Jahren nichts \u00fcber den (Samen-) Ergu\u00df und die rituelle Vollk\u00f6rperreinigung und \u00e4hnliches gewu\u00dft. Und ich habe von niemandem irgend etwas \u00fcber diese Angelegenheiten geh\u00f6rt. Und ich selber habe nicht mitbekommen, was der Janaba-Zustand und die Verpflichtung zur rituellen Vollk\u00f6rperreinigung bedeutet. Und deshalb ist mein rituelles Gebet und (mein) Fasten bis zu diesem Alter bedenklich. Darum bitte ich um den Gefallen, (mir) die religi\u00f6se Verpflichtungen, die ich erf\u00fcllen mu\u00df, zu erl\u00e4utern.<\/i><\/p>\n<p>A: Alle rituellen Gebete , die Sie im Janaba-Zustand gebetet haben, m\u00fcssen Sie nachholen. Aber das Fasten , welches im Janaba-Zustand stattgefunden hat, ohne \u00fcber den Ursprung des Janaba-Zustandes zu wissen, ist g\u00fcltig und einwandfrei, und (man ist) nicht verpflichtet, es nachzuholen.<\/p>\n<p>535 &#8211; F. 536: &#8230;<\/p>\n<p><b> 537:<\/b> <i>Ich habe seit sieben Monaten das Alter der religi\u00f6sen Verpflichtung erreicht. Und seit mehreren Wochen, seit meinem Erreichen des Alters der religi\u00f6sen Verpflichtung, habe ich gedacht, da\u00df das einzige Zeichen zur religi\u00f6sen Reife die Vollendung des f\u00fcnfzehnten Lebensjahres gem\u00e4\u00df dem Mondkalender nach der islamischen Zeitrechnung ist. Aber in der Zwischenzeit habe ich ein Buch gelesen, das die Zeichen zur religi\u00f6sen Reife beim Mann behandelt. Dann habe ich erkannt, da\u00df es auch andere Zeichen zur religi\u00f6sen Reife gibt, und diese bei mir erf\u00fcllt waren. Aber ich wei\u00df nicht, wann sie eingetreten sind. Und bin ich jetzt zum Nachholen des rituellen Gebets und des Fastens (aus jener Zeit) verpflichtet? Wie ist diese Angelegenheit zu beurteilen unter Ber\u00fccksichtigung, da\u00df ich manchmal gebetet habe, und den Monat Ramadan letztes Jahr vollst\u00e4ndig gefastet habe?<\/i><\/p>\n<p>A: Jedes rituelle Gebet und Fasten , bei dem Sie die feste \u00dcberzeugung haben, dieses nach dem Alter der religionsgesetzlichen Verpflichtung vers\u00e4umt zu haben, mu\u00df nachgeholt werden.<\/p>\n<p>538: &#8230;<\/p>\n<p><b> 539:<\/b> <i>Jemand hat f\u00fcr eine Weile die Reihenfolge bei der rituellen Vollk\u00f6rperreinigung unwissentlich nicht ber\u00fccksichtigt. Wie sind seine Handlungen des rituellen Gebets und des Fastens zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn die Nichtber\u00fccksichtigung der Reihenfolge in einer Weise erfolgt, welche die Ung\u00fcltigkeit der rituellen Vollk\u00f6rperreinigung bewirkt, wie (z.B.), da\u00df man die Waschung der rechten Seite vor die Waschung des Kopfes und des Halses zieht, oder die Waschung der linken Seite vor die rechte zieht, dann m\u00fcssen die rituellen Gebete , die man mit dem gro\u00dfen Reinheitsverlust gebetet hat, nachgeholt werden. Aber das Fasten ist als g\u00fcltig zu beurteilen, sofern man damals von der G\u00fcltigkeit seiner rituelle Vollk\u00f6rperreinigung ausgegangen ist.<\/p>\n<p><b> 540:<\/b> <i>Wie mu\u00df jemand, der die rituellen Gebete von einem (ganzen) Jahr nachholen m\u00f6chte, diese ausf\u00fchren?<\/i><\/p>\n<p>A: Man kann mit einem der rituellen Gebete anfangen und betet (danach) in der Art, wie man die t\u00e4glichen f\u00fcnf rituellen Gebete betet.<\/p>\n<p>541 &#8211; F. 543: &#8230;<\/p>\n<p><b> 544:<\/b> <i>Wenn ein Ungl\u00e4ubiger nach einer Zeitspanne Muslim wird, mu\u00df er dann die rituellen Gebete und das Fasten , die er (in der Zeit als Ungl\u00e4ubiger) nicht verrichtet hat, nachholen?<\/i><\/p>\n<p>A: Man ist dazu nicht verpflichtet.<\/p>\n<p>545: &#8230;<\/p>\n<p><b> 546:<\/b> <i>Einige Personen haben unter dem Einflu\u00df der (fr\u00fcheren anti-islamischen) irreleitenden Medien ihre rituellen Gebete und (andere) Pflichten f\u00fcr einige Jahre unterlassen. Aber nach der Leitung durch den dahingeschiedenen Imam (Khomeini) haben sie Bu\u00dfe zu Allah, dem Erhabenen, genommen, doch jetzt k\u00f6nnen sie nicht nachholen, was sie vers\u00e4umt haben. Wie ist das zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Sie m\u00fcssen das, was sie vers\u00e4umt haben, in jedem m\u00f6glichen Ma\u00df wiedergutmachen und nachholen.<\/p>\n<p><b> 547:<\/b> <i>Jemand ist gestorben, und er hatte (noch) Fasten und auch (noch) rituelles Gebet nachzuholen, und er hat eine (gewisse) Menge Verm\u00f6gen hinterlassen. Wenn dieses Verm\u00f6gen zum Nachholen vom Fasten des Monats Ramadan ausgegeben wird, dann bleibt das Nachholen des rituellen Gebets \u00fcbrig und umgekehrt. Welches (der beiden) ist in diesem Fall vor dem anderen zu bevorzugen?<\/i><\/p>\n<p>A: Es gibt keine Bevorzugung zwischen dem rituellen Gebet und dem Fasten . Deshalb h\u00e4tte man, solange man am Leben war, selber das Nachholen des rituellen Gebets und Fastens durchf\u00fchren m\u00fcssen. Und wenn man dieses selber (zu Lebzeiten) nicht ausgef\u00fchrt hat, dann mu\u00df man f\u00fcr das Ende seines Lebens testamentarisch festlegen, da\u00df man daf\u00fcr mit einem Drittel seines Erbgutes jemanden beauftragt, der seine rituellen Gebete und (sein) Fasten in dem Ma\u00df nachholt, wozu das Drittel ausreicht.<\/p>\n<p><b> 548:<\/b> <i>Ich habe die meiste Zeit gebetet, und ich habe einiges von dem, was ich davon vers\u00e4umt habe, (bereits) nachgeholt. Diese vers\u00e4umten rituellen Gebete z\u00e4hlten zu den rituellen Gebeten, bei denen ich in ihren Zeiten geschlafen habe, oder mein K\u00f6rper und meine Kleidung rituell unrein waren, und ich zu tr\u00e4ge war, sie zu reinigen. Wie kann ich berechnen, wieviel ich von den t\u00e4glichen (rituellen Gebeten), den Naturph\u00e4nomen (-Gebeten) , und den verk\u00fcrzten rituellen Gebeten nachzuholen habe?<\/i><\/p>\n<p>A: Es gen\u00fcgt f\u00fcr Sie die Menge der rituellen Gebeten nachzuholen, von denen Sie fest \u00fcberzeugt sind, diese vers\u00e4umt zu haben. Und von dieser Menge f\u00fchren Sie das, wor\u00fcber Sie fest \u00fcberzeugt sind, da\u00df sie zu den verk\u00fcrzten oder Naturph\u00e4nomen- Gebeten geh\u00f6ren, gem\u00e4\u00df Ihrer festen \u00dcberzeugung (entsprechend) durch. Und die \u00fcbrigen davon beten Sie vollst\u00e4ndig (und nicht verk\u00fcrzt) f\u00fcr die (vers\u00e4umten) t\u00e4glichen rituellen Gebete. Und mehr als das obliegt Ihnen hierzu nicht.<\/p>\n<p><b>Nachholen des rituellen Gebets des Vaters durch den \u00e4ltesten Sohn<\/b><\/p>\n<p><b> 549:<\/b> <i>Mein Vater hat einen Gehirnschlag erlitten, und ist seit zwei Jahren krank. Nach dem Erleiden seines Infarkts ist er nicht mehr f\u00e4hig, das Gute vom Schlechten zu unterscheiden, d.h. er hat die F\u00e4higkeit zum Denken und Verstehen verloren. W\u00e4hrend dieser beiden Jahre hat er sein rituelles Gebet und Fasten nicht durchgef\u00fchrt, und ich bin der \u00e4lteste Sohn der Familie. Mu\u00df ich dementsprechend sein rituelles Gebet und Fasten nachholen? Selbstverst\u00e4ndlich wei\u00df ich, da\u00df wenn er beim erw\u00e4hnten Sachverhalt gesund w\u00e4re (und nicht beten w\u00fcrde), es Pflicht f\u00fcr mich w\u00e4re, diese (Gebete) nachzuholen. Ich bitte um Ihre Leitung in dieser Angelegenheit.<\/i><\/p>\n<p>A: Solange die Schw\u00e4chung seiner Verstandeskraft nicht eine Grenze erreicht, bei welcher der Begriff Verr\u00fccktheit anwendbar w\u00e4re, und wenn man (der Vater) nicht w\u00e4hrend der gesamten Gebetszeiten im Zustand der Bewu\u00dftlosigkeit war, dann m\u00fcssen seine vers\u00e4umten rituellen Gebete nachgeholt werden.<\/p>\n<p><b> 550:<\/b> <i>Wenn jemand stirbt, wer mu\u00df dann die S\u00fchne f\u00fcr sein Fasten zahlen? M\u00fcssen also seine S\u00f6hne und T\u00f6chter die S\u00fchne zahlen, oder kann das auch eine andere Person f\u00fcr ihn zahlen?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn die S\u00fchne f\u00fcr das Fasten , welches der Vater schuldig geblieben ist, (f\u00fcr ihn auch schon zu Lebzeiten) w\u00e4hlbar gewesen war, so da\u00df es ihm freistand, zu fasten oder ein Essen (f\u00fcr Arme) auszugeben, dann ist es vom Erbgut zu entnehmen, soweit dies m\u00f6glich ist. Ansonsten fastet als Vorsichtsma\u00dfnahme der \u00e4lteste Sohn (an seiner Stelle).<\/p>\n<p><b> 551:<\/b> <i>Ein \u00e4lterer Mann hat seine Familie aufgrund bestimmter Umst\u00e4nde verlassen, und es fiel ihm (hinterher) schwer, mit dieser (Familie) Kontakt aufzunehmen. Er ist der \u00e4lteste Sohn seiner Familie, und sein Vater ist w\u00e4hrend dieser Zeit verstorben. Er wei\u00df nicht, welche Menge des rituellen Gebets und anderer (Pflichten) nachzuholen sind, und er verf\u00fcgt auch nicht \u00fcber ausreichendes Verm\u00f6gen zum Beauftragen (eines anderen). Er selber kann aufgrund seines hohen Alters nicht (f\u00fcr seinen Vater) nachholen. Was tut er dann?<\/i><\/p>\n<p>A: Er mu\u00df die rituellen Gebete des Vaters nicht nachholen, bis auf diejenigen (Gebete), von deren Vers\u00e4umnis er wei\u00df. Der \u00e4lteste Sohn mu\u00df die (vers\u00e4umten) rituellen Gebete seines Vaters in jeder m\u00f6glichen Weise nachholen. Doch wenn man dazu unf\u00e4hig ist, dann ist man entschuldigt.<\/p>\n<p>552: &#8230;<\/p>\n<p><b> 553:<\/b> <i>Wenn der \u00e4lteste Sohn vor dem Vater stirbt, unabh\u00e4ngig davon, ob er religi\u00f6s reif war, entf\u00e4llt dann das Nachholen der (vers\u00e4umten) rituellen Gebete des Vaters f\u00fcr die anderen (S\u00f6hne)?<\/i><\/p>\n<p>A: Die religi\u00f6se Verpflichtung zum Nachholen des rituellen Gebets und des Fastens des Vaters ist auf den \u00e4ltesten Sohn bezogen, der zum Zeitpunkt des Sterbens des Vaters lebt, auch wenn dieser nicht der erste Nachkomme oder der erste Sohn des Vaters ist.<\/p>\n<p><b> 554:<\/b> <i>Ich bin der \u00e4lteste Sohn der Familie. Mu\u00df ich, um die (vers\u00e4umten) Verpflichtungen meines Vaters nachzuholen, diese (Vers\u00e4umnisse), w\u00e4hrend er (noch) am Leben ist, von ihm erfragen, oder mu\u00df er mir (von sich aus) die (vers\u00e4umte) Menge mitteilen? Und was ist meine religi\u00f6se Verpflichtung , wenn er mir nichts mitteilt?<\/i><\/p>\n<p>A: Sie sind nicht verpflichtet, zu \u00fcberpr\u00fcfen oder zu fragen, und in dieser Angelegenheit ist der Vater (von sich aus) zum Testament verpflichtet. Auf jeden Fall hat der \u00e4lteste m\u00e4nnliche Nachkomme nach dem Ableben seines Vaters die Anzahl der vers\u00e4umten rituellen Gebete und des Fastens seines Vaters, von der er fest \u00fcberzeugt ist, (da\u00df sie vers\u00e4umt wurden,) nachzuholen.<\/p>\n<p><b> 555:<\/b> <i>Wenn jemand stirbt, und alles, was er besa\u00df, ein von seinen Kindern bewohntes Haus war, er noch rituelle Gebete und Fasten zu verrichten hatte, und sein \u00e4ltester Sohn diese (Vers\u00e4umnisse) aufgrund seiner t\u00e4glichen Besch\u00e4ftigungen nicht nachholen kann, m\u00fcssen diese (Kinder) dann dieses Haus verkaufen, um seine (vers\u00e4umten) rituellen Gebete und Fasten (gegen Zahlung von jemand anderem) nachholen zu lassen?<\/i><\/p>\n<p>A: Das Nachholen des rituellen Gebets und Fastens , welches der Vater zu verrichten hatte, ist (nach dem Ableben des Vaters) auf jeden Fall von seinem \u00e4ltesten Sohn durchzuf\u00fchren, au\u00dfer wenn der Verstorbene testamentarisch festgehalten hat, (jemand anderes) von einem Drittel seines Erbgutes damit zu beauftragen, und wenn dieses (Drittel des Erbgutes) f\u00fcr alles, was er an rituellem Gebet und Fasten zu verrichten hatte, ausreichen w\u00fcrde, dann mu\u00df das Drittel des Erbgutes hierf\u00fcr eingesetzt werden.<\/p>\n<p><b> 556:<\/b> <i>Wird im Fall des Ablebens des \u00e4ltesten m\u00e4nnlichen Nachkommen, welcher das (vers\u00e4umte) rituelle Gebet des Vaters nachzuholen hatte, angenommen, da\u00df diese (Aufgabe) auf den Erben des \u00e4ltesten (m\u00e4nnlichen) Nachkommen \u00fcbertragen wird, oder wird das Nachholen auf den zweiten m\u00e4nnlichen Nachkommen des Gro\u00dfvaters \u00fcbertragen?<\/i><\/p>\n<p>A: Zum Nachholen dessen, was der \u00e4lteste Sohn an rituellem Gebet und Fasten seines Vaters nachholen mu\u00dfte, sind weder dessen Sohn noch dessen Bruder verpflichtet.<\/p>\n<p>557: &#8230;<\/p>\n<p><b> 558:<\/b> <i>Mu\u00df der \u00e4lteste Sohn, dessen Vater seine gottesdienstlichen Handlungen mit Absicht unterlassen hat, alles verrichten (nachholen), was sein (verstorbener) Vater an rituellem Gebet und Fasten vers\u00e4umt hat, und es eine Menge von 50 Jahren (vers\u00e4umter Gottesdienste) erreicht?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist nicht fern davon auszugehen, da\u00df im Fall der absichtlichen Unterlassung (der Gottesdienste durch seinen Vater) der \u00e4lteste Sohn keine Verpflichtung zum Nachholen hat. Aber die Vorsichtsma\u00dfnahme zum Nachholen (f\u00fcr den Vater) ist von diesem (Sohn) nicht zu unterlassen, auch in solchen F\u00e4llen.<\/p>\n<p><b> 559:<\/b> <i>Wenn der \u00e4lteste Sohn (eigene) rituelle Gebete und Fasten nachzuholen hat und (nach dem Ableben des Vaters) zus\u00e4tzlich dazu das Nachholen des rituellen Gebets und Fastens des Vaters (durchzuf\u00fchren hat), welche (der Nachholungen) sind dann vorzuziehen?<\/i><\/p>\n<p>A: Man hat die (freie) Wahl in dieser Angelegenheit, so da\u00df es g\u00fcltig ist, mit welcher (der Nachholungen) man auch anf\u00e4ngt.<\/p>\n<p><b> 560:<\/b> <i>Ich habe einen Vater, der ein (gewisse) Menge rituelle Gebete nachzuholen hat. Aber er kann diese nicht nachholen, und ich bin der \u00e4lteste Sohn der Familie. Ist es (bereits), w\u00e4hrend er am Leben ist, erlaubt, seine vers\u00e4umten rituellen Gebete f\u00fcr ihn zu beten oder eine (andere) Person mit der Verrichtung dieser Handlung zu beauftragen?<\/i><\/p>\n<p>A: Eine lebende Person beim Nachholen des Fastens und rituellen Gebets zu vertreten, ist ung\u00fcltig .<\/p>\n<p><b>Rituelles Gemeinschaftsgebet<\/b><\/p>\n<p><b> 561:<\/b> <i>Wie ist die (richtige) Absicht eines Gemeinschaftsvorbeters des rituellen Gebets ? Beabsichtigt er die gemeinschaftliche oder einzelne (Verrichtung)?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn man (f\u00fcr sich) den Vorzug der Gemeinschaft erreichen m\u00f6chte, mu\u00df man die Absicht zum Vorbeten und zur Gemeinschaft haben. Und wenn man in das rituelle Gebet eintritt, ohne die Absicht zu haben, vorzubeten, dann bestehen (dennoch) keine Bedenken f\u00fcr sein rituelles Gebet und das Anschlie\u00dfen der anderen (im Gebet) an ihn.<\/p>\n<p><b> 562:<\/b> <i>In (z.B.) milit\u00e4rischen Einrichtungen zur Zeit des rituellen Gemeinschaftsgebets, welches in der Zeit der Verwaltungsarbeit veranstaltet wird, gibt es einige Bedienstete, die aufgrund der Arbeitsumst\u00e4nde nicht am Gemeinschaftsgebet teilnehmen, obwohl diese Arbeit (auch) nach der Verwaltungszeit oder am n\u00e4chsten Tag durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnte. Wird diese Handlung als Nachl\u00e4ssigkeit des rituellen Gebets betrachtet?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Teilnahme am rituellen Gemeinschaftsgebet ist keine Pflicht als solches. Aber gleichzeitig ist es zum Erreichen des Vorzugs (f\u00fcr das Verrichten des rituellen Gebets) am Anfang der (Gebets-) Zeit und (f\u00fcr das Beten) in Gemeinschaft besser, die Verwaltungsarbeit derart zu organisieren, da\u00df diese (Bediensteten) neben dieser (Arbeit) die g\u00f6ttliche Pflicht gemeinschaftlich und in der geringsten (m\u00f6glichen) Zeit (z\u00fcgig) verrichten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>563: &#8230;<\/p>\n<p><b> 564:<\/b> <i>Ist es g\u00fcltig, an einem Ort, an dem (bereits) ein rituelles Gemeinschaftsgebet mit einer gro\u00dfen Zahl von Betenden veranstaltet wird, ein zweites rituelles Gemeinschaftsgebet in einem Abstand von 50 oder 100 Metern durchzuf\u00fchren, so da\u00df die Stimme ihres Gebetsrufs und Gebetsaufrufs (von den anderen) geh\u00f6rt werden kann?<\/i><\/p>\n<p>A: Es bestehen keine Bedenken zur Veranstaltung einer solchen zweiten Gemeinschaft, aber es ist f\u00fcr die Gl\u00e4ubigen geeigneter, sich an einem Ort zu versammeln und alle bei einem rituellen Gemeinschaftsgebet anwesend zu sein, damit der religi\u00f6sen Zeremonie des rituellen Gemeinschaftsgebets die (gr\u00f6\u00dfere) Pracht verliehen wird.<\/p>\n<p><b> 565:<\/b> <i>Wenn das rituelle Gemeinschaftsgebet in der Moschee veranstaltet wird, verrichten eine oder mehrere Personen das rituelle Gebet einzeln (alleine) mit der Absicht, den Gemeinschaftsvorbeter zu schw\u00e4chen und als Frevler blo\u00dfzustellen. Wie ist diese Handlung zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist bedenklich, weil es nicht erlaubt ist, das rituelle Gemeinschaftsgebet zu schw\u00e4chen und (es nicht erlaubt ist), den Gemeinschaftsvorbeter, an dessen Wahrhaftigkeit die Menschen vertrauen, zu dem\u00fctigen und zu entehren.<\/p>\n<p><b> 566:<\/b> <i>In einem Stadtteil gibt es mehrere Moscheen, und in all diesen Moscheen wird das rituelle Gemeinschaftsgebet veranstaltet. Es gibt (dort) ein Haus, welches zwischen zwei Moscheen liegt, zehn H\u00e4user getrennt von einer der beiden Moscheen und zwei von der anderen (Moschee). Und in diesem Haus wird (auch) ein rituelles Gemeinschaftsgebet veranstaltet. Wie ist das zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Veranstaltung des rituellen Gemeinschaftsgebets soll eine Mittel zur Einheit und Harmonie sein und nicht Vorwand zur Schaffung einer Atmosph\u00e4re von Streitigkeit und Spaltung. Und die Veranstaltung des Gemeinschaftsgebets in dem zur Moschee benachbarten (nahe liegendem) Haus ist zul\u00e4ssig, sofern dieses keine Spaltung und Streitigkeit verursacht.<\/p>\n<p><b> 567:<\/b> <i>Ist es f\u00fcr jemanden erlaubt, ohne die Erlaubnis des zust\u00e4ndigen Vorbeters der Moschee, der von der (offiziellen) Organisation f\u00fcr Moscheeangelegenheiten unterst\u00fctzt wird, das rituelle Gemeinschaftsgebet in dieser Moschee zu veranstalten?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Veranstaltung des rituellen Gemeinschaftsgebets setzt nicht die Erlaubnis des zust\u00e4ndigen Vorbeters voraus. Aber im Fall, in dem der zust\u00e4ndige Vorbeter zur Gebetszeit in der Moschee eintrifft, um das rituelle Gemeinschaftsgebet darin zu veranstalten, ist es vorzuziehen, ihn nicht zu verdr\u00e4ngen. Es ist manchmal sogar verboten, ihn zu verdr\u00e4ngen, sofern (dadurch) Zwietracht und \u00e4hnliches bewirkt werden.<\/p>\n<p><b> 568:<\/b> <i>Wenn der Gemeinschaftsvorbeter manchmal eine Aussage oder einen Scherz, der sich f\u00fcr einen Religionswissenschaftler nicht geziemt und unter seiner W\u00fcrde ist, in einer geschmacklosen Weise ausspricht, verliert er dann deswegen seine Wahrhaftigkeit ?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Angelegenheit ist der Feststellung der Betenden \u00fcberlassen. Und wenn diese (Aussagen) nicht vom Religionsgesetz abweichen und nicht dem Anstand widersprechen, dann wertet dieses seine Wahrhaftigkeit nicht ab.<\/p>\n<p><b> 569:<\/b> <i>Ist es erlaubt, sich einem Gemeinschaftsvorbeter anzuschlie\u00dfen, ohne tats\u00e4chliche Kenntnis \u00fcber ihn zu haben?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn seine Wahrhaftigkeit von dem Mitbetenden auf irgendeine Weise festgestellt werden kann, dann ist es ihm erlaubt, sich diesem anzuschlie\u00dfen, und die gemeinschaftliche (Verrichtung) ist g\u00fcltig.<\/p>\n<p><b> 570:<\/b> <i>Kann jemand, der an die Wahrhaftigkeit und Fr\u00f6mmigkeit einer anderen Person glaubt und gleichzeitig glaubt, da\u00df diese Person ihm in einigen Angelegenheiten Unrecht angetan hat, diese (Person) im allgemeinen als wahrhaftig betrachten?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn nicht festgestellt wird, da\u00df die Handlung dieser Person, welche man als den unrecht Handelnden betrachtet, wissentlich, absichtlich, freiwillig (ohne Zwang) und ohne religionsgesetzlichen Grund erfolgte, dann ist es einem nicht erlaubt, diese (Person) als Frevler zu beurteilen.<\/p>\n<p><b> 571:<\/b> <i>Ist die Absicht g\u00fcltig, sich an den anwesenden Vorbeter anzuschlie\u00dfen, ohne seinen Namen zu kennen oder sein Gesicht zu sehen?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn man auf irgendeine Weise Gewi\u00dfheit \u00fcber dessen Wahrhaftigkeit erh\u00e4lt , dann ist sein Anschlie\u00dfen g\u00fcltig.<\/p>\n<p><b> 572:<\/b> <i>Ist es erlaubt, sich an einen Vorbeter des Gemeinschaftsgebets anzuschlie\u00dfen, der das Gute gebieten und das Schlechte verwehren kann, dieses aber nicht tut?<\/i><\/p>\n<p>A: Lediglich die Unterlassung des Gebietens des Guten, wobei eine akzeptable Entschuldigung aus Sicht des religi\u00f6s Erwachsenen m\u00f6glich ist, bewirkt nicht die Abwertung der Wahrhaftigkeit , und es gibt kein Hindernis, sich ihm anzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><b> 573:<\/b> <i>Was bedeutet Ihrer Auffassung nach die Wahrhaftigkeit ?<\/i><\/p>\n<p>A: Das ist der innere Zustand, welcher die unaufh\u00f6rliche (Bindung) an die Fr\u00f6mmigkeit bewirkt, welches das Begehen von religionsgesetzlich Verbotenem verhindert. Und es gen\u00fcgt zur Feststellung davon das gute \u00c4u\u00dfere, welches die Annahme von deren Qualit\u00e4t offenlegt.<\/p>\n<p><b> 574:<\/b> <i>Wir sind ein Gruppe von Jungen, die in Versammlungsr\u00e4umen und Husayniyyahs zusammenkommen. Wenn die Gebetszeit eintrifft, lassen wir einen der wahrhaftigen Personen vor, um uns im rituellen Gebet ihm anzuschlie\u00dfen. Aber einige Br\u00fcder problematisieren das rituelle Gebet und sagen, da\u00df der Imam (Khomeini) &#8211; q.s. &#8211; verboten h\u00e4tte, hinter einem anderen als einem Religionswissenschaftler zu beten. Was ist unsere Pflicht?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn es f\u00fcr die lieben Br\u00fcder einfach m\u00f6glich ist, sich einem Religionswissenschaftler, den sie f\u00fcr qualifiziert erachten, anzuschlie\u00dfen, um das rituelle Pflichtgebet (gemeinsam) zu verrichten, selbst wenn (es) durch das Gehen zu einer benachbarten Moschee (geschieht), dann sollten sie sich nicht an jemand anderem als den Religionswissenschaftler anschlie\u00dfen, in einigen F\u00e4llen ist es sogar nicht ohne Bedenken, sich an jemand anderem anzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><b> 575: <\/b><i>K\u00f6nnen zwei Personen ein rituelles Gemeinschaftsgebet veranstalten?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn es gewollt ist, das rituelle Gemeinschaftsgebet mit dem Vorbeter und einer hinter ihm betenden Person zu bilden, dann ist das unbedenklich.<\/p>\n<p><b> 576:<\/b> <i>Wenn der Mitbetende w\u00e4hrend der gemeinsamen Verrichtung des Mittags- und Nachmittagsgebets (die Sure) Al-Hamd und die (anschlie\u00dfende) Sure (selbst) liest, obwohl diese (zu lesen f\u00fcr den Mitbetenden) auszufallen haben, man dies aber zur Aufrechthaltung der Konzentration seiner Gedanken und zur Vermeidung von Ablenkung tut, wie ist dann sein rituelles Gebet zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Der Mitbetende mu\u00df (auch) bei dem stimmlos (zu betenden) rituellen Gebet , wie dem Mittags- und Nachmittagsgebet, schweigen, w\u00e4hrend der Vorbetende mit dem Verlesen von (der Sure) Al-Hamd und der (anschlie\u00dfenden) Sure besch\u00e4ftigt ist. Und es ist f\u00fcr ihn (beim Mitbeten) nicht erlaubt, (selbst die Verse) zu verlesen, selbst wenn dies zum Zweck der Aufrechterhaltung der Konzentration seiner Gedanken dient.<\/p>\n<p>577: &#8230;<\/p>\n<p><b> 578:<\/b> <i>Wenn wir das Gemeinschaftsgebet nicht erreichen, weil es schon (fast) zu Ende ist, und wir (dennoch) den Lohn der Gemeinschaft erhalten wollen, rufen wir (deshalb) die Er\u00f6ffnungspreisung aus, setzen uns auf die Knie und rezitieren die Bekenntnisverlesung (zusammen) mit dem Vorbeter. Und nach dem Abschlu\u00dfgru\u00df des Vorbeters stehen wir auf und beten (dann) den ersten Gebetsabschnitt . Die Frage (hierzu) ist: Ist es (auch) erlaubt, auf diese Weise bei der Bekenntnisverlesung des zweiten Gebetsabschnitts eines vierteiligen rituellen Gebets zu verfahren?<\/i><\/p>\n<p>A: Die erw\u00e4hnte Vorgehensweise ist (lediglich) f\u00fcr die letzte Bekenntnisverlesung des rituellen Gebets mit dem Gemeinschaftsvorbeter vorgesehen, um den Gemeinschaftslohn zu erhalten.<\/p>\n<p><b> 579:<\/b> <i>Ist es f\u00fcr den Gemeinschaftsvorbeter erlaubt, eine Entlohnung f\u00fcr sein rituelles Gebet zu nehmen?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist nicht erlaubt.<\/p>\n<p><b> 580:<\/b> <i>Ist es f\u00fcr den Gemeinschaftsvorbeter erlaubt, zwei Festgebeten oder \u00fcberhaupt zwei rituellen Gebeten einer Zeit vorzustehen?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist unbedenklich, das rituelle Gemeinschaftsgebet der t\u00e4glichen Pflichtgebete aufgrund von anderen (neuen) Mitbetenden einmal zu wiederholen, und es ist sogar empfohlen . Aber beim Festgebet wird es bedenklich.<\/p>\n<p><b> 581:<\/b> <i>Wenn der Vorbeter im rituellen Gemeinschaftsgebet beim dritten oder vierten Gebetsabschnitt des Nachtgebets und der Mitbetende (erst) im zweiten Gebetsabschnitt ist, mu\u00df der Mitbetende (dann die Sure) Al-Hamd und die (anschlie\u00dfende) Sure stimmhaft verlesen?<\/i><\/p>\n<p>A: Man mu\u00df sie stimmlos verlesen.<\/p>\n<p><b> 582:<\/b> <i>Wenn nach dem Abschlu\u00dfgru\u00df des rituellen Gemeinschaftsgebets erst die (Qur&#8217;an-) Verse der Lobung des Propheten verlesen werden und die Betenden (daraufhin) drei Mal das Segnungs-Bittgebet f\u00fcr Muhammad und die Leute des Hauses , s.a.s., ausrufen, gibt es dann Bedenken, wenn sie anschlie\u00dfend drei Mal die Gottespreisung und danach politische Parolen ausrufen &#8211; ich meine damit das Bittgebet und die (Parolen der) Lossagung (von den G\u00f6tzen), welche die Gl\u00e4ubigen mit lauter Stimme ausrufen?<\/i><\/p>\n<p>A: Das Verlesen der (genannten) Lobungsverse und die Erw\u00e4hnung des Segnungs-Bittgebets f\u00fcr den Propheten und seinen Familie, s.a.s., ist nicht nur unbedenklich, sondern es ist sogar empfohlen und vorz\u00fcglich und f\u00fchrt zur Belohnung . Gleichzeitig ist die Aufrechthaltung der islamischen und islamisch revolution\u00e4ren Parolen &#8211; (gemeint ist) die Gottespreisung und das Darauffolgende &#8211; welche an den Auftrag und die Ziele der gro\u00dfen islamischen Revolution erinnern, ebenfalls empfohlen.<\/p>\n<p><b> 583:<\/b> <i>Ist das rituelle Gebet von jemandem g\u00fcltig, der die Moschee beim zweiten Gebetsabschnitt des rituellen Gemeinschaftsgebets erreicht und aufgrund seines Unwissens \u00fcber diese Angelegenheit die Bekenntnisverlesung und das Verzweiflungsbittgebet , die er (eigentlich erst) im folgenden Gebetsabschnitt durchf\u00fchren m\u00fc\u00dfte, nicht durchf\u00fchrt?<\/i><\/p>\n<p>A: Das rituelle Gebet ist g\u00fcltig, aber man mu\u00df die Bekenntnisverlesung durch die beiden Unachtsamkeits-Niederwerfungen nachholen.<\/p>\n<p><b> 584:<\/b> <i>Ist das Einverst\u00e4ndnis desjenigen, hinter dem gebetet wird, eine Voraussetzung (zum Mitbeten)? Und ist es g\u00fcltig, sich an einen Mitbetenden anzuschlie\u00dfen?<\/i><\/p>\n<p>A: Das Einverst\u00e4ndnis des Gemeinschaftsvorbeters ist keine Voraussetzung zur G\u00fcltigkeit des Anschlie\u00dfens (an ihn). Und sich jemandem anzuschlie\u00dfen, der (bereits selber) Mitbetender im rituellen Gebet ist, ist nicht g\u00fcltig.<\/p>\n<p>585: &#8230;<\/p>\n<p><b> 586: <\/b><i>Ist es f\u00fcr jemanden, der das Nachtgebet verrichten m\u00f6chte, g\u00fcltig, sich an eine Gemeinschaft anzuschlie\u00dfen, die das Abendgebet verrichtet?<\/i><\/p>\n<p>A: Es gibt kein Hindernis daf\u00fcr.<\/p>\n<p><b> 587:<\/b> <i>Macht die Vernachl\u00e4ssigung der H\u00f6he des Gebetsplatzes des Vorbeters gegen\u00fcber den Mitbetenden deren rituelles Gebet ung\u00fcltig ?<\/i><\/p>\n<p>A: Die H\u00f6he der Stelle des Vorbeters, welche das verzeihbare Ma\u00df gegen\u00fcber den Mitbetenden \u00fcbersteigt, bewirkt die Ung\u00fcltigkeit des rituellen Gemeinschaftsgebets.<\/p>\n<p>588: &#8230;<\/p>\n<p><b> 589:<\/b> <i>Kann ein Mitbetender des rituellen (Gemeinschafts-) Gebets an einem der Enden der ersten Reihe in das rituelle (Gemeinschafts-) Gebet eintreten, bevor die (anderen) Mitbetenden, die zwischen ihm und dem Vorbeter sind, (in das Gebet) eintreten?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn die zwischen ihm und dem Vorbeter stehenden Mitbetenden sich zum Eintritt ins rituelle (Gemeinschafts-) Gebet vorbereitet haben, nachdem der Gemeinschaftsvorbeter damit begonnen hat, dann kann man in das rituelle Gebet mit der Absicht zur Gemeinschaft eintreten.<\/p>\n<p>590 &#8211; F. 595: &#8230;<\/p>\n<p><b> 596:<\/b> <i>Wie ist das rituelle Gebet in dem Fall zu beurteilen, in dem einige Sch\u00fcler, welche nicht religi\u00f6s reif sind, hinter der dritten oder vierten Reihe des rituellen Gemeinschaftsgebets stehen, und hinter diesen Reihen einige religi\u00f6s Erwachsene stehen?<\/i><\/p>\n<p>A: Im erw\u00e4hnten Fall gibt es hierzu keine Bedenken.<\/p>\n<p><b> 597:<\/b> <i>Ist die rituelle Trockenreinigung anstelle der rituellen Vollk\u00f6rperreinigung aufgrund einer Entschuldigung (auch) in bezug auf den Gemeinschaftsvorbeter zum Veranstalten (Leiten) einer Gemeinschaft (im Gebet) ausreichend?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn man religionsgesetzlich entschuldigt ist, dann kann man mit der rituellen Trockenreinigung anstelle der rituellen Vollk\u00f6rperreinigung des Janaba-Zustands vorbeten, und es bestehen keine Bedenken gegen das Anschlie\u00dfen an ihn.<\/p>\n<p><b>Urteile zum unrichtigen Verlesen des Vorbeters<\/b><\/p>\n<p><b> 598:<\/b> <i>Gibt es in der Angelegenheit der Richtigkeit des Verlesens einen Unterschied zwischen dem rituellen Gebet des einzeln Betenden, des Mitbetenden oder des Vorbetenden, oder ist die Richtigkeit des Verlesens eine Angelegenheit f\u00fcr alle F\u00e4lle?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn das Verlesen des religi\u00f6s Erwachsenen unrichtig ist und man es nicht lernen konnte, dann ist sein rituelles Gebet g\u00fcltig. Aber f\u00fcr die anderen ist es nicht g\u00fcltig, sich ihm anzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><b> 599:<\/b> <i>Das Verlesen von einigen Gemeinschaftsvorbetern ist bez\u00fcglich der Aussprache der Buchstaben unrichtig. Kann derjenige, der die Aussprache der Buchstaben in der richtigen Form durchf\u00fchren kann, sich an diese (Vorbeter) anschlie\u00dfen? Und man sagt (mir), Sie m\u00fcssen in der Gemeinschaft beten, und anschlie\u00dfend Ihr rituelles Gebet wiederholen, aber ich habe keine Gelegenheit zur Wiederholung. Was ist meinen Aufgabe? Und kann ich in der Gemeinschaft teilnehmen, aber selbst (dabei die Sure) Al-Hamd und die (anschlie\u00dfende) Sure stimmlos verlesen?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn das Verlesen des Vorbeters nach Ansicht des Mitbetenden unrichtig ist, dann ist sein Anschlu\u00df (an diesen Vorbeter) und seine (Gebetsverrichtung in der) Gemeinschaft ung\u00fcltig. Und wenn man das rituelle Gebet nicht wiederholen kann, dann gibt es kein Hindernis f\u00fcr eine Unterlassung des Anschlie\u00dfens. Aber ein stimmhaft zu verlesenes rituelles Gebet stimmlos zu verlesen mit dem Argument, den Anschlu\u00df an den Gemeinschaftsvorbeter vorzugeben, ist nicht g\u00fcltig und nicht einwandfrei.<\/p>\n<p><b> 600:<\/b> <i>Einige glauben, da\u00df einige Freitagsvorbeter (den Qur&#8217;an) unrichtig verlesen, entweder weil sie einen Buchstaben nicht wiedergeben, wie er ist, oder weil sie den Laut so \u00e4ndern, da\u00df dieser anders wird. Ist es dann g\u00fcltig, sich an diese anzuschlie\u00dfen, ohne (anschlie\u00dfend) das, was sie hinter diesen (Vorbetern) gebetet haben, zu wiederholen?<\/i><\/p>\n<p>A: Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Richtigkeit des Verlesens ist die Aussprache der Buchstaben in einer Weise, wie es die Sprachkenner (der arabischen Sprache) als Aussprache des Buchstaben unterscheidbar von anderen Buchstaben annehmen w\u00fcrden, die Ber\u00fccksichtigung der angegliederten Laute und was relevant f\u00fcr die Gestaltung des Wortes ist, gem\u00e4\u00df dem, was die arabischen Sprachwissenschaftler angeordnet haben. Wenn der Mitbetende dann erkennt, da\u00df das Verlesen des Vorbeters nicht gem\u00e4\u00df diesen Ma\u00dfst\u00e4ben und nicht richtig ist, dann ist es f\u00fcr ihn nicht g\u00fcltig, sich an diesen anzuschlie\u00dfen. Und wenn man sich dennoch ihm anschlie\u00dft, ist sein rituelles Gebet ung\u00fcltig, und man mu\u00df es wiederholen.<\/p>\n<p><b> 601:<\/b> <i>Wenn der Gemeinschaftsvorbeter w\u00e4hrend des rituellen Gebets nach dem Verlesen an der (richtigen) Art der Aussprache eines Wortes zweifelt, und er nach Beendigung des rituellen Gebets wei\u00df, dieses (Wort) falsch ausgesprochen zu haben, wie ist dann sein rituelles Gebet und das der Mitbetenden zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Das rituelle Gebet ist als g\u00fcltig zu beurteilen.<\/p>\n<p>602: &#8230;<\/p>\n<p><b>Vorbeten eines Behinderten<\/b><\/p>\n<p>603 &#8211; F. 605: &#8230;<\/p>\n<p><b>Teilnahme der Frauen am rituellen Gemeinschaftsgebet<\/b><\/p>\n<p><b> 606:<\/b> <i>F\u00f6rdert das heilige (islamische) Religionsgesetz die Teilnahme der Frauen am rituellen Gemeinschaftsgebet in den Moscheen oder beim Freitagsgebet, wie es bei den M\u00e4nnern der Fall ist, oder ist das rituelle Gebet der Frauen zu Hause besser?<\/i><\/p>\n<p>A: Es gibt keine Bedenken bez\u00fcglich ihrer Teilnahme, sofern sie dieses wollen. Und daf\u00fcr gibt es den Lohn (f\u00fcr das Gebet in) der Gemeinschaft.<\/p>\n<p><b> 607:<\/b> <i>Wann kann eine Frau Vorbeter einer Gemeinschaft sein?<\/i><\/p>\n<p>A: Das Vorbeten der Frau beim rituellen Gemeinschaftsgebet ist nur vor (anderen) Frauen erlaubt.<\/p>\n<p><b> 608:<\/b> <i>Wie ist es aus dem Blickwinkel der Empfehlung und des Abgeratenen zu beurteilen, wenn die Frauen, wie die M\u00e4nner, am rituellen Gemeinschaftsgebet teilnehmen?<\/i><\/p>\n<p><i>Wie ist es in dem Fall zu beurteilen, in dem die M\u00e4nner hinter diesen (Frauen) stehen?<\/i><\/p>\n<p><i>Gibt es eine Notwendigkeit f\u00fcr eine Barriere oder einen Sichtschutz im Fall ihres rituellen Gemeinschaftsgebets hinter den M\u00e4nnern?<\/i><\/p>\n<p><i>Und wenn sie das rituelle Gebet neben den M\u00e4nnern durchf\u00fchren, wie ist (hierbei) die Barriere zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p><i>Es ist zu ber\u00fccksichtigen, da\u00df die Anwesenheit der Frauen hinter einer Barriere w\u00e4hrend der Gemeinschaft, der Vortr\u00e4ge, der Zeremonien und anderem, ihre Dem\u00fctigung und Entw\u00fcrdigung bedeuten w\u00fcrde.<\/i><\/p>\n<p>A: Es gibt keine Bedenken zur Anwesenheit der Frauen bei der Teilnahme am rituellen Gemeinschaftsgebet. Und wenn sie hinter den M\u00e4nnern stehen, dann gibt es keine Notwendigkeit f\u00fcr einen Sichtschutz oder eine Barriere. Aber wenn sie parallel zu (also neben) den M\u00e4nnern stehen, dann sollte eine Barriere bestehen, um das abzuratene Nebeneinanderstehen von Frau und Mann beim rituellen Gebet zu verhindern. Die (falsche) Vorstellung, da\u00df das Vorhandensein einer Barriere zwischen Frauen und M\u00e4nnern w\u00e4hrend des rituellen Gebets eine Minderung ihrer W\u00fcrde und Entehrung bewirken w\u00fcrde, ist nichts als Einbildung und hat keinerlei Grundlage. Hinzu kommt, da\u00df es nicht g\u00fcltig ist, pers\u00f6nliche Ansichten mit dem Religionsrecht zu vermischen.<\/p>\n<p><b> 609:<\/b> <i>Wie ist die Anbindung bzw. Trennung der Reihen der Frauen und M\u00e4nner im rituellen (Gemeinschafts-) Gebet m\u00f6glich ohne das Vorhandensein eines Sichtschutzes oder einer Barriere?<\/i><\/p>\n<p>A: (Es ist dadurch m\u00f6glich), da\u00df die Frauen ohne eine Trennung hinter den M\u00e4nnern stehen.<\/p>\n<p><b>Sich an Sunniten anschlie\u00dfen<\/b><\/p>\n<p><b> 610:<\/b> <i>Ist das rituelle Gemeinschaftsgebet hinter den Sunniten erlaubt?<\/i><\/p>\n<p>A: Das rituelle Gemeinschaftsgebet hinter diesen ist erlaubt, sofern es zur Aufrechterhaltung der islamischen Einheit ist (dient).<\/p>\n<p><b> 611:<\/b> <i>Mein Arbeitsplatz liegt in einem kurdischen Gebiet, und die meisten Freitags- und Gemeinschaftsvorbeter dort sind Sunniten. Wie ist es zu beurteilen, sich an diese anzuschlie\u00dfen? Und ist die \u00fcble Nachrede \u00fcber sie erlaubt?<\/i><\/p>\n<p>A: Es gibt keine Bedenken zur Teilnahme am rituellen Gebet mit ihnen in ihren Freitags- und rituellen Gemeinschaftsgebeten. Aber die \u00fcble Nachrede ist zu unterlassen.<\/p>\n<p><b> 612:<\/b> <i>In den Orten des Zusammenlebens mit den Sunniten und des Umgangs miteinander verhalten wir uns bei der Teilnahme an ihren t\u00e4glichen rituellen Gebeten bei einigen F\u00e4llen (Handlungen) wie sie, wie (z.B.) beim rituellen Gebet mit verschr\u00e4nkten Armen, bei der Nichtber\u00fccksichtigung der (korrekten) Zeit und bei der Niederwerfung auf Teppich. Ist es notwendig, ein solches rituelles Gebet zu wiederholen?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn f\u00fcr die Aufrechterhaltung der Einheit all dies notwendig ist, ist das rituelle Gebet mit ihnen g\u00fcltig und einwandfrei, selbst wenn die Niederwerfung auf Teppich und \u00e4hnlichem erfolgt. Aber es ist nicht erlaubt, beim rituellen Gebet mit ihnen die Arme zu verschr\u00e4nken, au\u00dfer, die Erfordernisse machen dies notwendig.<\/p>\n<p>613: &#8230;<\/p>\n<p><b> 614:<\/b> <i>Wie haben wir Schiiten beim rituellen (Gemeinschafts-) Gebet in den Moscheen der anderen L\u00e4nder mit (\u00fcberwiegend) Sunniten teilzunehmen, da sie mit verschr\u00e4nkten Armen beten? M\u00fcssen wir uns ihrer Verschr\u00e4nkung (der Arme) anschlie\u00dfen, oder beten wir ohne Verschr\u00e4nkung (der Arme)?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist erlaubt, sich zur Wahrung der Einheit an Sunniten anzuschlie\u00dfen, und das rituelle Gebet mit ihnen ist g\u00fcltig und einwandfrei, aber man ist dazu nicht verpflichtet. Dar\u00fcber hinaus ist es nicht erlaubt, dabei (die Arme) zu verschr\u00e4nken, au\u00dfer die Erfordernisse machen dies notwendig.<\/p>\n<p><b> 615:<\/b> <i>Wie ist bei der Teilnahme am rituellen Gemeinschaftsgebet mit den Sunniten w\u00e4hrend des Stehens das Ber\u00fchren des kleinen Zehs des Betenden mit den kleinen Zehen der beiden Personen, die an beiden Seiten des Betenden stehen, was diese (Sunniten) befolgen, zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Man ist dazu nicht verpflichtet, aber wenn man es tut, beeintr\u00e4chtigt es die G\u00fcltigkeit des rituellen Gebets nicht.<\/p>\n<p><b> 616:<\/b> <i>Die Sunniten beten das Abendgebet vor dem Gebetsruf des Abends. Ist es f\u00fcr uns dann g\u00fcltig, uns in der Pilgerzeit oder in anderen (Zeiten) an sie anzuschlie\u00dfen und uns mit diesem rituellen Gebet zu begn\u00fcgen?<\/i><\/p>\n<p>A: Es steht nicht fest, da\u00df sie (generell) vor der (korrekten) Zeit beten. Aber wenn der religi\u00f6s Erwachsene nicht das Eintreffen der Zeit festgestellt hat, ist es f\u00fcr ihn nicht g\u00fcltig, ins rituelle Gebet einzutreten, au\u00dfer, die Wahrung der Einheit macht auch dies erforderlich. Dann besteht kein Hindernis, ins rituelle Gebet mit ihnen einzutreten und sich mit diesem rituellen Gebet zu begn\u00fcgen.<\/p>\n<p><b>Freitagsgebet<\/b><\/p>\n<p><b> 617:<\/b> <i>Wie ist die Ansicht Eurer Eminenz zur Teilnahme am Freitagsgebet, da wir in der Zeit der Verborgenheit des rechtm\u00e4\u00dfigen Imam (Mahdi), a.s., leben? Entf\u00e4llt f\u00fcr diejenigen, die nicht annehmen, da\u00df der Vorbeter des Freitagsgebets wahrhaftig ist, dann die religi\u00f6se Verpflichtung zur Teilnahme daran?<\/i><\/p>\n<p>A: Auch wenn das Freitagsgebet in der jetzigen Zeit eine alternative Pflicht ist, und man nicht dazu verpflichtet ist, dabei anwesend zu sein, sollen die Gl\u00e4ubigen jedoch im Hinblick auf die Vorteile und die Wichtigkeit der Anwesenheit beim Freitagsgebet den Segen der Anwesenheit in einem solchen rituellen Gebet nicht lediglich aufgrund des Mi\u00dftrauens gegen\u00fcber der Wahrhaftigkeit des Freitagsvorbeters oder aufgrund anderer haltloser Gr\u00fcnde verlieren.<\/p>\n<p><b> 618:<\/b> <i>Was bedeutet &#8222;alternative Pflicht&#8220; bei der Angelegenheit des Freitagsgebets?<\/i><\/p>\n<p>A: Es bedeutet, da\u00df der religi\u00f6s Erwachsene bei der Verrichtung des Pflichtgebets am Freitag die Wahl hat zwischen dem Beten des Freitagsgebets oder des Mittagsgebets.<\/p>\n<p><b> 619:<\/b> <i>Was ist die Meinung Eurer Eminenz \u00fcber die Unterlassung der Teilnahme am Freitagsgebet aufgrund einer diesbez\u00fcglichen Gleichg\u00fcltigkeit?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Unterlassung der Anwesenheit und Teilnahme beim politischen, gottesdienstlichen Freitagsgebet aufgrund von diesbez\u00fcglicher Gleichg\u00fcltigkeit wird religionsgesetzlich mi\u00dfbilligt.<\/p>\n<p><b> 620:<\/b> <i>Einige Menschen nehmen aufgrund von haltlosen Ausfl\u00fcchten und m\u00f6glicherweise aufgrund unterschiedlicher Ansichten nicht am Freitagsgebet teil. Was ist die Meinung Eurer Eminenz hierzu?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Teilnahme am Freitagsgebet dauerhaft zu verweigern, hat keine religionsgesetzliche Basis, auch wenn diese (Teilnahme heutzutage) eine alternative Pflicht ist.<\/p>\n<p><b> 621:<\/b> <i>Ist es erlaubt, das Mittagsgebet gemeinsam zu veranstalten, wenn parallel dazu ein Freitagsgebet in einem hierzu nahe gelegenen Veranstaltungsort durchgef\u00fchrt wird?<\/i><\/p>\n<p>A: Von sich aus gibt es kein Hindernis hierzu, und es f\u00fchrt zur Befreiung des religi\u00f6s Erwachsenen vom rituellen Pflichtgebet am Freitag (Mittag) unter Ber\u00fccksichtigung der alternativen Pflicht des Freitagsgebets in der jetzigen Zeit. Aber im Hinblick darauf, da\u00df die Veranstaltung des gemeinsamen Mittagsgebets am Freitag in einem nahe zum Gebetsort (des Freitagsgebets) liegenden Ort die Spaltung der Reihen der Gl\u00e4ubigen bewirkt und vielleicht nach Ansicht der Menschen als eine Entw\u00fcrdigung und Dem\u00fctigung des Freitagsvorbeters angenommen wird und eine Vernachl\u00e4ssigung des Freitagsgebets offenlegt, geziemt es sich f\u00fcr die Gl\u00e4ubigen nicht, diese (parallele Veranstaltung zum Freitagsgebet) durchzuf\u00fchren. Wenn es sogar \u00dcbles und Verbotenes bewirkt, dann m\u00fcssen sie es unterlassen.<\/p>\n<p>622 &#8211; F. 623: &#8230;<\/p>\n<p><b> 624:<\/b> <i>Mu\u00df der Freitagsvorbeter vom religionsgesetzlich Regierenden die Genehmigung (zur Leitung des Freitagsgebets) erhalten? Was ist mit dem religionsgesetzlich Regierenden gemeint? Und kommt dieses Urteil auch in entfernten L\u00e4ndern zur Anwendung?<\/i><\/p>\n<p>A: Die urspr\u00fcngliche Erlaubnis zum Vorbeten bei der Veranstaltung des Freitagsgebets ist nicht an diese (Genehmigung) gebunden. Aber die Konsequenzen der Urteile (aufgrund) seiner Berufung zum (offiziellen) Freitagsvorbeter sind gebunden an die Berufung durch den Befehlshaber der Muslime. Und dieses Urteil verallgemeinert sich auf jedes Land oder (jede) Stadt, in dem (bzw. in der) der Befehlshabers der Muslime ein befolgter Regierender ist.<\/p>\n<p>625: &#8230;<\/p>\n<p><b> 626:<\/b> <i>Mu\u00df die Wahl eines \u00fcbergangsweisen Freitagsvorbeters durch den Hauptverantwortlichen der Gelehrten erfolgen, oder k\u00f6nnen die (regul\u00e4ren) Freitagsvorbeter selber Personen mit dem Titel eines \u00fcbergangsweisen Vorbeters ausw\u00e4hlen?<\/i><\/p>\n<p>A: Dem berufenen Freitagsvorbeter ist es erlaubt, einen \u00fcbergangsweisen Vertreter f\u00fcr sich zu w\u00e4hlen. Aber die Urteile (aufgrund) der Berufung durch den Hauptverantwortlichen der Gelehrten sind beim Vertreter des Vorbeters nicht g\u00fcltig.<\/p>\n<p>627: &#8230;<\/p>\n<p><b> 628:<\/b> <i>Wie ist die Abwesenheit vom Freitagsgebet zu beurteilen, wenn der religi\u00f6s Erwachsene das L\u00fcgen des Freitagsvorbeters festgestellt hat?<\/i><\/p>\n<p>A: Lediglich die Offenlegung eines Unterschieds zu dem, was der Freitagsvorbeter gesagt hat, ist kein Beweis f\u00fcr sein L\u00fcgen, da es m\u00f6glich ist, da\u00df das, was er gesagt hat, ein Mi\u00dfverst\u00e4ndnis, ein Fehler oder etwas (fehlerhaft scheinendes) Mehrdeutiges war. Man soll also den Segen des Freitagsgebets nicht lediglich aufgrund der Vermutung, da\u00df die Wahrhaftigkeit des Freitagsvorbeters entf\u00e4llt, verlieren.<\/p>\n<p>629: &#8230;<\/p>\n<p><b> 630:<\/b> <i>Ist die Bestimmung der Gemeinschaftsvorbeter in den Moscheen durch die vertrauensw\u00fcrdigen Wissenschaftler , oder ist die Bestimmung des Freitagsvorbeters durch den Befehlshaber der Muslime eine Bezeugung f\u00fcr ihre Wahrhaftigkeit , oder mu\u00df die Wahrhaftigkeit (gesondert) \u00fcberpr\u00fcft werden?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn seine Berufung zum Vorbeten des Freitags- oder rituellen Gemeinschaftsgebets das Vertrauen und die Gewi\u00dfheit des Mitbetenden \u00fcber seine Wahrhaftigkeit zur Folge hat, dann ist es diesem (Mitbetenden) erlaubt, sich darauf zu verlassen und sich ihm anzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>631: &#8230;<\/p>\n<p><b> 632:<\/b> <i>Wie ist die Teilnahme an dem Freitagsgebet, das in europ\u00e4ischen und anderen L\u00e4ndern durch die Universit\u00e4tsstudenten aus der Bev\u00f6lkerung der islamischen L\u00e4nder veranstaltet wird, und dessen mehrheitliche Teilnehmer, wie auch (dessen) Freitagsvorbeter, von den Sunniten sind, zu beurteilen? Und ist es in diesem Fall notwendig, das Mittagsgebet nach der Veranstaltung des Freitagsgebets (zus\u00e4tzlich) zu verrichten?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Teilnahme daran zur Bewahrung der Einheit und der Vereinigung der Muslime ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>633 &#8211; F. 634: &#8230;<\/p>\n<p><b> 635:<\/b> <i>Ist die Durchf\u00fchrung des Freitagsgebets, welches (eigentlich) in Gemeinschaft durchgef\u00fchrt wird, (auch) in einzeln (gebeteter) Form g\u00fcltig, so da\u00df jemand das Freitagsgebet einzeln neben denjenigen betet, die es gemeinschaftlich beten?<\/i><\/p>\n<p>A: Zu den Voraussetzungen der G\u00fcltigkeit des Freitagsgebets geh\u00f6rt dessen gemeinsame Durchf\u00fchrung. So ist das einzeln (gebetete) Freitagsgebet nicht g\u00fcltig.<\/p>\n<p><b> 636:<\/b> <i>Wenn das Urteil f\u00fcr den Betenden die Verk\u00fcrzung (des Gebets) ist und man gemeinsam mit einem Vorbeter beten will, der das Freitagsgebet betet, ist dann dieses (Gebet) von ihm g\u00fcltig?<\/i><\/p>\n<p>A: Das Freitagsgebet des sich auf der Reise befindlichen Mitbeters ist g\u00fcltig und befreit ihn vom Mittagsgebet.<\/p>\n<p>F: 637: &#8230;<\/p>\n<p><b> 638:<\/b> <i>Kann der Mitbetende ein anderes Pflichtgebet au\u00dfer dem Freitagsgebet beten, w\u00e4hrend er sich an den Freitagsvorbeter anschlie\u00dft, der das Freitagsgebet durchf\u00fchrt?<\/i><\/p>\n<p>A: Die G\u00fcltigkeit hiervon ist als bedenklich einzustufen.<\/p>\n<p><b> 639:<\/b> <i>Ist die Verrichtung der beiden Ansprachen des Freitagsgebets (bereits) vor der religionsgesetzlichen Mittagszeit g\u00fcltig?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist erlaubt, diese (bereits) vor dem Sonnenh\u00f6chststand anzufangen, so da\u00df ihr Abschlu\u00df nach dem Sonnenh\u00f6chststand erfolgt.<\/p>\n<p><b> 640:<\/b> <i>Wenn der Mitbetende etwas von den beiden Vortr\u00e4gen (des Freitagsgebets) nicht erreicht, sondern (erst) w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung des rituellen Gebets ankommt und sich (dann) dem Vorbeter anschlie\u00dft, ist sein rituelles Gebet dann g\u00fcltig und hinreichend?<\/i><\/p>\n<p>A: Sein rituelles Gebet ist g\u00fcltig und hinreichend, selbst wenn man nur einen Gebetsabschnitt mit dem Vorbeter erreicht, (d.h.) wenn man (sp\u00e4testens) die Verneigung des letzten Gebetsabschnitts des Freitagsgebets erreicht.<\/p>\n<p><b> 641:<\/b> <i>In unserer Stadt wird das Freitagsgebet (erst) eineinhalb Stunden nach dem Mittagsgebetsruf veranstaltet. Befreit dieses rituelle Gebet vom Mittagsgebet, oder ist es notwendig, das Mittagsgebet zu wiederholen?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Zeit des Freitagsgebets tritt mit dem Sonnenh\u00f6chststand ein, und als Vorsichtsma\u00dfnahme ist es nicht \u00fcber den bekannten Anfang des H\u00f6chststandes (der Sonne) hinaus zu versp\u00e4ten. Es ist nicht fern anzunehmen, da\u00df dessen Zeit so lange dauert, bis der Schattenwurf (eines Menschen) nach dem Mittag ein Ma\u00df von zwei Siebteln der L\u00e4nge des Menschen erreicht. Und wenn das Freitagsgebet bis zu dieser Zeit nicht gebetet wurde, dann ist als Vorsichtsma\u00dfnahme anstelle dessen das Mittagsgebet zu verrichten.<\/p>\n<p><b> 642:<\/b> <i>Wenn jemand nicht zum Freitagsgebet gehen konnte, kann er dann das Mittags- und Nachmittagsgebet am Anfang der Zeit (f\u00fcr das Mittagsgebet) beten, oder mu\u00df bis zur Beendigung des Freitagsgebets gewartet werden, um danach diese (Gebete) zu verrichten?<\/i><\/p>\n<p>A: Man ist nicht zum Warten verpflichtet, sondern es ist erlaubt, die beiden rituellen Gebete des Mittags am Anfang des (entsprechenden) Zeitraumes zu beten.<\/p>\n<p><b> 643:<\/b> <i>Wenn der berufene Freitagsvorbeter gesund und am Ort anwesend ist, ist es ihm dann erlaubt, den \u00fcbergangsweisen Freitagsvorbeter mit der Verrichtung des Freitagspflichtgebets zu beauftragen? Und ist es f\u00fcr ihn (selbst) g\u00fcltig, sich an den \u00fcbergangsweisen Freitagsvorbeter (beim Freitagsgebet) anzuschlie\u00dfen?<\/i><\/p>\n<p>A: Es gibt kein Hindernis f\u00fcr die Veranstaltung des Freitagsgebets durch das Vorbeten des Vertreters des berufenen Vorbeters und (kein Hindernis) hierbei f\u00fcr den Anschlu\u00df des berufenen Vorbeters an seinen Vertreter.<\/p>\n<p><b>Rituelles Gebet der beiden Feste<\/b><\/p>\n<p><b> 644:<\/b> <i>Welcher Art der Pflicht sind nach Meinung Eurer Eminenz das Fest- und Freitagsgebet?<\/i><\/p>\n<p>A: In der jetzigen Zeit sind die Festgebete nicht Pflicht, sondern empfohlen , aber das Freitagsgebet ist eine alternative Pflicht .<\/p>\n<p><b> 645:<\/b> <i>Bewirkt eine Vermehrung oder Verminderung (der Anzahl) der Verzweiflungsbittgebete im Festgebet dessen Ung\u00fcltigkeit?<\/i><\/p>\n<p>A: Das rituelle Gebet wird dadurch nicht ung\u00fcltig.<\/p>\n<p><b> 646:<\/b> <i>Es war fr\u00fcher \u00fcblich, da\u00df jeder Gemeinschaftsvorbeter das Fitr-Festgebet in seiner Moschee veranstaltet hat. Ist es heutzutage (auch) erlaubt, die Festgebete (jeweils) durch den Gemeinschaftsvorbeter zu veranstalten?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist in der jetzigen Zeit f\u00fcr die vom Hauptverantwortlichen der Gelehrten zur Veranstaltung des Festgebets genehmigten Repr\u00e4sentanten und auch f\u00fcr die von ihm berufenen Freitagsvorbeter erlaubt, das Festgebet gemeinsam zu veranstalten. Und als Vorsichtsma\u00dfnahme verrichten die anderen (die nicht bei einem berufenen Vorbeter sind) es einzeln. Aber es ist (auch f\u00fcr die anderen) zul\u00e4ssig, es gemeinsam zu verrichten, mit dem Wunsch auf (g\u00f6ttliche) Belohnung, aber nicht mit der Absicht der (regul\u00e4ren) Verrichtung. Wenn es zum Wohl (der Allgemeinheit) erforderlich ist, da\u00df (nur) ein Festgebet in einer Stadt veranstaltet wird, dann \u00fcbernimmt der vom Hauptverantwortlichen der Gelehrten berufene Freitagsvorbeter eher als die anderen dessen Veranstaltung.<\/p>\n<p>647 &#8211; F. 649: &#8230;<\/p>\n<p><b>Rituelles Gebet des Reisenden<\/b><\/p>\n<p><b> 650:<\/b> <i>Ist die Verpflichtung zur Verk\u00fcrzung (des Gebets) des Reisenden allgemein f\u00fcr jedes Pflichtgebet oder (nur) f\u00fcr einige (Gebete) bestimmt?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Verpflichtung zur Verk\u00fcrzung ist f\u00fcr die t\u00e4glichen rituellen Gebete mit vier Gebetsabschnitten bestimmt, und diese sind die beiden Mittagsgebete (Mittags &#8211; und Nachmittagsgebet) und das Nachtgebet. Aber das Morgen- und Abendgebet sind nicht zu verk\u00fcrzen.<\/p>\n<p><b> 651:<\/b> <i>Was sind die Bedingungen zur Verpflichtung der Verk\u00fcrzung der rituellen Gebete mit vier Gebetsabschnitten f\u00fcr den Reisenden?<\/i><\/p>\n<p>A: Es sind acht Faktoren:<\/p>\n<p>Eine Reise wird mit der Entfernung der Strecke von acht religionsgesetzlichen Farsach hin oder zur\u00fcck oder beides zusammen durchgef\u00fchrt mit der Bedingung, da\u00df der Hinweg nicht weniger als vier Farsach ist.<\/p>\n<p>Die Absicht, die (relevante) Entfernung (von acht Farsach hin und zur\u00fcck) ab dem Ausgehen zur Reise zur\u00fcckzulegen (bestand). Wenn man also nicht eine (entsprechend weite) Entfernung oder weniger als dies angestrebt hat, und (erst) dann nach dem Erreichen seines (angestrebten) Ziels zu einem anderen Ort aufbricht, zwischen diesem und dem ersten (Ziel zwar) nicht der religionsgesetzlich relevante Abstand besteht, aber zwischen diesem und dem Heim (Ausgangsort) der (relevante) Abstand besteht, dann verk\u00fcrzt man (sein rituelles Gebet) nicht.<\/p>\n<p>Die Absicht zur Aufrechterhaltung f\u00fcr das Zur\u00fccklegen der angestrebten Entfernung. Wenn man also vor dem Erreichen (einer Entfernung) von bis zu vier Farsach diese (Absicht) aufgibt oder daran zweifelt, wird danach das Urteil f\u00fcr das Reisen bei ihm nicht (mehr) anwendbar, auch wenn man vor dem Aufgeben (bereits) verk\u00fcrzt gebetet hat.<\/p>\n<p>Da\u00df man w\u00e4hrend des Zur\u00fccklegens der Entfernung nicht beabsichtigt, die Reise durch eine Fahrt durch seine Heimat zu unterbrechen oder durch die Absicht, sich zehn (Tage) oder mehr (an einem Ort) aufzuhalten.<\/p>\n<p>Da\u00df die Reise religionsgesetzlich f\u00fcr ihn zul\u00e4ssig ist. Wenn also das Fahren eine S\u00fcnde oder verboten ist, unabh\u00e4ngig davon, ob es von sich aus (verboten) ist, wie das Desertieren vom Vormarsch, oder ob das Verbotene sein Ziel ist, wie z.B. das Reisen zu einem Raub\u00fcberfall, dann ist das Urteil f\u00fcr das Reisen nicht darauf anzuwenden.<\/p>\n<p>Da\u00df der Reisende nicht von denjenigen ist, die ihre H\u00e4user (immer) dabei haben, wie manche Nomaden in der Steppe, die keinen bestimmten Aufenthaltsort haben, sondern in den Gegenden umherziehen und an Stellen mit Wasser, Pflanzen und Vegetation halten.<\/p>\n<p>Da\u00df man das Reisen nicht als Beruf hat, wie der Karawanenf\u00fchrer, der Fernfahrer, der Seemann und \u00e4hnliche. Dazu geh\u00f6rt (auch) derjenige, der seine Besch\u00e4ftigung beim Fahren hat.<\/p>\n<p>Das \u00dcberschreiten der Zul\u00e4ssigkeitsgrenze (mu\u00df erf\u00fcllt sein). Damit ist der Ort gemeint, an dem der Gebetsruf der Stadt nicht (mehr) zu h\u00f6ren ist, oder an dem ihre Mauern nicht mehr zu sehen sind.<\/p>\n<p><b>Derjenige, dessen Arbeit oder der Antritt seiner Arbeit das Reisen ist<\/b><\/p>\n<p><b> 652:<\/b> <i>Hat derjenige, der das Reisen als Antritt seiner Arbeit hat, bei seiner Reise vollst\u00e4ndig (zu beten), oder ist das (nur) bestimmt f\u00fcr denjenigen, der das eigentliche Reisen als Arbeit hat? Und was meint ein Vorbild der Nachahmung wie Imam Khomeini &#8211; q.s. &#8211; mit seiner Aussage &#8222;derjenige, der das Reisen als Arbeit hat&#8220;. Gibt es jemanden bei uns, der das Reisen als Arbeit hat, zumal (schlie\u00dflich) der Sch\u00e4fer, der (Fern-) Fahrer, der Seemann und andere auch das H\u00fcten der Schafe, das Fahren, oder das Segeln als Arbeit haben, und es grunds\u00e4tzlich keinen gibt, der das Reisen als solches als Arbeit annimmt?<\/i><\/p>\n<p>A: Derjenige, dessen Reisen ein Antritt seiner Arbeit ist, wobei man alle zehn Tage mindestens einmal aufgrund der Arbeit an seinen Arbeitsort geht, betet w\u00e4hrend dieser (Zeit) vollst\u00e4ndig und sein Fasten ist g\u00fcltig. Und bei den Aussagen der Gelehrten &#8211; Gottes Frieden m\u00f6ge mit ihnen sein &#8211; ist mit &#8222;derjenige, der das Reisen als Arbeit hat&#8220;, derjenige gemeint, dessen Arbeit von sich aus begrifflich auf dem Reisen basiert, wie die Arbeiten, die in der Frage erw\u00e4hnt wurden.<\/p>\n<p><b> 653:<\/b> <i>Wie ist das rituelle Gebet und das Fasten desjenigen zu beurteilen, dessen Arbeit das Reisen ist, wie beim Karawanenf\u00fchrer, Fernfahrer, Seemann und dergleichen?<\/i><\/p>\n<p>A: Er betet sein rituelles Gebet beim Reisen vollst\u00e4ndig, und es ist f\u00fcr ihn g\u00fcltig, zu fasten.<\/p>\n<p><b> 654:<\/b> <i>Wie ist das rituelle Gebet und Fasten desjenigen zu beurteilen, der durch (weites) Fahren seine Arbeit erreicht, wie z.B. der Angestellte (oder Beamte), der zu seiner (entfernten) Dienststelle und der Arbeiter, der zu seiner Arbeitsst\u00e4tte f\u00e4hrt und dergleichen?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn man wegen dieser (Arbeit) mindestens einmal alle zehn Tage zu seiner T\u00e4tigkeit und seinem Arbeitsplatz f\u00e4hrt, dann ist f\u00fcr ihn das Urteil zum Reisen als Arbeit g\u00fcltig, mit der G\u00fcltigkeit des Fastens und der Verpflichtung zum vollst\u00e4ndigen rituellen Beten.<\/p>\n<p><b> 655:<\/b> <i>Wie ist die Meinung Eurer Eminenz \u00fcber das rituelle Gebet und das Fasten derjenigen, die sich f\u00fcr eine bestimmte Zeit, welche \u00fcber ein Jahr andauert, in der (entfernten) Stadt ihrer Arbeit aufhalten, oder der Soldaten, die sich f\u00fcr die Zeit von ein oder zwei Jahren in einer (entfernten) Stadt aufhalten, um den Milit\u00e4rdienst abzuleisten. M\u00fcssen sie dann nach jeder Reise zehn (Tage) Aufenthalt (in der Stadt) beabsichtigen, um vollst\u00e4ndig zu beten oder zu fasten? Und wenn sie beabsichtigen, weniger als zehn Tage zu bleiben, wie ist dann ihr rituelles Gebet und Fasten zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Im Fall dieser Frage ist f\u00fcr diese das Urteil f\u00fcr die \u00fcblichen Reisenden mit der Verk\u00fcrzung des rituellen Gebets und der Ung\u00fcltigkeit des Fastens g\u00fcltig, sofern sie nicht zehn (Tage) Aufenthalt beabsichtigen.<\/p>\n<p>656: &#8230;<\/p>\n<p><b> 657:<\/b> <i>Werden f\u00fcr St\u00e4mme, die einen oder zwei Monate lang von ihrem (sonstigen) Aufenthaltsort umziehen und den Rest des Jahres im Sommer- oder Winterlager wohnen, diese beiden Pl\u00e4tze &#8211; Sommer- und Winterlager &#8211; zu ihrer Heimat? Und wie sind die Reisen, die sie w\u00e4hrend ihres Aufenthalts an diesen beiden Orten durchf\u00fchren, im Hinblick auf die Verk\u00fcrzung und die Vollst\u00e4ndigkeit des rituellen Gebets zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn sie davon ausgehen, st\u00e4ndig vom Sommer- zum Winterlager und umgekehrt zu ziehen, um (einige) Tage des Jahres an einem (Ort) davon zu verbringen und andere Tage an dem anderen, und sie beide Orte als ihren st\u00e4ndigen Wohnsitz w\u00e4hlen, dann wird jeder von denen als Heimat bewertet, und es wird bei jedem davon das Urteil f\u00fcr die Heimat angewandt. Und wenn die Entfernung zwischen den beiden Heimst\u00e4tten dem Ma\u00df der religionsgesetzlichen Entfernung entspricht, dann ist das Urteil beim Reisen von der einen Heimat in die andere das Urteil f\u00fcr die \u00fcblichen Reisenden.<\/p>\n<p><b> 658:<\/b> <i>Ich bin Beamter in einer kommunalen Regierungsbeh\u00f6rde, und die Entfernung zwischen meinem Arbeits- und Wohnort betr\u00e4gt 35 km. T\u00e4glich lege ich diese Entfernung zur\u00fcck, um meinen Arbeitsort zu erreichen. Wie mu\u00df mein rituelles Gebet sein, wenn ich (au\u00dferdem) eine Privatt\u00e4tigkeit habe, und beabsichtige, an meinem Arbeitsort mehrere N\u00e4chte zu bleiben? Mu\u00df ich (demnach) vollst\u00e4ndig beten? Und wenn ich z.B. am Freitag in (eine andere) Stadt (namens) Semnin zum Besuch von Verwandten fahre, mu\u00df ich (dann auch) vollst\u00e4ndig beten?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn das Reisen nicht f\u00fcr Ihre Arbeit ist, wegen der Sie (ansonsten) t\u00e4glich verreisen, dann folgt daf\u00fcr nicht das Urteil des Reisens f\u00fcr die Arbeit. Aber wenn das Reisen als solches f\u00fcr die Arbeit ist, und Sie w\u00e4hrenddessen an Ihrem Arbeitsort Privatt\u00e4tigkeiten, wie das Besuchen der Verwandten und Freunde, erledigen, und Sie (dann) manchmal eine oder mehrere N\u00e4chte dort bleiben, dann bleibt hierbei das Urteil des Reisens wegen der Arbeit unver\u00e4ndert bestehen, und Sie beten vollst\u00e4ndig und fasten.<\/p>\n<p>659 &#8211; F. 665: &#8230;<\/p>\n<p><b>Urteile bez\u00fcglich Studenten<\/b><\/p>\n<p><b> 666:<\/b> <i>Was ist das Urteil f\u00fcr Hochschulstudenten, die mindestens zwei Tage in der Woche f\u00fcr das Studium (an den Studienort) reisen oder f\u00fcr Angestellte, die w\u00f6chentlich aufgrund ihrer T\u00e4tigkeit reisen? Wenn ber\u00fccksichtigt wird, da\u00df sie jede Woche verreisen, aber m\u00f6glicherweise wegen der Semesterferien oder wegen der Betriebsferien ihres Arbeitsplatzes einen Monat lang in ihrer urspr\u00fcnglichen (derzeitigen) Heimat bleiben und w\u00e4hrend dieses Zeitraums nicht verreisen, ist dann nach dem Monat, (also) wenn sie ihr Reisen von neuem aufnehmen, ihr rituelles Gebet bei der ersten Reise verk\u00fcrzt &#8211; gem\u00e4\u00df der (Reise-) Regel &#8211; und anschlie\u00dfend vollst\u00e4ndig?<\/i><\/p>\n<p>A: Beim Verreisen f\u00fcr den Wissenserwerb (Studium) m\u00fcssen diese (Studenten) das rituelle Gebet verk\u00fcrzen, und das Fasten dabei ist nicht g\u00fcltig, unabh\u00e4ngig davon, ob das Verreisen daf\u00fcr w\u00f6chentlich oder t\u00e4glich erfolgt. Derjenige aber, der wegen der Arbeit verreist, unabh\u00e4ngig davon ob es eine selbst\u00e4ndige Arbeit oder als Angestellter ist, betet ab dem zweiten Reisen zur T\u00e4tigkeit bzw. Arbeit vollst\u00e4ndig und sein Fasten ist g\u00fcltig, sofern man zwischen seiner Heimat oder Wohnort und seiner Arbeitsst\u00e4tte alle zehn Tage mindestens einmal pendelt. Wenn man sich zwischen zwei Arbeitsreisen zehn Tage (oder mehr) in der Heimat oder an einem anderen (Ort) aufh\u00e4lt, betet man beim ersten Reisen wegen der Arbeit nach diesen zehn (Tagen) verk\u00fcrzt und fastet nicht.<\/p>\n<p><b> 667:<\/b> <i>Wenn der Student der Religionswissenschaft beabsichtigt, das Verk\u00fcnden (des Islams) als seine Besch\u00e4ftigung anzunehmen, kann er dann im erw\u00e4hnten Fall beim Verreisen vollst\u00e4ndig beten und auch fasten? Und wenn jemand f\u00fcr etwas anderes als die Verk\u00fcndung (des Islams) und der Leitung (der Menschen zum Islam) oder als das Gebieten des Guten und Verwehren des Schlechten reist, wie ist dann sein rituelles Gebet und Fasten zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn die Verk\u00fcndung (des Islams) und die Leitung (der Menschen zum Islam) und das Gute zu gebieten und Schlechte zu verwehren gesellschaftlich (betrachtet) eine T\u00e4tigkeit und Besch\u00e4ftigung f\u00fcr ihn ist, dann ist das Urteil f\u00fcr ihn beim Reisen (wie) das Urteil f\u00fcr denjenigen, der zu seiner T\u00e4tigkeit und Besch\u00e4ftigung f\u00e4hrt. Und wenn man manchmal f\u00fcr etwas anderes als die T\u00e4tigkeit der Leitung und Verk\u00fcndung verreist, dann ist hierzu das Urteil bei solchen Reisen (wie) das Urteil f\u00fcr die anderen Reisenden mit der Verk\u00fcrzung des rituellen Gebets und der Ung\u00fcltigkeit des Fastens .<\/p>\n<p><b> 668: <\/b><i>Wie ist das rituelle Gebet und das Fasten von denjenigen zu beurteilen, die f\u00fcr eine unbestimmte Zeit verreisen, wie der Studenten der Religionswissenschaften, die aufgrund des Studiums zur Religions-Hochschule gehen, oder der Staatsbeamten, die f\u00fcr eine unbestimmte Zeit zum Arbeiten in eine Stadt geschickt werden?<\/i><\/p>\n<p>A: Das Urteil f\u00fcr sie beim Studium oder beim Arbeitsplatz ist (wie) das Urteil f\u00fcr die anderen Reisenden mit der Verpflichtung zur Verk\u00fcrzung des rituellen Gebets und mit der Ung\u00fcltigkeit des Fastens , solange sie nicht die zehn (Tage) Aufenthalt beabsichtigen.<\/p>\n<p><b> 669:<\/b> <i>Ein Student studiert au\u00dferhalb seiner Heimat und kehrt w\u00f6chentlich in seine Heimat zur\u00fcck, und zwischen beiden (Orten) besteht die (reiserelevante) Entfernung. Ist dann das rituelle Gebet am Studienort verk\u00fcrzt oder vollst\u00e4ndig (zu beten)?<\/i><\/p>\n<p>A: F\u00fcr das Reisen aufgrund des Studiums wird nicht das Urteil des Reisens f\u00fcr die T\u00e4tigkeit und Arbeit angewandt, sondern f\u00fcr den Studenten, der aufgrund des Studiums reist, ist das Urteil f\u00fcr die anderen Reisenden g\u00fcltig.<\/p>\n<p><b> 670:<\/b> <i>Wenn ein Student der Religionswissenschaften in einer Stadt lebt, die nicht seine Heimat ist, und er, bevor er die zehn Tage Aufenthalt beabsichtigt, wei\u00df oder vor hat, w\u00f6chentlich zu einer Moschee zu gehen, welche in der N\u00e4he der Stadt liegt, kann er dann die zehn (Tage) Aufenthalt beabsichtigen?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Absicht zu haben, f\u00fcr eine Stunde oder mehr (n\u00e4mlich) bis zu einem Drittel des Tages oder einem Drittel der Nacht (aus der Stadt) herauszugehen bis zu (einer Entfernung) weniger als die religionsgesetzliche Entfernung, wobei man (sonst) vor hat, sich am Aufenthaltsort aufzuhalten, beeintr\u00e4chtigt die G\u00fcltigkeit der Aufenthaltsabsicht nicht. Und die Charakterisierung, ob das Ziel, zu dem man zu gehen beabsichtigt, innerhalb des Aufenthaltsortes liegt, ist der (orts-) \u00fcblichen Ansicht \u00fcberlassen.<\/p>\n<p><b>Vorsatz zum Zur\u00fccklegen der (religionsgesetzlichen) Entfernung und Absicht zu zehn Tagen (Aufenthalt)<\/b><\/p>\n<p><b> 671:<\/b> <i>Ich arbeite an einem Ort, der weniger als die religionsgesetzliche Entfernung von der Nachbarstadt entfernt ist. Und da keiner von den beiden Orten eine Heimat f\u00fcr mich ist, beabsichtige ich deshalb, mich zehn (Tage) an meinem Arbeitsort aufzuhalten, damit ich vollst\u00e4ndig rituell beten und fasten kann. Und wenn ich vor habe, mich zehn (Tage) an meinen Arbeitsort aufzuhalten, beabsichtige ich, nicht von diesem (Arbeitsort) zu der Nachbarstadt zu gehen w\u00e4hrend der zehn (Tage) oder danach. Wie sind die folgenden F\u00e4lle religionsgesetzlich zu beurteilen:<\/i><\/p>\n<p><i> Wenn ich zu dieser Stadt gehe vor der Vollendung der zehn (Tage) Aufenthalt wegen etwas Unerwartetem oder (wegen) einer Arbeit, ich dort ungef\u00e4hr zwei Stunden bleibe und dann zu meinem Arbeitsort zur\u00fcckkehre?<\/i><\/p>\n<p><i> Wenn ich nach der Vollendung der zehn (Tage) Aufenthalt zu dieser Stadt gehe, und dabei einen Stadtteil hiervon zum Ziel habe, ich bei meinem Hingehen die religionsgesetzliche Entfernung dahin nicht \u00fcberschritten habe, und dort eine Nacht geblieben und (erst) dann zu meinem Aufenthaltsort zur\u00fcckgekehrt bin?<\/i><\/p>\n<p><i> Wenn ich nach der Vollendung der zehn (Tage) Aufenthalt zu dieser Stadt gehe und hierbei einen (bestimmten) Stadtteil davon als Ziel habe, aber nach meiner Ankunft zu diesem Stadtteil sich mein Vorhaben ge\u00e4ndert hat, da ich (nun) beabsichtigt habe, zu einem anderen Ort zu gehen, der von meinem (urspr\u00fcnglichen) Aufenthaltsort mehr als die religionsgesetzliche Entfernung entfernt ist?<\/i><\/p>\n<p>A: 1.-2. Nach dem Entschlu\u00df zur Anwendung des Urteils bez\u00fcglich des vollst\u00e4ndigen (Betens) am Aufenthaltsort, also mit mindestens der Verrichtung eines rituellen Gebets aus vier (Gebetsabschnitten), wird dieses (Urteil) nicht dadurch beeintr\u00e4chtigt, da\u00df man sich davon weniger als die religionsgesetzliche Entfernung entfernt, auch bei mehr als einer oder zwei Stunden an einem oder (mehreren) Tagen, wobei es (dann) keinen Unterschied macht, sich davon vor der Vollendung der (urspr\u00fcnglich beabsichtigten) zehn (Tage) Aufenthalt oder danach zu entfernen. Vielmehr betet man vollst\u00e4ndig und fastet, bis man eine neue Reise antritt.<\/p>\n<p>Nach dem Entschlu\u00df zum Verreisen ab dem Ort der Absichts\u00e4nderung bis zu einer religionsgesetzlichen Entfernung und anschlie\u00dfender R\u00fcckkehr zum Aufenthaltsort h\u00f6rt nach dem Zur\u00fccklegen dieser (gesamten) Entfernung damit das Urteil des vorherigen Aufenthalts auf, und es ist (f\u00fcr das vollst\u00e4ndige rituelle Gebet) unbedingt notwendig, nach der R\u00fcckkehr zum (urspr\u00fcnglichen) Aufenthaltsort die Absicht des Aufenthalts zu erneuern.<\/p>\n<p><b> 672:<\/b> <i>Wenn ein Reisender nach dem Verlassen seiner Heimat an einem Weg vorbeikommt, an dem man die Stimme des Gebetsrufs seiner eigentlichen Heimat h\u00f6ren kann, oder die Mauern seiner H\u00e4user sieht, bewirkt dies (dann) die Unterbrechung der (zu wertenden) Entfernung?<\/i><\/p>\n<p>A: Dies bewirkt nicht die Unterbrechung der (zu wertenden) Entfernung, sofern man nicht durch seine Heimat geht, und sein Reisen wird damit (auch) nicht unterbrochen. Aber solange man dort ist, wird auf ihn nicht das Urteil f\u00fcr das Reisen angewandt.<\/p>\n<p><b> 673:<\/b> <i>Mein Arbeitsort, an dem ich zur Zeit wohne, ist nicht meine eigentliche Heimat. Die Entfernung zwischen diesem (Arbeitsort) und meiner eigentlichen Heimat ist gr\u00f6\u00dfer als die religionsgesetzliche Grenze. Diesen Arbeitsort habe ich nicht als Heimat angenommen, und es kann sein, da\u00df ich nur einige Jahre dort bleibe. Manchmal gehe ich aufgrund eines dienstlichen Auftrags f\u00fcr zwei oder drei Tage im Monat von diesem (Arbeitsort) auf Reisen. Wenn ich dann von der Stadt, in der ich wohne, \u00fcber die religionsgesetzliche Grenze hinausgehe und (anschlie\u00dfend) zur\u00fcckkehre, mu\u00df ich (dann erneut) beabsichtigen, zehn Tage zu bleiben, oder gibt es keine Notwendigkeit daf\u00fcr? Und wie ist die Entfernung, die ich innerhalb der Stadtumgebung zur\u00fccklegen kann, wenn ich zehn Tage zu bleiben beabsichtigen mu\u00df?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn Sie von der Stadt, in der Sie wohnen, bis zur religionsgesetzlichen Entfernung reisen, dann ist es (zum Aufheben der Reise) notwendig, da\u00df Sie bei der R\u00fcckkehr dahin zehn (Tage) Aufenthalt aufs neue beabsichtigen. Und wenn es von Ihnen in der g\u00fcltigen Weise erf\u00fcllt wird, zehn (Tage) Aufenthalt zu beabsichtigen, und das Urteil zum vollst\u00e4ndigen (Gebet) anzuwenden ist, also mit mindestens der Verrichtung eines rituellen Gebets aus vier (Gebetsabschnitten), dann wird danach durch das Entfernen vom Aufenthaltsort zu weniger als der religionsgesetzlichen Entfernung das Urteil zum Aufenthalt nicht beeintr\u00e4chtigt, wie auch die Absicht zum Aufenthalt nicht durch das beabsichtigte Ausgehen zu den G\u00e4rten um den Aufenthaltsort und dessen Felder (drumherum) w\u00e4hrend der zehn (Tage) beeintr\u00e4chtigt wird.<\/p>\n<p><b> 674:<\/b> <i>Jemand hat f\u00fcr einige Jahre vier Kilometer entfernt von seiner Heimat (zum Studieren) gelebt und ist w\u00f6chentlich nach Hause (in seine Heimat) gefahren. Wenn dieser nun eine Entfernung von 25 km ab seiner Heimat verreist und zwischen ihm und dem Ort, in dem er mehrere Jahre studiert, 22 km liegen, wie ist dann sein rituelles Gebet zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn das Zur\u00fccklegen der Entfernung ausgehend vom Studienort bis zum Ziel beabsichtigt wurde, welche geringer als die religionsgesetzliche Entfernung ist, dann wird das Urteil zum Verreisen nicht angewandt. Aber wenn dieses Ziel von der Heimat ausgehend beabsichtigt wurde, dann wird das Urteil zum Verreisen angewandt.<\/p>\n<p><b> 675:<\/b> <i>Ein Reisender hatte vor, bis zu einer Entfernung von drei Farsach zu fahren. Aber er hat (auch) von Anfang an vorgehabt, eine Nebenstrecke von einem Farsach Entfernung zum Erledigen einer bestimmten T\u00e4tigkeit zur\u00fcckzulegen, und dann (wiederum einen Farsach) zum urspr\u00fcnglichen Weg zur\u00fcckzukehren und weiterzufahren. Wie ist das rituelle Gebet und Fasten im Hinblick auf diesen Reisenden zu beurteilen.<\/i><\/p>\n<p>A: Es wird bei ihm nicht das Urteil f\u00fcr den Reisenden angewandt. Das (ledigliche) Verlassen seines urspr\u00fcnglichen Weges und das anschlie\u00dfende Zur\u00fcckkehren dahin zur Fortsetzung der (urspr\u00fcnglichen) Entfernung bewirkt nicht das Hinzuz\u00e4hlen von diesem (Umweg).<\/p>\n<p><b> 676:<\/b> <i>Gem\u00e4\u00df dem Rechtsurteil des Imam (Khomeini) besteht die Verpflichtung zur Verk\u00fcrzung des rituellen Gebets und zum Fastenabbruch beim Verreisen bis zu einer Entfernung von acht Farsach. Wenn (also) unser Hinweg (eigentlich) geringer als vier Farsach ist, wir aber w\u00e4hrend der R\u00fcckfahrt aufgrund des Fehlens eines Autos und der Unwegsamkeit eine Weg von mehr als sechs Farsach Entfernung einschlagen mu\u00dften, wird in so einem Fall das rituelle Gebet verk\u00fcrzt und das Fasten gebrochen?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn der Hinweg geringer als vier Farsach ist und (somit) der R\u00fcckweg allein nicht der religionsgesetzlichen Entfernung entspricht, dann betet man vollst\u00e4ndig und fastet.<\/p>\n<p><b> 677:<\/b> <i>Was ist die Aufgabe desjenigen, der von seinem Wohnort zu einem anderen Ort verreist, welcher geringer entfernt ist als die religionsgesetzliche Entfernung, und er w\u00e4hrend der Woche mehrere Male von diesem Ort zu anderen Orten reist, so da\u00df die Summe der Entfernungen gr\u00f6\u00dfer als acht Farsach ist?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn man beim Losgehen vom Wohnort nicht die (religionsgesetzliche) Entfernung beabsichtigt hatte, und der Abstand zwischen seinem ersten Ziel (zum zweiten Ziel) und zwischen den weiteren Zielorten nicht der religionsgesetzliche Entfernung entspricht, dann wird bei ihm nicht das Urteil f\u00fcr den Reisenden angewandt.<\/p>\n<p><b> 678:<\/b> <i>Wird, wenn ein Mensch von seiner Stadt loszieht, einen bestimmten Ort anstrebt und in diesem Ort (innerhalb des Ortes) hin und her wandert, sein Umherwandern zu der Entfernung hinzuaddiert, die er ab seinem Wohnort zur\u00fcckgelegt hat?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Wanderung am Zielort wird nicht zu der Entfernung hinzugerechnet.<\/p>\n<p><b> 679:<\/b> <i>Ist es erlaubt, w\u00e4hrend der Erf\u00fcllung meiner Absicht (zehn Tage zu bleiben) vorzunehmen, t\u00e4glich vom Aufenthaltsort zum Arbeitsort zu gehen, der weniger als vier Farsach vom Aufenthaltsort entfernt ist?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Absicht zum Verlassen (des Ortes) w\u00e4hrend des zehn (-t\u00e4gigen) Aufenthaltsvorhabens bis zu (einer Entfernung) geringer als die (religionsgesetzliche) Entfernung beeintr\u00e4chtigt (nur) dann die G\u00fcltigkeit des Aufenthaltsvorhabens, wenn das Verlassen (des Ortes) \u00fcblicherweise am Aufenthaltsort die Aufrichtigkeit von zehn (beabsichtigten Tagen) Aufenthalt beeintr\u00e4chtigt, wie (z.B.) das Verlassen f\u00fcr einen ganzen Tag, oder das t\u00e4gliche Verlassen des Aufenthaltsortes. Dies wird jedoch nicht beeintr\u00e4chtigt, wenn das Verlassen f\u00fcr mehrere Tages- oder Nachtstunden bis zu einem Drittel des Tages oder der Nacht ein oder mehrere Male erfolgt, so da\u00df die Summe nicht ein Drittel des Tages bzw. der Nacht \u00fcbersteigt, (denn) dann beeintr\u00e4chtigt sein Vorhaben (zum Verlassen) nicht die G\u00fcltigkeit (zur Absicht) zum Aufenthalt.<\/p>\n<p><b> 680:<\/b> <i>Ist unter Ber\u00fccksichtigung, da\u00df das Pendeln zwischen Wohn- und Arbeitsort mit mehr als 24 km Entfernung das vollst\u00e4ndige rituelle Gebet bewirkt, mein rituelles Gebet (auch) dann vollst\u00e4ndig (zu beten), wenn ich den Arbeitsort bis au\u00dferhalb dessen (Stadt-) Grenze oder zu einem anderen Ort verlasse, welcher vom Arbeitsort weniger als die (religionsgesetzliche) Entfernung fern ist, und vormittags oder nachmittags an meinen Arbeitsort zur\u00fcckkehre?<\/i><\/p>\n<p>A: Das Urteil f\u00fcr Ihr rituelles Gebet und Fasten \u00e4ndert sich am Arbeitsort nicht lediglich aufgrund Ihres Verlassens (des Ortes f\u00fcr) weniger als die (religionsgesetzlich relevante) Entfernung, auch wenn dies unabh\u00e4ngig von der t\u00e4glichen Arbeit erfolgt und ohne Unterschied hierbei zwischen ihrer R\u00fcckkehr zum Arbeitsort am Vor- oder Nachmittag.<\/p>\n<p>681 &#8211; F. 683: &#8230;<\/p>\n<p><b> 684:<\/b> <i>Jemand hat den zehnt\u00e4gigen Aufenthalt beabsichtigt, entweder, weil er gewu\u00dft hat, da\u00df er zehn Tage bleibt, oder weil er sich dies vorgenommen hat. Und nachdem das Urteil zum vollst\u00e4ndigen (Beten) mit der Verrichtung eines vierteiligen rituellen Gebets vollzogen war, wollte er eine unn\u00f6tige Reise antreten. Ist ihm dies erlaubt (diese unn\u00f6tige Reise anzutreten)?<\/i><\/p>\n<p>A: Es gibt kein Hindernis bez\u00fcglich seiner Reise, selbst wenn diese unn\u00f6tig ist.<\/p>\n<p>685 &#8211; F. 686: &#8230;<\/p>\n<p><b> 687:<\/b> <i>Wie mu\u00df derjenige beten, der an einen Ort verreist und er nicht wei\u00df, wie lange er dort bleiben wird, ob zehn Tage oder weniger?<\/i><\/p>\n<p>A: Er betet verk\u00fcrzt.<\/p>\n<p><b> 688:<\/b> <i>Wie ist das rituelle Gebet und Fasten desjenigen, der an zwei Orten (den Islam) verk\u00fcndet, wobei er beabsichtigt, zehn Tage in diesem Gebiet (der beiden Orte) zu bleiben?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn diese (beiden Orte) aus Sicht des Brauchs zwei (verschiedene) Orte sind, dann ist es f\u00fcr ihn nicht g\u00fcltig zu beabsichtigen, sich in beiden (zusammen) aufzuhalten oder in einem davon, sofern er die Absicht hat, w\u00e4hrend der zehn (Tage Aufenthalt auch) zum anderen (Ort) zu pendeln.<\/p>\n<p><b>Zul\u00e4ssigkeitsgrenze<\/b><\/p>\n<p><b> 689:<\/b> <i>In Deutschland und einigen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern ist die Entfernung, die einige St\u00e4dte voneinander trennt, also die Entfernung zwischen den Ortsausgangsschildern und Ortseingangsschildern der zweiten Stadt, mitunter nicht einmal 100 Meter. Und die H\u00e4user und Stra\u00dfen der beiden St\u00e4dte sind vollst\u00e4ndig miteinander verbunden. Was ist die Zul\u00e4ssigkeitsgrenze in \u00e4hnlichen F\u00e4llen?<\/i><\/p>\n<p>A: Unter der Annahme, da\u00df die beiden St\u00e4dte gem\u00e4\u00df der in der Frage erw\u00e4hnten Weise miteinander verbunden sind, sind \u00e4hnliche St\u00e4dte wie diese als Stadtteile einer einzigen Stadt zu beurteilen. Das Verlassen der einen (Stadt) in die andere wird nicht als Reise angenommen, da die Zul\u00e4ssigkeitsgrenze nicht feststellbar ist.<\/p>\n<p><b> 690:<\/b> <i>Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeitsgrenze ist, da\u00df der Gebetsruf geh\u00f6rt werden kann, oder die Mauern (der Geb\u00e4ude) der Stadt zu sehen sind. M\u00fcssen diese beiden (Bedingungen) zusammen erf\u00fcllt sein, oder reicht eine davon?<\/i><\/p>\n<p>A: Als Vorsichtsma\u00dfnahme werden beide Merkmale ber\u00fccksichtigt, obwohl es nicht fern ist anzunehmen, da\u00df die nicht (mehr) H\u00f6rbarkeit des Gebetsrufs f\u00fcr die Bestimmung der Zul\u00e4ssigkeitsgrenze ausreichend ist.<\/p>\n<p><b> 691:<\/b> <i>Ist der Ma\u00dfstab bei der Zul\u00e4ssigkeitsgrenze das H\u00f6ren der Stimme des Gebetsrufs von den H\u00e4usern am Rand (des Ortes aus) oder von der Stadtmitte des Ortes, in den der Reisende eintritt?<\/i><\/p>\n<p>A: Der Ma\u00dfstab ist, den Gebetsruf von demjenigen Stadtrand zu h\u00f6ren, aus dessen Richtung der Reisende (die Stadt) verl\u00e4\u00dft oder dorthin eintritt.<\/p>\n<p><b> 692:<\/b> <i>Es gibt Ansichtsunterschiede zwischen den Einwohnern eines Ortes bez\u00fcglich der Angelegenheit zur religionsgesetzlich (relevanten) Entfernung, so da\u00df einige sagen, die Mauern der letzten H\u00e4user, die (eng) beieinander stehen, seien ma\u00dfgebend, und andere sagen, da\u00df die Entfernung (erst) ab den um die H\u00e4user der Stadt verstreut existierenden Betrieben und Firmen berechnet wird. Und die Frage ist: Was gilt als Ende der Stadt?<\/i><\/p>\n<p>A: Die Bestimmung des Stadtendes ist dem (\u00fcblichen) Brauch \u00fcberlassen.<\/p>\n<p><b> 693:<\/b> <i>Wir sind Universit\u00e4tsstudenten. Der Ort unseres Studiums ist in einem der D\u00f6rfer um die Stadt Tabbas. Wir kamen aus unserer Heimat, welche 100 km entfernt von diesem Dorf liegt, welches wiederum 5 km von der Stadt Tabbas entfernt ist. Aufgrund des Fehlens von irgend einem Hindernis zwischen dem Dorf und der Stadt k\u00f6nnen die Mauern von diesem (Dorf) aus der Stadt Tabbas heraus gesehen werden, aber die Stimme des Gebetsrufs ist nicht zu h\u00f6ren. Wenn wir also beabsichtigen, uns zehn Tage im Dorf aufzuhalten und dabei f\u00fcr mehr als zwei Stunden nach Tabbas gehen, beeintr\u00e4chtigt dies unsere Absicht (zehn Tage zu bleiben)?<\/i><\/p>\n<p>A: Relevant f\u00fcr die Sichtbarkeit der Mauern ist die Erscheinung der Mauern als solche und (die Erscheinung) ihrer Gestalt. So ist es (z.B.) nicht ma\u00dfgebend, die Mauern (noch) als Schema zu sehen. Wenn der Aufenthalt in diesem Dorf beabsichtigt wurde und die Sichtbarkeit der Dorfmauern aus der Stadt Tabbas heraus vorausgesetzt wird, dann wird die Absicht, zur Stadt zu pendeln, die Aufenthaltsabsicht darin (im Dorf) nicht beeintr\u00e4chtigen, sofern das erw\u00e4hnte Dorf als Teil der Stadt oder zu den zusammenh\u00e4ngenden Feldern und G\u00e4rten, die zu der Stadt geh\u00f6ren, gez\u00e4hlt wird. Und die Charakterisierung des Themas ist dem religi\u00f6s Erwachsenen \u00fcberlassen.<\/p>\n<p><b>Reise f\u00fcr eine S\u00fcnde<\/b><\/p>\n<p><b> 694:<\/b> <i>Hat der Mensch, der wei\u00df, da\u00df er bei der Reise, die er antreten m\u00f6chte, von S\u00fcnden und Verbotenem heimgesucht werden wird, sein rituelles Gebet zu verk\u00fcrzen oder vollst\u00e4ndig (zu beten)?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn seine Reise nicht f\u00fcr die Unterlassung einer (religi\u00f6sen) Pflicht oder zur Ausf\u00fchrung von Verbotenem ist, dann ist die Beurteilung f\u00fcr ihn die Beurteilung als allgemeiner Reisender mit der Verk\u00fcrzung des rituellen Gebets .<\/p>\n<p><b> 695:<\/b> <i>Mu\u00df jemand, der nicht mit der Absicht zur S\u00fcnde verreist, aber unterwegs beabsichtigt, seine Reise f\u00fcr eine S\u00fcnde weiterzuf\u00fchren, verk\u00fcrzt oder vollst\u00e4ndig beten? Und ist das verk\u00fcrzte rituelle Gebet , welches dieser unterwegs gebetet hat, g\u00fcltig?<\/i><\/p>\n<p>A: Man mu\u00df ab der Zeit, ab der man beabsichtigt, f\u00fcr eine S\u00fcnde weiterzureisen, vollst\u00e4ndig beten, und das, was man nach dem Weiterreisen f\u00fcr eine S\u00fcnde verk\u00fcrzt gebetet hat, mu\u00df man vervollst\u00e4ndigt wiederholen.<\/p>\n<p><b> 696:<\/b> <i>Was ist das Urteil bez\u00fcglich des Reisens f\u00fcr einen Ausflug oder f\u00fcr die Beschaffung von Konsumg\u00fctern, wobei davon ausgegangen wird, da\u00df kein Ort f\u00fcr das rituelle Gebet und dessen Vorbereitungen w\u00e4hrend seiner Reise vorhanden sein wird?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn man wei\u00df, da\u00df bei seiner Reise das Auslassen von einigen seiner Gebetspflichten bewirkt wird, dann ist als Vorsichtsma\u00dfnahme eine solche Reise zu unterlassen, au\u00dfer ihre Unterlassung w\u00fcrde Schaden und Bedr\u00e4ngnis verursachen.<\/p>\n<p><b>Urteile zur Heimat<\/b><\/p>\n<p><b> 697:<\/b> <i>Ich bin in der Stadt Teheran geboren, und meine Eltern sind urspr\u00fcnglich Einwohner der Stadt Mahdischahr. Deshalb fahren sie w\u00e4hrend des Jahres mehrere Male nach Mahdischahr, und ich fahre folglich auch mit ihnen. Wie sind mein rituelles Gebet und Fasten zu beurteilen, unter Ber\u00fccksichtigung, da\u00df ich nicht beabsichtige, zu der Stadt meiner Eltern zur\u00fcckzukehren, sondern mir vorgenommen habe, in Teheran zu bleiben?<\/i><\/p>\n<p>A: Im erw\u00e4hnten Fall sind Ihre rituellen Gebete und Fasten in der urspr\u00fcnglichen Heimat Ihrer Eltern wie das rituelle Gebet und Fasten eines Reisenden zu beurteilen.<\/p>\n<p><b> 698:<\/b> <i>Ich wohne w\u00e4hrend des Jahres sechs Monate in der einen Stadt und sechs Monate in einer anderen Stadt, welche mein Geburtsort und der Wohnort meiner Familie und mir ist. Und das Wohnen in der ersten Stadt ist zudem nicht kontinuierlich, sondern in einer unterbrochenen Form. Beispielsweise bleibe ich dort zwei Wochen, zehn Tage oder weniger als dies und gehe dann zur\u00fcck in meinen Geburtsort und Wohnort meiner Familie. Und meine Frage ist: Wenn ich beabsichtige, weniger als zehn Tage in der ersten Stadt zu bleiben, ist dann f\u00fcr mich das Urteil f\u00fcr Reisende g\u00fcltig?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn diese Stadt nicht Heimat f\u00fcr Sie ist und Sie nicht beabsichtigen, diesen (Ort) als Heimat anzunehmen, dann ist das Urteil f\u00fcr Sie darin in den Zeiten, in denen Sie dort (beabsichtigen,) weniger als zehn Tage (zu) bleiben, das Urteil f\u00fcr Reisende.<\/p>\n<p><b> 699:<\/b> <i>Seit ungef\u00e4hr 12 Jahren wohne ich in einer Stadt, ohne die Absicht zu haben, diese (Stadt f\u00fcr) immer als Heimat anzunehmen. Wird dann diese Stadt zur Heimat f\u00fcr mich? Wie lang ist die notwendige Zeit (des Bewohnens), damit diese Stadt zur Heimat f\u00fcr mich wird? Und wie kann festgestellt werden, da\u00df gem\u00e4\u00df dem Brauch diese (Stadt) f\u00fcr mich als Heimat z\u00e4hlt?<\/i><\/p>\n<p>A: Eine neue Heimat wird nur durch die Absicht , in ihr dauerhaft zu bleiben und eine Weile mit dieser Absicht darin zu wohnen, erf\u00fcllt, oder durch das Wohnen darin, ohne die Absicht zu haben, andauernd zu bleiben, (aber) so lange (darin wohnt), da\u00df man als ein Einheimischer des Ortes bei den (\u00fcbrigen) Einheimischen dieses Ortes angesehen wird.<\/p>\n<p><b> 700:<\/b> <i>Die (bisherige) Heimat von jemandem ist Teheran, und nun will er in einer der nahe Teheran liegenden St\u00e4dte wohnen, so da\u00df er diese (neue Stadt) als Heimat f\u00fcr sich annehmen m\u00f6chte. Und da sein t\u00e4glicher Lebensunterhalts- und Arbeitsort in Teheran ist, kann er nicht zehn Tage und schon gar nicht f\u00fcr sechs Monate (ununterbrochen) in dieser Stadt bleiben, damit diese zu seiner Heimat wird. Vielmehr geht er t\u00e4glich zu seinem Arbeitsort (in Teheran) und kommt nachts zur\u00fcck in diese (neue) Stadt. Wie ist sein rituelles Gebet und Fasten darin (zu beurteilen)?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist keine Bedingung f\u00fcr die Anwendbarkeit des Begriffs &#8222;neue Heimat&#8220;, da\u00df man nach der Absicht, (diese Stadt) als Heimat zu w\u00e4hlen und (der Absicht) dort zu wohnen, sechs Monate lang ununterbrochen darin wohnt, sondern es gen\u00fcgt f\u00fcr ihn, nachdem die Familie dort wohnt, (jeweils) nach der Erledigung seiner t\u00e4glichen Besch\u00e4ftigung dorthin zur\u00fcckzukehren und darin zu \u00fcbernachten, bis man gem\u00e4\u00df der (am Ort) gebr\u00e4uchlichen Ansicht als Einheimischer dieses Ortes angesehen wird.<\/p>\n<p><b> 701:<\/b> <i>Mein Geburtsort und der Geburtsort meiner Ehefrau ist die Stadt Kaschmar. Aber nachdem ich angefangen habe, in einer Regierungsbeh\u00f6rde zu arbeiten, bin ich umgezogen in die Stadt Nischabur. Aber unsere Eltern wohnen noch (immer) in unserem Geburtsort. (Gleich) zu Beginn des Umzugs nach Nischabur haben wir unsere urspr\u00fcngliche Heimat Kaschmar aufgegeben, aber nachdem 15 Jahre vergangen sind, haben wir diese (Entscheidung) widerrufen. Wir bitten Sie h\u00f6flichst um die Erl\u00e4uterung des Folgenden:<\/i><\/p>\n<p><i> Was ist unsere Aufgabe &#8211; von meiner Frau und mir &#8211; im Hinblick auf die Angelegenheit zum rituellen Gebet , wenn wir (nun) zu unserem Elternhaus gehen und uns bei ihnen mehrere Tage aufhalten?<\/i><\/p>\n<p><i> Was ist die Aufgabe unserer Kinder, die in unserer derzeitigen Wohnung in Nischabur geboren sind, und die in der jetzigen Zeit das Alter der religi\u00f6sen Verpflichtung erreicht haben, wenn wir mit ihnen in die Stadt unserer Eltern Kaschmar gehen und mehrere Tage bei ihnen in Kaschmar bleiben?<\/i><\/p>\n<p>A: Nachdem Sie Ihre urspr\u00fcngliche Heimat Kaschmar aufgegeben haben, ist die Beurteilung als Heimat f\u00fcr Sie nicht anwendbar, au\u00dfer Sie gehen noch einmal zur\u00fcck, um dort zu leben und sich nach dieser (neuen) Absicht darin eine Weile aufhalten, und f\u00fcr diesen Ort (Kaschmar) ist (derzeit) nicht die Beurteilung als Heimat f\u00fcr Ihre Kinder g\u00fcltig, sondern die Beurteilung f\u00fcr (Sie) alle ist in dieser Stadt die Beurteilung als dorthin Reisende.<\/p>\n<p><b> 702:<\/b> <i>Jemand hat zwei (Orte als) Heimat, und er betet selbstverst\u00e4ndlich vollst\u00e4ndig und fastet an beiden Orten. Wir bitten h\u00f6flichst um eine Verdeutlichung: M\u00fcssen die Ehefrau und die Kinder, f\u00fcr die er sorgt und um die er sich k\u00fcmmert, ihrem (Familien-) Oberhaupt bei dieser Angelegenheit folgen, oder haben sie hierbei unabh\u00e4ngig von ihm ihre (eigene) Meinung zu bilden?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist f\u00fcr die Ehefrau erlaubt, die neue (zweite) Heimat ihres Ehemannes nicht als Heimat f\u00fcr sich anzunehmen. Aber wenn die Kinder klein sind und nicht unabh\u00e4ngig bei ihren Entscheidungen und (ihrem) Leben sind, oder sie abh\u00e4ngig von den Entscheidungen des Vaters in dieser Angelegenheit sind, dann ist die (neue) Heimat des Vaters auch als Heimat f\u00fcr sie anzunehmen.<\/p>\n<p><b> 703:<\/b> <i>Wenn die Geburtsklinik au\u00dferhalb der Heimat des Vaters ist, so da\u00df es unbedingt notwendig f\u00fcr die Mutter ist, zur Geburt ihres Babys f\u00fcr (einige) Tage zu einem (entfernten) Krankenhaus zu ziehen und anschlie\u00dfend, nachdem sie ihr Kind geboren hat, zur\u00fcckkehrt, was ist dann die Heimat dieses Kindes?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn das Krankenhaus in der Heimat der Eltern, in der sie leben, ist, dann ist derselbe Ort die urspr\u00fcngliche (tats\u00e4chliche) Heimat auch des Kindes. Ansonsten ist es nicht gen\u00fcgend, lediglich an einem Ort geboren zu sein, damit dieser Ort eine Heimat f\u00fcr das (Kind) wird, sondern dessen Heimat ist die Heimat der Eltern, zu der es nach der Geburt zieht und mit seinen Eltern darin lebt.<\/p>\n<p><b> 704:<\/b> <i>Jemand wohnt seit mehreren Jahren in der Stadt Ahwaz, aber er hat diese (Stadt) nicht als zweite Heimat f\u00fcr sich angenommen. Wie ist sein rituelles Gebet und Fasten darin zu beurteilen, wenn er diese Stadt f\u00fcr mehr oder weniger als die religionsgesetzliche Entfernung verl\u00e4\u00dft und anschlie\u00dfend ein zweites Mal dahin zur\u00fcckkehrt?<\/i><\/p>\n<p>A: Nach der Absicht zum Aufenthalt in Ahwaz, und wenn das Urteil zum vollst\u00e4ndigen (Beten) mit der Verrichtung mindestens eines einzigen vierteiligen rituellen Gebets darin Anwendung findet, und wenn man sich nicht bis zu der religionsgesetzlichen Entfernung entfernt, dann betet man darin vollst\u00e4ndig und fastet. Und wenn man sich bis zu der (religionsgesetzlichen) Entfernung oder mehr entfernt, dann ist das Urteil f\u00fcr ihn darin (bei der R\u00fcckkehr wie) das Urteil f\u00fcr die allgemeinen Reisenden.<\/p>\n<p><b> 705:<\/b><i> Ich bin ein Iraker und will meine Heimat, den Irak, aufgeben. Habe ich dann Iran (wo ich lebe) als ganzes als Heimat f\u00fcr mich anzunehmen, oder (nur) das Gebiet, in dem ich wohne, oder ist es unbedingt notwendig f\u00fcr mich, ein Haus zu kaufen, damit ich eine Heimat f\u00fcr mich annehmen kann?<\/i><\/p>\n<p>A: Eine neue Heimat setzt die Absicht voraus, in einer bestimmten festgelegten Stadt beheimatet zu sein und darin eine Weile zu wohnen, so da\u00df man gem\u00e4\u00df dem (orts\u00fcblichen) Brauch (gesellschaftlich) als ein Einheimischer angesehen wird. Aber ein Haus oder etwas anderes zu besitzen ist keine Voraussetzung.<\/p>\n<p><b> 706:<\/b> <i>Wenn man vor der religi\u00f6sen Reife von seinem Geburtsort in eine andere Stadt auswandert und \u00fcber die Angelegenheit zum Aufgeben der Heimat unwissend ist und jetzt das Alter der religi\u00f6sen Verpflichtung erreicht hat, was ist dann seine Aufgabe bei seinem rituellen Gebet und Fasten dort (in der urspr\u00fcnglichen Heimat)?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn man dem Vater folgend aus seinem Geburtsort ausgewandert ist und sein Vater nicht die Absicht hatte, dahin zur\u00fcckzukehren, um dort zu leben, dann wird f\u00fcr ihn an diesem Ort nicht das Urteil zur Heimat angewandt.<\/p>\n<p><b> 707:<\/b> <i>Wenn ein Mann eine Heimat hat, aber derzeit nicht darin wohnt, jedoch manchmal mit seiner Ehefrau dahin geht, betet dann seine Ehefrau darin vollst\u00e4ndig, wie er betet? Und wenn sie alleine zu diesem Ort geht, wie ist ihr rituelles Gebet (dann) zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Lediglich, da\u00df dieser Ort eine Heimat f\u00fcr den Ehemann ist, gen\u00fcgt nicht daf\u00fcr, da\u00df dieser (Ort auch) eine Heimat f\u00fcr seine Ehefrau wird, um bei ihr das Urteil zur Heimat darin anzuwenden.<\/p>\n<p><b> 708:<\/b> <i>Ist der Arbeitsort als Heimat zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: Sich an einem Ort einer Arbeit zu widmen gen\u00fcgt nicht, damit dieser (Ort) eine Heimat f\u00fcr einen wird. Aber wenn man mindestens ein Mal alle zehn Tage von seiner Wohnung zu dem Arbeitsort, welcher das (Entfernungs-) Ma\u00df der (religionsgesetzliche) Entfernung von seinem Wohnort entfernt ist, pendelt, dann wird bei ihm am Arbeitsort das Urteil zur Heimat bez\u00fcglich des vollst\u00e4ndigen rituellen Gebets und der G\u00fcltigkeit des Fastens angewandt.<\/p>\n<p><b> 709:<\/b> <i>Was ist gemeint mit dem Aufgeben der Heimat einer Person? Und ist bereits die Heirat einer Frau und das Mitgehen dorthin, wohin ihr Ehemann m\u00f6chte, ein Aufgeben (der eigenen Heimat)?<\/i><\/p>\n<p>A: Damit ist gemeint, von der Heimat wegzugehen auf der Basis, nicht dahin (dauerhaft) zur\u00fcckzukehren, um darin zu wohnen. Und lediglich an einen anderen Ort zum Haus des Ehemannes zu ziehen, bewirkt (noch) nicht das Aufgeben ihrer urspr\u00fcnglichen Heimat.<\/p>\n<p><b> 710:<\/b> <i>Wir bitten um die Verdeutlichung Ihrer Beurteilung \u00fcber die Angelegenheit der urspr\u00fcnglichen und der zweiten Heimat.<\/i><\/p>\n<p>A: Die urspr\u00fcngliche Heimat: Dies ist der Ort, in dem der Mensch geboren ist, darin eine Weile geblieben, aufgewachsen und gro\u00df geworden ist.<\/p>\n<p>Die zweite Heimat: Dies ist der Ort, den der religi\u00f6s Erwachsene als seine dauernde Wohnst\u00e4tte gew\u00e4hlt hat, auch wenn (nur) f\u00fcr mehrere Monate in jedem Jahr.<\/p>\n<p><b> 711:<\/b> <i>Meine Eltern sind von den Einheimischen der Stadt Saveh, und beide sind in jungen Jahren nach Teheran gekommen und haben dort gewohnt. Nach der Heirat sind sie in die Stadt Tschalus gezogen und haben darin gewohnt, weil dies der Arbeitsort meines Vaters war. Wie habe ich daraufhin zur Zeit in Teheran und Saveh zu beten, unter Ber\u00fccksichtigung, da\u00df ich in Teheran geboren bin, aber mich dort niemals aufgehalten habe?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn Sie nach der Geburt in Teheran darin nicht gro\u00df geworden und aufgewachsen sind, dann ist Teheran nicht als urspr\u00fcngliche (tats\u00e4chliche) Heimat f\u00fcr Sie anzusehen. Und wenn Sie daraufhin weder Teheran noch Saveh als Heimat angenommen haben, ist dann das Urteil zur Heimat darin f\u00fcr Sie nicht anwendbar.<\/p>\n<p><b> 712:<\/b> <i>Was meinen Sie \u00fcber jemanden, der seine Heimat nicht aufgegeben hat und sich zur Zeit seit sechs Jahren in einer anderen Stadt aufh\u00e4lt. Betet er in der Zeit, in der er in seine Heimat zur\u00fcckkehrt, vollst\u00e4ndig oder verk\u00fcrzt? Es ist zu ber\u00fccksichtigen, da\u00df er zu denen geh\u00f6rt, die bei der Nachahmung des dahingeschiedenen Imam (Khomeini), q.s., geblieben sind.<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn man seine vorherige Heimat nicht aufgegeben hat, dann ist das Urteil zur Heimat in dessen (urspr\u00fcnglichen) Zustand verblieben, und man betet dort vollst\u00e4ndig, und sein Fasten ist g\u00fcltig.<\/p>\n<p><b> 713:<\/b> <i>Ein Universit\u00e4tsstudent hat f\u00fcr das Studium an der Universit\u00e4t der Stadt Tabriz f\u00fcr vier Jahre dort ein Haus gemietet, und er beabsichtigt au\u00dferdem, dauerhaft in Tabriz zu bleiben, wenn dies m\u00f6glich ist. Und zur Zeit und in den Tagen des gesegneten Monats Ramadan pendelt er manchmal zu seiner urspr\u00fcnglichen Heimat. Werden dann beide (Orte) als Heimat f\u00fcr ihn gez\u00e4hlt?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn man zur Zeit nicht unbedingt vorhat, den Studienort als Heimat anzunehmen, dann ist das Urteil zur Heimat an diesem Ort bei ihm nicht anzuwenden. Aber seine urspr\u00fcngliche Heimat verbleibt beim Urteil als Heimat f\u00fcr ihn, sofern man diese (Heimat) nicht aufgegeben hat.<\/p>\n<p><b> 714:<\/b> <i>Ich bin in der Stadt Kermanschahr geboren, und seit sechs Jahren wohne ich in der Stadt Teheran. Aber ich habe meine urspr\u00fcngliche Heimat nicht aufgegeben. Und ich habe beabsichtigt, auch Teheran als Heimat anzunehmen. Wenn wir jedes Jahr oder alle zwei Jahre innerhalb Teherans von einem Gebiet zum anderen umziehen, wie ist (dann) mein rituelles Gebet und Fasten darin zu beurteilen? Und wenn wir in dem neuen Gebiet &#8211; innerhalb Teherans &#8211; (bereits) f\u00fcr mehr als sechs Monate wohnen, wird (dann) bei uns das Urteil zur Heimat angewandt? Wie hat unser rituelles Gebet und Fasten zu sein, wenn wir den ganzen Tag zu verschiedenen Orten in Teheran gehen und zur\u00fcckkehren?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn Sie beabsichtigt haben, das jetzige Teheran oder einen Stadtteil davon als Heimat anzunehmen, dann ist es als Ganzes Ihre Heimat, und es wird bei Ihnen in allen Stadtgebieten des jetzigen Teherans das Urteil zur Heimat bez\u00fcglich der Vollst\u00e4ndigkeit des rituellen Gebets und der G\u00fcltigkeit des Fastens angewandt. Und f\u00fcr Ihr Pendeln innerhalb des jetzigen Teherans wird das Urteil f\u00fcr Reisen nicht angewandt.<\/p>\n<p><b> 715:<\/b> <i>Jemand geh\u00f6rt zu den Einheimischen eines Dorfes, und sein Arbeitsort und seine Wohnung sind zur Zeit in Teheran. Seine Eltern leben auf dem Dorf und haben dort Eigentum und Wasser, und er geht dorthin, um sie zu besuchen und ihnen zu helfen, aber er m\u00f6chte grunds\u00e4tzlich nicht zum Wohnen dorthin zur\u00fcckkehren. Wie ist sein Fasten und rituelles Gebet darin, unter Ber\u00fccksichtigung, da\u00df dies sein Geburtsort ist?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn man nicht beabsichtigt, an diesen Ort zum Wohnen und Leben zur\u00fcckzukehren, dann wird bei einem dort nicht das Urteil zur Heimat angewandt.<\/p>\n<p><b> 716:<\/b> <i>Wird der Geburtsort als Heimat angenommen, auch wenn man nicht darin wohnt?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn man in diesem Ort eine Weile geblieben und darin aufgewachsen und gro\u00df geworden ist, wird bei ihm das Urteil zur Heimat angewandt, sofern man diese (Heimat) nicht aufgegeben hat, ansonsten (ist das) nicht (g\u00fcltig).<\/p>\n<p><b> 717:<\/b> <i>Wie ist das rituelle Gebet und das Fasten desjenigen zu beurteilen, der sich f\u00fcr viele Jahre &#8211; 9 Jahre &#8211; in einem Land, welches nicht seine Heimat ist, aufh\u00e4lt, und es ihm zur Zeit verboten ist, in seine Heimat zur\u00fcckzukehren, aber er davon ausgeht, eines Tages dahin zur\u00fcckzukehren?<\/i><\/p>\n<p>A: Das Urteil bez\u00fcglich seines rituellen Gebets und Fastens im derzeit von ihm bewohnten Land ist das Urteil f\u00fcr allgemeine Reisende.<\/p>\n<p><b> 718:<\/b> <i>Ich habe sechs Jahre meines Lebens in einem Dorf verbracht und acht Jahre in einer Stadt und bin zur Zeit nach Maschhad zum Studium gekommen. Wie ist mein rituelles Gebet und Fasten in jedem dieser Orte zu beurteilen?<\/i><\/p>\n<p>A: In Ihrem Dorf, welches Ihr Geburtsort ist, wird bei Ihnen im Hinblick auf Ihr rituelles Gebet und Fasten darin, das Urteil zur Heimat angewandt, solange Sie es nicht aufgegeben haben. Aber in Maschhad wird bei Ihnen das Urteil f\u00fcr Reisende angewandt, solange Sie nicht beabsichtigen, diesen (Ort) als Heimat anzunehmen. Und in der Stadt, in der Sie mehrere Jahre gewohnt haben, wird bei Ihnen das Urteil zur Heimat angewandt, sofern Sie diese als Heimat angenommen haben, und diese (anschlie\u00dfend) nicht aufgegeben haben. Ansonsten w\u00e4re das Urteil f\u00fcr Sie darin das Urteil f\u00fcr Reisende.<\/p>\n<p><b>Abh\u00e4ngigkeit der Ehefrau (bzgl. Reisen)<\/b><\/p>\n<p><b> 719:<\/b> <i>Ist die Ehefrau im Hinblick auf die Heimat und den Aufenthalt vom Ehemann abh\u00e4ngig ?<\/i><\/p>\n<p>A: Allein die Heirat bewirkt nicht die zwangsl\u00e4ufige Abh\u00e4ngigkeit. So ist es f\u00fcr die Ehefrau m\u00f6glich, den Ehemann bei der Wahl der Heimat oder bei der Absicht eines (entsprechenden) Aufenthalts nicht zu folgen. Wenn die Ehefrau nicht unabh\u00e4ngig in ihrer Willensbildung und (ihrem) Leben ist, sondern bei der Annahme und dem Aufgeben einer Heimat dem Willen ihres Ehemannes unterliegt, ist die Absicht ihres Ehemannes hierbei (f\u00fcr sie) ausreichend: So wird die Stadt, in die ihr Ehemann mit ihr zum st\u00e4ndigen Leben darin umgezogen ist, mit der Absicht, es als Heimat anzunehmen, auch Heimat f\u00fcr sie. Auch wird das Aufgeben ihrer Heimat durch den Ehemann mit dem Verlassen (des Ortes) zu einem anderen Ort auch f\u00fcr sie zum Aufgeben ihrer Heimat. Und bei dem zehn (-t\u00e4gigen) Aufenthalt w\u00e4hrend des Reisens gen\u00fcgt es f\u00fcr ihren (eigenen) Aufenthalt, die Absicht des Ehemannes zu kennen, wobei angenommen wird, da\u00df sie dem Willen ihres Ehemannes unterliegt und sogar auch dann, sofern sie gezwungen ist, ihren Ehemann bei seinem Aufenthalt dort zu begleiten.<\/p>\n<p><b> 720:<\/b> <i>Folgt die Ehefrau ihrem Ehemann bei den Angelegenheiten des rituellen Gebets eines Reisenden im Fall der Verlobung?<\/i><\/p>\n<p>A: Aus der Ehebeziehung ergibt sich nicht die Abh\u00e4ngigkeit der Ehefrau vom Ehemann bei der Reise- oder Aufenthaltsabsicht und (ebenso) bei dem Aufgeben oder der Annahme einer Heimat, sondern sie ist hierbei unabh\u00e4ngig.<\/p>\n<p><b> 721:<\/b> <i>Ein junger Mann hat eine Frau aus einer anderen Stadt geheiratet. Wenn diese Frau (zu Besuch) in ihr Elternhaus geht, hat ihr rituelles Gebet dann verk\u00fcrzt oder vollst\u00e4ndig zu sein?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn sie ihre urspr\u00fcngliche Heimat nicht aufgegeben hat, dann ist ihr rituelles Gebet darin vollst\u00e4ndig (zu verrichten).<\/p>\n<p>722: &#8230;<\/p>\n<p><b>Urteile zu Gro\u00dfst\u00e4dten<\/b><\/p>\n<p><b> 723:<\/b> <i>Was ist die Meinung Eurer Eminenz bez\u00fcglich der Gro\u00dfst\u00e4dte, im ma\u00dfgeblichen Zusammenhang zur Annahme der Heimat oder die zehn (Tage) Aufenthalt darin?<\/i><\/p>\n<p>A: Bez\u00fcglich der Urteile f\u00fcr Reisende, hinsichtlich der Absicht zur Annahme der Heimat, oder hinsichtlich der Absicht zu zehn (Tagen) Aufenthalt gibt es keinen Unterschied zwischen der Gro\u00dfstadt und den \u00fcblichen St\u00e4dten. Vielmehr wird bei der Absicht zur Annahme der Heimat in einer Gro\u00dfstadt ohne die Festlegung auf einen bestimmten Stadtteil und beim (anschlie\u00dfenden) Verbleiben in dieser Stadt f\u00fcr eine Weile (auch) hierf\u00fcr das Urteil zur Heimat angewandt. Und auch wenn man die zehn (Tage) Aufenthalt in einer \u00e4hnlichen Stadt beabsichtigt hat, ohne zu beabsichtigen, in einem bestimmten Stadtteil davon (zu verbleiben), wird bei ihm das Urteil der Vollst\u00e4ndigkeit des rituellen Gebets und Fastens angewandt.<\/p>\n<p>724: &#8230;<\/p>\n<p><b>F\u00fcr das rituelle Gebet (jemanden) zu beauftragen<\/b><\/p>\n<p><b> 725:<\/b> <i>Ich bin nicht f\u00e4hig, das rituelle Gebet zu verrichten. Ist es mir dann erlaubt, da\u00df eine andere Person in Vertretung f\u00fcr mich betet? Und gibt es einen Unterschied beim Vertreter bez\u00fcglich der Forderung oder Unterlassung einer Entlohnung?<\/i><\/p>\n<p>A: Jeder religi\u00f6s Erwachsene ist religionsgesetzlich verpflichtet, so lange er lebt, sein rituelles Pflichtgebet selber zu verrichten. Und das rituelle Gebet eines Vertreters f\u00fcr ihn ist nicht hinreichend, ohne Unterschied, ob es mit oder ohne Entlohnung erfolgt.<\/p>\n<p>726: &#8230;<\/p>\n<p><b>Naturph\u00e4nomen-Gebet<\/b><\/p>\n<p><b> 727:<\/b> <i>Was ist das Naturph\u00e4nomen-Gebet , und was ist der Grund f\u00fcr die diesbez\u00fcgliche religionsgesetzliche Verpflichtung?<\/i><\/p>\n<p>A: Es besteht aus zwei Gebetsabschnitten , mit (jeweils) f\u00fcnf Verneigungen und zwei Niederwerfungen in jedem Gebetsabschnitt davon. Und ihre religionsgesetzliche Verpflichtung wird durch die Sonnen- und Mondfinsternis hervorgerufen, selbst wenn diese (nur) teilweise (partiell) eintreten, sowie Erdbeben und jedes (andere) Zeichen, welches die meisten Menschen ver\u00e4ngstigt, wie beispielsweise au\u00dfergew\u00f6hnlicher, schwarzer, roter oder gelber Wind, starke Dunkelheit, Lawinen, erschreckender Donner (Schrei) und manche im Himmel erscheinende Lichter. (Allerdings) ist das, was nicht ver\u00e4ngstigend ist, oder (nur) wenige Menschen ver\u00e4ngstigt, nicht ma\u00dfgebend (f\u00fcr ein solches Gebet), bis auf die beiden Finsternisse (von Sonne und Mond) und Erdbeben.<\/p>\n<p><b> 728:<\/b> <i>Wie wird das Naturph\u00e4nomen-Gebet gebetet?<\/i><\/p>\n<p>A: Es gibt verschiedene Arten f\u00fcr die Form der Verrichtung.<\/p>\n<p>Die erste Art: Man verliest im Anschlu\u00df an die (gefa\u00dfte) Absicht (zu diesem Gebet) und (im Anschlu\u00df an) die Er\u00f6ffnungspreisung die (Sure) Al-Hamd und eine (weitere) Sure, dann verneigt man sich und richtet anschlie\u00dfend seinen Oberk\u00f6rper von der Verneigung auf und verliest (wiederum) Al-Hamd und eine Sure, danach verneigt man sich (erneut) und richtet anschlie\u00dfend seinen Oberk\u00f6rper von der Verneigung auf, liest dann (wiederum) Al-Hamd und eine Sure, dann verneigt man sich und hebt seinen Oberk\u00f6rper und verliest anschlie\u00dfend (Al-Hamd und eine Sure) usw., bis man in diesem (ersten) Gebetsabschnitt (insgesamt) f\u00fcnf Verneigungen vollendet hat, und vor jeder Verneigung hierbei (die Sure) Al-Hamd und eine (weitere) Sure verlesen hat. Daraufhin wirft man sich nieder zur Niederwerfung und verrichtet die beiden Niederwerfungen. Dann steht man auf und verrichtet den zweiten Gebetsabschnitt genauso wie den ersten Gebetsabschnitt bis zur Vollendung der beiden Niederwerfungen. Und anschlie\u00dfend f\u00fchrt man die Bekenntnisverlesung und den Abschlu\u00dfgru\u00df durch.<\/p>\n<p>Die zweite Art: Im Anschlu\u00df an die (gefa\u00dfte) Absicht und die Er\u00f6ffnungspreisung verliest man (die Sure) Al-Hamd und einen Vers von einer (weiteren) Sure, verneigt sich daraufhin und richtet anschlie\u00dfend seinen Oberk\u00f6rper auf und verliest den n\u00e4chsten Vers von dieser Sure. Dann verneigt man sich (erneut), richtet anschlie\u00dfend seinen Oberk\u00f6rper auf und verliest daraufhin einen weiteren Vers von der selben Sure usw. bis zur f\u00fcnften Verneigung, so da\u00df man die Sure, deren Verse man verlesen hat, vor der letzten Verneigung vollendet hat (vollst\u00e4ndig zu Ende gelesen hat), und dann verneigt man sich zur f\u00fcnften (Verneigung). Daraufhin (nach der R\u00fcckkehr zum Stehen) wirft man sich zu den beiden Niederwerfungen nieder, steht anschlie\u00dfend auf, verliest Al-Hamd und einen Vers von einer Sure und verneigt sich dann (erneut), und man verf\u00e4hrt weiterhin so, wie man es im ersten Gebetsabschnitt durchgef\u00fchrt hat, bis man die Bekenntnisverlesung und den Abschlu\u00dfgru\u00df durchgef\u00fchrt hat. Wenn man sich (also) in jeder Verneigung mit einem Vers von einer Sure begn\u00fcgen will, hat man (die Sure) Al-Hamd nicht mehr als einmal am Anfang des Gebetsabschnitts zu verlesen.<\/p>\n<p>Die dritte Art: Man verrichtet einen der beiden Gebetsabschnitte nach einer der oben erw\u00e4hnten Arten und den anderen Gebetsabschnitt nach der anderen Art.<\/p>\n<p>Die vierte Art: Man vollendet die Sure, von der man einen Vers verlesen hat, (bereits) im beispielsweise ersten, zweiten, dritten oder vierten Stehen . Dann mu\u00df man nach dem Aufrichten des Oberk\u00f6rpers von seiner Verneigung beim anschlie\u00dfenden Stehen (die Sure) Al-Hamd wiederholen und verliest danach eine Sure oder einen Vers einer Sure, so lange man sich vor dem f\u00fcnften Stehen befindet. Und wenn man sich vor dem f\u00fcnften Stehen mit einem Vers einer Sure begn\u00fcgt, mu\u00df man diese Sure bis zur f\u00fcnften Verneigung vollenden (zu Ende lesen).<\/p>\n<p><b> 729:<\/b> <i>Ist die Verpflichtung zum Naturph\u00e4nomen-Gebet nur f\u00fcr diejenigen bestimmt, die am Ort des Zeichens (Ereignisses) sind, oder betrifft es jeden religi\u00f6s Erwachsenen , der das erfahren hat, selbst wenn er nicht am Ort des Zeichens (Ereignisses) ist?<\/i><\/p>\n<p>A: Diese Verpflichtung (zum Naturph\u00e4nomen-Gebet) ist begrenzt auf diejenigen, die am Ort des Naturph\u00e4nomens (Zeichens) sind, und diesem folgt (auch) derjenige, der in einem mit dem Ort des Naturph\u00e4nomens derart verbundenen Ort ist, da\u00df dieser mit ihm als ein (gemeinsamer) Ort gez\u00e4hlt wird.<\/p>\n<p><b> 730:<\/b> <i>Wenn jemand w\u00e4hrend eines Erdbebenereignisses ohnm\u00e4chtig war und nach diesem Ereignis von seiner Ohnmacht aufwacht, mu\u00df er dann das Naturph\u00e4nomen-Gebet durchf\u00fchren?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn man unmittelbar nach dem Erdbebenereignis aufwacht und \u00fcber dieses (vorgefallene) Geschehen Kenntnis erh\u00e4lt, dann mu\u00df man das Naturph\u00e4nomen-Gebet durchf\u00fchren, ansonsten nicht.<\/p>\n<p><b> 731:<\/b> <i>Nach dem Ereignis des Erdbebens in einem Gebiet werden meistens nach einer kurzen Weile Dutzende von leichten Nachbeben und Erdersch\u00fctterungen in diesem Gebiet festgestellt. Was ist das Urteil im Hinblick auf das Naturph\u00e4nomen-Gebet in solchen F\u00e4llen?<\/i><\/p>\n<p>A: F\u00fcr jedes Erdbeben, welches eigenst\u00e4ndig ist, unabh\u00e4ngig davon, ob stark oder schwach, ist ein eigenes Naturph\u00e4nomen-Gebet (zu verrichten).<\/p>\n<p><b> 732:<\/b> <i>M\u00fcssen wir in dem Fall das Naturph\u00e4nomen-Gebet durchf\u00fchren, in dem das seismologische Institut das Ereignis mehrerer leichter Erdersch\u00fctterungen und deren Zahl f\u00fcr das Gebiet ver\u00f6ffentlicht, in dem wir wohnen, wir aber dieses eigentlich nicht gesp\u00fcrt haben?<\/i><\/p>\n<p>A: Wenn Sie dieses nicht w\u00e4hrend des Ereignisses des Erdbebens oder in der unmittelbar anschlie\u00dfenden Zeit gesp\u00fcrt haben, dann sind Sie nicht verpflichtet, dieses rituelle Gebet durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p><b>Freiwillige rituelle Gebete<\/b><\/p>\n<p><b> 733:<\/b> <i>M\u00fcssen die freiwilligen rituellen Gebete stimmhaft oder stimmlos verlesen werden?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist empfohlen , die freiwilligen rituellen Gebete des Tages stimmlos und die n\u00e4chtlichen freiwilligen rituellen Gebete stimmhaft zu verlesen.<\/p>\n<p><b> 734:<\/b> <i>Ist es erlaubt, das freiwillige rituelle Nachmitternachtsgebet , welches (\u00fcblicherweise) jeweils in Zweiergebetsabschnitten gebetet wird, in Form von zwei Vierergebeten und einem Zweiergebet und dem Einzelabschnitts-Gebet zu beten?<\/i><\/p>\n<p>A: Das freiwillige rituelle Nachmitternachtsgebet ist nicht g\u00fcltig in einer Gebetsform mit vier (Gebetsabschnitten).<\/p>\n<p><b> 735:<\/b> <i>Wenn wir das Nachmitternachtsgebet beten, mu\u00df dann keiner wissen, da\u00df wir das Nachmitternachtsgebet gebetet haben, und m\u00fcssen wir in der Dunkelheit beten?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist keine Voraussetzung, dieses (Gebet) in der Dunkelheit zu verrichten oder es vor anderen zu verheimlichen. Allerdings ist es nicht erlaubt, damit anzugeben .<\/p>\n<p><b> 736:<\/b> <i>Erfolgt die Verrichtung der freiwilligen rituellen Gebete zum Mittags- und Nachmittagsgebet nach der Verrichtung der rituellen Mittags- und Nachmittagsgebete und in der Zeit der freiwilligen rituellen Gebete mit der Absicht des Nachholens (des freiwilligen rituellen Gebets) oder mit einer anderen Absicht?<\/i><\/p>\n<p>A: Als Vorsichtsma\u00dfnahme ist dieses (freiwillige rituelle Gebet) dann als Ann\u00e4herung zu Allah, dem Erhabenen, zu verrichten, ohne die Absicht der (regul\u00e4ren) Verrichtung oder des Nachholens .<\/p>\n<p>737: &#8230;<\/p>\n<p><b> 738:<\/b> <i>Wir bitten um die detaillierte Erl\u00e4uterung der Durchf\u00fchrungsweise des Nachmitternachtsgebets ?<\/i><\/p>\n<p>A: Das Nachmitternachtsgebet besteht aus elf Gebetsabschnitten , acht Gebetsabschnitte hiervon, die (jeweils) paarweise gebetet werden, wird der Name Nachmitternachtsgebet zugeordnet und zwei anschlie\u00dfende Gebetsabschnitte (hei\u00dfen) &#8222;das Paar&#8220; . Und sie werden (alle) wie das Morgengebet gebetet. Der letzte von den (elf) Gebetsabschnitten (hei\u00dft) &#8222;(Einzel-) Gebetsabschnitt&#8220; . Es ist empfohlen, bei ihrem Verzweiflungsbittgebet um Vergebung und f\u00fcr die Gl\u00e4ubigen zu bitten und um die (Erf\u00fcllung der) Bed\u00fcrfnisse durch Allah, dem Wohlt\u00e4tigen , zu beten gem\u00e4\u00df der in Bittgebetsb\u00fcchern erw\u00e4hnten Ordnung.<\/p>\n<p><b> 739:<\/b> <i>Wie ist die Form des Nachmitternachtsgebets, das hei\u00dft, wie ist die verpflichtende Weise f\u00fcr die Suren, Vergebungsbitten und Bittgebete .<\/i><\/p>\n<p>A: Dem Nachmitternachtsgebet ist keine (bestimmte) Sure, Vergebungsbitte oder Bittgebet zugeordnet als (unbedingter) Teil des rituellen Gebets oder als religi\u00f6se Verpflichtung. Sondern es gen\u00fcgt, in jedem Gebetsabschnitt nach der Absicht und der Er\u00f6ffnungspreisung (die Sure) Al-Hamd zu verlesen sowie die Verneigung , die Niederwerfung , die Lobpreisung , die Bekenntnisverlesung und der Abschlu\u00dfgru\u00df darin.<\/p>\n<p><b>Verschiedenes zum rituellen Gebet<\/b><\/p>\n<p><b> 740:<\/b> <i>Wie ist die Vorgehensweise, in der es erlaubt ist, Familienangeh\u00f6rige zum Morgengebet zu wecken?<\/i><\/p>\n<p>A: Es gibt (hierbei) keine Sonderregelungen f\u00fcr die Familienangeh\u00f6rigen.<\/p>\n<p><b> 741:<\/b> <i>Wie ist das rituelle Gebet und das Fasten derjenigen zu beurteilen, die verschiedenen Richtungen angeh\u00f6ren und voneinander begehren, neiden und grundlos miteinander verfeindet sind?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist f\u00fcr den religi\u00f6s Erwachsenen nicht erlaubt, Neid, Ha\u00df und Feindschaft gegen\u00fcber den anderen zu \u00e4u\u00dfern, aber es bewirkt nicht die Ung\u00fcltigkeit des rituellen Gebets und Fastens .<\/p>\n<p>742: &#8230;<\/p>\n<p><b> 743:<\/b> <i>In welchem Alter m\u00fcssen der Vater und die Mutter ihren Kindern die religionsgesetzlichen Urteile und Gottesdienste beibringen?<\/i><\/p>\n<p>A: Es ist den Erziehungsverantwortlichen empfohlen, ihnen die religionsgesetzlichen Urteile und Gottesdienste ab ihrer Erreichung des Alters zur Unterscheidungsf\u00e4higkeit beizubringen.<\/p>\n<p>744: &#8230;<\/p>\n<p><b> 745:<\/b> <i>Ist mit der Aussage &#8222;Wahrlich, der Weintrinker ist 40 Tage lang ohne Gebet und ohne Fasten&#8220; gemeint, da\u00df man w\u00e4hrend diesen Zeitraums nicht beten mu\u00df, und man dann nachholt, was man vers\u00e4umt hat, oder ist damit die Durchf\u00fchrung der (regul\u00e4ren) Verrichtung und (zus\u00e4tzliches) Nachholen gemeint, oder ist man nicht zum Nachholen verpflichtet, sondern gen\u00fcgt es (regul\u00e4r) zu verrichten, aber seine Belohnung wird weniger als das anderer ritueller Gebete ?<\/i><\/p>\n<p>A: Gemeint ist, da\u00df das Weintrinken ein Hindernis f\u00fcr die Akzeptanz des rituellen Gebets und des Fastens ist, nicht (aber), da\u00df die religi\u00f6se Verpflichtung zum rituellen Gebet und Fasten f\u00fcr ihn entf\u00e4llt.<\/p>\n<p><b> 746:<\/b> <i>Was ist meine religionsgesetzliche Aufgabe, wenn ich jemanden sehe, der manche Gebetshandlungen falsch ausf\u00fchrt?<\/i><\/p>\n<p>A: In dieser Hinsicht obliegt Ihnen nichts, au\u00dfer der Fehler ist aus dessen Unwissenheit \u00fcber das (entsprechende) Urteil entstanden, dann ist als Vorsichtsma\u00dfnahme dieser anzuleiten.<\/p>\n<p><b> 747:<\/b> <i>Was ist Ihre verehrte Meinung zum gegenseitigen H\u00e4ndesch\u00fctteln der Betenden unmittelbar nach deren Beendigung des rituellen Gebets ? Erw\u00e4hnenswert ist, da\u00df einige geehrte (islamische) Wissenschaftler gesagt haben, da\u00df nichts \u00fcber dieses Thema von den unfehlbaren Imamen, Allahs Lob und Frieden sei mit ihnen, erw\u00e4hnt wurde, und es dann keinen Grund zur Ausf\u00fchrung des H\u00e4ndesch\u00fcttelns gebe. Aber gleichzeitig finden wir, da\u00df das H\u00e4ndesch\u00fctteln die Freundschaftsverbindungen und die Vertrautheit zwischen den Betenden vermehrt.<\/i><\/p>\n<p>A: Es bestehen keine Bedenken bez\u00fcglich des H\u00e4ndesch\u00fcttelns nach dem Abschlu\u00dfgru\u00df und der Beendigung des rituellen Gebets . Und im allgemeinen ist das H\u00e4ndesch\u00fctteln der Gl\u00e4ubigen empfohlen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wichtigkeit und Bedingungen des rituellen Gebets 351: Wie ist derjenige, der das rituelle Gebet absichtlich unterl\u00e4\u00dft bzw. mi\u00dfachtet, zu beurteilen?<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"class_list":["post-910","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/910","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=910"}],"version-history":[{"count":1,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/910\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":911,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/910\/revisions\/911"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=910"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}