{"id":921,"date":"2022-10-20T12:53:55","date_gmt":"2022-10-20T10:53:55","guid":{"rendered":"http:\/\/khamenei.de\/wordpress\/?page_id=921"},"modified":"2024-01-31T17:19:24","modified_gmt":"2024-01-31T16:19:24","slug":"gebieten-des-guten-und-verwehren-des-schlechten","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/rechtsfragen\/gebieten-des-guten-und-verwehren-des-schlechten\/","title":{"rendered":"Gebieten des Guten und Verwehren des Schlechten"},"content":{"rendered":"<p align=\"left\"><a name=\"Voraussetzungen\"><\/a><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">Voraussetzungen zur Verpflichtung diesbez\u00fcglich<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 1079:<\/b> <i>Wie ist das Gebieten des Guten und Verwehren des Schlechten zu beurteilen, wenn dies zur Beeintr\u00e4chtigung der W\u00fcrde des Unterlassers des Guten und des schlecht Handelnden und zur \u00f6ffentlichen Herabsetzung seines gesellschaftlichen Ranges f\u00fchrt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Wenn man bei dem Gebieten und Verwehren deren Voraussetzungen und den Anstand ber\u00fccksichtigt sowie deren Grenzen nicht \u00fcberschreitet, dann obliegt einem nichts (weiteres) dabei.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 1080:<\/b> <i>Unter der Ber\u00fccksichtigung, da\u00df die Pflicht der Menschen beim Gebieten des Guten und Verwehren des Schlechten unter der Herrschaft der Islamischen Regierung sich auf das Gebieten und Verwehren mit der Zunge beschr\u00e4nken und da\u00df die anderen Stufen davon den Verantwortlichen zu \u00fcbertragen sind (stellt sich die Frage), ist diese Meinung ein Urteil seitens des Staates oder ein religi\u00f6ses Rechtsurteil ?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es ist ein religi\u00f6ses Rechtsurteil .<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 1081:<\/b> <i>Ist es erlaubt, das Gebieten des Guten und Verwehren des Schlechten zu unternehmen ohne Erlaubnis des (religionsgesetzlich) Regierenden, wenn das Zur\u00fcckhalten des Ausf\u00fchrenden von etwas Schlechtem voraussetzt, ihm auf die Hand zu schlagen oder ihn einzusperren und zu behindern oder \u00fcber sein Verm\u00f6gen zu verf\u00fcgen, selbst mit deren Vernichtung?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Dieses Thema hat verschiedene Aspekte und F\u00e4lle. Und im allgemeinen wird f\u00fcr die Stufen des Gebieten des Guten und des Verwehren des Schlechten nicht die Erlaubnis von jemandem ben\u00f6tigt, sondern alle religi\u00f6s Erwachsenen m\u00fcssen dieses (tun), solange dies nicht die Verf\u00fcgung \u00fcber ein (menschliches) Leben oder (das Verf\u00fcgen) \u00fcber das Verm\u00f6gen des Ausf\u00fchrenden von Schlechtem voraussetzt. Aber in den F\u00e4llen, in denen das Gebieten des Guten und Verwehren des Schlechten von etwas mehr als dem Gebieten und Verwehren mit der Zunge abh\u00e4ngt, ist diese Angelegenheit der Erlaubnis des Regierenden, den eingeteilten Verantwortlichen, den \u00f6rtlichen Polizeikr\u00e4ften und den rechtschaffenen Gerichten zu \u00fcberlassen, wenn dies in einem Land geschieht, in dem es eine islamische Ordnung und Herrschaft gibt, die f\u00fcr diese islamische Pflicht (des Gebieten des Guten und Verwehren des Schlechten bereits) erf\u00fcllt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 1082:<\/b> <i>Wenn das Gebieten und das Verwehren bei den besonders wichtigen Angelegenheiten wie der Bewahrung unantastbaren Lebens eine \u00dcberschreitung (der sonstigen Grenzen) voraussetzt bis hin zum Schlagen (in Notwehr), welches eine Verletzung bewirkt oder manchmal bis schlie\u00dflich zum T\u00f6ten (in Notwehr) f\u00fchrt, ist dann bei \u00e4hnlichen F\u00e4llen auch die Erlaubnis der Regierenden vorauszusetzen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Wenn die Bewahrung unantastbaren Lebens oder die Verhinderung eines Mordfalles den sofortigen und direkten Eingriff voraussetzen, dann ist dies erlaubt, und es ist sogar eine religionsgesetzliche Pflicht, da es als Verteidigung des unantastbaren Lebens zu z\u00e4hlen ist, und dies setzt gewi\u00df nicht die Erlaubnis des Regierenden oder den Erhalt eines Befehls hierzu voraus. Aber wenn die Verteidigung des unantastbaren Lebens die T\u00f6tung des Angreifers voraussetzt, dann gibt es dazu verschiedene F\u00e4lle, die m\u00f6glicherweise unterschiedlich zu beurteilen sind.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 1083:<\/b> <i>Mu\u00df derjenige, der einer anderen Person das Gute gebieten und das Schlechte verwehren m\u00f6chte, die F\u00e4higkeit dazu haben? Und wann mu\u00df er ihm das Gute gebieten und das Schlechte verwehren?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Der Gebietende und Verwehrende mu\u00df \u00fcber das Gute und das Schlechte wissend sein und (auch) wissend dar\u00fcber, da\u00df der Betroffene ebenfalls dar\u00fcber wei\u00df und trotzdem mit Vorsatz und ohne religionsgesetzliche Entschuldigung dem zuwider handelt. Und man mu\u00df das Gebieten und Verwehren unternehmen, sofern man es f\u00fcr wahrscheinlich h\u00e4lt, da\u00df das Gebieten des Guten und das Verwehren des Schlechten Einflu\u00df auf diese Person haben werden und man dabei sicher vor Schaden ist mit der Ber\u00fccksichtigung des Verh\u00e4ltnisses zwischen dem erwarteten Schaden und dem gebotenen Guten oder dem verwehrten Schlechten. Ansonsten ist man dazu nicht verpflichtet.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 1084:<\/b> <i>Wenn der nahe Verwandte von denjenigen ist, die sich unbek\u00fcmmert in S\u00fcnden st\u00fcrzen, was ist dann die religi\u00f6se Verpflichtung bez\u00fcglich der Beziehung zu ihm?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Wenn es wahrscheinlich ist, da\u00df die Unterlassung der Beziehung zu diesem (Verwandten) ihn von der S\u00fcnde abh\u00e4lt, dann mu\u00df man dieses aus Sicht des Gebietens von Gutem und des Verwehrens von Schlechtem tun. Ansonsten ist es nicht erlaubt, die nahe Verwandtschaft zu meiden.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 1085:<\/b> <i>Ist es erlaubt, (das Prinzip) Gutes zu gebieten und Schlechtes zu verwehren zu vernachl\u00e4ssigen, weil man die K\u00fcndigung bei der Arbeit bef\u00fcrchtet, z.B. in den F\u00e4llen, in denen ein Verantwortlicher eines Ausbildungsinstituts, der mit der jungen Generation an der Universit\u00e4t zu tun hat, Taten begeht, die nicht mit dem Religionsgesetz vereinbar sind, oder er an diesem Ort die Atmosph\u00e4re zum Begehen von S\u00fcnden ebnet?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Im allgemeinen ist man nicht verpflichtet, dies zu tun, wenn man bei der Ausf\u00fchrung Gutes zu gebieten und Schlechtes zu verwehren einen Schaden f\u00fcr sich (selbst) bef\u00fcrchtet.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 1086:<\/b> <i>Wenn das Gute unterlassen wurde und das Schlechte in einigen Universit\u00e4tskreisen getan wird und die Voraussetzungen des Gebieten des Guten und des Verwehrens des Schlechten vorhanden sind, der Gebieter und Verwehrer aber ein Lediger, (also) Unverheirateter ist, entf\u00e4llt es deshalb f\u00fcr ihn, das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verwehren?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verwehren ist eine religionsgesetzliche Verpflichtung sowie eine gesellschaftliche und menschliche Pflicht f\u00fcr die allgemeinen religi\u00f6s Erwachsenen , sofern deren Bedingungen und Voraussetzungen erf\u00fcllt sind. Und es hat mit den Zust\u00e4nden des religi\u00f6s Erwachsenen, wie ob man verheiratet oder ledig ist, nichts zu tun. Und es entf\u00e4llt f\u00fcr einen diese religi\u00f6se Verpflichtung nicht, nur weil man ledig ist.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 1087:<\/b> <i>Wenn bei jemandem in Positionen, die Macht mit sich bringen, Anzeichen erkannt werden, die auf dessen S\u00fcnden, (sein) schlechtes Handeln und seine Unwahrhaftigkeit hinweisen, wir aber seinen (gro\u00dfen) Einflu\u00df und (seine) Macht f\u00fcrchten, ist es uns dann erlaubt, das Gebieten des Guten und Verwehren des Schlechten ihm gegen\u00fcber zu vernachl\u00e4ssigen, oder m\u00fcssen wir ihm das Gute gebieten und das Schlechte verwehren, auch mit der Bef\u00fcrchtung des Schadens von ihm (f\u00fcr uns)?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Wenn die Bef\u00fcrchtung des Schadens einem vern\u00fcnftigen Ursprung entstammt, dann ist man dabei nicht verpflichtet, das Gebieten des Guten und Verwehren des Schlechten auszuf\u00fchren, sondern es entf\u00e4llt diese religi\u00f6se Verpflichtung hierf\u00fcr. Aber man soll es nicht vernachl\u00e4ssigen, seinen gl\u00e4ubigen Bruder zu erinnern und zu raten (br\u00fcderlich zu ermahnen) und (man soll nicht) die Pflicht zum Gebieten des Guten und Verwehren des Schlechten unterlassen, lediglich aufgrund der Ber\u00fccksichtigung der Stellung des Gutes Unterlassenden und schlecht Handelnden oder lediglich aufgrund der Wahrscheinlichkeit eines Schadens dadurch.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 1088:<\/b> <i>Es kann bei einigen Angelegenheiten w\u00e4hrend des Gebietens des Guten und Verwehrens des Schlechten vorkommen, da\u00df der S\u00fcndige schlecht \u00fcber den Islam denkt, wenn man ihm das Schlechte verwehrt, und zwar aufgrund seines Unwissens \u00fcber die islamischen Pflichten und Urteile. Und wenn wir ihn sich selbst \u00fcberlassen, dann ebnet er den Boden zur Verderbnis der Atmosph\u00e4re und zum Begehen von S\u00fcnden durch die anderen. Was ist die religi\u00f6se Verpflichtung in einem solchen Fall?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verwehren, unter deren Voraussetzungen, z\u00e4hlt zu den allgemeinen religionsgesetzlichen Verpflichtungen, um die Urteile (Ma\u00dfst\u00e4be) des Islam und die Bewahrung des Wohls der Gesellschaft zu besch\u00fctzen. Und lediglich aus der Einbildung, da\u00df dies bei einigen Personen hervorrufen k\u00f6nnte, Schlechtes \u00fcber den Islam zu denken, folgt nicht die Vernachl\u00e4ssigung einer solchen sehr wichtigen religi\u00f6sen Verpflichtung.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">F. 1089 &#8211; F. 1094: &#8230;<\/span><\/p>\n<p align=\"left\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><a name=\"Vorgehensweise\"><\/a>Vorgehensweise, Gutes zu gebieten und Schlechtes zu verwehren<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 1095:<\/b> <i>Was ist die religi\u00f6se Verpflichtung des Sohnes gegen\u00fcber seinen Eltern oder der Ehefrau gegen\u00fcber ihrem Ehemann, wenn diese sich nicht um die Chums und Zakat k\u00fcmmern, die f\u00fcr ihr Verm\u00f6gen zu entrichten ist? Und ist es ihnen erlaubt, \u00fcber das Verm\u00f6gen, f\u00fcr das keine Chums und Zakat gezahlt wurde, zu verf\u00fcgen, da dies ein Verm\u00f6gen ist, das mit Verbotenem vermischt ist, und zus\u00e4tzlich hierzu die eindeutige (religi\u00f6se) Best\u00e4tigung \u00fcber die Nichtnutzung davon besteht, weil verbotenes Verm\u00f6gen zur Verschmutzung der Seele f\u00fchrt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Wenn die Unterlassung des Guten und das schlechte Handeln der Eltern oder des Ehemannes (von dem Sohn oder der Ehefrau) gesehen werden, dann m\u00fcssen beide das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verwehren ausf\u00fchren, sofern f\u00fcr beide die Voraussetzungen dazu vorhanden sind. Aber es ist zul\u00e4ssig, \u00fcber deren Verm\u00f6gen zu verf\u00fcgen, au\u00dfer sie erhalten die Sicherheit \u00fcber die Existenz der Chums (-Schuld) und der Zakat in dem f\u00fcr sie verf\u00fcgbaren Verm\u00f6gen diesbez\u00fcglich. In einem solchen Fall m\u00fcssen sie vom Verf\u00fcgungsberechtigten der Chums und der Zakat die Erlaubnis einholen im Hinblick auf diesen (unrechtm\u00e4\u00dfigen) Betrag.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 1096:<\/b> <i>Wie ist die Methode, die der Sohn gegen\u00fcber seinen Eltern anwenden soll, die sich nicht um ihre glaubensm\u00e4\u00dfigen religi\u00f6sen Verpflichtungen k\u00fcmmern, weil sie nicht vollst\u00e4ndig daran glauben?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Er mu\u00df ihnen das Gute gebieten und das Schlechte verwehren mit einer sanften Sprache (und) mit der Bewahrung ihrer W\u00fcrde als Eltern.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 1097:<\/b> <i>Mein Bruder ber\u00fccksichtigt die religionsgesetzlichen und moralischen Angelegenheiten nicht, und Ratschl\u00e4ge haben ihn bis jetzt nicht beeinflu\u00dft. Was ist meine Pflicht, wenn ich solche Handlungen von ihm sehe?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Sie m\u00fcssen das Mi\u00dffallen \u00fcber diese Handlungen, die dem Religionsgesetz widersprechen, ausdr\u00fccken und ihn mit irgendeiner br\u00fcderlichen Methode, die Sie f\u00fcr n\u00fctzlich und rechtm\u00e4\u00dfig erachten, daran erinnern. Aber unterbrechen Sie die Verwandtschaftsbeziehung nicht, da dieses nicht erlaubt ist.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 1098:<\/b> <i>Wie ist die Beziehung zu Personen (zu beurteilen), die in der Vergangenheit verbotene Handlungen wie das Weintrinken, durchgef\u00fchrt haben?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Der Ma\u00dfstab ist der jetzige Zustand der Personen. Wenn diese also das, was sie getan haben, bereut haben, dann ist ihr Zustand zur Zeit im Hinblick auf den Umgang mit ihnen der (gleiche) Zustand wie derjenige der \u00fcbrigen Gl\u00e4ubigen. Aber derjenige, der zur Zeit Verbotenes durchf\u00fchrt, mu\u00df hiervon durch das Verwehren des Schlechten abgehalten werden. Und wenn er das Verbotene nur dann unterlassen w\u00fcrde, wenn er gemieden wird, dann mu\u00df er gemieden werden, und die Beziehung mit ihm (mu\u00df) unterbrochen werden.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 1099:<\/b> <i>Unter Ber\u00fccksichtigung der kontinuierlichen Angriffe seitens der westlichen Kultur, die gegen die islamische Moral ist und der Verbreitung einiger unislamischer Angewohnheiten, wie das, was bei einigen M\u00e4nnern an Tragen von goldenen Kreuzen an ihrem Hals zu sehen ist oder das, was zu sehen ist, was einige Damen an Kleidern mit aufsehenerregenden Farben anziehen und manchmal einige M\u00e4nner und Frauen Armreifen, dunkle Brillen und besondere Uhren anziehen, die Aufsehen erregen und als h\u00e4\u00dflich aus dem Blickwinkel des Brauchs (der Sitte) gez\u00e4hlt werden und einige von ihnen auf dieser Handlung bestehen, selbst, nachdem man ihnen das Gute geboten und das Schlechte verwehrt hat, bitten wir von Eurer Eminenz um die Verdeutlichung der Methode, die man gegen\u00fcber solchen Personen anwenden mu\u00df.<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Das Anziehen von Gold und das Tragen davon am Hals ist f\u00fcr M\u00e4nner grunds\u00e4tzlich verboten. Und es ist nicht erlaubt, Kleider anzuziehen, die vom Schnitt (Form) und der Farbe und anderem her als Verbreitung und Nachahmung der offensiven Kultur der Nicht-Muslime gez\u00e4hlt wird. Und es ist auch nicht erlaubt, Armreifen und Brillen in einer Form zu tragen, die als Nachahmung der offensiven Kultur der Feinde des Islam und der (Feinde der) Muslime gez\u00e4hlt wird. Und die Pflicht der anderen gegen\u00fcber diesen Erscheinungen ist, das Schlechte mit der Zunge zu verwehren.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">F. 1100: &#8230;<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 1101:<\/b> <i>Ist es erlaubt, die Begr\u00fc\u00dfung gegen\u00fcber dem schlecht Handelnden als Tadel f\u00fcr ihn nicht zu erwidern?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es ist erlaubt, die Begr\u00fc\u00dfungserwiderung mit der Absicht, das Schlechte zu verwehren, zu unterlassen, sofern dieses gem\u00e4\u00df dem (gesellschaftlichen) Brauch als Verwehren und (damit als) Tadeln des Schlechten gilt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">F. 1102: &#8230;<\/span><\/p>\n<p align=\"left\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><a name=\"Verschiedenes\"><\/a>Verschiedenes<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 1103:<\/b> <i>Vor einiger Zeit hat meine Schwester einen Mann geheiratet, der nicht betet. Und da er st\u00e4ndig bei uns ist, bin ich gezwungen, mich mit ihm zu unterhalten und Umgang mit ihm zu haben. Und ich helfe ihm sogar m\u00f6glicherweise bei einigen Arbeiten, weil er (mich) darum bittet. Und meine Frage ist: Ist es mir religionsgesetzlich erlaubt, mich mit ihm zu unterhalten, mit ihm Umgang zu haben und ihm bei einigen Arbeiten zu helfen? Und was ist meine religi\u00f6se Verpflichtung gegen\u00fcber ihm?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Sie sind hierbei zu nichts verpflichtet, bis auf das st\u00e4ndige Gebieten des Guten und das Verwehren des Schlechten, immer wenn die Voraussetzungen der Verpflichtung vorhanden sind. Und wenn der Umgang mit ihm und die Hilfe f\u00fcr ihn keine Ermutigung f\u00fcr ihn ist, das rituelle Gebet zu unterlassen, dann gibt es keine Bedenken hierbei.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 1104:<\/b> <i>Wenn das Hin- und Hergehen der f\u00fchrenden Geistlichen zum Unterdr\u00fccker und zum Unrechtsherrscher zur Verminderung von deren Unterdr\u00fcckung f\u00fchrt, ist ihnen (den Geistlichen) dies dann erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Wenn es f\u00fcr den Wissenschaftler in solchen F\u00e4llen feststeht, da\u00df seine Verbindung zum Unterdr\u00fccker zur Verhinderung der Unterdr\u00fcckung und zum Verwehren des Schlechten bei ihm f\u00fchrt oder er eine wichtige Angelegenheit sieht, welche die Aufmerksamkeit und das K\u00fcmmern (darum) notwendig macht, dann gibt es dagegen keine Bedenken.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 1105:<\/b> <i>Ich habe vor einigen Jahren geheiratet, und ich habe viel Interesse an religi\u00f6sen Angelegenheiten und religionsgesetzlichen Fragestellungen. Und ich ahme den dahingeschiedenen Imam (Khomeini) &#8211; q.s. &#8211; nach, aber leider interessiert sich meine Frau nicht f\u00fcr die religi\u00f6sen Angelegenheiten. Und manchmal betet sie nach einer heftigen Aussprache zwischen uns einmal und unterl\u00e4\u00dft es (danach) dann mehrere Male, und das schmerzt mich sehr. Was ist meine Pflicht in dieser Angelegenheit?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Ihre Pflicht ist die Vorbereitung der Umst\u00e4nde f\u00fcr ihre Berichtigung in irgendeiner Weise und die Vermeidung der Anwendung von irgendwelcher Grobheit, was als schlechte Moral und fehlende Harmonie verstanden wird. Und Sie sollten sich daran erinnern, da\u00df die Teilnahme an den religi\u00f6sen Sitzungen und die gegenseitigen Besuche bei religi\u00f6sen Familien einen gro\u00dfen Einflu\u00df auf die Berichtigung haben.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 1106:<\/b> <i>Wenn einem muslimischen Mann aufgrund von Indizien bekannt wird, da\u00df seine Ehefrau &#8211; obwohl sie Mutter mehrere Kinder ist &#8211; insgeheim Taten begeht, welche der Tugend widersprechen, er aber keinerlei religionsgesetzliche Beweise besitzt, um diese Angelegenheit nachzuweisen &#8211; wie (z.B.) die Existenz eines Zeugen, der bereit w\u00e4re, als Zeuge aufzutreten &#8211; wie kann er dann religionsgesetzlich mit dieser Frau umgehen unter Ber\u00fccksichtigung (der Tatsache), da\u00df die Kinder unter einer solchen Frau leben werden? Und wie kann man sich, wenn einem dies bekannt wird, gegen\u00fcber einer Person und den Personen verhalten, die eine solche h\u00e4\u00dfliche Tat begehen, die den g\u00f6ttlichen Geboten widerspricht, unter Ber\u00fccksichtigung (der Tatsache), da\u00df es keine Beweise gegen sie gibt, die dem religionsgesetzlichen Gericht dargelegt werden k\u00f6nnen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Man mu\u00df den \u00fcblen Verdacht und das Festhalten an den Verdachtsmomenten und Indizien unterlassen. Und f\u00fcr den Fall, da\u00df ein Stattfinden des religionsgesetzlich Verbotenen (sicher) festgestellt wird, mu\u00df man sie durch die Empfehlung, die Ermahnung und das Verwehren des Schlechten davon abhalten. Und wenn dieses Verwehren des Schlechten nicht wirkungsvoll ist, dann kann man sich an die rechtm\u00e4\u00dfige Justizbeh\u00f6rde wenden, sofern es Beweise gibt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 1107:<\/b> <i>Ist es f\u00fcr eine junge Frau erlaubt, einen jungen Mann zu leiten und ihm beim Studium und anderem zu helfen, wenn die Einhaltung der islamischen Ma\u00dfst\u00e4be ber\u00fccksichtigt wird?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: In der dargestellten Frage gibt es keine Bedenken dar\u00fcber, aber man soll sich von der satanischen Verf\u00fchrung und (seinen) Einfl\u00fcsterungen h\u00fcten, und man mu\u00df die Urteile des Religionsgesetzes hierbei ber\u00fccksichtigen, wie (z.B.) das Nichtalleinsein mit dem Fremden.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 1108:<\/b> <i>Was ist die religi\u00f6se Verpflichtung der Arbeiter in Beh\u00f6rden und Firmen, wenn sie manchmal an ihrem Arbeitsort Zuwiderhandlungen gegen beh\u00f6rdliche und religionsgesetzliche (Regeln) seitens ihrer Vorgesetzten bemerken? Und entf\u00e4llt die religi\u00f6se Verpflichtung f\u00fcr einen, das Schlechte zu verwehren, wenn er im Fall von deren Durchf\u00fchrung bef\u00fcrchtet, Schaden seitens des Vorgesetzten oder der h\u00f6heren Vorgesetzten davonzutragen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Wenn die Voraussetzungen zum Gebieten des Guten und Verwehren des Schlechten gleichzeitig vorliegen, dann haben sie das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verwehren. Ansonsten obliegt ihnen bei dieser Angelegenheit keine religi\u00f6se Verpflichtung. Und wird Schaden f\u00fcr sich daraus bef\u00fcrchtet, so entf\u00e4llt f\u00fcr sie die religi\u00f6se Verpflichtung, solange dieses nicht in den L\u00e4ndern erfolgt, in dem die islamische Gesetzgebung herrscht. Aber mit dem Vorhandensein der islamischen Regierung, die sich dort um diese g\u00f6ttliche Pflicht k\u00fcmmert, ist der zum Gebieten des Guten und Verwehren des Schlechten Unf\u00e4hige (zumindest) dazu verpflichtet, die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der Regierung zu informieren und die Angelegenheit zu verfolgen, bis das \u00dcble und der Grund des \u00dcblen beseitigt sind.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 1109:<\/b> <i>Wenn in einer Beh\u00f6rde die islamische Gemeinwohlkasse veruntreut wird, diese Veruntreuung anh\u00e4lt und jemand von sich aus meint, da\u00df wenn er von sich aus diese Verantwortung \u00fcbernimmt, er diese Erscheinung beenden kann, ihm dieses allerdings auch nur m\u00f6glich wird durch die Bestechung einer der zust\u00e4ndigen Personen, um diese Verantwortung \u00fcbernehmen zu k\u00f6nnen, ist es dann erlaubt, hierbei die Bestechung zu \u00fcberreichen, um die Veruntreuung der islamischen Gemeinwohlkasse zu verhindern, was wahrlich das \u00dcblere mit dem (geringeren) \u00dcbel zu verhindern ist?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es ist Pflicht f\u00fcr diejenigen, die das Auftreten der Zuwiderhandlungen gegen das Religionsgesetz erkennen, das Schlechte zu verwehren mit Ber\u00fccksichtigung der religionsgesetzlichen Voraussetzungen und Ordnung hierbei. Und es ist nicht erlaubt, in die Bestechung und zu nicht gesetzlichen Methoden zu fliehen, um irgendeine T\u00e4tigkeit zu \u00fcbernehmen, selbst wenn es mit dem Ziel erfolgt, das Auftreten des \u00dcbels zu verhindern. Wenn allerdings angenommen wird, das dieses in einem Land erfolgt, in dem die islamische Ordnung herrscht, dann endet die Pflicht der Menschen nicht bereits mit der pers\u00f6nlichen Unf\u00e4higkeit zum Gebieten des Guten und zum Verwehren des Schlechten, sondern man mu\u00df die Angelegenheit an die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden weiterleiten und die Angelegenheit hierbei weiter verfolgen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 1110:<\/b> <i>Ist das Schlechte eine relative Sache, so da\u00df man (z.B.) die Universit\u00e4tskreise mit den schlechtesten existierenden Kreisen vergleicht, damit dies ein Grund wird, das Verwehren des Schlechten zu vernachl\u00e4ssigen im Verh\u00e4ltnis zu einigem (anderen) Schlechten und (als Grund), nicht dagegen zu handeln, weil es (im Vergleich zum noch Schlechteren) nicht als Verbotenes oder als Schlechtes bewertet wird?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Das Schlechte ist keine relative Sache bez\u00fcglich ihrer Schlechtigkeit, aber es ist gleichzeitig m\u00f6glich, einiges Schlechte im Vergleich zu anderem als st\u00e4rker verboten zu werten. Und auf jeden Fall ist es f\u00fcr denjenigen als religionsgesetzliche Pflicht zu werten, das Schlechte zu verwehren, bei dem die Voraussetzungen dazu vorhanden sind, und es ist f\u00fcr ihn nicht erlaubt, dieses zu vernachl\u00e4ssigen. Und es gibt keinen Unterschied hierbei bez\u00fcglich des Schlechten untereinander oder zwischen den Universit\u00e4tskreisen und Anderem.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">F. 1111 &#8211; F. 1112: &#8230;<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 1113:<\/b> <i>Was ist die Pflicht der gl\u00e4ubigen Jungen an den gemischten Universit\u00e4ten gegen\u00fcber dem \u00dcbel, das sie an einigen dieser Universit\u00e4ten sehen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Sie m\u00fcssen im Rahmen des Schutzes gegen\u00fcber dem Unheil des \u00dcblen die Pflicht, Gutes zu gebieten und Schlechtes zu verwehren durchf\u00fchren, sofern bei ihnen die Voraussetzungen dazu vorhanden sind und dies m\u00f6glich ist.<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Voraussetzungen zur Verpflichtung diesbez\u00fcglich F. 1079: Wie ist das Gebieten des Guten und Verwehren des Schlechten zu beurteilen, wenn dies<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":549,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"class_list":["post-921","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/921","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=921"}],"version-history":[{"count":1,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/921\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":922,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/921\/revisions\/922"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/549"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=921"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}