{"id":924,"date":"2022-10-20T12:55:30","date_gmt":"2022-10-20T10:55:30","guid":{"rendered":"http:\/\/khamenei.de\/wordpress\/?page_id=924"},"modified":"2024-01-31T17:18:42","modified_gmt":"2024-01-31T16:18:42","slug":"einkuenfte-durch-ursaechliche-unreinheit","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/rechtsfragen\/einkuenfte-durch-ursaechliche-unreinheit\/","title":{"rendered":"Eink\u00fcnfte durch urs\u00e4chliche Unreinheit"},"content":{"rendered":"<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>1. Frage (F. 1):<\/b> <i>Ist der Kauf von Wildschweinen, welche die Jagdbeh\u00f6rde und die Bauern der Region erlegen, um die Wiesen und die Felder zu sch\u00fctzen, erlaubt, um deren Fleisch abzupacken und in nicht-islamische L\u00e4nder zu exportieren?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">Antwort (A): Der Kauf und der Verkauf von Schweinefleisch als Speise f\u00fcr den Menschen ist (grunds\u00e4tzlich) nicht erlaubt, selbst (wenn es) f\u00fcr einen Nichtmuslim (bestimmt ist). Wenn es aber einen vern\u00fcnftigen erlaubten Nutzen (au\u00dferhalb der Speise) bringt, der ma\u00dfgebend ist, wie (z.B.) dieses (Fleisch) zum F\u00fcttern von Tieren zu nutzen oder dessen Fett f\u00fcr das Herstellen von Seifen und \u00c4hnlichem zu nutzen, dann besteht kein Hindernis f\u00fcr dessen Verkauf und Kauf.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 2:<\/b> <i>Ist die Arbeit in einem Betrieb f\u00fcr die Verpackung von Schweinefleisch oder (die Arbeit) in einem Nachtlokal oder den Zentren der Verdorbenheit [fas~ d] erlaubt, und wie ist das Urteil zum Einkommen, das daraus verdient wird?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Sich mit religionsrechtlich verbotenen Angelegenheiten, wie dem Verkauf von Schweinefleisch und Wein oder dem Aufbau und der Verwaltung von Nachtlokalen oder den Zentren der Verdorbenheit [fas~d], der Unzucht [fah\u0161~], des Gl\u00fccksspiels, des Weintrinkens und \u00c4hnlichem zu besch\u00e4ftigen, ist nicht erlaubt. Und es ist verboten, dadurch Eink\u00fcnfte zu erzielen. Und die daraus erworbene Einnahme wird nicht zu seinem Eigentum.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 3:<\/b> <i>Ist der Verkauf von Wein oder Schweinefleisch oder jeglichem zum speisen Verbotenem an diejenigen, die dieses f\u00fcr sich erlauben, g\u00fcltig (bzw. zul\u00e4ssig)?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Sowohl der Verkauf als auch das Verschenken von dem, was nicht zum speisen oder trinken erlaubt ist, ist (dann) nicht erlaubt, wenn dies zum Ziel hat, (es) als Speise oder zum Trinken (zu verwenden), oder (wenn es) mit der Kenntnis (geschieht), dass der K\u00e4ufer dieses speisen oder trinken will, selbst wenn er zu denjenigen geh\u00f6rt, die dieses (zu speisen oder trinken) f\u00fcr sich erlaubt haben.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 4:<\/b> <i>Wir haben eine Genossenschaftsgesellschaft f\u00fcr den Verkauf von Lebensmitteln und Konsumg\u00fctern. Da einige dieser Lebensmittel vom Kadaver [m\u00a7tah] oder von dem (stammen), was zu speisen verboten ist (stellt sich die Frage), wie ist dann das Urteil f\u00fcr die eingenommen j\u00e4hrlichen Gewinne von diesen (Verk\u00e4ufen), die auf die Teilhaber verteilt werden?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Eink\u00fcnfte im Zusammenhang mit dem Verkauf und Kauf von zum speisen verbotenen Lebensmitteln ist verboten, und diese zu verkaufen ist ung\u00fcltig [b~ <u>t<\/u>il] (bzw. unzul\u00e4ssig). Und deren (Verkaufs-)Erl\u00f6s ist (ebenfalls) verboten, und genauso ist es mit den daraus erworbenen Gewinnen, so dass die Verteilung auf die Teilhaber (dementsprechend) nicht erlaubt ist. Und wenn das Eigentum der Gesellschaft mit diesen (Gewinnen) vermischt wird, dann gilt das Urteil zum Eigentum, welches mit Verbotenem vermischt ist gem\u00e4\u00df dessen Einstufung, wie es in den religi\u00f6sen Regelwerken erw\u00e4hnt wird.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 5:<\/b> <i>Wenn ein Muslim ein Hotel in einem nicht-islamischen Land er\u00f6ffnet hat und es notwendig wird, einige Weine und (andere) verbotene Lebensmittel zu verkaufen, da keiner bei ihm Unterkunft suchen w\u00fcrde, falls er diese (verbotenen Dinge) nicht verkaufen w\u00fcrde, weil die Menschen dort zumeist Christen sind, die nicht speisen, ohne zum Essen Wein zu trinken, und die nicht in ein Hotel kommen, wenn dort f\u00fcr die G\u00e4ste kein Wein angeboten wird, (und) unter Ber\u00fccksichtigung, dass dieser Gesch\u00e4ftsmann alles, was er aus diesen verbotenen Dingen gewinnt, an den religionsgesetzlich Regierenden [al-h~kim-u\u0161-\u0161ara<sup>c\u00a7 <\/sup>] zahlen will, ist dieses ihm dann erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Ein Hotel oder Restaurant in einem nicht-islamischen Land zu er\u00f6ffnen ist zul\u00e4ssig, aber der Verkauf von Wein und verbotenen Lebensmitteln ist verboten, selbst wenn der K\u00e4ufer zu denen geh\u00f6rt, die solches f\u00fcr sich erlauben. Und die Annahme des (Verkaufs-)Preises des Weins oder einer verbotenen Speise ist (grunds\u00e4tzlich) nicht erlaubt, selbst wenn man die Absicht hat, diesen (Preis) an den religionsgesetzlich Regierenden [al-h~ kim-u\u0161-\u0161ara<sup>c\u00a7<\/sup>] zu zahlen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 6:<\/b> <i>Ist f\u00fcr Tiere aus dem Wasser, die zu speisen verboten sind, das Urteil f\u00fcr Kadaver [m\u00a7tah] g\u00fcltig, so dass deren Verkauf und Kauf verboten wird, selbst wenn sie lebend aus dem Wasser herausgeholt werden? Und ist deren Verkauf und Kauf als nicht menschliches Futter &#8211; (z.B.) als Vogelfutter, Tierfutter und f\u00fcr die Industrie &#8211; erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Falls dieses (Tier) zu der (erlaubten) Art der Fische geh\u00f6rt und aus dem Wasser lebend herausgeholt wird und (erst) au\u00dferhalb des Wassers stirbt, dann ist es kein Kadaver. In jedem Fall (aber) ist es verboten, das als Speise zu kaufen oder zu verkaufen, was von diesen (Fischen) zu speisen verboten ist, selbst wenn der K\u00e4ufer zu denen geh\u00f6rt, die das Speisen von diesem (Fisch) f\u00fcr sich erlaubt haben. Wenn aber dieser (Fisch) anders (genutzt wird) als f\u00fcr Speise (und) einen erlaubten Nutzen aufweist, der von den Vern\u00fcnftigen angestrebt wird, wie (z.B.) in der medizinischen und industriellen Nutzung oder f\u00fcr das F\u00fcttern von V\u00f6geln und (Tier-)Herden und \u00c4hnliches, dann bestehen keine Bedenken, diesen (Fisch) zu verkaufen und zu kaufen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 7:<\/b> <i>Ist die Erwerbst\u00e4tigkeit durch den Transport von Lebensmitteln, die nicht-islamisch geschlachtetes Fleisch enthalten, erlaubt? Und gibt es einen Unterschied beim Transport zu demjenigen, der das Speisen davon f\u00fcr sich erlaubt und anderen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Der Transport von nicht-islamisch geschlachtetem Fleisch zu demjenigen, der es speisen m\u00f6chte, ist nicht erlaubt, unabh\u00e4ngig davon, ob der K\u00e4ufer das Speisen davon f\u00fcr sich erlaubt oder andere.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 8:<\/b> <i>Ist der Verkauf von Blut an diejenigen, die es nutzen, erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es ist zul\u00e4ssig, wenn dieses f\u00fcr ein religionsrechtlich erlaubtes vern\u00fcnftiges Ziel erfolgt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 9:<\/b> <i>Ist f\u00fcr einen Muslim das Pr\u00e4sentieren (Vorstellen) von Lebensmitteln, deren Speise verboten ist, wie (z.B.) diejenigen (Lebensmittel), die Schweinefleisch oder Kadaver enthalten, oder die Pr\u00e4sentation von alkoholischen Getr\u00e4nken f\u00fcr Nichtmuslime in den L\u00e4ndern des Unglaubens erlaubt? Wie ist dementsprechend das Urteil in folgenden F\u00e4llen:<\/i><\/span><\/p>\n<ol type=\"a\">\n<li><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">Falls die Lebensmittel und die alkoholischen Getr\u00e4nke nicht einem (selbst) geh\u00f6ren und man keinen Gewinn aus deren Verkauf erh\u00e4lt, sondern seine T\u00e4tigkeit allein darin besteht, diese (Lebensmittel gemeinsam) mit erlaubten Lebensmitteln dem K\u00e4ufer vorzustellen.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">Falls man eine Teilhaberschaft mit einem Nichtmuslim in einem Gesch\u00e4ft hat, so dass der muslimische Teilhaber Eigent\u00fcmer der erlaubten Sorten und der nicht-muslimische Teilhaber Eigent\u00fcmer der alkoholischen Getr\u00e4nke und der verbotenen Lebensmittel ist und jedem der Gewinn seiner (eigenen) Ware zugeordnet ist.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">Falls man als Arbeitnehmer in einem Gesch\u00e4ft arbeiten, in dem verbotene Lebensmittel und alkoholische Getr\u00e4nke verkauft werden, und eine feste Entlohnung erh\u00e4lt, unabh\u00e4ngig davon, ob der Gesch\u00e4ftseigent\u00fcmer Muslim oder Nichtmuslim ist.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">Falls man in einem Gesch\u00e4ft zum Verkauf von verbotenen Lebensmitteln und alkoholischen Getr\u00e4nken als Arbeitnehmer oder als Teilhaber arbeitet, man aber (selbst) nicht den Verkauf oder Kauf von jeglichem dieser (verbotenen Lebensmittel) durchf\u00fchrt und diese einem nicht geh\u00f6ren, sondern man nur bei der Vorbereitung und dem Verkauf der Lebensmittel arbeitet, (und) wie ist das Urteil zu seiner Arbeit unter Ber\u00fccksichtigung, dass die alkoholischen Getr\u00e4nke von deren K\u00e4ufern nicht im Gesch\u00e4ft getrunken werden.<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Die Pr\u00e4sentation und der Verkauf von alkoholischen berauschenden Getr\u00e4nken und verbotenen Lebensmitteln und die T\u00e4tigkeit in einem Gesch\u00e4ft, in dem diese verkauft werden, und die Teilnahme bei deren Herstellung, Kauf und Verkauf und das Befolgen des Befehls Anderer dazu ist religionsrechtlich verboten, unabh\u00e4ngig davon ob man als t\u00e4glicher Arbeitnehmer oder als Teilhaber des Kapitals zu bezeichnen ist, und unabh\u00e4ngig davon, ob die Pr\u00e4sentation und der Verkauf der verbotenen Lebensmittel und alkoholischen Getr\u00e4nken einzeln oder zusammen mit der Pr\u00e4sentation und dem Verkauf von erlaubten Lebensmitteln erfolgt, und unabh\u00e4ngig davon, ob die Arbeit mit einer Gewinnbeteiligung oder Entlohnung erfolgt oder kostenlos. Und es gibt keinen Unterschied dabei, ob der Arbeitgeber oder der Teilhaber Muslim oder Nichtmuslim ist, und ob deren Pr\u00e4sentation und Verkauf bei einem Muslim oder einem anderen erfolgt. Und der Muslim ist grunds\u00e4tzlich verpflichtet, die Herstellung, den Kauf und Verkauf von dem zum Speisen verbotenen Lebensmitteln als Speise und die Herstellung, den Verkauf und Kauf von berauschenden alkoholischen Getr\u00e4nken und eine Investition in diesen Bereich zu unterlassen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 10:<\/b> <i>Ist der Verdienst aus der Reparatur der Lastwagen zum Weintransport (bzw. Alkoholtransport) erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Falls der Lastwagen f\u00fcr den Transport von Weinen bestimmt ist, dann ist die T\u00e4tigkeit, diesen (Lastwagen) zu reparieren, nicht erlaubt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 11:<\/b> <i>Es gibt ein Handelsunternehmen, das mehrere Filialen f\u00fcr den Verkauf von Lebensmitteln f\u00fcr Menschen hat. Einige dieser Lebensmittel geh\u00f6ren jedoch zu den religionsrechtlich verbotenen Sorten &#8211; (z.B.) das Fleisch von importiertem Kadaver [m\u00a7tah] &#8211; was wiederum bedeutet, dass ein Teil der G\u00fcter des Unternehmens aus religionsrechtlich verbotenen Eigentum besteht. Ist dann der Kauf von Waren aus den Filialen dieser Unternehmen, in dem erlaubte und anderen verbotene Waren vorhanden sind, erlaubt? Und angenommen, es ist erlaubt, ben\u00f6tigt man (dann) zum Entgegennehmen des Rest(-Betrags) vom dem an den erw\u00e4hnten Verk\u00e4ufer bezahlten G\u00fctern die Erlaubnis des religionsgesetzlich Regierenden [h~kim-u\u0161-\u0161ara<sup>c\u00a7 <\/sup>], weil der Eigent\u00fcmer unbekannt geworden ist? Und angenommen, dies h\u00e4ngt von der Erlaubnis ab, erteilen Sie (dann) die Erlaubnis f\u00fcr denjenigen, der seine Waren von diesen Gesch\u00e4ften kauft?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Das (nur) allgemeine Wissen \u00fcber die Existenz von verbotenem Eigentum unter den G\u00fctern des Unternehmens verhindert nicht die G\u00fcltigkeit des Kaufs von Waren daraus, so lange nicht die G\u00fcter des Unternehmens als Ganzes eine Heimsuchung f\u00fcr den religi\u00f6s Erwachsenen [mukallaf] sind, so dass es zul\u00e4ssig ist f\u00fcr die einzelnen Menschen, die Waren und die G\u00fcter von derartigen Unternehmen zu kaufen und die Restbetr\u00e4ge daraus entgegenzunehmen, sofern die G\u00fcter des Unternehmens nicht als Ganzes eine Heimsuchung f\u00fcr die Person des K\u00e4ufers sind und (so lange) er keine Kenntnis hat \u00fcber die Existenz von verbotenem Eigentum als solches in dem, was er von dem Unternehmen angenommen hat. Und es besteht kein Bedarf f\u00fcr eine Erlaubnis vom Regierenden [h~kim] f\u00fcr das Verf\u00fcgen \u00fcber das, was man von dem Unternehmen an Waren und Geld entgegengenommen hat.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 12:<\/b> <i>Falls es jemanden gibt, der Wein und andere (allerdings) erlaubte (Getr\u00e4nke) verkauft, ist dann der Kauf der erlaubten Getr\u00e4nke von ihm erlaubt? Sind die G\u00fcter, die von ihm genommen werden, f\u00fcr den Rest des an ihn bezahlten Preises erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Der Kauf von Jeglichem aus seinem Gesch\u00e4ft, selbst der erlaubten Getr\u00e4nke, ist nicht erlaubt, nachdem seine G\u00fcter mit Verbotenem vermischt wurden, aufgrund seiner Eink\u00fcnfte aus dem Weinverkauf, au\u00dfer man stellt fest, dass er die erlaubten Getr\u00e4nke mit erlaubten G\u00fctern gekauft hat. Und genauso ist die Entgegennahme von dem, was er mit verbotenem Geld vermischt hat, nicht erlaubt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 13:<\/b> <i>Ist die Besch\u00e4ftigung mit dem Verbrennen der Verstorbenen von den Nichtmuslimen und die Annahme einer Entlohnung daf\u00fcr erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es gibt keinen Hinweis f\u00fcr ein Verbot zum Verbrennen der Leichen von Verstorbenen der Nichtmuslime, so dass es kein Hindernis f\u00fcr die Besch\u00e4ftigung damit und der Entgegennahme einer Entlohnung daf\u00fcr gibt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><a name=\"Verschiedenes\"><\/a>Verschiedenes zu Eink\u00fcnften aus T\u00e4tigkeiten<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 14:<\/b> <i>Ist es f\u00fcr denjenigen, der (selbst) arbeiten kann, erlaubt, die anderen Menschen anzubetteln (bzw. um Almosen zu bitten) und von ihren Gaben zu leben?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Man sollte dieses nicht tun.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 15:<\/b> <i>Ist f\u00fcr Frauen das Streben nach Eink\u00fcnften aus dem Juwelenverkauf im Schmuckmarkt und anderen (M\u00e4rkten) erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Dies ist zul\u00e4ssig.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 16:<\/b> <i>Wie ist das Urteil zur T\u00e4tigkeit der Dekoration von H\u00e4usern, falls diese (H\u00e4user) zu denen geh\u00f6ren, welche f\u00fcr verbotene Handlungen genutzt werden, insbesondere, falls einige der R\u00e4ume f\u00fcr die Anbetung von G\u00f6tzen genutzt werden? Und ist der Aufbau von Hallen, die m\u00f6glicherweise f\u00fcr Tanz und andere (verbotene Dinge) verwendet werden, erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Die T\u00e4tigkeit der Dekoration von H\u00e4usern an sich ist zul\u00e4ssig, sofern diese (Dekoration) nicht dazu dient, dass diese (H\u00e4user) f\u00fcr religionsrechtlich verbotene Handlungen genutzt werden. Aber die Dekoration eines Raumes f\u00fcr die Anbetung von G\u00f6tzen, wie das Anordnen der M\u00f6bel und die Bestimmung eines Platzes darin f\u00fcr den G\u00f6tzen und andere (Dinge) wie diese sind religionsrechtlich nicht erlaubt. Es besteht jedoch kein Hindernis f\u00fcr den Aufbau von Hallen, wenn lediglich die M\u00f6glichkeit besteht, sie f\u00fcr einen verbotenen Gebrauch zu nutzen, sofern dieser (Aufbau) nicht mit der Absicht zum Aufbau eines Ortes f\u00fcr religionsrechtlich verbotene Handlungen erfolgt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 17:<\/b> <i>Ist der Bau eines Staatsgeb\u00e4udes, das ein Gef\u00e4ngnis und eine Polizeistation beinhaltet und die \u00dcbergabe von diesem (Geb\u00e4ude) an einen Unterdr\u00fcckerstaat erlaubt? Und ist eine T\u00e4tigkeit bei den Arbeiten zum erw\u00e4hnten Geb\u00e4ude erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es gibt kein Hindernis zum Aufbau eines Staatsgeb\u00e4udes mit der erw\u00e4hnten Beschreibung, sofern dies nicht mit der Absicht zur Herstellung eines Veranstaltungsortes f\u00fcr die darin erfolgten Entscheidungen zur Unterdr\u00fcckung erfolgt oder mit der Absicht der Vorbereitung eines Ortes f\u00fcr die Gefangennahme Unschuldiger darin, und so lange nach Ansicht der Aufbauenden dieses (Geb\u00e4ude) normalerweise nicht f\u00fcr solche Verwendungen steht. Und es ist dann zul\u00e4ssig, Entlohnung f\u00fcr den Aufbau von diesem Geb\u00e4ude zu nehmen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 18:<\/b> <i>Meine Arbeit ist es, einen Stierkampf zu pr\u00e4sentieren f\u00fcr Zuschauer, die einen Geldbetrag f\u00fcr das Zuschauen von diesem (Ereignis) als Geschenk bezahlen. Ist diese T\u00e4tigkeit dann an sich religionsrechtlich erlaubt? Und ist der erzielte Gewinn daraus erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Die erw\u00e4hnte T\u00e4tigkeit ist tadelnswert [ma<u>d<\/u>m\u00e3m], aber die Entgegennahme von Geschenken der Zuschauer, falls sie dies freiwillig und zufrieden zahlen, ohne diese (Zahlung) als Voraussetzung aufzustellen ist zul\u00e4ssig. Aber falls (diese Zahlung) vorausgesetzt wird, dann ist es nicht erlaubt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 19:<\/b> <i>Einige Personen verkaufen Milit\u00e4rkleidung, welche f\u00fcr das Milit\u00e4r bestimmt ist. Ist der Kauf solcher Kleidungsst\u00fccke von diesen (Personen) und deren Nutzung erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Falls es m\u00f6glich ist, dass sie diese Kleidung auf einem religionsrechtlichen (erlaubten) Weg erhalten haben oder sie die Erlaubnis haben, diese zu verkaufen, dann ist es unbedenklich diese (Kleidung) von ihnen zu kaufen und sie zu nutzen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 20:<\/b> <i>Wie ist das Urteil zur Verwendung von Feuerwerk und deren Herstellung, Verkauf und Kauf, unabh\u00e4ngig davon, ob dies sch\u00e4dlich ist oder nicht?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Falls dieses (Feuerwerk) f\u00fcr andere sch\u00e4dlich ist oder als Verschwendung von G\u00fctern gewertet wird, dann ist es nicht erlaubt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 21:<\/b> <i>Wie ist das Urteil zur Arbeit als Polizist und als Verkehrspolizist und als Beamter der Zollbeh\u00f6rde und des Finanzamtes im islamischen Staat? Und gilt f\u00fcr diese, wie es in einigen \u00dcberlieferungen erw\u00e4hnt ist, dass die Bittgebete des Wachtmeisters und des Steuereintreibers nicht erf\u00fcllt werden?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es gibt kein Hindernis f\u00fcr ihre Arbeit an sich, falls diese gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Regelungen erfolgt. Und offensichtlich ist mit (den Begriffen des) Wachtmeister(s) und des Steuereintreiber(s) in den \u00dcberlieferungen der Wachtmeister und der Steuereintreiber einer unterdr\u00fcckerischen G\u00f6tzenregierung gemeint.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 22:<\/b> <i>Einige Frauen arbeiten in Kosmetikgesch\u00e4ften, um die Haushaltsausgaben zu bew\u00e4ltigen. Verursacht diese Angelegenheit nicht doch Untugend, und bedroht es nicht die Tugend der islamischen Gesellschaft?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es gibt kein Hindernis f\u00fcr eine T\u00e4tigkeit beim Schm\u00fccken der Frauen an sich oder f\u00fcr die Entgegennahme von Entlohnung daf\u00fcr, so lange die Kosmetik nicht zum Ziel hat, dem Fremden gezeigt zu werden.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 23:<\/b> <i>Ist f\u00fcr Unternehmer die Annahme einer Entlohnung f\u00fcr das erlaubt, was sie an Vermittlung und \u00dcbereinkommen zwischen dem Arbeitgeber einerseits und dem Arbeiter oder Bauarbeiter andererseits leisten?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es ist zul\u00e4ssig, die Entlohnung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung einer erlaubten T\u00e4tigkeit entgegenzunehmen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 24:<\/b> <i>Ist die Entlohnung f\u00fcr eine Maklert\u00e4tigkeit erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Dieses ist zul\u00e4ssig, so lange es f\u00fcr eine erlaubte T\u00e4tigkeit erfolgt, die man nach Aufforderung durch denjenigen, f\u00fcr den man t\u00e4tig war, durchgef\u00fchrt hat.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><a name=\"AnnahmeEntlohnung\"><\/a>Die Annahme von Entlohnung f\u00fcr Pflichten<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 25:<\/b> <i>Wie ist das Urteil zu den Geh\u00e4ltern der Lehrer, die an den Religionsrechts-Hochschulen Religionsrecht und die Grundlagen des Glaubens unterrichten?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Die Verpflichtung zum Unterrichten und Lehren von dem, was allgemeinheitspflichtig [kif~\u00a7] gelehrt werden muss, verhindert nicht, dass die Annahme von Gehalt f\u00fcr das Unterrichten des Religionsrechts und der Grundlagen des Glaubens in der Hochschule erlaubt ist, insbesondere wenn die Annahme von diesem Gehalt f\u00fcr die Anwesenheit in der Hochschule und die Verwaltung der Klasse erfolgt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 26:<\/b> <i>Wie ist das Urteil zum Lehren der religionsrechtlichen Angelegenheiten, und ist daf\u00fcr die Annahme einer Entlohnung f\u00fcr Theologen erlaubt, welche die religionsrechtlichen Angelegenheiten lehren?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Beim Lehren der Angelegenheiten des Erlaubten und Verbotenen, auch wenn es im Allgemeinen an sich eine Pflicht ist, und die Annahme von Entlohnung (nur) daf\u00fcr nicht erlaubt ist, gibt es dennoch kein Hindernis dabei, eine Entlohnung f\u00fcr die Voraussetzungen anzunehmen, von denen das Lehren (selbst) urspr\u00fcnglich nicht abh\u00e4ngt und die religionsrechtlich f\u00fcr den Menschen keine Pflicht ist, wie (z.B.) die Anwesenheit an einem bestimmten Ort.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 27:<\/b> <i>Ist die Annahme eines monatlichen Gehaltes f\u00fcr die Verrichtung des Gemeinschaftsgebets und die religi\u00f6se Orientierung und Leitung in den Zentren und den staatlichen Beh\u00f6rden erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es gibt religionsrechtlich kein Hindernis zur Annahme von G\u00fctern f\u00fcr die Kosten des Hin- und Herfahrens oder f\u00fcr die Verrichtung von Diensten, die religionsrechtlich keine Pflicht f\u00fcr den religi\u00f6s Erwachsenen sind.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 28:<\/b> <i>Ist die Annahme von Entlohnung f\u00fcr die rituelle Waschung des Verstorbenen erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Die rituelle Waschung des verstorbene Muslims geh\u00f6rt zu den allgemeinheitspflichtigen [kif~\u00a7] Pflichtgottesdiensten, so dass es f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der rituellen Waschung selbst nicht erlaubt ist, eine Entlohnung anzunehmen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 29:<\/b> <i>Ist die Annahme von Entlohnung f\u00fcr die Schlie\u00dfung eines Heiratsvertrags erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Dies ist zul\u00e4ssig.<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. 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