{"id":966,"date":"2022-10-20T13:38:37","date_gmt":"2022-10-20T11:38:37","guid":{"rendered":"http:\/\/khamenei.de\/wordpress\/?page_id=966"},"modified":"2024-01-31T17:22:11","modified_gmt":"2024-01-31T16:22:11","slug":"medizinische-angelegenheiten","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/rechtsfragen\/medizinische-angelegenheiten\/","title":{"rendered":"Medizinische Angelegenheiten"},"content":{"rendered":"<p><a name=\"Schwangerschaftsverhuetung\"><\/a><strong><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">Schwangerschaftsverh\u00fctung<\/span><\/strong><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 173:<\/b> <i>1.) Ist es f\u00fcr die gesunde Frau erlaubt, bei sich vorl\u00e4ufig die Schwangerschaft zu verh\u00fcten und diese durch die Verwendung von Mitteln und Stoffen (zu praktizieren), welche die Befruchtung des Eis verhindern?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">2.) Wie ist das Urteil zur Verwendung eines Mittels zur vorl\u00e4ufigen Verh\u00fctung, das IUD hei\u00dft, von dem bis jetzt die Art dessen Schwangerschaftsverh\u00fctung noch nicht endg\u00fcltig bekannt ist, aber bekannt ist, dass diese die Befruchtung des Eis verhindert?<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">3.) Rechtfertigen wirtschaftliche Probleme eine dauerhafte Schwangerschaftsverh\u00fctung?<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">4.) Ist die dauerhafte Schwangerschaftsverh\u00fctung f\u00fcr Kranke, die sich vor einer Schwangerschaft bei sich (selbst) f\u00fcrchten, erlaubt?<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><i>5.) Ist die dauerhafte Verh\u00fctung der Schwangerschaft f\u00fcr die Frauen, die eine Bereitschaft f\u00fcr die Geburt missgebildeter Kinder aufweisen, oder welche von vererbbaren k\u00f6rperlichen oder psychischen Krankheiten betroffen sind, erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: zu 1.) Es gibt kein Hindernis daf\u00fcr, wenn es mit Einverst\u00e4ndnis des Ehemannes erfolgt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">Zu 2.) Es ist nicht erlaubt, falls es die Entbindung der Keimzelle bewirkt, nachdem diese sich in der Geb\u00e4rmutter eingenistet hat, oder verbunden ist mit verbotenem Betrachten oder Ber\u00fchren.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">Zu 3.) Allein wirtschaftliche oder gesellschaftliche Probleme und Schwierigkeiten und andere (\u00e4hnliche Sorgen), die Zahl der Kinder, das Alter der Ehepartner und hierzu \u00c4hnliches soll f\u00fcr die Verh\u00fctung der Schwangerschaft nicht ber\u00fccksichtigt werden.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">Zu 4.) Es gibt kein Hindernis zur Schwangerschaftsverh\u00fctung im erw\u00e4hnten Fall, und die freiwillige Schwangerschaft ist sogar nicht erlaubt, falls eine Gefahr f\u00fcr das Leben der Mutter besteht.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">Zu 5.) Es gibt kein Hindernis daf\u00fcr, sofern es f\u00fcr einen vern\u00fcnftigen Zweck und eine Sicherheit vor einem bedeutenden Schaden ist und mit Erlaubnis des Ehemannes erfolgt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 174:<\/b><i> Ist f\u00fcr gesunde Frauen die Verwendung moderner Mittel f\u00fcr die Begrenzung der Nachkommen wie das (chirurgische) Durchtrennen der Eileiter erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es gibt kein Hindernis daf\u00fcr, eine Schwangerschaft durch Verwendung von Tabletten, Medikamenten und \u00c4hnlichem zu verhindern, wenn es nicht zu einem bedeutenden Schaden f\u00fchrt, und falls das (chirurgische) Durchtrennen der Eileiter f\u00fcr einen vern\u00fcnftigen Zweck erfolgt und sicher vor dem Zuf\u00fcgen eines relevanten k\u00f6rperlichen und psychischen Schadens ist, dann ist es an sich zul\u00e4ssig, falls es mit der Erlaubnis des Ehemannes erfolgt. Aber man ist bei der Ausf\u00fchrung dieses Eingriffs verpflichtet, das Begehen von Verbotenem, wie die verbotene Ber\u00fchrung und (verbotenes) Betrachten, zu unterlassen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 175:<\/b><i> Wie ist das Urteil zum (chirurgischen) Durchtrennen des Samenleiters des Mannes, um die Vermehrung der Nachkommen zu verhindern?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es gibt an sich kein Hindernis dazu, falls es f\u00fcr ein vern\u00fcnftiges Ziel und sicher vor einem bedeutsamen Schaden ist.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 176:<\/b><i> Ist es f\u00fcr eine gesunde Frau, die keinen Schaden durch eine Schwangerschaft erh\u00e4lt, erlaubt, die Schwangerschaft mit der Methode des unterbrochenen Geschlechtsverkehrs, durch die Verwendung des Instruments Spirale, Einnahme von Medikamenten oder durch Abklemmen der Eileiter zu verhindern? Und ist es f\u00fcr ihren Ehemann erlaubt, sie zu zwingen, andere Methoden als den unterbrochenen Geschlechtsverkehr anzuwenden?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es gibt an sich kein Hindernis daf\u00fcr, eine Schwangerschaftsverh\u00fctung mit der Methode des unterbrochenen Geschlechtsverkehrs mit dem Einverst\u00e4ndnis beider Ehepartner oder andere Methoden als Mittel dazu anzuwenden, sofern es f\u00fcr einen vern\u00fcnftigen Zweck erfolgt, sicher vor einem bedeutsamen Schaden ist und mit der Erlaubnis des Ehemannes erfolgt, aber der Ehemann hat sie nicht dazu zu zwingen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 177:<\/b> <i>Ist es f\u00fcr eine schwangere Frau, die eine (chirurgische) Durchtrennung des Eileiters m\u00f6chte, erlaubt, einen Kaiserschnitt f\u00fcr die Geburt ausf\u00fchren zu lassen, damit die (chirurgische) Durchtrennung der Eileiter w\u00e4hrend der Operation (zum Kaiserschnitt) erfolgt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Das Urteil zum (chirurgischen) Durchtrennen der Eileiter wurde bereits erw\u00e4hnt, aber die Erlaubnis zum Kaiserschnitt setzt die Notwendigkeit dazu oder die Forderung der schwangeren Frau danach voraus. Aber in jedem Fall ist die Ber\u00fchrung und das Betrachten von ihr durch einen fremden Mann w\u00e4hrend der Ausf\u00fchrung des Kaiserschnitts und w\u00e4hrend der Unterbrechung der Eileiter verboten.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 178:<\/b> <i>Ist die Verwendung der Mittel zur Schwangerschaftsverh\u00fctung f\u00fcr eine Ehefrau ohne Erlaubnis ihres Ehemannes erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es ist bedenklich.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 179:<\/b> <i>Ein Mann, der vier Kinder hat, hat eine Operation zum (chirurgischen) Durchtrennen des Samenleiters durchf\u00fchren lassen. Wird er dann s\u00fcndig, falls die Frau mit der Handlung des Ehemannes nicht einverstanden ist?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Dies hat nicht das Einverst\u00e4ndnis der Ehefrau zur Voraussetzung, und dem Mann obliegt nichts bei diesem (Eingriff).<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><a name=\"Schwangerschaftsabbruch\"><\/a>Schwangerschaftsabbruch<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 180:<\/b> <i>Ist ein Schwangerschaftsabbruch aufgrund wirtschaftlicher Probleme erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Eine Schwangerschaftsabbruch allein aufgrund der Existenz von wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Problemen ist nicht erlaubt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 181:<\/b> <i>Nach der Untersuchung \u00fcber ihren Zustand in den ersten Monaten der Schwangerschaft informierte der Arzt die Frau, dass, wenn die Schwangerschaft fortgesetzt wird, m\u00f6glicherweise Gefahr f\u00fcr ihr Leben besteht, und dass, wenn die Schwangerschaft fortgesetzt wird, das Kind behindert geboren werden w\u00fcrde. Und deshalb hat der Arzt angeordnet, die Schwangerschaft abzubrechen. Ist diese Handlung dann erlaubt? Und ist (grunds\u00e4tzlich) der Schwangerschaftsabbruch vor dem Eintritt der Seele in diesen (Embryo) erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Dass ein Embryo behindert ist, ist keine religionsrechtliche, Rechtfertigung, um ihn abzutreiben, selbst vor dem Eintritt der Seele in diesen (Embryo). Jedoch mit der Bef\u00fcrchtung f\u00fcr das Leben der Mutter bei fortgesetzter Schwangerschaft besteht kein Hindernis zum Schwangerschaftsabbruch des Embryos vor dem Eintritt der Seele in diesen (Embryo), falls diese (Bef\u00fcrchtung) sich auf die Aussage eines Facharztes st\u00fctzt, der vertrauensw\u00fcrdig ist.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 182:<\/b> <i>Fach\u00e4rzte k\u00f6nnen durch die Anwendung neuer Methoden und Ger\u00e4te viele der M\u00e4ngel eines Embryos (bereits) w\u00e4hrend der Schwangerschaft bestimmen. Ist die Abtreibung des Embryos, \u00fcber den der vertrauensw\u00fcrdige Facharzt informiert hat, dass er missgebildet ist, erlaubt im Hinblick auf die Schwierigkeiten, die Missgebildete nach ihrer Geburt erleiden? Und wird in dieser Hinsicht ein bestimmtes Alter (des Embryos) vorausgesetzt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Ein Schwangerschaftsabbruch allein daf\u00fcr, dass dieser (Embryo) missgebildet ist oder f\u00fcr Schwierigkeiten, unter dem er w\u00e4hrend seines Lebens leiden wird, ist in keinem Alter erlaubt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 183:<\/b> <i>Ist die Abtreibung der befruchteten eingenisteten Eizelle, bevor diese die Phase eines Embryos erreicht, was eine Zeit von ca. 40 Tagen dauert, erlaubt? Und in welcher Phase der folgenden Phasen ist ein Schwangerschaftsabbruch grunds\u00e4tzlich verboten:<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">1) Eingenistete Eizelle,<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">2) Keim [<sup>c<\/sup>alaqah],<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">3) Phase der inneren Fruchtblase (Amnion) [mu d. \u0178 ah],<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">4) F\u00f6tus in der Knochenphase [<sup>c<\/sup>i t.~ m] &#8211; (aber) vor dem Eintritt der Seele &#8211; ?<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Die Abtreibung der Eizelle nach ihrer Einnistung in die Geb\u00e4rmutter oder ein Schwangerschaftsabbruch in jeglicher der darauf folgenden Phasen ist nicht erlaubt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 184:<\/b> <i>Im Hinblick darauf, dass einige Ehem\u00e4nner die Erbkrankheit Blutarmut (in sich) tragen und sie bereits einige Kinder haben, die von Blutarmut betroffen sind, lassen sie deshalb in F\u00e4llen folgender Schwangerschaften einen Eingriff zum Schwangerschaftsabbruch durchf\u00fchren. Und da wir zur Zeit \u00fcber Ger\u00e4te und medizinische Mittel verf\u00fcgen, die zur Aufdeckung eingesetzt werden k\u00f6nnen, ob der derzeitige Embryo in der Geb\u00e4rmutter von dieser Krankheit befallen ist oder nicht, und mittels dieser (Methoden) die Abtreibungsoperationen auf mindestens 75% gesenkt werden (folgen die Fragen), ist 1.) f\u00fcr uns die Verwendung solcher Mittel unter Ber\u00fccksichtigung religionsrechtlicher Ma\u00dfst\u00e4be erlaubt? 2.) Besteht die Verpflichtung zum Verschweigen der Krankheit vor den Eltern, wenn es m\u00f6glich ist, dass diese (daraufhin) sich vornehmen, ihn abzutreiben, falls sie es wissen? 3.) Obliegt uns (\u00c4rzten) eine Entsch\u00e4digungszahlung [diyyah] f\u00fcr den Schwangerschaftsabbruch, wenn wir seine Eltern \u00fcber seine Krankheit informieren und dann diese (Eltern) ihn abtreiben, mit dem Wissen, dass diese (Eltern) ihn selbst dann abtreiben w\u00fcrden, wenn wir (\u00c4rzte) es vor ihnen verschweigen w\u00fcrden, (da die Eltern ihn abtreiben w\u00fcrden) wegen ihrer Bef\u00fcrchtung, dass ihnen ein Kind geboren wird, das von dieser Krankheit befallen ist?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es besteht kein Hindernis zur Untersuchung und Behandlung mittels der Ger\u00e4te und Mittel unter Ber\u00fccksichtigung der religionsrechtlichen Pflichten. Aber der Schwangerschaftsabbruch ist selbst mit Aufforderung der Eltern nicht erlaubt, und die erw\u00e4hnte Krankheit ist keine religionsrechtliche Rechtfertigung f\u00fcr einen Schwangerschaftsabbruch. Und der Arzt ist nicht verpflichtet, die Krankheit vor den Eltern zu verschweigen und ihm obliegt keine Entsch\u00e4digungszahlung [diyyah] f\u00fcr den Embryo, wenn er sie \u00fcber die Krankheit in Kenntnis setzt und diese (Eltern) ihn dann abtreiben.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 185:<\/b> <i>Wie ist das Urteil zum Schwangerschaftsabbruch an sich, und wie ist das Urteil, wenn bei Fortsetzung der Schwangerschaft Gefahr f\u00fcr das Leben der Mutter besteht. Und die Erlaubnis (zum Schwangerschaftsabbruch) angenommen, wird dann unterschieden zwischen dem, was vor Eintritt der Seele und dem, was danach erfolgt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Der Schwangerschaftsabbruch ist religionsrechtlich verboten und in keinem Fall erlaubt, au\u00dfer wenn bei der Fortsetzung der Schwangerschaft eine Gefahr f\u00fcr das Leben der Mutter besteht. In diesem besonderen Fall besteht kein Hindernis dazu, die Schwangerschaft vor dem Eintritt der Seele in diesen (F\u00f6tus) abzubrechen. Aber nach dem Eintritt der Seele ist es nicht (mehr) erlaubt, ihn abzutreiben, selbst wenn beim Fortsetzen (der Schwangerschaft) eine Gefahr f\u00fcr das Leben der Mutter besteht, au\u00dfer wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft zum gemeinsamen Ende seines Lebens und (auch des Lebens) der Mutter f\u00fchrt und es nicht m\u00f6glich ist, das Leben des F\u00f6tus auf jegliche Weise zu retten, aber es durch Schwangerschaftsabbruch m\u00f6glich ist, das Leben der Mutter alleine zu retten.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 186:<\/b> <i>Eine Frau hat ihren Embryo (welcher) aus Unzucht (entstanden ist), der sieben Monate (im Mutterleib) alt war, nach Aufforderung des Vaters dieser (Frau) abgetrieben. Besteht die Verpflichtung f\u00fcr eine Entsch\u00e4digungszahlung [diyyah] hierf\u00fcr? Und diese (Verpflichtung zur Entsch\u00e4digungszahlung) angenommen, wer leistet diese (Entsch\u00e4digungszahlung) von den beiden, die Mutter (des abgetriebenen Embryos) oder der Vater (der Frau, der sie aufforderte)? Und an wen wird die Entsch\u00e4digungszahlung gezahlt? Wie hoch ist zur Zeit nach Ihrer Ansicht der Betrag (daf\u00fcr)?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Der Schwangerschaftsabbruch ist f\u00fcr sie verboten, selbst wenn der (Embryo) aus Unzucht (entstanden) ist, und die Aufforderung des Vaters rechtfertigt diese (Abtreibung) f\u00fcr sie nicht, und ihr obliegt die Entsch\u00e4digungszahlung, falls sie diejenige war, die es begangen hat oder bei der Abtreibung und dem Abbruch behilflich war. F\u00fcr den Betrag der Entsch\u00e4digungszahlung besteht Unklarheit in der Fragestellung, so dass als Vorsichtsma\u00dfnahme ein \u00dcbereinkommen zu schlie\u00dfen ist gem\u00e4\u00df dem Urteil f\u00fcr einen Erben desjenigen, der keinen Erben hat.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 187:<\/b> <i>Wie hoch ist der Betrag der Entsch\u00e4digungszahlung [diyyah] f\u00fcr einen Embryo der zweieinhalb Monate alt ist, wenn er absichtlich abgetrieben wird? Und an wen ist man verpflichtet, die Entsch\u00e4digungszahlung zu zahlen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Falls es ein Keim [<sup>c<\/sup>alaqah] ist, dann betr\u00e4gt die Entsch\u00e4digungszahlung daf\u00fcr 40 Dinar, und falls es in der Phase der inneren Fruchtblase (Amnion) [mud. \u0178 ah] ist, dann betr\u00e4gt die Entsch\u00e4digungszahlung daf\u00fcr 60 Dinar, und falls der (F\u00f6tus) in der Knochenphase ohne Fleisch ist, dann betr\u00e4gt die Entsch\u00e4digungszahlung daf\u00fcr 80 Dinar. Die Entsch\u00e4digungszahlung wird unter Ber\u00fccksichtigung der Stufen des Erbes an den Erben des Embryos gezahlt, aber ein Erbberechtigter, der die Abtreibung begangen hat, erbt diese (Entsch\u00e4digungszahlung) nicht.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 188:<\/b> <i>Wenn es eine schwangere Frau n\u00f6tig hat, das Zahnfleisch oder die Z\u00e4hne behandeln zu lassen und nach der Einstufung des Facharztes sie die Durchf\u00fchrung einer Operation ben\u00f6tigt, ist es dann f\u00fcr sie erlaubt, die Schwangerschaft abzubrechen, da der Embryo in der Geb\u00e4rmutter mit einem Mangel aufgrund der Spritzen und R\u00f6ntgenaufnahmen befallen wird?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Der erw\u00e4hnte Grund ist keine Rechtfertigung f\u00fcr einen Schwangerschaftsabbruch.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 189:<\/b> <i>Wenn der Embryo in der Geb\u00e4rmutter nahe am unvermeidlichen Tod ist und bei dessen Verbleib in der Geb\u00e4rmutter auch eine Gefahr f\u00fcr das Leben der Mutter darstellt, ist dann dessen Abtreibung erlaubt? Und falls der Ehemann der Frau jemanden nachahmt, der im erw\u00e4hnten Zustand nicht erlaubt, die Schwangerschaft abzubrechen, w\u00e4hrend die Frau und ihre Verwandten jemanden (anderen) nachahmen, der diesen (Abbruch) erlaubt, was ist die Verpflichtung des Ehemannes?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Bei der Darstellung der Frage liegt die Angelegenheit zwischen dem unvermeidlichen Ableben nur des Kindes und (dem Ableben) des Kindes und seiner Mutter, so dass es keinen Ausweg gibt, um zumindest das Leben der Mutter durch Schwangerschaftsabbruch zu retten. Und der Ehemann hat bei der Darstellung der Frage die Ehefrau nicht hiervon abzuhalten. Aber man ist verpflichtet, m\u00f6glichst in einer Weise zu handeln, durch welche das T\u00f6ten des Kindes an keinem (als Schuldigen) h\u00e4ngen bleibt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 190:<\/b> <i>Ist die Abtreibung eines Embryos, dessen Eibefruchtung durch einen Zweifelsgeschlechtsverkehr, durch jemanden, der nicht Moslem ist (erfolgte) oder durch Unzucht erfolgte, erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es ist nicht erlaubt<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><a name=\"KuenstlicheBefruchtung\"><\/a>K\u00fcnstliche Befruchtung<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 191:<\/b> <i>a) Ist die Befruchtung in einem Reagenzglas erlaubt, falls der Samen und das Ei von religionsrechtlichen Ehepartnern ist?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">b) Und die Erlaubnis (dazu) angenommen, ist es (dann) erlaubt, dass ein fremder Arzt die Durchf\u00fchrung dieser Operation \u00fcbernimmt? Und wird das daraus erzeugte Kind an das Paar, den Spender des Samens und des Eis (als religionsrechtliches Kind) angeschlossen?<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">c) Und die Nichterlaubnis der erw\u00e4hnten Operation an sich angenommen, wird dann vom Urteil (der Nichterlaubnis) abgewichen, falls die Rettung des Ehelebens davon abh\u00e4ngig ist?<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: zu a) Es besteht kein Hindernis f\u00fcr die erw\u00e4hnte Handlung an sich, aber es besteht die Verpflichtung zur Unterlassung der religionsrechtlich verbotenen Einleitungen, so dass es f\u00fcr den fremden Mann nicht erlaubt ist, diese Operation zu \u00fcbernehmen, falls es an das verbotene Betrachten (der Frau) oder an (eine verbotene) Ber\u00fchrung verbunden ist. Zu b) Das Kind, das aus der erw\u00e4hnten Operation hervorgeht, wird an das Paar, das Spender des Samens und des Eis ist, angeschlossen. Zu c) Es wurde bereits die Erlaubnis zur erw\u00e4hnten Operation an sich erw\u00e4hnt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 192:<\/b> <i>Aufgrund der Nichtexistenz eines Eis bei der Ehefrau, welches f\u00fcr den Befruchtungsprozess notwendig ist, wird es f\u00fcr einige Ehem\u00e4nner manchmal notwendig, sich zu trennen, oder sie sto\u00dfen auf eheliche und psychische Probleme aufgrund der nicht m\u00f6glichen Behandlung der Krankheit und der Unfruchtbarkeit. Ist dann die Nutzung des Eis einer anderen Frau nach wissenschaftlicher Methode, um die Befruchtung durch den Samen des Ehemannes au\u00dferhalb der Geb\u00e4rmutter durchzuf\u00fchren und dann das befruchtete Ei in die Geb\u00e4rmutter der (unfruchtbaren) Ehefrau einzuf\u00fchren, erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Bei der erw\u00e4hnten Handlung wird das Kind, das durch diese Methode gezeugt wird, (religionsrechtlich) an den Spender des Samens und des Eis angeschlossen, doch (auch) wenn es f\u00fcr diese (Handlung) an sich keine religionsrechtlichen Bedenken gibt, ist dessen Anschluss an die Frau mit der Geb\u00e4rmutter (zum Austragen des Kindes) bedenklich, so dass sie die Vorsichtsma\u00dfnahme im Hinblick auf die religionsrechtlichen Urteile, die speziell f\u00fcr Verwandtschaft gelten, ber\u00fccksichtigen sollen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 193:<\/b> <i>Wenn der Samen vom Ehemann genommen, nach seinem Ableben das Ei der Ehefrau damit befruchtet, und dann in ihre Geb\u00e4rmutter eingef\u00fchrt wird (gibt es folgende Fragen): 1.) Ist diese Handlung religionsrechtlich erlaubt? 2.) Ist das geborene (Kind) aus diesem ein Sohn des Ehemannes und ihm religionsrechtlich angeschlossen? 3) Erbt das geborene (Kind) vom Spender des Samens?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Die erw\u00e4hnten Handlung ist an sich zul\u00e4ssig, und das Kind wird der Besitzerin des Eis und der Geb\u00e4rmutter angeschlossen. Und es ist nicht fern, dieses (Kind) dem Spender des Samens anzuschlie\u00dfen, aber es erbt nicht von ihm.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 194:<\/b> <i>Ist das Befruchten der Ehefrau eines Mannes, der unfruchtbar ist, mit dem Samen eines fremden Mannes durch Einf\u00fchrung des Samens in die Geb\u00e4rmutter erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es gibt an sich religionsrechtlich kein Hindernis dazu, die Frau mit dem Samen eines fremden Mannes zu befruchten, aber man ist verpflichtet, die verbotene Einleitung, wie das verbotene Betrachten, (die verbotene) Ber\u00fchrung und Anderes zu unterlassen. Und wenn ein Kind durch diese Methode gezeugt wird, wird es in jedem Fall nicht an den Ehemann angeschlossen, sondern an den Spender des Samens und an die Frau, die Eigent\u00fcmerin der Geb\u00e4rmutter und des Eis ist. Aber in solchen F\u00e4llen soll man die Vorsichtsma\u00dfnahmen bei den Angelegenheiten bez\u00fcglich Erbe und Ruf bez\u00fcglich Ehre beachten.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 195:<\/b> <i>1.) Wenn bei einer Frau, die einen Ehemann hat, kein Ei erzeugt wird, weil sie hoffnungslos ist oder aus anderen (Gr\u00fcnden), ist es dann erlaubt, in ihre Geb\u00e4rmutter ein Ei von der zweiten Ehefrau ihres Ehemannes nach dessen Befruchtung mit dem Samen des Ehemannes einzupflanzen? Und gibt es einen Unterschied, ob sie oder die zweite Frau eine dauerhafte (Ehe-)Frau ist oder eine Ehefrau in Zeitehe?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">2.) Wer von den beiden Frauen wird die Mutter des Kindes, die Spenderin des Eis oder die Eigent\u00fcmerin der Geb\u00e4rmutter?<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">3.) Ist diese Handlung erlaubt, wenn eine Notwendigkeit zum Ei der anderen Ehefrau besteht, aufgrund der Schw\u00e4che des Eis der Eigent\u00fcmerin der Geb\u00e4rmutter bis zu einem Grad, an dem durch die Befruchtung mit dem Samen des Ehemannes in ihr die Erzeugung eines missgebildeten Kindes bef\u00fcrchtet wird?<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Zu 1.) Es gibt religionsrechtlich kein Hindernis dazu bei der Ursache der erw\u00e4hnten Handlung, und es gibt keinen Unterschied beim Urteil, ob ihre Heirat dauerhaft, zeitweise oder andersartig ist.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">Zu 2.) Das Kind wird an den Spender des Samens und des Eis angeschlossen, und es ist bedenklich, dieses (Kind) auch an die Eigent\u00fcmerin der Geb\u00e4rmutter anzuschlie\u00dfen. So sollte man die Vorsichtsma\u00dfnahmen bei der (daraus) folgenden Wirkung der Verwandtschaft im Hinblick auf sie ber\u00fccksichtigen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">Zu 3.) Die grunds\u00e4tzliche Erlaubnis zu dieser Handlung an sich wurde bereits erw\u00e4hnt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 196<i>:<\/i><\/b><i> Ist die Befruchtung der Ehefrau mit der Samenfl\u00fcssigkeit ihres verstorbenen Ehemannes in den folgenden F\u00e4llen erlaubt:<\/i><\/span><\/p>\n<ol type=\"a\">\n<li><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">nach seinem Ableben, aber vor der Vollendung der Wartezeit [<sup>c<\/sup>iddah],<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">nach seinem Ableben und nach der Vollendung der Wartezeit,<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">wenn sie einen anderen Mann nach dem Ableben ihres ersten Ehemannes geheiratet hat, ist es dann f\u00fcr sie erlaubt, sich mit der Samenfl\u00fcssigkeit ihres ersten Ehemannes zu befruchten? Und ist es f\u00fcr sie erlaubt, sich mit der Samenfl\u00fcssigkeit ihres ersten Ehemannes nach dem Ableben ihres zweiten Ehemannes zu befruchten?<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es gibt kein Hindernis hierzu an sich ohne Unterschied zwischen dem, was vor der Vollendung der Wartezeit [<sup>c<\/sup>iddah]<i> <\/i>erfolgt oder danach und (ohne Unterschied), ob sie geheiratet hat oder nicht geheiratet hat. Und hierbei gibt es auch keinen Unterschied, ob die Befruchtung mit der Samenfl\u00fcssigkeit ihres ersten Ehemannes nach dem Ableben des zweiten Ehemannes oder zu seinen Lebzeiten erfolgt. Aber wenn ihr zweiter Ehemann lebt, dann ist es unabl\u00e4ssig, dass dieses mit seiner Erlaubnis und Bewilligung erfolgt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 197:<\/b> <i>Wie ist das Urteil zum Vernichten eines befruchteten Eis au\u00dferhalb der Geb\u00e4rmutter, bei dem es m\u00f6glich ist, es in einem speziellen Beh\u00e4ltnis f\u00fcr die kontinuierliche Lebensf\u00e4higkeit aufzubewahren, damit es bei Bedarf in die Geb\u00e4rmutter der Eispenderin eingepflanzt werden kann unter Ber\u00fccksichtigung, dass die Aufbewahrung des Eis in einem solchen Beh\u00e4ltnis sehr hohe Kosten verursacht?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es ist an sich zul\u00e4ssig.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><a name=\"Geschlechtsumwandlung\"><\/a>Geschlechtsumwandlung<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 198:<\/b> <i>Es gibt Personen, die \u00e4u\u00dferlich (zwar) m\u00e4nnlich sind, aber von der psychischen Aspekten her einige Eigenschaften der Weiblichkeit haben, und sie haben vollst\u00e4ndige weibliche sexuelle Neigungen, so dass, falls sie ihre Geschlecht nicht umwandeln, sie in Verderbnis geraten werden. Ist es dann erlaubt, sie durch die Durchf\u00fchrung einer Operation zu behandeln?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Die erw\u00e4hnte Operation ist zul\u00e4ssig, wenn sie f\u00fcr die Aufdeckung und Offenlegung der tats\u00e4chlichen Identit\u00e4t erfolgt, mit der Voraussetzung, dass diese (Operation) nicht mit einer verbotenen Handlung verbunden ist und keine Verderbnis daraus folgt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 199:<\/b> <i>Wie ist das Urteil zur Durchf\u00fchrung einer Operation, um einen Zwitter zur Frau oder zum Mann zu machen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es gibt kein Hindernis dazu an sich, aber man ist verpflichtet, vorsichtig zu sein, Verbotenes anzugehen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><a name=\"Sezieren\"><\/a>Sezieren eines Verstorbenen und Einpflanzung von Gliedern<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 200:<\/b> <i>Das Studium der Krankheiten des Herzens und der Adern und die Durchf\u00fchrung einer Untersuchungsreihe dar\u00fcber, um neue Angelegenheiten hierzu aufdecken zu k\u00f6nnen, k\u00f6nnte es erforderlich machen, das Herz und die Adern verstorbener Personen zu erhalten, um diese zu analysieren und sie zu untersuchen mit der Kenntnis, dass man diese (Teile erst) begr\u00e4bt, nachdem die Durchf\u00fchrung der Experimente in einer Zeit von einem oder mehreren Tagen erfolgt, und die Frage (dazu) ist:<\/i><\/span><\/p>\n<ol>\n<li><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">Ist die Durchf\u00fchrung dieser (Untersuchungen) erlaubt, falls die Leichen der Verstorbenen, bei denen dieses Studium durchgef\u00fchrt wird, von Muslimen sind?<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">Ist das Bestatten des abgetrennten Herzes und der (abgetrennten) Adern der Leiche eines Verstorbenen getrennt von dieser (Leiche) erlaubt?<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">Ist es im Hinblick auf die Schwierigkeiten der Bestattung des Herzens alleine und der Anderen (K\u00f6rperteile alleine) erlaubt, sie (zusammen) mit einem anderen K\u00f6rper zu bestatten?<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es gibt kein Hindernis dazu, den K\u00f6rper eines Verstorbenen zu sezieren, falls die Rettung einer unantastbaren Seele oder die Aufdeckung von etwas Neuem in den Medizinwissenschaften, was die Gesellschaft ben\u00f6tigt, oder der Erhalt von Informationen \u00fcber eine Krankheit, die das Leben der Menschen bedroht, davon abh\u00e4ngig sind. Aber man ist verpflichtet, m\u00f6glichst nicht den K\u00f6rper eines verstorbenen Muslims zu nutzen. Und man ist verpflichtet, die abgetrennten Teile des K\u00f6rpers eines verstorbenen Muslims mit demselben K\u00f6rper zu bestatten, sofern bei ihrer Bestattung (zusammen) mit diesem (K\u00f6rper) keine Drangsal oder anderes zu F\u00fcrchtendes bestehen, ansonsten ist es erlaubt, diese einzeln zu bestatten oder mit einem anderen verstorbenen K\u00f6rper.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 201:<\/b> <i>Ist das Sezieren, um den Grund des Ablebens (von jemandem) herauszufinden im Fall des Zweifels daran erlaubt, wie dem Zweifel, dass er wegen Gift oder Erw\u00fcrgens oder anderen als diesen (Ursachen) gestorben ist?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Falls die Aufkl\u00e4rung des Rechts daran gebunden ist, dann besteht kein Hindernis dazu.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 202:<\/b> <i>Wie ist das Urteil zum Sezieren des Embryos aus einem vorzeitigem Schwangerschaftsabbruch in den verschiedene Phasen seines Alters, und zwar um Informationen f\u00fcr die Wissenschaft der Blutgef\u00e4\u00dfe zu erhalten, unter Ber\u00fccksichtigung, dass der Unterricht \u00fcber das Sezieren an einer medizinwissenschaftlichen Hochschule (ohnehin) notwendig ist?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Das Sezieren des Embryos aus einem vorzeitigen Schwangerschaftsabbruch ist erlaubt, falls die Rettung der unantastbaren Seele davon abh\u00e4ngig ist oder die Aufdeckung neuer medizinischer Informationen, welche die Gesellschaft ben\u00f6tigt, oder die Erhaltung von Informationen \u00fcber eine Krankheit, die das Leben des Menschen bedroht, aber man soll m\u00f6glichst keinen Nutzen ziehen von einem Embryo aus vorzeitigem Schwangerschaftsabbruch, der an Muslime angeschlossen ist, und der (dementsprechend) als Muslim zu beurteilen ist.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 203:<\/b> <i>Ist das Herausholen eines Platinst\u00fccks aus dem K\u00f6rper eines verstorbenen Muslims durch das Sezieren des K\u00f6rpers vor dem Bestatten wegen dessen Wert und Seltenheit erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Das Herausholen von Platin in der Darstellung der Angelegenheit bei Ber\u00fccksichtigung, den Verstorbenen nicht zu entw\u00fcrdigen, ist zul\u00e4ssig.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 204:<\/b> <i>Ist das Ausgraben eines Verstorbenen mit dem Ziel, die Knochen der Verstorbenen zum Zweck des Nutzens daraus f\u00fcr das Lehren und Lernen an den Hochschulen der Medizin zu erhalten, unabh\u00e4ngig davon, ob dies in den Friedh\u00f6fen der Muslime oder anderen (Friedh\u00f6fen) erfolgt, erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Dies ist nicht erlaubt bei den Gr\u00e4bern der Muslime, au\u00dfer es besteht dringender medizinischer Bedarf, die Knochen von Verstorbenen zu erhalten und der Erhalt von Knochen von Nichtmuslimen nicht m\u00f6glich ist.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 205:<\/b> <i>Ist das Einpflanzen der Haare auf den Kopf f\u00fcr denjenigen erlaubt, dessen Kopfhaar verbrannt wurde, so dass er dadurch leidet und vor den Menschen in Drangsal ger\u00e4t?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Dieses ist an sich zul\u00e4ssig unter der Voraussetzung, dass es von den Haaren eines Tieres ist, dessen Verspeisung erlaubt ist oder von den Haaren eines Menschen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 206:<\/b> <i>Falls jemand von einer Krankheit befallen ist, und die Mediziner hilflos waren, ihn zu behandeln, und gem\u00e4\u00df ihrer Aussagen er bald sicher sterben wird, ist dann das Entfernen von lebendigen Teilen aus seinem K\u00f6rper, wie Herz, Niere usw. (bereits) vor seinem Ableben erlaubt, um diese in den K\u00f6rper einer anderen Person einzupflanzen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Falls das Entfernen von den Teilen aus seinem K\u00f6rper zu seinem Sterben f\u00fchrt, dann ist das Urteil dazu wie das Urteil des T\u00f6tens, ansonsten besteht kein Hindernis dazu, sofern es mit seiner Erlaubnis erfolgt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 207:<\/b> <i>Ist das Nutzen der Adern des K\u00f6rpers einer verstorbenen Person und diese in den K\u00f6rper einer kranken Person einzupflanzen, erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Falls es mit Erlaubnis des Verstorbenen zu seinen Lebzeiten oder mit der Erlaubnis seiner Bevollm\u00e4chtigten nach seinem Ableben erfolgt oder davon die Rettung der unantastbaren Seele abh\u00e4ngt, dann besteht kein Hindernis dazu.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 208:<\/b> <i>Besteht die Verpflichtung zur Entsch\u00e4digungszahlung, wenn die Hornhaut (des Auges) vom K\u00f6rper eines Verstorbenen entnommen und in den K\u00f6rper eines anderen Menschen eingepflanzt wird, da dieses zumeist ohne die Erlaubnis der Angeh\u00f6rigen des Verstorbenen erfolgt? Und was ist der Betrag der Entsch\u00e4digungszahlung f\u00fcr beide Augen und die Hornhaut mit Annahme der Verpflichtung zu dieser (Entsch\u00e4digungszahlung)?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Das Entnehmen der Hornhaut vom K\u00f6rper des verstorbenen Muslim ist verboten, und dies verpflichtet zur Entsch\u00e4digungszahlung, deren Betrag 50 Dinar ist. Aber wenn es mit dem Zustimmung und Erlaubnis des Verstorbenen vor dem Ableben erfolgt, dann besteht kein Hindernis dazu, und es verpflichtet (dann) nicht zur Entsch\u00e4digungszahlung<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 209:<\/b> <i>Einer der Kriegsverletzten wurde an seinen Hoden verletzt, was dazu gef\u00fchrt hat, dass diese amputiert wurde und daraus seine Impotenz resultierte. Ist es dann f\u00fcr ihn erlaubt, dass er hormonhaltige Medikamente nutzt, um seine sexuelle Potenz und sein m\u00e4nnliches \u00c4u\u00dferes zu bewahren? Und wenn zus\u00e4tzlich zum Erlangen der erw\u00e4hnten Resultate (angestrebt wird), ihm die F\u00e4higkeit zur Fortpflanzung zu geben, (und hierf\u00fcr) die einzige Methode in der Einpflanzung des Hodens einer anderen Person in seinen K\u00f6rper besteht, wie ist (dann) das Urteil dazu?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Falls es m\u00f6glich ist, einen Hoden in seinen K\u00f6rper einzupflanzen, so dass dieser nach der Einpflanzung und Heilung zum lebendigen Teil seines K\u00f6rpers wird, dann bestehen keine Bedenken hierzu seitens der rituellen Unreinheit und Reinheit sowie seitens der F\u00e4higkeit zur Fortpflanzung und dem religionsrechtlichen Anschluss des Kindes an ihn. Und es ist auch zul\u00e4ssig, dass er hormonhaltige Medikamente verwendet, um seine sexuelle Potenz und sein m\u00e4nnliches \u00c4u\u00dferes zu bewahren.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 210:<\/b> <i>Im Hinblick auf die Wichtigkeit der Einpflanzung der Niere f\u00fcr die Rettung des Lebens eines Kranken \u00fcberlegen sich die \u00c4rzte, eine Nierenbank einzurichten, das bedeutet, dass viele Personen freiwillig die Niere verschenken oder verkaufen werden. Ist dann der Verkauf oder das Verschenken der Niere oder irgendeines anderen K\u00f6rpergliedes freiwillig erlaubt? Wie ist das Urteil dazu bei der Notwendigkeit dazu?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es gibt kein Hindernis zur Erw\u00e4gung eines religi\u00f6s Erwachsenen zu seinen Lebzeiten zum Verkauf oder Verschenken seiner Niere oder irgendeines Gliedes seines K\u00f6rpers, damit Kranke Nutzen daraus ziehen. Es kann sogar sein, dass es zur Pflicht wird, falls davon die Rettung der unantastbaren Seele abh\u00e4ngig ist, falls daraus kein Drangsal oder Schaden f\u00fcr die Person selbst entsteht.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 211:<\/b> <i>Einige Personen bekommen ein (derartiges) Unheil in ihr Gehirn, dass es nicht m\u00f6glich ist, behandelt zu werden, so dass sie als Resultat daraus alle Aktivit\u00e4ten, die vom Zentrum des Gehirns ausgehen, verlieren, und sie verbleiben in einem vollst\u00e4ndigen Koma, so dass die F\u00e4higkeit zum Atmen und Reflex gegen\u00fcber Licht und materiellen Quellen nicht (mehr) vorhanden ist. Und in solchen Zust\u00e4nden ist grunds\u00e4tzlich die M\u00f6glichkeit zur R\u00fcckkehr zu den erw\u00e4hnten Aktivit\u00e4ten in ihre nat\u00fcrlich Weise nicht (mehr) vorhanden. Und das Schlagen des Herzen des Kranken erfolgt selbst\u00e4ndig, aber nur zeitweise und mit Hilfe einer k\u00fcnstlichen Beatmungsapparatur. Und dieser Zustand dauert bis zum vollst\u00e4ndigen Abschied vom Leben &#8211; f\u00fcr mehrere Stunden oder mehrere Tage &#8211; und wird in der Medizin &#8222;Hirntod&#8220; genannt, der den Verlust und die Nichtexistenz jeglicher Art von Gef\u00fchl, Sinnen und bewusster Bewegung verursacht. Und auf der anderen Seite gibt es mehrere Kranke, deren Lebensrettung auf den Nutzen der Glieder des vom Hirntod Betroffenen abh\u00e4ngig ist. Ist dann der Nutzen der Glieder des Kranken, der vom Hirntod betroffen ist, erlaubt, um das Leben anderer Kranker zu retten?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Falls der Nutzen der Glieder des K\u00f6rpers der die erw\u00e4hnten Eigenschaften aus der Frage aufweist, f\u00fcr die Behandlung der anderen Kranken dann zur Beschleunigung seines Sterbens und des vollst\u00e4ndigen Abschieds von seinem Leben f\u00fchrt, dann ist es nicht erlaubt. Ansonsten (falls das nicht der Fall ist), falls es mit seiner vorherigen Erlaubnis erfolgt, oder das ben\u00f6tigte Glied zu dem geh\u00f6rt, wovon die Rettung einer unantastbaren Seele abh\u00e4ngig ist, dann besteht kein Hindernis dazu.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 212:<\/b> <i>Ich m\u00f6chte meine (K\u00f6rper-)Glieder spenden und meinen K\u00f6rper (bereit stellen, um ihn) nach meinem Ableben (zu) nutzen. Und ich habe den Verantwortlichen meinen Wunsch bekanntgegeben. Dann haben sie mich aufgefordert, dieses im Testament zu registrieren und die Erben dar\u00fcber zu informieren. Bin ich dazu berechtigt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Die Nutzung einiger Glieder des K\u00f6rpers eines Verstorbenen, um diese in den K\u00f6rper einer anderen Person einzupflanzen, um ihr Leben zu retten oder ihre Krankheit zu behandeln, ist zul\u00e4ssig, und es besteht keine Hindernis zum testamentarischen Festhalten davon mit Ausnahme der Glieder, bei deren Abtrennung vom K\u00f6rper des Verstorbenen die Bezeichnung der Verst\u00fcmmelung g\u00fcltig ist, oder deren Amputation die Entw\u00fcrdigung der Unantastbarkeit des Verstorbenen gem\u00e4\u00df dem Brauch bewirkt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 213:<\/b> <i>Wie ist das Urteil zum Durchf\u00fchren einer Sch\u00f6nheitsoperation?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es ist an sich zul\u00e4ssig<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 214:<\/b> <i>Ist der Verkauf von Gliedern von den Personen, die dieses n\u00f6tig haben, erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es ist zul\u00e4ssig, sofern es dabei keinen Schaden gibt, wobei (sogar) die Verpflichtung besteht, dieses zu ber\u00fccksichtigen, insbesondere falls davon die Bewahrung einer unantastbaren Seele abh\u00e4ngt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><a name=\"AngelegenheitenmedizinischeBehandlung\"><\/a>Angelegenheiten in der medizinischen Behandlung<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 215:<\/b> <i>Ist die Untersuchung der Stelle des Schambereichs von den Personen der Milit\u00e4rinstitution f\u00fcr die Beschneidung von dem Nichtbeschnittenen und die Behandlung der Kranken unter ihnen erlaubt? Und ist es erlaubt, jemanden zu dieser Untersuchung zu zwingen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Die Enth\u00fcllung des Schambereichs der anderen, dessen Betrachten und das Zwingen derjenigen (Person) mit (dem betroffenen) Schambereich, ihren Schambereich vor dem unzul\u00e4ssigen Betrachter zu enth\u00fcllen, ist nicht erlaubt, au\u00dfer es besteht die Notwendigkeit dazu wegen der Beschneidung oder der Behandlung der Krankheit. Aber es besteht keine Verpflichtung f\u00fcr die anderen Menschen im Hinblick auf die Beschneidung des religi\u00f6s Erwachsenen, sondern dieses ist die Aufgabe der Person des religi\u00f6s Erwachsenen (selbst), und genauso die Behandlung der Krankheit, sofern nicht um das Leben des Kranken gef\u00fcrchtet wird.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 216:<\/b> <i>Ein M\u00e4dchen, das 14 Jahre alt ist, und sich an islamischen Frauenbedeckung [h.i\u2122 ~ b] h\u00e4lt, ist mit Kopfschmerzen oder einer anderen Krankheit im Kopf befallen. Und sie hat einen Facharzt aufgesucht, um sie zu behandeln &#8211; der Arzt ist ein Muslim &#8211; . So war seine Antwort, dass ihre Heilung mit dem Abnehmen der islamischen Frauenbedeckung erfolgt. Und dann hat sie nach einer Weile einen anderen Arzt aufgesucht, und dann war seine Antwort die selbe Antwort wie des ersten Arztes. Mit Ber\u00fccksichtigung, dass das M\u00e4dchen auch selbst gem\u00e4\u00df ihrer pers\u00f6nlichen Erfahrung erkennt, dass ihre Kopfschmerzen verschwinden, wenn sie die islamische Frauenbedeckung abnimmt, ist es dann f\u00fcr sie erlaubt, die islamische Frauenbedeckung abzulegen und unbedeckt auszugehen, um den Schaden aufzuheben, oder f\u00fcr die Notwenigkeit der Behandlung?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Das Ablegen der islamischen Frauenbedeckung [h.i\u2122 ~ b] von ihrem Kopf und den Kopf zu enth\u00fcllen ist an sich erlaubt, selbst wenn es freiwillig (ohne Krankheit) erfolgt, aber es ist f\u00fcr sie nicht erlaubt, unbedeckt vor dem Fremden (Mann) anwesend zu sein und das Haus zu verlassen, sofern es keine Notwendigkeit und Erfordernis daf\u00fcr gibt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 217:<\/b> <i>Wir stellen die Wiederholung des Ausdrucks &#8222;Notwendigkeit&#8220; als eine Bedingung f\u00fcr die Erlaubnis zur Ber\u00fchrung der Frau durch den Arzt oder zum Betrachten fest. Was also ist die Bedeutung von &#8222;Notwendigkeit&#8220;, und wo ist ihre Grenze?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Mit &#8222;Notwendigkeit&#8220; zur Ber\u00fchrung und zum Betrachten im Fall der Behandlung ist gemeint, dass die Bewertung der Krankheit und deren Behandlung gem\u00e4\u00df dem Brauch davon abh\u00e4ngig ist. Und deren Grenze ist vom Ma\u00df der Notwendigkeit und des Erfordernisses abh\u00e4ngig.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 218:<\/b> <i>Ist es f\u00fcr die \u00c4rztin erlaubt, den Schambereich einer Frau f\u00fcr die Untersuchung und zur Bewertung einer Krankheit zu enth\u00fcllen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es besteht kein Hindernis dazu in den F\u00e4llen der Notwendigkeit.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 219:<\/b> <i>Ist es f\u00fcr den Arzt erlaubt, den K\u00f6rper einer Frau zu ber\u00fchren und diesen anzusehen in den F\u00e4llen der medizinischen Behandlung?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es ist zul\u00e4ssig bei der Notwendigkeit dazu, falls die Behandlung abh\u00e4ngig ist von der Enth\u00fcllung des K\u00f6rpers vor dem Arzt, um diesen zu ber\u00fchren und anzusehen und der Nichtexistenz (einer M\u00f6glichkeit) zur Behandlung durch Aufsuchen einer Frau, die \u00c4rztin ist.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 220:<\/b> <i>Wie ist das Urteil zum Betrachten des Schambereichs der Frau durch eine \u00c4rztin und diesen zu ber\u00fchren, sofern es f\u00fcr sie m\u00f6glich ist, diesen durch einen Spiegel zu betrachten?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Mit der M\u00f6glichkeit der Untersuchung mit Betrachten (des Schambereichs) durch einen Spiegel besteht (dann) keine Notwendigkeit zum (direkten) Betrachten und Ber\u00fchren, und somit ist es dann nicht erlaubt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 221:<\/b> <i>Falls es dem andersgeschlechtlichen Krankenpfleger m\u00f6glich ist, den Puls &#8211; Blutdruck &#8211; und hierzu \u00c4hnliches, wof\u00fcr die Ber\u00fchrung der K\u00f6rper des Kranken unabl\u00e4ssig ist, mit medizinischen Handschuhen zu messen, ist es ihm dann erlaubt, diese (Untersuchung) ohne Handschuhe \u2013 (gemeint ist) was ein Arzt w\u00e4hrend der Behandlung an seinen H\u00e4nden tr\u00e4gt &#8211; durchzuf\u00fchren?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Mit (dem Bestehen) der M\u00f6glichkeit zur (indirekten) Ber\u00fchrung \u00fcber ein Kleid oder durch das Tragen von Handschuhen im Fall der Behandlung gibt es keine Notwendigkeit zur (direkten) Ber\u00fchrung des K\u00f6rpers des Kranken, der andersgeschlechtlich ist, so dass es dann nicht erlaubt ist.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 222:<\/b> <i>Ist f\u00fcr den Arzt die Durchf\u00fchrung einer Sch\u00f6nheitsoperation f\u00fcr die Frau erlaubt, falls diese (Operation) mit dem Betrachten oder der Ber\u00fchrung verbunden ist?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Eine Sch\u00f6nheitsoperation ist keine Behandlung f\u00fcr eine Krankheit, so dass dann das verbotene Betrachten und die (verbotene) Ber\u00fchrung nicht erlaubt werden, au\u00dfer falls es f\u00fcr die Behandlung der Verbrennung und \u00c4hnlichem erfolgt und es dabei n\u00f6tig wird zu ber\u00fchren oder anzusehen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 223:<\/b> <i>Ist das Betrachten des Schambereichs der Frau au\u00dfer durch den Ehemann grunds\u00e4tzlich verboten, selbst das Betrachten durch den Arzt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Das Betrachten des Schambereichs der Frau au\u00dfer durch den Ehemann ist selbst f\u00fcr den Arzt und sogar f\u00fcr die \u00c4rztin verboten, au\u00dfer es besteht die Notwendigkeit dazu f\u00fcr die Behandlung der Krankheit.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 224:<\/b> <i>Ist f\u00fcr Frauen das Aufsuchen eines Frauenarztes erlaubt, sofern er f\u00e4higer ist als die \u00c4rztin oder das Aufsuchen von dieser (\u00c4rztin) eine Drangsal f\u00fcr sie ist?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Falls die Untersuchung und die Behandlung vom verbotenen Betrachten und von der (verbotenen) Ber\u00fchrung abh\u00e4ngig sind, dann ist es f\u00fcr sie nicht erlaubt, einen Mann, der Arzt ist, aufzusuchen, au\u00dfer bei Verhinderung und Erschwernis des Aufsuchens einer \u00c4rztin, bei der es ausreichend w\u00e4re.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 225:<\/b> <i>Ist die Selbstbefriedigung nach Aufforderung des Arztes zur Analyse und zur Untersuchung der Samenfl\u00fcssigkeit erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es besteht kein Hindernis dazu im Fall der Heilung, falls die Behandlung davon abh\u00e4ngig ist.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><a name=\"Beschneidung\"><\/a>Beschneidung<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 226:<\/b> <i>Ist die Beschneidung Pflicht?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Die Beschneidung des m\u00e4nnlichen (Geschlechtsteils) ist an sich Pflicht und Voraussetzung f\u00fcr die G\u00fcltigkeit des Umkreisens [t.aww~ f] (der Kaaba) bei der Pilgerfahrt [ha\u2122 \u2122 ] und der Wallfahrt [<sup>c<\/sup>umrah]. Und wenn es bis nach dem (Erreichen des Alters des) religi\u00f6s Erwachsenseins des Sohnes verschoben wird, dann ist es f\u00fcr ihn Pflicht, sich beschneiden zu lassen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 227:<\/b> <i>Jemand hat sich nicht beschneiden lassen, aber seine Eichel ist (auch so schon) vollst\u00e4ndig sichtbar, ist er (auch) dann zur Beschneidung verpflichtet?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Falls auf der Eichel keine Vorhaut ist, die beschnitten werden m\u00fcsste, dann ist die Pflichtbeschneidung kein Thema.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\"><b>F. 228<i>:<\/i><\/b><i> Ist die Beschneidung von M\u00e4dchen Pflicht oder nicht?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: georgia, palatino; font-size: 14pt;\">A: Es ist keine Pflicht.<\/span><\/p>\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schwangerschaftsverh\u00fctung F. 173: 1.) 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