{"id":999,"date":"2022-10-20T13:51:10","date_gmt":"2022-10-20T11:51:10","guid":{"rendered":"http:\/\/khamenei.de\/wordpress\/?page_id=999"},"modified":"2024-01-31T17:23:01","modified_gmt":"2024-01-31T16:23:01","slug":"anwesenheit-bei-veranstaltungen-des-ungehorsams","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/rechtsfragen\/anwesenheit-bei-veranstaltungen-des-ungehorsams\/","title":{"rendered":"Anwesenheit bei Veranstaltungen des Ungehorsams"},"content":{"rendered":"<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 347:<\/b> <i>Wie ist das Urteil bez\u00fcglich des Lebens in einem Land, in dem die Mittel zum Ungehorsam vorhanden sind, wie die Entbl\u00f6\u00dfung (der Leute) und das H\u00f6ren von ordin\u00e4ren Musikkassetten und anderes als dieses? Und wie ist das Urteil f\u00fcr denjenigen, der dort das Alter der (religi\u00f6sen) Verpflichtung (erst) j\u00fcngst erreicht hat?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Es besteht an sich kein Hindernis zum Verbleiben und Leben in einem Land, in dem die Mittel des Ungehorsams vorhanden sind, insbesondere dann (besteht kein Hindernis), falls es f\u00fcr ihn notwendig ist. Aber man ist verpflichtet, das, was einem religionsrechtlich verboten ist, zu unterlassen, und es gibt keinen Unterschied bei der Pflicht zur religionsrechtlichen Verpflichtung wie dem Erf\u00fcllen der Pflichten und dem Unterlassen des Verbotenen zwischen einem neuen religi\u00f6s Erwachsenen und den anderen religi\u00f6s Erwachsenen.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 348:<\/b> <i>Manchmal wird seitens der Lehrer oder der Universit\u00e4t einer der fremden L\u00e4nder ein gemeinsamer Empfang durchgef\u00fchrt. Und (bereits) vorher ist bekannt, dass in diesen Veranstaltungen alkoholische Getr\u00e4nke vorhanden sind. Was ist die religionsrechtliche Verpflichtung f\u00fcr die Universit\u00e4tsstudenten, die an diesen Veranstaltungen teilnehmen wollen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Die Anwesenheit in einer Veranstaltung, bei der Wein getrunken wird, ist f\u00fcr niemanden erlaubt, und lasst sie wissen, dass ihr keinen Wein trinkt, weil ihr Muslime seid, und (deshalb) nicht anwesend seid bei einer Veranstaltung, in der dieses (Getr\u00e4nk) getrunken wird.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 349:<\/b> <i>Wie ist das Urteil zur Anwesenheit auf Hochzeitsveranstaltungen? Und ist f\u00fcr die Anwesenheit auf derzeitigen Hochzeiten, die nicht von Tanzen zu trennen sind, die Bezeichnung &#8222;desjenigen, der an der Handlung einer Gruppe teilnimmt&#8220;, g\u00fcltig, so dass man verpflichtet ist, diese (Teilnahme an der) Veranstaltung zu unterlassen, oder bestehen keine Bedenken f\u00fcr die Anwesenheit bei Nichtteilnahme am Tanz und den anderen Zeremonien?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Sofern die Veranstaltung nicht in einer Weise erfolgt, f\u00fcr welche die (Bezeichnung als) verbotene Vergn\u00fcgungsveranstaltung und Veranstaltung zum Ungehorsam gilt und bei der Anwesenheit dabei keine Verdorbenheit entsteht, so bestehen keine Bedenken f\u00fcr die Anwesenheit und das Sitzen dabei, sofern es nach dem Brauch nicht als Unterst\u00fctzung f\u00fcr ein Handeln gewertet wird, welches nicht erlaubt ist.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 350:<\/b> <i>1. Wie ist das Urteil zur Teilnehme an Feiern, auf denen M\u00e4nner oder Frauen tanzen und Musik spielen in einer (in M\u00e4nner und Frauen) getrennten Weise? 2. Ist die Teilnahme an Hochzeiten, auf denen man tanzt und Musik spielt, erlaubt? 3. Ist man zum Verwehren des Schlechten bei Veranstaltungen verpflichtet, auf denen getanzt wird, wenn bei deren Teilnehmern das Gebieten des Guten und das Verwehren des Schlechten nicht wirken? 4. Wie ist das Urteil zum Tanzen von M\u00e4nnern und Frauen in gemischter Weise?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Im allgemeinen ist Tanzen nicht erlaubt, falls es auf eine Lust anregende Weise geschieht, von einer verbotenen Handlung begleitet ist oder diese bewirkt. Und genauso (ist es), falls es in einer gemischten Weise von Frauen und fremden M\u00e4nnern erfolgt, ohne Unterschied dabei zwischen Hochzeitsveranstaltungen und anderen (Veranstaltungen). Und die Teilnahme an Veranstaltungen zum Ungehorsam ist nicht erlaubt, falls diese (Teilnahme) mit dem Begehen von Verbotenem einher geht, wie dem Zuh\u00f6ren zu aufreizender Vergn\u00fcgungsmusik, die f\u00fcr Vergn\u00fcgungs- und Ungehorsamkeitsveranstaltungen geeignet ist, oder falls diese (Teilnahme) derart ist, was als Unterst\u00fctzung des Ungehorsams verstanden wird. Allerdings entf\u00e4llt die Verpflichtung zum Gebieten des Guten und Verwehren des Schlechten mit der Unwahrscheinlichkeit der Wirkung.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 351:<\/b> <i>Wenn ein fremder Mann in eine Hochzeitsveranstaltung eintritt und sich in der Versammlung eine Frau befindet, die keine islamische Frauenbedeckung [h.i\u2122 ~ b] tr\u00e4gt, und er \u00fcber die Wirkungslosigkeit des Verwehren des Schlechte bei ihr wei\u00df, ist er dann verpflichtet, die Sitzung zu verlassen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Das Entfernen aus einer Veranstaltung zum Ungehorsam aus Ablehnung ihrer Handlung ist Pflicht, wenn es das Schlechte zu verwehren best\u00e4tigt.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 352:<\/b> <i>Ist die Anwesenheit auf Veranstaltungen und Feiern erlaubt, auf denen unanst\u00e4ndigen Gesangskassetten zugeh\u00f6rt wird? Und wie ist das Urteil dazu im Fall des Zweifels, ob es (verbotener) Gesang ist oder nicht, mit dem Wissen, dass wir sie nicht daran hindern k\u00f6nnen, diese abzuspielen?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Die Anwesenheit bei einer Veranstaltung des Gesangs und aufreizender Vergn\u00fcgungsmusik, die f\u00fcr Vergn\u00fcgungs- und Ungehorsamkeitsveranstaltung geeignet ist, ist nicht erlaubt, wenn es zum Zuh\u00f6ren zu diesem (Verbotenen) oder zu deren Unterst\u00fctzung f\u00fchrt. Aber wenn Zweifel \u00fcber die Angelegenheit bestehen, dann ist die Anwesenheit und das Zuh\u00f6ren an sich zul\u00e4ssig.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 353:<\/b> <i>Wie ist das Urteil zur Teilnahme an Sitzungen und Veranstaltungen, in dem der Mensch m\u00f6glicherweise zum Anh\u00f6ren von unanst\u00e4ndigem Gerede versucht wird, wie der Verleumdung religi\u00f6ser Werte, \u00fcber die Verantwortlichen des Islamischen Staates oder \u00fcber andere Gl\u00e4ubige?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Es gibt kein Hindernis allein zur Anwesenheit an sich, sofern es nicht das Begehen von etwas Verbotenem bewirkt, wie beim Zuh\u00f6ren \u00fcbler Nachrede [\u0178 iybah] oder bei der Verbreitung und Unterst\u00fctzung einer Handlung des Schlechten, aber das Schlechte zu verwehren, ist in jedem Fall Pflicht.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 354:<\/b> <i>In einigen Golfl\u00e4ndern l\u00e4sst man den Ehemann und die Ehefrau in der Hochzeitsnacht auf einer B\u00fchne sitzen, und vor ihnen sitzt eine Versammlung von Frauen, um das Brautpaar anzuschauen. Ist es dann f\u00fcr die Ehefrau erlaubt, alleine vor den Frauen zu sitzen, damit sie angeschaut wird?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Dies ist zul\u00e4ssig, falls sie ihre religionsrechtlichen Aufgaben ber\u00fccksichtigt und sich vor einer Verwicklung in Verbotenes bewahrt, und sofern ihr Sitzen nicht das Begehen von Verbotenem bei den \u00fcbrigen Frauen bewirkt und daf\u00fcr nicht gilt, dass es ihrerseits Hilfe f\u00fcr diese (\u00fcbrigen Frauen) bei dem Begehen von etwas Verbotenem ist.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\"><b>F. 355:<\/b> <i>In den Veranstaltungen und wissenschaftlichen Seminaren, die in einigen nicht-islamischen L\u00e4ndern veranstaltet werden, werden \u00fcblicherweise alkoholische Getr\u00e4nke als Gastfreundschaft f\u00fcr die Anwesenden gereicht, ist die Teilnahme an solchen Veranstaltungen und Seminaren erlaubt?<\/i><\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: 14pt; font-family: georgia, palatino;\">A: Die Anwesenheit in einer Veranstaltung, in der Wein getrunken wird, ist nicht erlaubt, au\u00dfer f\u00fcr diejenigen, f\u00fcr die es notwendig ist, und in diesem Fall ist man verpflichtet, seine Anwesenheit und Teilnahme auf das Ma\u00df der Notwendigkeit zu beschr\u00e4nken.<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F. 347: Wie ist das Urteil bez\u00fcglich des Lebens in einem Land, in dem die Mittel zum Ungehorsam vorhanden sind,<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":549,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"class_list":["post-999","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/999","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=999"}],"version-history":[{"count":1,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/999\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1000,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/999\/revisions\/1000"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/549"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.ahl-ul-bait.de\/imam-chamenei\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=999"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}